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| Tags: loswerden, massnahme |
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| | #1 | ||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.10.2008
Beiträge: 1
| Hallo erstmal zusammen, ich die Neue. Zu meinem Problem: Ich bin seit 2 Monaten in einer dieser Sinnlosmaßnahmen. Dummerweise hab ich dazu eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Da kannte ich allerdings noch nicht die Mittel und Wege mich dagegen zu wehren. Ziel soll es sein mich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit Bewerbungstraining, Coaching usw. Und das ganze soll noch 4 Monate dauern. Also insgesamt 6 Monate. Fakt ist aber das ich dort nur rumsitze und 8 Stunden am Tag nach offenen Stellen oder Praktikas suchen soll. Also völliger Unsinn und reines Zeitabsitzen. Ein Gespräch mit diesem "Bildungsträger" sowie meinem Fallmanager waren sinnlos, beide finden diese Maßnahme richtig toll und ich darf weiterhin da sitzen. Nun hab hier folgendes entdeckt: Zitat:
Zitat:
Ich bin in rechtsdingen nicht so bewandert, also bitte möglichst "idiotensicher" erklären. Ich sag schon mal Danke im voraus. | ||
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 294
| Zunächst einmal dürfte die unterzeichnete EGV bindend sein. Das von Dir angeführte Urteil des LSG Berlin-Brandenburg könnte Dir weiter helfen, besonders falls Du in einem der beiden Bundesländer lebst. Der Gesetzestext zu Eigungsfeststellungsmaßnahmen scheint mir eher nicht relevant zu sein, denn die Maßnahme, die Du beschreibst, scheint nicht der Eigungsfeststellung zu dienen. Hier handelt es sich wahrscheinlich um eine Trainingsmaßnahme.
__________________ Viele Grüße rheinländerin |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Führe täglich Buch über deine Tätigkeiten in der Maßnahme - also z. B. wann du von wem welche Anweisung bekommen hast, was du getan hast etc. Wenn das stark von den Vorgaben abweicht, kann man bestimmt schnell was gegen die Maßnahme tun. Mario Nette |
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