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| Tags: egv, massnahme |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.11.2008
Beiträge: 9
| Hallo liebe Forumsmitglieder, hoffe mal das ich hier richtig gepostet habe. ich hätte besser vorher in diesem Forum lesen sollen das man eine EGV abändern kann, das wurde mir halt nicht von meinem SB mitgeteilt. Ich habe alles falsch gemacht was man falsch machen kann. Die Schweigepflichtentbindung bei der faw unterschrieben. Außerdem habe ich ein profilingbogen (Tiefenprofiling) ausgefüllt. Der Typ von der FAW meinte halt das wäre besser wegen der Arge. In der EGV steht: ich habe es lieber eingescannt Habe ich eine Chance aus dieser Maßnahme wieder raus zu kommen. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.178
| Hallo Timm Erst mal willkommen hier. Ja seufz leider du hast alles falsch gemacht was man nur falsch machen kann. ![]() Aber ok du siehst es schon mal ein. Die Egv sind echt heavy, die Schweigepflichtsentbindung ist zB sehr schwerwiegend. Na ja du hast ein Vertrag unterschrieben, damit ist er gültig. Jetzt müssen wir mal sehen, ob wir was finden was rechtwidirg ist. Da vertraue ich zunächst mal auf gerda bzw biddy, die finden schnell etwas wo man ansetzen kann. Klar wenn du nicht richtig beraten wurdest wäre es eine Möglichkeit dagegen anzukommen. Aber fatalerweise hast du auch unterschrieben, daß du alles verstanden hast und auf dein Widerspruchsrecht hingewiesen wurdest. Daher scheidet diese Möglichkeit meines Erachtens schon mal aus. Muß mich damit noch mal genauer auseinandersetzen, mal sehen was wir hier noch finden. LG Hexe |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.106
| Erst einmal nicht rechtens, die EGV, wegen unzulässiger Laufzeit ! Max. 6 Monate ! Bitte finden Sie sich zum Maßnahmebeginn, am 08.07.08 .......... ein. Gibt es außer der EGV eine Zuweisung, weil das kann wegen Unbestimmtheit der Maßnahme und unzulässiger Laufzeit der EGV vergessen werden. Geändert von Sissi54 (16.11.2008 um 14:13 Uhr). |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.11.2008
Beiträge: 9
| Hallo Hexe, Hallo Sissi ja. Das stimmt, ich bin seit dem 08.07.08 in dieser Maßnahme, am anfang habe ich mir gedacht. Vielleicht bringt es ja was. Da habe ich leider falsch gedacht. Heißt es nicht "kann bis zu 6 Monaten" dauern oder auch länger. Zuweisung? Nicht das ich wüßte. Ich war bei meinem SB und der hatte mir die EGV und den Zettel mit der "Beauftragung der FAW..." gegeben. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.106
| Soll für 6 Monate abgeschlossen werden ! Ab wann ist sie gültig ??? Glückwunsch, dann bist Du freiwillig in einer Maßnahme ! Ist es eine Weiterbildung oder ein Ein-Euro-Job ? Wer bezahlt Fahrkosten ? In einer EGV werden nur Leistungen der ARGE und Bemühungen des Leistungsempfängers zur Eingliederung in Arbeit vereinbart. In der EGV ist zwar die Rede von einer Zuweisung, aber das ist vermutlich eine Zuweisung zu einem Dritten (wie auch eingestelltes Blatt 4), der durch die ARGE mit der Vermittlung beauftragt wird !!! Keine Zuweisung für Dich in eine Maßnahme ! Also muss Dich doch diese FAW weitervermittelt haben, in eine Maßnahme ? Ziel: Stabilisierung der Rahmenbedingungen ? Was für Rahmenbedingungen ??? Das ganze drumherum einer Maßnahme wird in einer Zuweisung durch den Leistungsträger geregelt. Geändert von Sissi54 (16.11.2008 um 15:50 Uhr). |
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| | #6 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.11.2008
Beiträge: 9
| Freiwillig??? So wie ich das mitbekommen habe nix von beiden. Die Fahrtkosten werden übernommen Zitat:
Ich schreibe dir mal eine PM | |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 63
| Die Schweigepflichtentbindung kannst du ja jederzeit widerrufen. Steht ja so auf dem Formular unten drauf. |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.11.2008
Beiträge: 9
| Hallo sgoswin, das ist richtig was du sagst. Aber was passiert danach? Sanktion von der Arge wegen fehlender Mitwirkung? |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 63
| Das weiß man bei denen leider nie. Nach meinem Rechtsverständnis dürfen sie es nicht, weil du ja nur deine Grundrechte wahrnimmst. Die sanktionieren aber oft auch, obwohl sie es nicht dürften. Das ist natürlich immer das Risiko. |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 416
| Zitat:
habe hier schon mal gelesen, datenweitergabe erlauben, aber nur mit persönlicher absprache, jedesmal mit dir. also jedesmal wenn sie daten weiterleiten wollen, egal wo hin, müssen sie dich um erlaubnis fragen und du kannst die daten sehen.
__________________ manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Intersse melden! | |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.11.2008
Beiträge: 9
| Ich habe nocheinmal meine Papiere durchgesehen und was vergessen. Es gibt noch eine " Vereinbarung nach §37 / §421 i " sowie einen "Teilnehmervertrag" mit insgesamt 5 Seiten Was würdet Ihr an meiner Stelle tun? |
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| | #12 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Dann stell das auch mal ein . Dies wird eine Trainingsmaßnahme sein. Allerdings kann die schlecht über ein Jahr gehen, sondern max 2 Monate dauern und nur mit einer Eignungsfeststellung 3 Monate. Komm bitte nächsten Montag mit dem ganzen Kram zwischen 11-13 in Bonn Buschdorferstr. 19-21 Bonn Buschdoorf vorbei. Dort machen wir kostenfrei Sozialrechtsberatung wir können dort Rechtsberatung machen, weil wir mit einem Anwalt zusammenarbeiten.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.11.2008
Beiträge: 9
| OK Martin. Die Kreuze in diesem Vertrag waren vorgegeben. |
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| | #14 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Ich würde sagen, dass Du nächsten Motag mit dem Kram vorbei kommst und dann werden wir die Kuh mal vom Eis holen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.11.2008
Beiträge: 9
| Also siehst du eine Chance das ich dort rauskomme? |
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| | #16 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
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| | #17 |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.912
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