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| Tags: massnahme, teilnahme, verhindern |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.10.2008
Beiträge: 10
| Hallo, liebe Leute! Bin neu hier und wahrscheinlich nicht der Erste mit diesem Anliegen. Ab November soll ich an der Maßnahme "Männer Aktiv" bei der IBB teilnehmen. Da ganze dauert 6 Monate inklusive Praktika etc. Noch habe ich nicht unterschrieben und bis Freitag muss ich versuchen, die Teilnahme irgendwie abzuwenden. Habt ihr da "todsichere" Tips? Habe z.B. gelesen, dass man gemäß § 13,14,15 SGB 1 eine Einsicht in die Prüfungsergebnisse der Maßnahme verlangen kann und diese oft gar nicht existieren. Das gibt einem dann die Möglichkeit die Teilnahme zu verweigern. Geht das? Desweiteren habe ich noch einen 400Euro-Job... |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Todsichere Tipps gibt es nicht, warum soll die Massnahme stattfinden wenn Du einen 400-Euro Job hast? |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.10.2008
Beiträge: 10
| Die meinten,das wäre völlig uninteressant. Den solle ich wenn nötig kündigen. Ziel wäre eine sozialversicherte Stelle... |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 389
| Zitat:
Beziehst Du finanzielle Leistungen, insbesondere ALG II? Dann bist Du sogar verpflichtet, alles zu tun, um Deine Bedürftigkeit zu beenden oder zu reduzieren. Durch die eigene Kündigung einer laufenden Beschäftigung würde das Gegenteil erreicht. Diese (wahrscheinlich bislang nur mündlich ausgesprochene) Aufforderung zu einer Kündigung würde ich mir mal unter Hinweis auf diese Problematik schriftlich bestätigen lassen. Allerdings ist auch die Frage, ob es Dir möglich und zumutbar ist, die Maßnahme zeitlich neben Deiner Beschäftigung zu erledigen. | |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.10.2008
Beiträge: 10
| Ja, beziehe ALGII. Bin hier Filmvorführer im örtlichen Kino. Da fallen Arbeiten zu verschiedenen Tageszeiten an. Wer entscheidet denn, ob deren Argument ausreichend ist? |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.10.2008
Beiträge: 10
| Kündigungsfrist gibt es glaub ich nicht |
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| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.10.2008
Beiträge: 10
| Zitat aus anderem Forum Hi, also alle, die von irgendwelchen Maßnahmen der Arbeitsämter bedroht sind, also Trainingsmaßnahmen und Weiterbildungsmaßnahmen usw. usw., können eine (Zwangs-)Teilnahme daran wie folgt legal verhindern. Die Arbeitsämter sind verpflichtet, jeden Maßnahmeträger, der ihnen eine Maßnahme anbietet und den die Ämter dann auch finanzieren und ihm Leute hinschicken, zu überprüfen. Dazu gibt es einen Prüfungskatalog, der heisst: >>Anforderungskatalog an Bildungsträger und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung<< Den kann jedermann/-frau beim Bundesministerium für Arbeit anfordern. Gemäß diesem Katalog sind also die Maßnahmeträger von den Arbeitsämtern nach vielerlei Gesichtspunkten, vor allem aber nach Tauglichkeit, Qualifikation, Kompetenz der Lehrer, sowie Qualität der Lehreinrichtung, des Lehrmaterials und der ggf. nötigen technischen Ausstattung zu überprüfen und die Ämter müssen auch das Prüfungsergebnis schriftlich festhalten (Prüfprotokoll). Gemäß § 13, 14 und 15 SGB I sind alle Sozialbehörden verpflichtet, jeder/jedem ausführlich Auskunft über alle ihn betreffenden sozialen Fragen zu geben. Nun muß man wissen, daß die Leute in den Arbeitsämtern ja Verwaltungsbeamte und -angestellte sind, die meist über den Tellerrand ihrer Ausbildung nicht weit hinauschauen können. Das führte dazu, daß obwohl die Prüfung von Maßnahmeträgern ihnen vorgeschrieben ist, die meisten Arbeitsämter wegen des Fehlens von dazu geeignetem Personal diese Prüfungen nicht durchführen können. Wenn es aber keine Prüfungen gab, also Maßnahmen ungeprüft finanziert wurden, ist das illegal und wenn die Arbeitsämter somit nicht nachweisen können, daß