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kein_lohn_unter10

Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen

Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?; in Forum: Information; Meine SBin meinte heute, sie hätte da ne Massnahme, und hat mich dann vermerkt, ohne mir eine Flyer, oder irgendwas über diese Massnahme zu sagen gar nix.Sie meinte nur, in ...
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Alt 23.10.2008, 12:54   #1
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Standard Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

Meine SBin meinte heute, sie hätte da ne Massnahme, und hat mich dann vermerkt, ohne mir eine Flyer, oder irgendwas über diese Massnahme zu sagen gar nix.Sie meinte nur, in 4 Wochen ist das ne Informationsveranstaltung, da gehen wir mal schön hin.

Ich habe in der EGV keinerlei Inhalte von MAssnahmen etc, und die EGV wurde auch per VA erlassen.

Muss ich das antreten, obwohl es (wahrscheinlich)nix bringt, und kann dafür eine Sanktion erfolgen?
GlobalPlayer ist offline  
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Alt 23.10.2008, 21:15   #2
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

Liegt dir diesbezüglich schriftlich schon etwas vor?
Hast du die per VA erlassene EGV angefochten?

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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Alt 23.10.2008, 23:21   #3
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

So lange sie nur meint, ist das nicht gefährlich !

Das muss alles schriftlich erfolgen !

Eine Maßnahme muss auch ohne EGV angetreten werden, allerdings nach schriftlicher Zuweisung.

§ 2 SGB II
Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken....

MfG
Sissi54 ist offline  
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Alt 24.10.2008, 21:36   #4
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

Nein das war nur mündlich, aber da soll angeblich was kommen.
Habe die EGV nicht angefochten.
GlobalPlayer ist offline  
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Alt 25.10.2008, 00:20   #5
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

Zitat:
Zitat von GlobalPlayer Beitrag anzeigen
Habe die EGV nicht angefochten.
Schade. Würdest du wollen?

Mario Nette
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Alt 25.10.2008, 14:31   #6
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

Ja wollte ich, aber ich habe da keinen Beratungshilfe schein bekommen, und der ganze Mist hat sich so lange hingezogen, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen war.Aber da es eh VA ist, können auch keine Sanktionen kommen.
Das problem ist ich habe keinen Bock auf wieder eine MAssnahme die nichts bringt.Das hab ich schon 4x hinter mir.
Muss da was schriftliches von der ARGE selber kommen, oder von dem Träger?Muss da eine Rechtsfolgenbelehrung draufstehen?
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Alt 14.11.2008, 13:59   #7
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

Also folgendes, ich habe heute folgendes Schreiben erhalten, was sich bezieht auf das was die Sb gesagt hat.
Hier steht:
Sehr geehrter Herr,

wir freuen uns, Ihnen folgende Arbeitsgelegenheit vorschlagen zu können:

Vermittlungsvorschlag
Referenznummer:Massnahme,

Tätigkeit:Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe
Titel des Stellenangebotes:Sprungbrett

Beschreibung:Arbeitsgelegenheit mit Entgeldvariante für U25
Ausübungsort:
Arbeitszeit:Vollzeit, 38, 5 h pro Woche
Termin:sofort
Kontakt:Internationaler Bund, .......

Geforderte Anlagen:Mitgliedsbescheinigung der KK, SZV Ausweis, Lohnsteuerkarte

Bitte stellen sie sich am 19.11.08 dann und dann beim o.g. Arbeitgeber vor.

Dahinter noch als Anlagen, Das Rückantwortschreiben an die ARGE, sowie eine Rechtsfolgenbelehrung, hinten steht dann noch eine Zeile:
Fähigkeiten:
Bezeichnung:Teamfähigkeit - Ausprägung : gut

Finde ich eine Frechheit, mir einfach sowas zuzusenden, ohne mich vorher darüber aufzuklären, was das überhaupt ist.Es wird aber wahrscheinlich eine der Sinnlosen Massnahmen sein, und ich habe da eher wenig Lust drauf.Ausserdem bin ich eh grad selber am suchen, und will mir was eigenes suchen, und nicht den Quatsch.

Wie kann ich jetzt weiter verfahren?

