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kein_lohn_unter10

Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen

Komme ich aus dieser Maßnahme wieder raus; in Forum: Information; Hallo liebe Forumsmitglieder, hoffe mal das ich hier richtig gepostet habe. ich hätte besser vorher in diesem Forum lesen sollen das man eine EGV abändern kann, das wurde mir halt ...
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Alt 16.11.2008, 13:48   #1
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Registriert seit: 14.11.2008
Beiträge: 9
Standard Komme ich aus dieser Maßnahme wieder raus

Hallo liebe Forumsmitglieder,

hoffe mal das ich hier richtig gepostet habe.

ich hätte besser vorher in diesem Forum lesen sollen das man eine EGV abändern kann, das
wurde mir halt nicht von meinem SB mitgeteilt.

Ich habe alles falsch gemacht was man falsch machen kann. Die Schweigepflichtentbindung bei der faw unterschrieben.
Außerdem habe ich ein profilingbogen (Tiefenprofiling) ausgefüllt.

Der Typ von der FAW meinte halt das wäre besser wegen der Arge.


In der EGV steht:

ich habe es lieber eingescannt

Habe ich eine Chance aus dieser Maßnahme wieder raus zu kommen.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
egv01-jpg   egv02-jpg   egv03-jpg   faw01-jpg   faw02-jpg  

Timm ist offline  
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Alt 16.11.2008, 13:59   #2
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Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.178
Standard AW: Komme ich aus dieser Maßnahme wieder raus

Hallo Timm

Erst mal willkommen hier.

Ja seufz leider du hast alles falsch gemacht was man nur falsch machen kann.



Aber ok du siehst es schon mal ein.
Die Egv sind echt heavy, die Schweigepflichtsentbindung ist zB sehr schwerwiegend.

Na ja du hast ein Vertrag unterschrieben, damit ist er gültig. Jetzt müssen wir mal sehen, ob wir was finden was rechtwidirg ist.
Da vertraue ich zunächst mal auf gerda bzw biddy, die finden schnell etwas wo man ansetzen kann.

Klar wenn du nicht richtig beraten wurdest wäre es eine Möglichkeit dagegen anzukommen.

Aber fatalerweise hast du auch unterschrieben, daß du alles verstanden hast und auf dein Widerspruchsrecht hingewiesen wurdest.
Daher scheidet diese Möglichkeit meines Erachtens schon mal aus.

Muß mich damit noch mal genauer auseinandersetzen, mal sehen was wir hier noch finden.

LG
Hexe
Hexe45 ist offline  
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Alt 16.11.2008, 14:05   #3
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Ort: Berlin
Beiträge: 1.106
Standard AW: Komme ich aus dieser Maßnahme wieder raus

Erst einmal nicht rechtens, die EGV, wegen unzulässiger Laufzeit ! Bis 31.07.2009 ?
Max. 6 Monate !

Bitte finden Sie sich zum Maßnahmebeginn, am 08.07.08 .......... ein.

Gibt es außer der EGV eine Zuweisung, weil das kann wegen Unbestimmtheit der Maßnahme und unzulässiger Laufzeit der EGV vergessen werden.

Geändert von Sissi54 (16.11.2008 um 14:13 Uhr).
Sissi54 ist offline  
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Alt 16.11.2008, 14:26   #4
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Registriert seit: 14.11.2008
Beiträge: 9
Standard AW: Komme ich aus dieser Maßnahme wieder raus

Hallo Hexe, Hallo Sissi

ja. Das stimmt, ich bin seit dem 08.07.08 in dieser Maßnahme, am anfang habe ich mir gedacht. Vielleicht bringt es ja was.

Da habe ich leider falsch gedacht.

Heißt es nicht "kann bis zu 6 Monaten" dauern oder auch länger.

Zuweisung?

Nicht das ich wüßte.

Ich war bei meinem SB und der hatte mir die EGV und den Zettel mit der "Beauftragung der FAW..." gegeben.
Timm ist offline  
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Alt 16.11.2008, 15:16   #5
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Ort: Berlin
Beiträge: 1.106
Standard AW: Komme ich aus dieser Maßnahme wieder raus

Soll für 6 Monate abgeschlossen werden !
Ab wann ist sie gültig ???

Glückwunsch, dann bist Du freiwillig in einer Maßnahme !

Ist es eine Weiterbildung oder ein Ein-Euro-Job ?
Wer bezahlt Fahrkosten ?

In einer EGV werden nur Leistungen der ARGE und Bemühungen des Leistungsempfängers zur Eingliederung in Arbeit vereinbart.
In der EGV ist zwar die Rede von einer Zuweisung, aber das ist vermutlich eine Zuweisung zu einem Dritten (wie auch eingestelltes Blatt 4), der durch die ARGE mit der Vermittlung beauftragt wird !!!
Keine Zuweisung für Dich in eine Maßnahme !

Also muss Dich doch diese FAW weitervermittelt haben, in eine Maßnahme ?

Ziel: Stabilisierung der Rahmenbedingungen ?
Was für Rahmenbedingungen ???

Das ganze drumherum einer Maßnahme wird in einer Zuweisung durch den Leistungsträger geregelt.

Geändert von Sissi54 (16.11.2008 um 15:50 Uhr).
Sissi54 ist offline  
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Alt 16.11.2008, 15:54   #6
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Registriert seit: 14.11.2008
Beiträge: 9
Standard AW: Komme ich aus dieser Maßnahme wieder raus

Zitat:
Zitat von Sissi54 Beitrag anzeigen
Glückwunsch, dann bist Du freiwillig in einer Maßnahme !
Freiwillig???

Zitat:
Zitat von Sissi54 Beitrag anzeigen
Ist es eine Weiterbildung oder ein Ein-Euro-Job ?
Wer bezahlt Fahrkosten ?
So wie ich das mitbekommen habe nix von beiden.

Die Fahrtkosten werden übernommen

Zitat:
Zitat von Sissi54 Beitrag anzeigen
In einer EGV werden nur Leistungen der ARGE und Bemühungen des Leistungsempfängers zur Eingliederung in Arbeit vereinbart.

Ziel: Stabilisierung der Rahmenbedingungen ?
Was für Rahmenbedingungen ???
Keine Ahnung.

Ich schreibe dir mal eine PM
Timm ist offline  
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Alt 16.11.2008, 17:29   #7
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Beiträge: 63
Standard AW: Komme ich aus dieser Maßnahme wieder raus

Zitat:
Zitat von Timm Beitrag anzeigen
Ich habe alles falsch gemacht was man falsch machen kann. Die Schweigepflichtentbindung bei der faw unterschrieben.
Außerdem habe ich ein profilingbogen (Tiefenprofiling) ausgefüllt.
Die Schweigepflichtentbindung kannst du ja jederzeit widerrufen. Steht ja so auf dem Formular unten drauf.
sgoswin ist offline  
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Alt 16.11.2008, 18:24   #8
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Beiträge: 9
Standard AW: Komme ich aus dieser Maßnahme wieder raus

Hallo sgoswin,

das ist richtig was du sagst.

Aber was passiert danach?

Sanktion von der Arge wegen fehlender Mitwirkung?
Timm ist offline  
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Alt 16.11.2008, 18:40   #9
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Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 63
Standard AW: Komme ich aus dieser Maßnahme wieder raus

Zitat:
Zitat von Timm Beitrag anzeigen
Hallo sgoswin,

das ist richtig was du sagst.

Aber was passiert danach?

Sanktion von der Arge wegen fehlender Mitwirkung?
Das weiß man bei denen leider nie. Nach meinem Rechtsverständnis dürfen sie es nicht, weil du ja nur deine Grundrechte wahrnimmst. Die sanktionieren aber oft auch, obwohl sie es nicht dürften. Das ist natürlich immer das Risiko.
sgoswin ist offline  
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Alt 16.11.2008, 19:35   #10
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Benutzerbild von Eagle
 
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Ort: Osnabrück
Beiträge: 416
Standard AW: Komme ich aus dieser Maßnahme wieder raus

Zitat:
Zitat von sgoswin Beitrag anzeigen
Das weiß man bei denen leider nie. Nach meinem Rechtsverständnis dürfen sie es nicht, weil du ja nur deine Grundrechte wahrnimmst. Die sanktionieren aber oft auch, obwohl sie es nicht dürften. Das ist natürlich immer das Risiko.
und wenn sie sanktionieren, besteht die möglichkeit dieses mit einer ea beim sozialgericht zu kippen.

habe hier schon mal gelesen, datenweitergabe erlauben, aber nur mit persönlicher absprache, jedesmal mit dir. also jedesmal wenn sie daten weiterleiten wollen, egal wo hin, müssen sie dich um erlaubnis fragen und du kannst die daten sehen.
__________________
manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt

Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Intersse melden!
Eagle ist offline  
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Alt 17.11.2008, 17:51   #11
Neuer Benutzer
 
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Beiträge: 9
Standard AW: Komme ich aus dieser Maßnahme wieder raus

Ich habe nocheinmal meine Papiere durchgesehen und was vergessen.

Es gibt noch eine " Vereinbarung nach §37 / §421 i "

sowie einen "Teilnehmervertrag" mit insgesamt 5 Seiten

Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?
Timm ist offline  
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Alt 17.11.2008, 18:22   #12
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard AW: Komme ich aus dieser Maßnahme wieder raus

Dann stell das auch mal ein . Dies wird eine Trainingsmaßnahme sein. Allerdings kann die schlecht über ein Jahr gehen, sondern max 2 Monate dauern und nur mit einer Eignungsfeststellung 3 Monate.

Komm bitte nächsten Montag mit dem ganzen Kram zwischen 11-13 in Bonn
Buschdorferstr. 19-21
Bonn Buschdoorf vorbei.
Dort machen wir kostenfrei Sozialrechtsberatung
wir können dort Rechtsberatung machen, weil wir mit einem Anwalt zusammenarbeiten.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist offline  
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Alt 17.11.2008, 18:55   #13
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Standard AW: Komme ich aus dieser Maßnahme wieder raus

OK Martin.

Die Kreuze in diesem Vertrag waren vorgegeben.
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vereinbarung-jpg   vertr01-jpg   vertr02-jpg   vertr03-jpg   vertr04-jpg  

vertr05-jpg  
Timm ist offline  
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Alt 17.11.2008, 19:01   #14
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard AW: Komme ich aus dieser Maßnahme wieder raus

Ich würde sagen, dass Du nächsten Motag mit dem Kram vorbei kommst und dann werden wir die Kuh mal vom Eis holen.
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Alt 17.11.2008, 19:05   #15
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Also siehst du eine Chance das ich dort rauskomme?
Timm ist offline  
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Alt 17.11.2008, 19:15   #16
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Zitat:
Zitat von Timm Beitrag anzeigen
Also siehst du eine Chance das ich dort rauskomme?
Ja
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Alt 17.11.2008, 21:35   #17
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