der Maßnahmeträger den amtlichen Anfordrungen entspricht, dürfen die Ämter niemanden zwingen, an solchen ungeprüften Maßnahmen teilzunehmen - genau genommen dürfen sie diese Maßnahmen gar nicht erst finanzieren... Was also tun? Man gehe in Begleitung von mindestens zwei Personen (mindestens zwei, besser mehr deshalb, damit genug Zeugen vorhanden sind), davon eine möglichst sozialrechtlich sachkundig, zum Arbeitsamt, und verlange gemäß §§ 13, 14 und 15 SGB I für die Maßnahme, an der man teilnehmen will oder gar soll, die Einsichtnahme in die Prüfungnachweise entsprechend dem o.a. Anforderungskatalog. Die Ämter müssen dazu Auskunft erteilen, eine Weigrung ist nicht möglich, und sie können sich auch nicht darauf zurückziehen, daß die Prüfungsergebnisse "grad nicht da" oder aber "woanders" seien. Können die Arbeitsämter solche Prüfungsergebnisse aber nicht vorlegen, müssen sie schriftlich bestätigen, daß man an der angeordneten, aber nicht geprüften Maßnahme nicht teilnehmen muß. Das gilt für Eingliedrungsmaßnahmen, Trainingsmaßnahmen, Übungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Auffrischung beruflicher Kenntnisse und sonstige angebliche Bildungsmaßnahmen aller Art. Also, keine Angst, hingehen, Einsicht und Auskunft verlangen, und hartnäckig bleiben, nötigenfalls bis hin zum Streit mit den Ämtlern. Nichts gefallen lassen. Ich selbst habe auf die Art mehrere völlig sinnlose, ja teilweise regelrecht hirnverbrannte Zwangs-Trainingsmaßnahmen abwenden können - denn was ich schon kann, brauch ich mir nicht von irgendwelchen dubiosen Bildungsträgern nochmal beibringen lassen. Ist die Variante jemandem bekannt? |
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.08.2008
Beiträge: 35
| klingt einleuchtent...und wenn sie etwas vorlegen können, heisst es also dass man an einer Maßnahme wohl oder übel teilnehmen muss?! Ich habe nämlich grad das Problem...Bewerbungstraining bei der DAA Deutsche Angestellten Akademie |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.10.2008
Beiträge: 10
| War grad beim Anwalt für Sozialrecht. Der hat mir wenig Hoffnung gemacht. Selbst wenn die Variante klappen würde, würde umgehend die nächste Einladung zu einer Maßnahme folgen. Schikane halt.... Versuchen werde ich es trotzdem |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.346
| das mit dem Überprüfungsfragebogen kann man hier nachlesen. Zulassung/Vordrucke - www.arbeitsagentur.de weiter unten steht aber was von "Bildungsgutschein", ob das jetzt auch für "SGB2-Maßnahmen" gilt, weis ich jetzt nicht, aber Nachfragen kann man ja, wer will. Da ich aber einige Träger kenne, die wie gedruckt lügen, wird das auch nicht wirklich überprüft, was die dann angeben. P. S. in der linken Menüleiste gibt es einen Button für Beschwerden, Lob und Anregungen. Den sollten man häufig benutzen!! Geändert von Sancho (21.10.2008 um 17:52 Uhr). |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.106
| Die Beschwerden sind aber nur für die Arbeitsagentur Siegen und ALG I, falls ich richtig gelesen habe. Alles andere sehr interessant ! Geändert von Sissi54 (21.10.2008 um 20:50 Uhr). |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.346
| Zitat:
geht dann auch. | |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.106
| Danke ! Bei mir geht es aber nicht anzuklicken, die Beschwerde. Vielleicht überlastet. Oh, wie peinlich. Ich hatte im Beitrag # 13 zwei Buchstaben vergessen. Geändert von Sissi54 (21.10.2008 um 20:54 Uhr). |
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| | #16 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.10.2008
Beiträge: 10
| Laut einem Tipp einer Bekannten könnte es evtl. schon, reichen den 400 euro-Job auf einen z.B. 430 euro-Job anzuheben, weil dann geringe Sozialabgaben anfallen. Da müsste dann natürlich der Chef mitmachen. Kennt sich da jemand genauer aus? |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 555
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