Erwerbslosen Forum Deutschland (das Forum)

 
kein_lohn_unter10

Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen

Widerspruch gegen Maßnahme?!; in Forum: Information; Hallo zusammen! Hab immernoch ein Problem Ich habe einen Bildungsgutschein für eine Umschulung zur Maßschneiderin beantragt(hab schon Berufserfahrung und 1A Arbeitszeugnisse) Der wurde "natürlich" abegelehnt mit der Begründung das mir ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (das Forum) > Information > Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 07.07.2008, 22:00   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2008
Ort: Thüringen
Beiträge: 12
Unglücklich Widerspruch gegen Maßnahme?!

Hallo zusammen!
Hab immernoch ein Problem Ich habe einen Bildungsgutschein für eine Umschulung zur Maßschneiderin beantragt(hab schon Berufserfahrung und 1A Arbeitszeugnisse) Der wurde "natürlich" abegelehnt mit der Begründung das mir eine Weiterbildungsmaßnahme Flexibel im Einzelhandel a
ngeboten wurde. Hab zwar eine kaufmännische Ausbildung, aber nie in diesen Beruf gearbeitet. Das ist jetzt 5 Jahre her, die Ausbildung. War schon bei Hinz&Kunz bei der Arge um mich zu erklären, aber keine Chance, Ich muss/soll das machen, sonst Sanktion. Aber ich hoffe oder bin der Meinung das die Sbs das so einfach auch nicht machen können. Es gibt keine EGV. vor der Maßnahme gab es eine "Infoveranstaltung" da wurde jedem das Angebot schriftlich vorgelegt. Jeder hatte zu unterschreiben, sonst Sanktion. Das ist doch auch keine richtige Rechtsfolgebelehrung. Es ist offensichtlich, das mich diese Maßnahme nicht weiterbringt, das habe ich auch der Sb gesagt: Antwort: Sie wissen das Sie dann sanktioniert werden! Ich weigere mich einfach daran teilzunehmen, wie kindisch sich das jetzt sicher anhört. Habe Widerspruch eingelegt, da mich diese Maßnahme nicht beruflich weiterbringt und das grobe Beratungsmängel vorliegen. Dienstaufsichtsbeschwerde an Nürnberg und so weiter. Können die mich trotz des WIderspruchs sanktionieren?! Und wenn ich jetzt doch noch bei der Wm mitmache, widerspreche ich mir doch selber. Und daraus werden die mir garantiert auch wieder einen Strick drehen
Bin echt am Ende mit meinem Latein und will die Umschulung unbedingt haben, weil ich weis das mich das weiterbringt.
Kennt sich jemand damit aus? Was kann ich noch tun?
Danke fürs lesen&Liebe Grüße

Geändert von jana28 (08.07.2008 um 11:10 Uhr).
jana28 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2008, 01:20
shining
Dieser Beitrag wurde von Martin Behrsing gelöscht. Grund: Spam and/or unwanted content
Alt 08.07.2008, 11:22   #2
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2008
Ort: Thüringen
Beiträge: 12
Standard AW: Widerspruch genen Maßnahme?!

Hallo shining und lieben Dank für deine Antwort. Die Maßnahme läuft schon seid über einem Monat. Ich wäre auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, fast 2Stunden Fahrt, hin und zurück und ich würde trotzdem nicht pünktlich zu Unterrichtsbeginn ankommen. Ich habe wirklich überlegt, doch noch "mitzumachen" aber, wie gesagt, da widerspreche ich mir ja selber. Es geht doch offensichtlich nur darum die Arbeitslosenzahlen aufzupolieren und um Geld für jeden Maßnahmeteilnehmer einzustreichen, das hab ich auch der Sb gesagt. Da ich ja Widerspruch gegen die teilnahme der Mn und dem Zustandekommen eingelegt habe, "warte" ich jetzt einfach ab. Reagieren müssen sie darauf auf jeden Fall.
Ich bin einfach optimistisch, wie immer
jana28 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2008, 11:28   #3
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2008
Ort: Thüringen
Beiträge: 12
Ausrufezeichen AW: Widerspruch gegen Maßnahme?!

Habe gerade einen Anruf von dem Bildungsträger bei dem die Maßnahme läuft bekommen. Die wollen jetzt vorbei kommen, damit ich eine EGV und die Datenschutzerklärunen unterschreibe. Dann sagt sie noch, das muss nicht diese Woche sein, reicht auch nächste Woche.
Ist das normal, klingt für mich irgendwie nicht so. Ich denke mal, die wollen mir auf keinen Fall den Bildungsgutschein ausstellen. Wenn ich das unterschreibe, dann widerspreche ich mir ja erst recht selber. Und der Hammer ist, die Maßnahme läuft schon seid über einem Monat!! Da ich Widerspruch eingelegt habe, auch gegen die Maßnahme und sie jetzt plötzlich mit ner EGV kommen, gehe ich mal davon aus, das es jetzt angekommen ist.
Was soll ich jetzt machen??
jana28 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2008, 12:35   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 11.10.2007
Ort: 84503
Beiträge: 1.305
Standard AW: Widerspruch gegen Maßnahme?!

