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| Tags: algii, nur, umschulungsentgelt |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.10.2008 Ort: Lüneburg
Beiträge: 1
| Hallo liebe Elo-Community, ich habe ein für mich gravierendes Problem mit meinem Umschulungsentgelt und benötige dringend ein paar Tips von Euch. Zu meiner Person : Mein Name ist Victoria, ich bin 39 Jahre alt (geboren in Leningrad/St. Petersburg), verheiratet mit einem deutschen Staatsbürger und spreche gut deutsch mit leichtem Akzent. Ich befinde mich seit dem 01.02.2008 in einer betrieblichen Umschlung zur Industriekauffrau (eine Maßnahme der ARGE Lüneburg) Es hat sich nun folgendes Problem mit meinem Umschlungsentgelt ergeben: Zum 05.08.2008 teilte mir die Bundesagentur für Arbeit mit, daß mein Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen ist (die Mitarbeiterin der ARGE hatte mir bei Genehmigung der Umschulungsmaßnahme zugesagt, daß ich mein Entgelt/Lohn in Höhe des ALG-I-Bezuges während der gesamten Umschulung weiterbeziehen könne). Statt eines Entgeltes in Höhe von 516,00 Euro erhalte ich ich nun nur noch ALG-II-Bezüge, rechnerisch mit 316,00 Euro deutlich weniger . Dazu besteht ja die Möglichkeit dass mein Mann bald wieder einen Arbeitsplatz findet, unsere BG ihren Anspruch auf ALG-II verliert und ich dann gar kein Entgelt für meine Umschulung mehr bekomme.Unsere Schreiben an die BA und ARGE als auch persönlichen Vorsprachen blieben leider unbeantwortet/erfolglos... Wegen der Zahlungsverzögerung habe ich inzwischen sogar ein paar Schulden bei der Bank. Irgendwie fühle ich mich bei der ganzen Sache sehr benachteiligt, ich leiste ja gute Arbeit in meinem Umschulungsbetrieb und freue mich auf jeden gut gemeinten Ratschlag oder Tipp, ob das Ganze so rechtens/üblich ist. Gruß Victoria -- |
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| | #2 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 68
| Hallo und guten Morgen, Ich selbst bin nicht so bewandert in dieser Angelegenheit. Ich würde dir aber empfehlen doch einmal deinen Bewilligungsbescheid zu nehmen und noch mal durchlesen. Es müßte doch darin stehen, welche Schulungsmaßnahme ,wie Lange und welche Finanzielle Leistung dir gewährt wird.Ich hoffe das dir meine Zeilen etwas geholfen haben und andere aus dem Forum noch weitere Möglichkeiten aufzeigen können.
__________________ Wer bis zum Hals in der Scheiße steckt, sollte den Kopf nicht hängen lassen. |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 21
| Soweit ich weiss, bekommt man leider nur das ALG 2 + ein Anteil von den Fahrkosten, wenn man diese beantragt hat. |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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