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| Tags: daa, massnahme |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.08.2008
Beiträge: 35
| Hatte heute einen Termin bei der ARGE...mit Beginn einer Maßnahme bei der DAA...suuper....weiss nun nicht, ob das alles soooo rechtens ist.. und bekam als Dankeschön eine neue EGV vorgelegt, die ich natürlich NICHT unterzeichnet habe.... ich stelle sie mal hier rein, unter dem Forumsbereich EGV konnte ich leider kein neues Thema erstellen.... Wäre toll, wenn Ihr mir dazu etwas sagen könntet... und was ich nun machen soll... Danke !! |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.049
| Also meiner Ansicht nach ist das fast ok. Fast, weil es m.E. nicht wirklich eindeutig ist, ob Dein PaP nun von Dir 3 Bewerbungen pro Monat oder insgesamt drei Bewerbungen im dem angebenenen sechsmonatigen Zeitraum haben will. Aber auch drei im Monat sind noch durchaus im fairen Bereich,- wir haben hier schon EGV's erlebt, wo die Betroffenen 20 Bewerbungen pro Monat nachweisen mußten. Die Maßnahme: An Deiner Stelle würde ich mit nem Notizblock plus Schreiber bewaffnet bei der Infoveranstaltung pünktlich auftauschen, das anhören, ggf. Fragen stellen, etc. Und dann die folgende Maßnahme "mitnehmen",- denn schaden kann sie nix,- auch wenn bei solchen Maßnahmen öfter der Referent mehr von den Teilnehmern lernt, als umgekehrt, bzw. wenn die wichtigeren Infos vor, nach dem Unterricht, oder in den Pausen ausgetauscht werden.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Was du machen sollst? Keine Ahnung Gehst du am 16. zur Maßnahme, bekundest du damit dein prinzipielles Interesse daran. Ob du interessiert daran bist ... keine Ahnung. Was soll dort überhaupt konkret gemacht werden, wie lange soll die Maßnahme dauern, welche Ziele hat die Maßnahme, wie soll gerade diese Maßnahme dich beim Erreichen der in der EGV festgelegten Ziele unterstützen? Alles Fragen, die ich durch das vorliegende Dokument nicht beantwortet sehe. Willst du denn dein Bewerberprofil überhaupt in der BA-Jobbörse haben? Willst du dich bei Zeitarbeitsfirmen bewerben müssen? Willst du Zeitungen nutzen müssen zur Stellensuche oder soll es nicht lieber dir überlassen sein, wie du Stellenangebote findest? ... und noch einige Dinge mehr. Das mit den Bewerbungsbemühungen ist ein momentan für dich sicherlich positiver Fauxpas der ARGE. Aber ich denke, dass der Rest der EGV diesen Vorteil nicht aufwiegt. Und die Bewerbungen dann auch noch kontrolltechnisch allmonatlich vorlegen ... vertraut dir die ARGE nicht? Was könntest du machen? Du könntest den EGV-Vorschlag hier aus dem Forum nehmen und ihnen deinen Wünschen entsprechend anpassen. Die Formulierung mit den Bewerbungen der hier vorliegenden EGV würde ich 1 zu 1 in meinen Vorschlag übernehmen. Dann gibst du deinen Vorschlag nachweislich bei deiner ARGE ab und wartest auf das, was da kommt. Zur Maßnahme musst du (noch) nicht, weil ja die EGV von dir noch nicht unterschrieben ist. Dass der Termin so knapp gesetzt ist, ist nicht deine Sorge - es sei denn, du willst wirklich zu dieser Maßnahme. Mario Nette |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.08.2008
Beiträge: 35
| nein ich will ja da eben nicht hin....zwischenzeitlich ist mir ja auf- und eingefallen, daß ich ja noch eine gültige EGV bereits unterschrieben habe im August...und die bis Februar gültig ist, aber nix von einer Maßnahme enthält.. habe meinem SB ein Schreiben geschickt : ** Eingliederungsvereinbarung vom 15.10.08 Sehr geehrter Herr ich beziehe mich auf unseren Termin am 15.10.08 in Ihrem Hause. Sie legten mir eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) zur Unterschrift vor. Am 08.08.2008 haben wir bereits schon eine EGV abgeschlossen die noch bis Februar 2009 Gültigkeit hat. § 15 SGB II sieht keine Ergänzung und keinen Ersatz während der Gültigkeitsdauer vor. Ich möchte während dieser Zeit keine weitere EGV vereinbaren. Ich bitte um eine Bestätigung über den Erhalt dieses Briefes. Mit freundlichen Grüßen*** Nun kam heute , 21.10.08 eine Einladung für ein Gespräch am 24.10.08: *Möchte mit Ihnen über eine neue Eingliedervereinbarung sprechen.* Ich hab inzwischen umgehend Akteneinsicht und eine Kopie der noch gültigen EGV v. August 08 beantragt....da ich mal ganz stark vermute, daß genau diese weg ist.... |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 68
| Hallo, ich würde meine EVG kopieren. Das Datum mit dem Textmarker hervorheben und deiner pAp Nase gegen Quittung, mit der nochmaligen Begründung keine neue abschließen zu wollen,zukommen lassen. Ich meine die vom 08.08.
__________________ Wer bis zum Hals in der Scheiße steckt, sollte den Kopf nicht hängen lassen. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 605
| Genauso mach ich das mit meinen Bewerbungsunterlagen, die sollen nicht da sein. Gut, ich ändere eh etwas daran und das geht dann unaufgefordert der ARGE hier zu. Dennen zuvorkommen ist wirksam. Hab die ARGE Düsseldorf gerade, wegen Bewerbungskosten am Wickel... Volker
__________________ Solange Leute, die so agieren wie wir, weiter- machen hat niemand das recht zu verzweifeln. Geändert von Volker (21.10.2008 um 20:18 Uhr). |
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