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Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen

Einladung zu einer Maßnahme; in Forum: Information; Hallöchen! Bin neu hier und weiß nicht so genau ob das Thema hier her gehört. Wenn nicht schon mal Entschuldigung dafür. Also jetzt zu meinem Problem... Habe gestern am Dienstag ...
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Alt 01.10.2008, 20:47   #1
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Beiträge: 8
Standard Einladung zu einer Maßnahme

Hallöchen!

Bin neu hier und weiß nicht so genau ob das Thema hier her gehört. Wenn nicht schon mal Entschuldigung dafür.

Also jetzt zu meinem Problem...

Habe gestern am Dienstag Abend einen Anruf von meiner Fallmanager bekommen, das ich mich am Donnerstag bei einfinden soll um eine Maßnahme namens "Arbeitsfabrik" unterschreiben soll.Der Info nachmittag war am Dienstag wofür ich keine Einladung bekommen da ich nicht dafür vorgesehen war. Sie meinte dadurch das einer Abgesprungen wäre wäre ich die nächste die nachrutscht.
Soweit so gut. Ich habe heute nochmals meine Fallmanagerin angerufen und wollte von Ihr wissen um was es dabei genau ginge und sie meine nur zu mir ich solle am Donnerstag bei Ihr vorbei kommen und diese Vereinbarung unterschreiben danach würde sie mich zu einer Dozentin bringen die mir die Maßnahme erkläre und alle weitere Dinge.
Muss ich diese Maßnahme unterschreiben obwohl ich nicht weiß worum es da geht? Und muss ich diese Maßnahme überhaupt annehmen?
Wie verhalte ich mich am besten Morgen zu dem Gespräch?
Danke schon mal im voraus für eure Hilfe..

Mfg das Bommelsche
Bomelsche ist offline  
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Alt 01.10.2008, 21:21   #2
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Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

Das klingt sehr merkwürdig. Bevor du was unterschreibst, solltest du es natürlich erstmal lesen. Du weißt nicht genau, was du unterschreiben sollst? Ist es zufällig eine Eingliederungsvereinbarung? Du kannst dir natürlich Bedenkzeit erbeten, um z. B. das zu unterschreibende Dokument vernünftig prüfen zu können. Gerade das solltest du bei einer Eingliederungsvereinbarung dringend tun - es ist ein normaler Vertrag, den man verhandeln kann und sollte.

Lass bei Gelegenheit mal deine Telefonnummer beim Amt löschen - mündlich Besprochenes hat keinen Wert, weil: nicht beweisbar.

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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Alt 01.10.2008, 21:33   #3
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Beiträge: 8
Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

Sie meinte zu mir am Telefon ich solle am Donnerstag die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben für eine Arbeitsfabrik. Ich weiß nicht mal was eine Arbeitsfabrik ist. Jedenfalls soll diese Maßnahme am Montag schon losgehen. Im Grunde weiß ich nur Morgen Termin bei meiner Fallmanagerin Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und danach sollte ich wohl erklärt bekommen worum es dabei geht , um welche Uhrzeit es los geht usw. Meine Fallmanagerin hat mir nur mitgeteilt das es eine Vollzeit Maßnahme ist.Ich muss noch dazu sagen das ich Mutter von 3 Kindern bin , davon sind 2 Schulpflichtig. Ich fühl mich bei der ganzen Sache einfach überrumpelt und weiß jetzt überhaupt nicht wie ich reagieren soll.
Bomelsche ist offline  
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Alt 01.10.2008, 21:37   #4
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Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

Hallo Bomelsche !

Du musst telefonischen Einladungen nicht folgen.
Du kannst !
Lasse sofort Deine Tel.Nr. löschen.
Nichts mündlich vereinbaren !!!

Warte auf schriftliche Einladungen nach § 59 SGB II i.V. mit § 309 SGB III zur Behörde oder zum Maßnahmeträger zwecks Infoveranstaltung.
Nur wenn dieser Meldepflicht nicht gefolgt wird, darf sanktioniert werden.

Hier wurden vermutlich Teilnehmerplätze nicht besetzt und nun werden auf die Schnelle neue Opfer gesucht.

Ein Zeichen, dass sich andere wehren !

MfG

Geändert von Sissi54 (01.10.2008 um 21:45 Uhr).
Sissi54 ist offline  
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Alt 01.10.2008, 21:43   #5
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Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

Es muss auch morgen keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben werden.
Du hast das Recht, Dir Zeit zur Überprüfung zu nehmen.

Lasse Dich nicht verrückt machen !
Sissi54 ist offline  
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Alt 01.10.2008, 21:48   #6
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Beiträge: 8
Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

Hatte nur angst weil sie zu mir meinte wenn ich dies Vereinbarung morgen nicht unterschreibe bekomme ich eine Sanktion.
Um ehrlich zu sein möchte ich auf so einem kurzen Zeitraum keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben geschweige denn dran Teilnehmen weil mir das alle viel zu kurzfristig ist und ich gar nicht die Unterbringung und Versorgung meiner Kinder ermöglichen kann.
Bomelsche ist offline  
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Alt 01.10.2008, 21:54   #7
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Benutzerbild von Speedport
 
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Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

Hallo,

rufe Deine Fallmanagerin an, und sage ihr, daß Du eine schriftliche Einladung brauchst, erst dann kannst Du den Termin wahrnehmen.

Lasse Dich nicht am Telefon belabern, doch noch zu kommen. Telefonüberfälle sind ein sehr deutliches Zeichen für Unseriosität. Das gilt für die ARGE wie auch ungebetene Verkäufer.

Wenn dann eine schriftliche Einladung vorliegt, lasse Dich auf keinen Fall zu einer sofortigen Unterschrift nötigen. Daß hier jetzt ein Terminproblem auftaucht, hast Du nicht zu verantworten.
Grundsätzlich mußt Du Deine Bereitschaft eine EGV zu unterschreiben deutlich machen. Allerdings hast Du das Recht auch Gegenvorschläge zu unterbreiten.

Du mußt Dich, wie bei jedem anderen Vertrag, erst mit Deinem Rechtsbeistand beraten. Dafür benötigst Du etwa eine Woche, Dein Rechtsbeistand steht schließlich nicht auf Abruf bereit, nur weil die ARGE ihreTermine nicht koordinieren kann. Die von der ARGE vorgeschlagene EGV nimmst Du mit und stellst sie anonymisiert hier ins Forum.

Erst dann, dafür aber um so ausführlicher, können die verschiedenen Ratschlage an Dich ergehen.

Für mich hört es sich sehr nach einem illegalen Ein-Euro-Job an. So nennt man Ein-Euro-Jobs.
Keine Bestimmtheit der Maßnahme, vermutlich zu viele Stunden, mit ziemlicher Sicherheit nicht zusätzlich.

Zum Abschluß: Bist Du unter 25 Jahre alt? Das ist wichtig, weil da härtere Vorschriften greifen.
__________________
Gruß
speedport

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Alt 01.10.2008, 21:55   #8
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Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

hi- ich mache ja eigendlich alle maßnahmen mit ( bringt abwechslung )
ich bin aber auch alleinstehend

ich deinem fall würde ich mich weigern - denn mit kindern die morgens ihr geregeltes brauchen und mittags um 13.00 vor der tür stehen gehen bringen solche maßnahmen nur stress und unruhe in die familie - klingt komisch ist aber so.

ich habe mal gegoogelt nach der maßnahme ( hört sich noch nicht mal schlecht an ) aber wie gesagt - ich bin maßnahme fan - obwohl ich hinterher meist enttäuscht bin.

ich drück dir die daumen - gruss Motzbacke
Motzbacke ist offline  
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Alt 01.10.2008, 21:58   #9
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Benutzerbild von Speedport
 
Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 625
Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

Ganz wichtig, wie alt sind Deine Kinder?
Wenn eines davon das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, mußt Du in keine Maßnahme. Wenn eines unter sieben ist, kommt für Dich nur eine Halbtagsbeschäftigung in Frage, aber nur, wenn die Versorgung der Kinder in dieser Zeit gewährleistet ist.

Solche Informationen wie Alter, Kinder, Alter der Kinder usw. solltest Du immer gleich am Beginn schreiben, sonnst erhältst Du Antworten, die nicht auf Deine Situation zutreffen.
__________________
Gruß
speedport

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Alt 01.10.2008, 21:59   #10
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Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

Nicht einschüchtern lassen.
Die darf nicht sanktionieren, ohne das Schriftverkehr stattgefunden hat.
Auch zum Abschluss einer EGV muss sie Dich schriftlich einladen.
Der Jurist müsste erst geboren werden, der Sanktionen für richtig hält, auf der Basis mündlicher Vereinbarungen.

Beruhige Dich, bleibe morgen zu Hause und genieße das lange Wochenende.
Wenn sie nochmal anruft, nicht rangehen oder auflegen.
Sissi54 ist offline  
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Alt 01.10.2008, 22:03   #11
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Beiträge: 8
Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

Ich bin 30 Jahre alt und meine Kinder sind 10,7 und 4 Jahre und bin verheiratet. Meine Fallmanagerin ist der Ansicht das mein Mann in dieser Zeit der Maßnahme auf unsere Kinder aufpassen kann.
Bomelsche ist offline  
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Alt 01.10.2008, 22:11   #12
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Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

Beantrage sofort schriftlich die Löschung Deiner Tel.Nr.

Weiter erst einmal gar nichts.

Wer auf die Kinder aufpassen kann, hat sie nicht zu entscheiden.

Da hat sie einen kleinen Vorgeschmack, was sie telefonisch machen kann, nämlich nichts.
Zusätzlich weiß sie gleich, dass sie keinen Doofi am anderen Ende der Leitung hat.
Wehren !!!
Sissi54 ist offline  
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Alt 01.10.2008, 22:37   #13
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Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

Google mal nach Arbeitsfabrik, da findest du ein bißchen etwas. Es scheint wohl ein Bewerbungsprogramm zu sein, um Arbeitslose aus der Statistik verschwinden zu lassen. Ich zitiere mal: "Die Arbeitsfabrik ist wie eine normale Firma in verschiedene Abteilungen unterteilt in denen die TN (Mitarbeiter) je nach Fähigkeiten entsprechend eingesetzt werde. Das Produkt dieser „Firma“ ist die (erneute) Arbeitsaufnahme der Mitarbeiter." *
Quelle: Seminar Gesamtliste Standort
Oder auch hier: FAW: Arbeitsfabrik
TiberiusGracchus ist offline  
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Alt 01.10.2008, 23:19   #14
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Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

Erst einmal Danke für die schnellen Antworten

Ich meld mich sobald ich diese Eingliederungsvereinbarung in den Händen habe und zwar nicht unterschrieben :)
Bomelsche ist offline  
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Alt 01.10.2008, 23:20   #15
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Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

http://www.elo-forum.org/alg-ii/1582...hauszuege.html
Sancho ist offline  
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Alt 02.10.2008, 08:47   #16
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Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

Guten Morgen ...

Hab mir mal diesen Tagebuchauszug durchgelesen und muss sagen ich bin schockiert...
Mir fehlen echt die Worte...
Was soll mit so einer EGV erreicht werden? Und wie soll mir das helfen eine Arbeitsstelle zu finden?
Bomelsche ist offline  
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Alt 02.10.2008, 09:41   #17
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Standard AW: Einladung zu einer Maßnahme

Hallo Bomelsche !

Lese die Signatur von ethos07, da ist alles gesagt, was wir Hartzer gutes tun.
Leider werden wir bei Verstoß sanktioniert, diese Verschwender bestraft keiner.

Ab 2009 ist geplant, bei Ablehnung eine EGV zu unterschreiben, nicht mehr zu sanktionieren.
Dann kommt diese sofort als VA und die Gerichte werden sich freuen, neue Richter begrüßen zu können.
Das wird dann eine Klageflut gegen EGV per VA.

Warum bist Du nicht auf dem Amt ???

MfG

Geändert von Sissi54 (02.10.2008 um 09:45 Uhr).
Sissi54 ist offline  
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Alt 02.10.2008, 14:25   #18
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@Sissi
Das Wichtigste hast du ja noch vergessen: Der Widerspruch auf diese EGV per VA entfaltet dann keine aufschiebende Wirkung mehr. Bis das Gericht also den Fall geklärt hat, ist a) die Statistik geschönt gewesen und b) die "Arbeit" der Träger gemacht, egal ob sie rechtwidrig oder man gar nicht dafür geeignet war. Die Richter haben dann also nur noch über vergangenes (Un-)Recht zu befinden. Und für den Staat besteht die gute Chance, durch Bezahlung jeder noch so schwachsinnigen Maßnahme die Statistik zu hübschen - also im Grunde bezahlt Vater Staat dafür, dass er selbst Unrecht begehen und sich seine dolle, weiße Weste anziehen kann. Und noch etwas ist möglich: Ich als gemeinnütziger Träger, der eine (g)GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - aufmacht, kann in aller Seelenruhe sechs Monate lang die Leute bei mir beschäftigen und die Trägerpauschalen kassieren. Danach melde ich Insolvenz an. Bis der Richter an meine Tür klopft, hab ich schon die dritte oder vierte dieser Art Firmen auf- und wieder zugemacht.

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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Alt 02.10.2008, 15:07   #19
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