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| Tags: abgabe, alg, antrags, massnahmetraeger |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.11.2008
Beiträge: 2
| Vor kurzem wurde ich von der Arge zu einer Zwangsmaßnahme zum SGB 2 und Bewerbungstraining eingeladen. Die ALG 2 Anträge werden angeblich dort ausgegeben und sollen dort ausgefüllt werden. Spätestens zum Abschluss der Maßnahme soll man den ALG 2 Antrag bei Maßnahmeträger(!!!) abgeben. Ist dies rechtens? Ich glaube kaum, dass den Maßnahmeträger die Einzelheiten meine ALG 2 Antrags etwas angehen. (Stichwort: Datenschutz) Was würdet Ihr dazu sagen? Geändert von Werdich (26.11.2008 um 14:22 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 316
| Für die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge ist einzig und allein die ARGE zuständig. Beim Massnahmeträger kannst Du mit fiktiven Angaben das Ausfüllen des Antrages üben, mehr nicht. Eventuell sollte man den Datenschutzbeauftragten des Landes mal befragen. |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.11.2008
Beiträge: 2
| Ja das werde ich mal machen. Ich wette die rechnen die ausgefüllten ALG 2 Anträge dann bei der Arge ab. Unfassbar. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Streng genommen stimmt das mit der Entgegennahme aber nicht, erstens kann man den ANtrag bei jeder Behörde abgeben und zweitens darf die ARGE diese " Arbeit" auch an andere übertragen |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 316
| Natürlich kann man als Antragsteller seinen Antrag auch über eine andere Behörde abgeben, zur Weiterleitung an die ARGE, das geschieht dann aber freiwillig. |
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