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Alt 06.10.2008, 11:04   #1
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Registriert seit: 06.10.2008
Ort: Lüneburg
Beiträge: 1
Standard nur noch ALG-II als Umschulungsentgelt ?

Hallo liebe Elo-Community,

ich habe ein für mich gravierendes Problem mit meinem Umschulungsentgelt
und benötige dringend ein paar Tips von Euch.

Zu meiner Person : Mein Name ist Victoria, ich bin 39 Jahre
alt (geboren in Leningrad/St. Petersburg), verheiratet mit einem
deutschen Staatsbürger und spreche gut deutsch mit leichtem Akzent.
Ich befinde mich seit dem 01.02.2008 in einer betrieblichen Umschlung zur
Industriekauffrau (eine Maßnahme der ARGE Lüneburg)

Es hat sich nun folgendes Problem mit meinem Umschlungsentgelt ergeben:

Zum 05.08.2008 teilte mir die Bundesagentur für Arbeit mit, daß mein
Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen ist (die Mitarbeiterin
der ARGE hatte mir bei Genehmigung der Umschulungsmaßnahme zugesagt,
daß ich mein Entgelt/Lohn
in Höhe des ALG-I-Bezuges während der gesamten
Umschulung weiterbeziehen könne).

Statt eines Entgeltes in Höhe von 516,00 Euro erhalte ich ich nun nur noch ALG-II-Bezüge, rechnerisch mit 316,00 Euro deutlich weniger. Dazu besteht ja die Möglichkeit dass mein Mann bald wieder einen Arbeitsplatz findet, unsere BG ihren Anspruch auf ALG-II verliert und ich dann gar kein Entgelt für meine Umschulung mehr bekomme.

Unsere Schreiben an die BA und ARGE als auch persönlichen Vorsprachen blieben leider unbeantwortet/erfolglos... Wegen der Zahlungsverzögerung habe ich inzwischen sogar ein paar Schulden bei der Bank.

Irgendwie fühle ich mich bei der ganzen Sache sehr benachteiligt, ich leiste ja
gute Arbeit in meinem Umschulungsbetrieb und freue mich auf jeden gut gemeinten Ratschlag oder Tipp, ob das Ganze so rechtens/üblich ist.

Gruß Victoria
--
Wica77 ist offline  
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Alt 06.10.2008, 11:40   #2
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 68
Standard AW: nur noch ALG-II als Umschulungsentgelt ?

Hallo und guten Morgen,
Ich selbst bin nicht so bewandert in dieser Angelegenheit. Ich würde dir aber empfehlen doch einmal deinen Bewilligungsbescheid zu nehmen und noch mal durchlesen. Es müßte doch darin stehen, welche Schulungsmaßnahme ,wie Lange und welche Finanzielle Leistung dir gewährt wird.Ich hoffe das dir meine Zeilen etwas geholfen haben und andere aus dem Forum noch weitere Möglichkeiten aufzeigen können.
__________________
Wer bis zum Hals in der Scheiße steckt, sollte den Kopf nicht hängen lassen.
DickerBear ist offline  
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Alt 06.10.2008, 20:08   #3
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 21
Standard AW: nur noch ALG-II als Umschulungsentgelt ?

Soweit ich weiss, bekommt man leider nur das ALG 2 + ein Anteil von den Fahrkosten, wenn man diese beantragt hat.
Amethyst ist offline  
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