Geändert von GlobalPlayer (14.11.2008 um 14:34 Uhr).
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Alt 14.11.2008, 15:45   #8
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

Das musst du jetzt selbst abwägen: Es ist kein Ein-Euro-Job (= AGH mit MAE), sondern eine AGH mit Entgelt. (Anrecht auf späteres ALG 1 erwirbst du damit nicht.) Die Tätigkeitsbeschreibung wäre mir persönlich zu lasch. Ich frage mich, wie die ARGE hier überhaupt die Rechtsmäßigkeit dieser Maßnahme prüfen konnte. Und wie schaut es aus mit Gehalt - steht im Angebot etwas darüber?

Mario Nette
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Alt 14.11.2008, 16:01   #9
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

Aha, worin liegt da der Unterschied zum 1€Job?Das heisst es ist Zusatzgeld, was man zusätzlich zum ALG II bekommt?Sowas ist nicht in der EGV per Verwaltungsakt vereinbart worden bei mir.

Also hier steht nur"Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe".Das hilft mir ja nicht weiter.Wenn das wenigstens richtung Ausbildung ginge.Aber scheint es nicht.


Dann steht weiter da AGH mit Entgeldvariante, Vollzeit.Nur für den Bereich u25.Wieviel Geld das zusätzlich sein soll, steht da überhaupt nicht.Aber das wird auf jeden Fall angerechnet.

Also ich weiss nicht.Da steht auch keien Dauer drin, nichts.Und ich habe mir ja auch das nicht ausgesucht.Bei den 1 €Jobs kann man sich doch auch Dinge aussuchen.Und mir wird hier vorgeschrieben, mich da und da vorzustellen.

Also ich denke das ist rechtswidrig oder?Nur wie geh ich dagegen vor?
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Alt 14.11.2008, 16:41   #10
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

Lies dir mal dieses Dokument quer: http://www.harald-thome.de/media/fil...27_07_2007.pdf

Die AGH mit Entgelt geht eher in die Richtung ABM. Es ist kein Zusatzgeld, sondern du kriegst vorrangig sowas wie ein Gehalt von deinem Träger. Bei Singles dürfte dann doch eher reichen, sodass keine Leistungen nach SGB II gewährt werden, bei Familien sieht das wohl anders aus.

Soviel schon mal vorab: Man kann dieses konkrete Angebot auch dann bezweifeln, wenn eine RFB dabeiliegt. Die Frage, die sich stellst: Willst du das oder willst du diese Entgelt-AGH probieren?

Mario Nette
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Alt 14.11.2008, 16:51   #11
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

naja , in allerster Linie muss ich erstmal wissen,wielange geht das, wieviel Geld, was soll ich machen usw.
Aber im Grunde lehne ich das ab, weil ich mir eher selber was suchen will, was nicht von der ARGE kommt.
HAbe da schon 4 oder 5 Massnahmen hinter mir, und es ist eh immer das gleiche und ich bekomme immer wieder welche zugewiesen.

Aber ich muss erst mehr wissen.Und mcih da in keinem fall festlegen wollen.
GlobalPlayer ist offline  
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Alt 14.11.2008, 17:04   #12
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

Wenn du mehr über dieses Angebot wissen willst, bekundest du prinzipiell Interesse daran. Das mag dir bei einer späteren Ablehnung deinerseits der eine oder andere Mitarbeiter, Anwalt, Richter entsprechend dich nicht-begünstigend auslegen.

Mario Nette
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Alt 15.11.2008, 10:56   #13
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

Also soll ich zu dem Vorstellungstermin hingehen?Dort aber noch keine Zusage machen?
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Alt 15.11.2008, 11:00   #14
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

Zitat:
Zitat von GlobalPlayer Beitrag anzeigen
naja , in allerster Linie muss ich erstmal wissen,wielange geht das, wieviel Geld, was soll ich machen usw.
Aber im Grunde lehne ich das ab, weil ich mir eher selber was suchen will, was nicht von der ARGE kommt.
HAbe da schon 4 oder 5 Massnahmen hinter mir, und es ist eh immer das gleiche und ich bekomme immer wieder welche zugewiesen
Dann wird immer wieder etwas kommen bis auch DU Gehirngewaschen wurdest, keinen Widerstand mehr leistest und für die große Masse geformt wurdest. So wird mit den schweren Kunden und hoffnungslosen Fällen umgegangen. Ich erlebe es bei der Arge auch immer und immer wieder aufs neue...
 
