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Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen

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Alt 04.10.2008, 16:53   #1
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Registriert seit: 04.10.2008
Beiträge: 1
Standard Wie Maßnahme loswerden?

Hallo erstmal zusammen, ich die Neue.

Zu meinem Problem:
Ich bin seit 2 Monaten in einer dieser Sinnlosmaßnahmen.
Dummerweise hab ich dazu eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.
Da kannte ich allerdings noch nicht die Mittel und Wege mich dagegen zu wehren.
Ziel soll es sein mich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit Bewerbungstraining, Coaching usw. Und das ganze soll noch 4 Monate dauern. Also insgesamt 6 Monate.

Fakt ist aber das ich dort nur rumsitze und 8 Stunden am Tag nach offenen Stellen oder Praktikas suchen soll.
Also völliger Unsinn und reines Zeitabsitzen.

Ein Gespräch mit diesem "Bildungsträger" sowie meinem Fallmanager waren sinnlos, beide finden diese Maßnahme richtig toll und ich darf weiterhin da sitzen.

Nun hab hier folgendes entdeckt:

Zitat:
EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG: Rechte und Pflichten der Arbeitslosen werden meist in einer so genannten Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Pflichten dürfen allerdings nicht zur Schikane werden. So sollte in einem vom Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall der Arbeitslose an einem "Coachingcenter" teilnehmen. Das entpuppte sich aber als reines Zeitabsitzen ohne ernsthaften Unterricht. Der Arbeitslose durfte die Maßnahme daher abbrechen (Az: L 14 B 568/08 AS).
Und: SGB III §49

Zitat:
§ 49 Förderungsfähigkeit
(1) Gefördert werden Maßnahmen der Eignungsfeststellung, in denen die Kenntnisse und Fähigkeiten, das Leistungsvermögen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie sonstige, für die Eingliederung bedeutsame Umstände ermittelt werden und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage festgestellt wird, für welche berufliche Tätigkeit oder Leistung der aktiven Arbeitsförderung er geeignet ist.
(2) Gefördert werden Trainingsmaßnahmen, die
1.
die Selbstsuche des Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie seine Vermittlung, insbesondere durch Bewerbungstraining und Beratung über Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche, unterstützen oder die Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit des Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden prüfen,
2.
dem Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um eine Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung erheblich zu erleichtern.
(3) Die Dauer der Maßnahmen muss ihrem Zweck und ihrem Inhalt entsprechen. Die Dauer darf in der Regel in den Fällen des 1. Absatzes 1 vier Wochen,
2. Absatzes 2 Nr. 1 zwei Wochen,
3. Absatzes 2 Nr. 2 acht Wochen
nicht übersteigen. Werden Maßnahmen in mehreren zeitlichen Abschnitten durchgeführt, zählen fünf Tage als eine Woche. Insgesamt darf die Förderung die Dauer von zwölf Wochen nicht übersteigen.
Kann mir jemand hier möglichst detailliert schildern wie ich mich verhalten sollte? Einfach so abbrechen möchte ich das nicht, da dann wahrscheinlich sofort die Sanktionsmaschinerie losgeht.
Ich bin in rechtsdingen nicht so bewandert, also bitte möglichst "idiotensicher" erklären.

Ich sag schon mal Danke im voraus.
emma04 ist offline  
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Alt 04.10.2008, 17:09   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 294
Standard AW: Wie Maßnahme loswerden?

Zunächst einmal dürfte die unterzeichnete EGV bindend sein. Das von Dir angeführte Urteil des LSG Berlin-Brandenburg könnte Dir weiter helfen, besonders falls Du in einem der beiden Bundesländer lebst.

Der Gesetzestext zu Eigungsfeststellungsmaßnahmen scheint mir eher nicht relevant zu sein, denn die Maßnahme, die Du beschreibst, scheint nicht der Eigungsfeststellung zu dienen. Hier handelt es sich wahrscheinlich um eine Trainingsmaßnahme.
__________________
Viele Grüße

rheinländerin
rheinlaenderin ist offline  
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Alt 04.10.2008, 18:34   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
Standard AW: Wie Maßnahme loswerden?

Führe täglich Buch über deine Tätigkeiten in der Maßnahme - also z. B. wann du von wem welche Anweisung bekommen hast, was du getan hast etc. Wenn das stark von den Vorgaben abweicht, kann man bestimmt schnell was gegen die Maßnahme tun.

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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