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| Tags: arbeitsvertrag, massnahme, trotz |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 26
| Hallo Ihr lieben Habe da mal einige Fragen zu dem Thema Massnahmen und deren Bezahlung und wie es sich verhält wenn man einen 400 Euro Job bekommt. Ich musste vor kurzem eine EGV unterschreiben und damit in eine Massnahme die heisst TC-Flex und ist bei der AAW. (Zeitabsitzen, Bewerbungstraining, Praktikum). Es ist schon die dritte Massnahme die ich machen muss und es hängt mir zum Hals raus <g>. Ein Entgeld für die Massnahme gibt es nicht höchstens Fahrgeld bei Bedarf. Nun habe ich ab morgen einen 400 Euro Job. Verdiene ab da 392 im Monat für erstmal 10,5 Std. die Woche. Eine Erweiterung in einen Teilzeitjob später wurde mir in Aussicht gestellt. Habe das auch dem FM gemeldet und der meinte dass da noch genug Zeit sei die Massnahme weiterzumachen. Das wäre allerdings schwierig weil ich teilweise auf Abruf arbeite (Gebäudereinigung). Nun soll ich morgen den Arbeitsvertrag zu der AAW bringen und dort fragen ob man mich rauslässt... Kann ich mich nun gegen diese Massnahme wehren falls die mich da nicht rauslassen? Und werden diese Trainingsmassnahmen generell nicht mehr vergütet? Bei den vorherigen Massnahmen die ich machte gab es 1 euro Mehraufwandsentschädigung. Vielen Dank schonmal für Eure Unterstützung! |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 389
| Wenn die Teilnahmezeiten dieser "Maßnahme" mit den Arbeitszeiten kollidieren, ist das schon einmal ein legitimes Argument gegen die Teilnahme. Schließlich würde dann die Durchführung der Maßnahme die Beschäftigung gefährden, ebenso die in Aussicht gestellte spätere Erweiterung der Arbeitszeit. Bei Arbeit auf Abruf wird man kaum vorher zeitlich planen können, sondern muß sich recht kurzfristig bereithalten. Also wird das auch hier gelten. Vorausgesetzt, das geht so aus dem Arbeitsvertrag hervor. |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 26
| Den Arbeitsvertrag erhalte ich morgen bei Arbeitsantritt. Werde dann gleich nachschauen ob das so darin steht. |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 26
| Ich habe gerade ein anderes Thema gelesen bei dem es wegen der Massnahme um ähnliches geht. http://www.elo-forum.org/weiterbildu...al-anders.html Auch ich musste eine neue EGV unterschreiben und einen Bildungsschein. Saß dann eine Woche in einem EDV Kurs für Anfänger (bin PC-Profi) und danach find ein Bewerbungstraining an. Habe dann Krankenschein gemacht weil man uns dort in der Gruppe wie Kleinkinder behandelte und es mehr um persönliche Belange der Kursteilnehmer ging als um wirkliches Bewerbungstraining. Auch hier wird man danach genötigt sich ein Praktikum zu suchen. Daher habe ich nun die Befürchtung, dass denen ein Arbeitsvertrag über erstmal 10,5 Std. die Woche nicht ausreicht um die Maßnahme zu kippen. Normalerweise ist die Massnahme Vollzeit. Da jedoch nicht genug Teilnehmer da waren wurden wir mit einer anderen Gruppe zusammengelegt die Teilzeit ist und so ist bis auf Di und Do nur vormittags zu erscheinen (bis 11.45 Uhr) |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Zitat:
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 389
| Wenn Du - was ich mal unterstelle - ALG II beziehst, bist Du verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um Deine Bedürftigkeit zu beenden oder wenigstens zu reduzieren. Falls also die Maßnahme zeitlich nicht neben dem Minijob erledigt werden kann, würdest Du dadurch Deine neue Berufstätigkeit gefährden. Erst recht eine Dir in Aussicht gestellte umfangreichere Beschäftigung später. Genauso wird eine Gefährdung der Stelle unvermeidbar sein, wenn Du einem Abruf des Arbeitgebers wegen der Maßnahme nicht folgen kannst. Also würde letzten Endes Deine Bedürftigkeit durch die Maßnahme keinesfalls vermindert, sondern im Gegenteil verstärkt. Genauso wird die Maßnahme inhaltlich keinen Sinn machen (falls sie so einen überhaupt je hatte), wenn Du dort ständig einigen Veranstaltungen wegen irgendwelcher kurzfristigen Arbeitseinsätze fernbleiben mußt. So würde ich jedenfalls argumentieren. Hoffentlich finden sich im Arbeitsvertrag auch entsprechende Argumentationshilfen hinsichtlich Arbeitszeit. |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 26
| Was mich auch irritiert ist, was in der EGV steht: Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Teilnahme an einem Vermittlungsorientierten Trainingscenter für eine Dauer bis zu 12 Monaten. Erstmal bis 31.12.08 dann wird wohl verlängert. Einige die dort sind haben schon 1 1/2 Jahre dieser sogenannten Weiterbildung auf dem Buckel. Ausserdem musste ich dieses Jahr bereits 2 EGV unterschreiben. Jedesmal wenn ich zur Jobbörse zitiert werde legen die mir ein neues Schreiben vor. |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 294
| Du bist verpflichtet, alles zu tun, um Deine Hilfebedürfigkeit zu verringern. Mit dem Minijob bist Du also schon mal auf dem vorgegebenen Weg. Solltest Du an der Maßnahme teilnehmen, würde das Gegenteil passieren: Deine Hilfebedürftigkeit wächst, und es entstehen sogar noch zusätzliche Kosten für die Teilnahme an der Maßnahme. Für Trainingsmaßnahmen gibt es keine Mehraufwandsentschädigung wie bei Ein-Euro-Jobs. Deshalb geht, zumindest theoretisch, der Minijob vor. In der Praxis wäre es super, wenn Du 401 Euro verdienen würdest, vielleicht lässt sich darüber mit dem Arbeitgeber verhandeln. Mit einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis hast Du bessere Chancen, andere Dinge zu vermeiden.
__________________ Viele Grüße rheinländerin |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 26
| also ich bin nun mit dem Arbeitsvertrag (flexible Arbeitszeiten) aus der Massnahme rausgekommen. Hätte nur noch eine Frage und zwar da ich erst seit 7.10 angestellt bin laut arbeitsvertrag...darf man mir da am 1. schon abzüge machen obwohl ich selbst noch keinen Lohn in der Hand halte. Hatte mit dem SB telefoniert und der meinte die Leistungsabteilung würde das wohl so handhaben dass das bereits abgezogen wird weil die denken ich bekäme am 1. schon Lohn.. Geändert von Powerle (09.10.2008 um 17:09 Uhr). |
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