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Alt 15.11.2008, 12:53   #15
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

Zitat:
Zitat von GlobalPlayer Beitrag anzeigen
Also soll ich zu dem Vorstellungstermin hingehen?Dort aber noch keine Zusage machen?
Ich weiß ja immer noch nicht, was du nun willst. Das "Angebot" jedenfalls gibt genug Stoff her, diesem entgegen zu wirken. Dass das kein Zuckerschlecken sein wird, ist klar.

Wenn du es nicht willst, den schreibst du eine Ablehnung mit der Begründung, dass weder auf finanzieller Seite das Angebot eindeutig ist noch überhaupt eine Tätigkeit benannt wurde und du also nicht prüfen kannst, ob das Angebot zumutbar ist. Ferner steht - zumindest hast du es hier so geschrieben - kein Ausübungsort drin. Auch steht nichts über die Dauer drin. Die Arbeitszeit ist nicht spezifisch genug. Zwar stehen 38,5 Stunden vermerkt, aber: Handelt es sich nun um Wochenendarbeit oder tief in der Nacht oder flexibel? Weißt du alles nicht, wird auch nicht ersichtlich und darum ist das Angebot für dich nicht hinnehmbar.

Mario Nette
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Alt 15.11.2008, 13:21   #16
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

Auch ich habe mir mal die Mühe gemacht, mich durch diesen thread zu wühlen. Was mir aufgefallen ist, dass einige hier kritiklos um nicht zu sagen blauäugig, die Argumention der argen annehmen und zu kopieren (z.B. Chaotin). Damit meine ich z.B. die Geschichte mit dem Fordern und Fördern.

Das hört sich immer so schön an, dass man/frau ja auch Pflichten hat und schließlich tun die argen usw. ja was für einen blablabla

Die Praxis sieht da leider oft ganz anders aus. Jedenfalls kann ich das über die hiesige arge behaupten und bei vielen wird es ähnlich sein, wenn ich das hier häufig so lese im Forum.

Ich kann von mir behaupten, dass ich sehr viel unternehme, um Arbeit zu bekommen. Einen Euro-Job habe ich auch hinter mir. In einen versicherungspflichtigen Job hat mich das nicht gebracht. Lediglich einen befristeten Minijob bis Ende März hatte ich danach, den ich mir selbst gesucht hatte. Zum Dank dafür wurde ich schon während des Jobs von der arge schikaniert. Da ging bei mir der Zirkus los. Das war sehr motivierend.

Im Sommer ging es dann richtig los. Man wollte mich in eine Maßnahme stecken. Man log über die Inhalte und Ziele, dass sich die Balken bogen. Außerdem ging das Ganze extrem an meiner Qualifikation vorbei. E-Mails von mir an den Träger wurden verfälscht an die arge (Anhänge wurden gelöscht) weiter geleitet, um mich als unmotiviert dar zu stellen.

Während dieser Zeit schrieb ich weiter zig Bewerbungen und hatte auch viele Vorstellungsgespräche. Ich bemühte mich um mehrere Weiterbildungen, die mich echt weiter gebracht hätten. Am Arbeitsmarkt werden Leute in dem Bereich gesucht. Es wurde abgelehnt. Zum Dank bekam ich eine Sanktion, weil man mich bei diesem ominösen Träger und bei der arge falsch beraten und regelrecht über den Tisch gezogen hatte. Und zu einem solch verlogenen Träger geh ich nicht hin, basta! Hinzu kommt, dass ich in meinem Profil (auch profiling genannt) bei der arge als "Kunde" ohne Berufsabschluss geführt werde, obwohl ich meine Zeugnisse vorgelegt hatte. Ich habe jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung!!! Da kann die arge ja ganz toll eine passende Maßnahme anordnen, wenn sie so viel Ahnung von meiner Qualifikation hat, oder? So viel zu dem ach so fairen Fördern und Fordern.