Zitat:
Zitat von jana28 Beitrag anzeigen
Habe gerade einen Anruf von dem Bildungsträger bei dem die Maßnahme läuft bekommen. Die wollen jetzt vorbei kommen, damit ich eine EGV und die Datenschutzerklärunen unterschreibe.
Wie so haben die deine Telefonnummer? Ans Telefon musst du nicht mehr rangehen, wenn die Anrufen. Du musst die auch nicht bei dir rein lassen wenn die vor deiner Tür stehen.
Hartziger ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2008, 11:35   #5
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2008
Ort: Thüringen
Beiträge: 12
Standard AW: Widerspruch gegen Maßnahme?!

Zitat:
Zitat von Hartziger Beitrag anzeigen
Wie so haben die deine Telefonnummer?
Die Arge hat die Nr an die weitergegeben. Das geht seid heut früh um halb9. Wenns nicht so bescheuert wäre, könnte ich drüber lachen. Habe ja Widerspruch dagegen eingelegt, kam noch keine Eigangsbestätigung aber komischerweise kommen die plötzlich mit der Egv usw. Schon auffällig, oder?!

Harzinger, ist es möglich dich über pn anzuschreiben, habe Fragen zu der Egv und will hier nicht alles vollschreiben.

LG Jana
jana28 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2008, 12:34
shining
Dieser Beitrag wurde von Martin Behrsing gelöscht. Grund: Spam and/or unwanted content
Alt 10.07.2008, 15:24   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 303
Standard AW: Widerspruch gegen Maßnahme?!

Zitat:
Zitat von jana28 Beitrag anzeigen
Die Arge hat die Nr an die weitergegeben. Das geht seid heut früh um halb9. Wenns nicht so bescheuert wäre, könnte ich drüber lachen. Habe ja Widerspruch dagegen eingelegt, kam noch keine Eigangsbestätigung aber komischerweise kommen die plötzlich mit der Egv usw. Schon auffällig, oder?!

Harzinger, ist es möglich dich über pn anzuschreiben, habe Fragen zu der Egv und will hier nicht alles vollschreiben.

LG Jana
Bildungsträger will mit der EGV kommen? Tzz tzzz, Ist doch nicht deren Aufgabe.
blinky ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2008, 22:41   #7
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2008
Ort: Thüringen
Beiträge: 12
Standard AW: Widerspruch gegen Maßnahme?!

Der Bildungsträger hat mich heut angeschrieben, kam per Einschrieben!! Zitat:

Gemäß der Eingliederungsvereinbarung zwischen Ihnen und der Arge sind Sie zur regelmäßigen Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme verpflichtet.

Es gibt KEINE Egv zwischen mir und der Arge! weiter:

Da wir in Ihrem Verhalten leider Verstöße gegen die in der Egv (welche Egv?!) vorgeschriebenen Pflichten feststellen müssen, erhalten Sie hiermit eine erste Abmahnung.
Aha so also

Jetzt kommts: blabla bla solten Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, müssen Sie in Absprache mit der Arge mit weiteren diziplinarischen Maßnahmen rechen.

Dachte ich falle vom Hocker! Hab gleich geantwortet, das keine Egv besteht zwischen der Arge und mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Und das ich Leistungen nach SgBII beziehe und mich nicht im offenen Vollzug oder ähnlichem befinde, das ich diziplinaische Maßnahme zu befürchten habe. Ok, is vielleicht ein bisschen krass, aber das konnte ich mir nicht verkneifen.
Die haben heute über 10mal angerufen

Was haltet ihr davon?

Lg Jana

Nachtrag: heute kamen auch die Eingangsbestätigungen von den Widersprüchen die ich eingelgt habe. Kann mir nicht helfen aber habe das Gefühl das durch die Beschwerden doch was in die Gänge gekommen ist. Ich hoffe ich krieg jetzt den BgSchein

Geändert von jana28 (11.07.2008 um 11:03 Uhr).
jana28 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2008, 12:53   #8
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2008
Ort: Thüringen
Beiträge: 12
Ausrufezeichen AW: Widerspruch gegen Maßnahme?!

