| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: ablehnen, bildungsgutschein, darf |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 2
| Hallo! Habe von meinen SB einen Bildungsgutschein für einen Schweißerlehrgang/Pass (6 Monate) bekommen.Habe wohl etwas vorschnell ja gesagt,ich mach das, obwohl mir Schweißen eigentlich garnicht liegt und ich Zweifel habe die Prüfungen zu bestehen.War irgendwie genervt an dem Tag vom SB und hab mir den Gutschein andrehen lassen,weil ich nur noch raus wollte aus der Arge. Nun soll ich den Gutschein ausgefüllt beim SB wieder abgeben(habe ihn noch nicht ausfüllen lassen). Darf ich den Lehrgang ablehnen,mit der Begründung das ich Zweifel habe die Prüfungen zu bestehen? Immerhin kostet das ja ein paar tausend Euro,und was nützt der Arge das wenn ich das sowieso nicht packe. Außerdem bin ich bis Mitte Januar noch im Ganzil Projekt(Ganzheitliche Integrationsleistungen).Muß dort 2-3mal im Monat hin zu meiner Bearbeiterin.Die war sehr verwundert das ich einen Lehrgang während des Ganzil Projekt machen soll und meinte das das wohl garnicht geht,weil ich ja in diesem Projekt bin.Weiß aber nicht ob Sie Recht hat. Gruß und Danke im voraus für die Antworten Geändert von Stralsund (23.09.2008 um 14:02 Uhr). |
| | |
| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 2
| Hat keiner eine Antwort für mich? |
| | |
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 294
| Der Bildungsgutschein dürfte meiner Einschätzung nach grundsätzlich sinnvoller sein als Ganzil. Wenn Deine SB Dir einen Bildungsgutschein ausstellen möchte, der eine Kann-Leistung ist, heißt das zunächst, dass bei Dir ein Bedarf an Weiterbildung festgestellt wurde und Du die Voraussetzungen für den Erhalt eines BGS erfüllst. Gibt es denn eine inhaltlich andere Weiterbildung, die Du Dir eher zutraust oder die Du passender fändest? Wenn ja, dann versuche, mit Deiner Sachbearbeiterin ein entsprechendes Bildungsziel zu vereinbaren.
__________________ Viele Grüße rheinländerin |
| | |
| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.567
| Versuch es doch wenigstens. Du wirst ausgebildet. Wenn Du heute schon alles könntest um die Prüfungen zu bestehen wäre da die Ausbildung nicht sinnlos? Was ganzil denkt, ist deren Problem. Hier gilt was ARGE will. |
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.055
| Mein Rat: Nimm die Chance zur Weiterbildung und nutze sie. Lerne. Du willst doch wieder in Arbeit. Also nimm die Chance, was dazuzulernen, gib Dir Mühe. Wenn dann Prüfung ist, dann gib Dein Bestes,- wenn das nicht reichen sollte, dann stell Dich halt der Wiederholungsprüfung. Mach Dir keine Sorgen um den Staatsetat. Du wirst in der Weiterbildung andere Teilnehmer treffen, die Monate, ja Jahre erbittert darum kämpfen mußten, den Bildungsgutschein und den Kurs zu bekommen. Und mach das Beste daraus. Du kannst nicht die Welt retten, aber Du kannst Deine Chance nutzen. Tue es!
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Darf man die Vermittlung von Stellenangeboten ablehnen? | JackBrauer | ALG II | 5 | 30.01.2008 12:26 |
| Ein-Euro-Job ablehnen | Rose | Eingliederungsvereinbarung | 5 | 27.06.2007 22:26 |
| Darf ich meinen Sachbearbeiter ablehnen ? | roettger | Allgemeine Fragen | 2 | 02.03.2006 13:33 |
| Arbeitsloser darf 1 E Job ablehnen | edy | Ein Euro Job / Mini Job | 2 | 29.08.2005 11:01 |
| Darf ein Arbeitsloser Ein-Euro-Job ablehnen? | vagabund | Diskussionsbereich Urteile / Entscheidungen | 9 | 01.08.2005 13:32 |