Während der Sanktion hatte ich einen Termin bei einem Arbeitgeber ca. 500 km von meinem Wohnort entfernt. Klar doch, von 250 € Monatseinkkommen kann man ja so eine Reise mit Übernachtung unternehmen, oder? Ich musste mir das Geld für die Fahrt leihen, weil mein SB es ablehnte, mir einen Vorschuss zu geben. Fördern???????

Inzwischen weiß ich nach Sichtung meiner Akten, dass mein SB von der arge einen verbis-Eintrag über einen Gesprächstermin gemacht hat, an dem ich nachweislich gar nicht teilgenommen hatte. Dort steht neben anderen Unverschämtheiten, dass ich nicht motiviert sei. Jede/r mag beurteilen, ob das stimmt (s.o.) und ob das fair war sich von Seiten der arge so zu Verhalten. Aber ist ja auch klar, dass man als unmotiviert mit Vermittlungshemmnissen dsargestellt wird , egal was man auch gemacht hat. Schließlich muss ja die Weiterbildungsmafia tüchtig Geld verdienen, nicht wahr? Und da kann man ja keine mündigen Leute hin schicken, die mit ihrer Zeit was Besseres anfangen können, vor allem wenn einem diese Maßnahmen nachweislich nix bringen.

Und im Übrigen, ja, es gibt Besseres, als seine Zeit zu verplempern, in dem man ständig Scharmützel mit der arge hat. In dieser Zeit könnte ich mich mehr mit meiner Integration in den Arbeitsmarkt befassen. Ich könnte nach einem halben Jahr Schikane ein Buch schreiben. Ich habe etliche Schreiben an den Laden geschickt, mich mit Zeugen und Beiständen beraten, an Initiativen teilgenommen, Anwälte und Beratungsstellen (gibts jetzt auch nicht mehr) aufgesucht, an demos teilgenommen und nicht zuletzt viel in diesem hervorragenden Forum gelesen! Es kostet Zeit ohne Ende, aber aufzugeben hätte auch keinen Sinn. Ich hasse diese bodenlosen Frechtheiten und Falschdarstellungen, nur um dieses Dreckssystem zu nähren.

Diese Woche hat unser netter Sachbebietsleiter, den ich auch schon persönlich kennen lernen durfte, einen Vortrag vor einer Firma gehalten. Ich nahm mir die Freiheit, da einfach mal Mäuschen zu spielen. Wie der denen erklärt hat, wie toll doch die argen sind und wie sehr doch den "Kunden" geholfen wird. Und überhaupt, es ist ja noch gar nicht lange her mit der hartz-Einführung. Da müssten noch viele Grundsatzurteile gefällt werden. Erst jetzt wäre ja ein Urteil auf Bundesebene gefällt worden, dass besagt, dass Ein-Euro-Jobbern kein Fahrgeld zu steht, weil es sich bei der Zahlung an diese ja nur um eine MAE handele. Und toll, dass demnächst sicher noch mehr solche Urteile gefällt würden. Ich musste bald Sowas aalglattes erlebt man selten.

Ok, das Ganze passt jetzt nicht unbedingt zum Thema TC. Ich möchte hier nur mal einigen, die vielleicht alles gerne durch die rosartote Brille sehen möchten, den Blick für die Realität etwas schärfen. Und, etwas hat es doch damit zu tun, denn auch die Dekra gehört zu diesen Abzockerläden, die sich die Not der Arbeitslosen zunutze machen. Viele werden dort hin zwangsrekrutiert, ob sie wollen oder nicht, ob es ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht oder nicht.

Hauptsache raus aus der Statistik und den Bildungsträgern Steuergelder hinterher schmeißen.

Danke, ich habe fertig.

Schöne Grüße,
sgoswin
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Alt 15.11.2008, 13:45   #17
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Standard AW: Muss ich Massnahme antreten, obwohl nicht in EGV?

UI, sorry. Mein Beitrag ist im falschen thread gelandet.

Bitte löschen....
sgoswin ist offline  
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