Hallo zusammen
Mittlerweile bin ich aus der maßnahme raus und das ohne Sanktion Gestern hatte ich ein gespräch mit dem stellvertretenden Geschäftsführer der ARGE. Erst hat er sich für das Verhalten seiner Mitarbeiter entschuldigt und das gleich mehrmals. Dann ging es um den Bildungsgutschein, worum es auch eigentlich geht. Er kann das verstehen, das übliche hin und her also. Das "Problem" ist jetzt, das die Umschulung wohl nicht
zertifiziert ist. Sie haben nach gesehen und hätten keine Kosten für die Umschulung und keinen Beginn gefunden. Ich hab dieses Angebot von den Kursnet seiten, also muss das doch irgendwo zu finden sein. Jedenfalls war ich erstmal so perplex das ich nicht wusste was ich dazu sagen soll. Es hängt also nur daran, das sie die konkreten Kosten nicht wissen. Oder ist das eine Vera.... gewesen?! Ich versuche jetzt jemanden von dem Bildungsträger zu erreichen, damit ich was in den Händen hab, da ich am Donnerstag nochmal ein Gespräch habe. Kennt sich jemand damit aus? Können die mir nicht einfach einen Schein für den Träger geben? Und übrigens war ich mit jemand von der Arbeitsloseninitiative dort, was ich mir auch hätte sparen können. Es wäre lieb wenn ihr euch umhört und noch ein paar Tips habt, weil mir die Umschulung wirklich wichtig ist. Danke fürs lesen
jana28 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2008, 15:25   #9
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 15
Standard AW: Widerspruch gegen Maßnahme?!

eine herzlichen :)


hab genau das gleiche durch ....erst mit drohung an den prüfdienst etc..und einem "gepräch" wurde mir meine umschulung bewilligt....

aber meinst du wirklich das du eine umschulung brauchst? weil du hast doch 1A arbeitzeugnisse etc..

verstehe das problem nun nicht wirklich??
waldfrieden ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2008, 21:31   #10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2008
Ort: Thüringen
Beiträge: 12
Standard AW: Widerspruch gegen Maßnahme?!

Hy
Drohung an den prüfdienst?! Wo ist denn der? Ich hab nach Nürnberg und an die Landeshauptstelle von Thüringen geschrieben. Das was ich habe sind Arbeitsbeurteilungen, über einen Zeitraum in dem ich als Schneiderin gearbeitet habe. Aber ich habe eben keinen Abschluss für den Beruf und ohne komme ich nicht weiter.
jana28 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 16:50   #11
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von tigerkralle
 
Registriert seit: 24.04.2007
Ort: Arnsberg
Beiträge: 124
Standard AW: Widerspruch gegen Maßnahme?!

Zitat:
Zitat von jana28 Beitrag anzeigen
Hy
Drohung an den prüfdienst?! Wo ist denn der?
waldfrieden meint vielleicht den hier:

Bundesagentur für Arbeit
-Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen-
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg

Lass im Gespräch beim Amt ruhig mal durchblicken, dass du von der Existenz dieses Prüfdienstes weisst. Das könnte Wirkung zeigen.

Darüber, wie es zur Bildung dieses Prüfdienstes kam, kannst du hier nachlesen:
Qualitätsarme bzw. -freie Weiterbildung und deren Meldung bei der BA
__________________
You fool some people sometimes
but you cant fool all the people all the time
(B. Marley/P. Tosh)
tigerkralle ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 22:30   #12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2008
Ort: Thüringen
Beiträge: 12
Standard AW: Widerspruch gegen Maßnahme?!

Tja, sie sind nach wie vor der Meinung, das mir eine Umschulung nicht zusteht, da ich ja eine abgeschlossene Ausbildung habe. Das die mittlerweile über 6 Jahre her ist, natürlich egal. Plötzlich liegt es aber nicht mehr an den Finanzen sondern sie sind der Meinung das der Eh besser läuft. Das ist so ein Schwachsinn!! Der nette Geschäftsleiter hat sich nur leider selber widersprochen, zum Glück habe ich auch dafür Zeugen. Ich werde trotzallem dran bleiben.
Wie ist das mit dem beschluss vom/vor einem Sozialgericht? Wie stellt man einen Antrag usw. Wäre sehr lieb wenn mir nochmal jemand helfen und tips geben würde.


Die hab ich schon angeschrieben, hatte die Adresse hier aus dem Forum Die Reaktion kam auch realtiv schnell, deswegen ja Gespräch mit Geschäftsleiter usw. Werde jedenfalls nicht klein beigeben morgen!!

Geändert von jana28 (31.07.2008 um 13:16 Uhr).
jana28 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Widerspruch gegen Eingliederungsvereinbahrung? Ultimax Eingliederungsvereinbarung 19 05.02.2008 20:59
Widerspruch gegen die Feststellung des GdB Schnuffelbär Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 6 25.10.2007 18:55
Wie Widerspruch gegen BAB-Bescheid? rocky020703 U 25 4 25.09.2007 02:00
Widerspruch gegen 40% GdB Kate79 Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 6 03.12.2006 09:46
Widerspruch gegen EGV AmunRe Ein Euro Job / Mini Job 7 17.04.2006 17:50


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:24 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.2 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS