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| Tags: ausbildung, massnahme, zulaessig |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2005 Ort: RLP
Beiträge: 478
| Hallo! Folgende Situation: Ein Bekannter von mir hat bereits in diesem Jahr eine 3monatige Maßnahme über die Arge machen müssen. Nun erhielt er vor ca. 14 Tagen einen "Jobvorschlag" für eine 8monatige Weiterbildung zum Flugzeuggerätemechaniker. Weiterbildungsort sollte für die Therorie der 36 km entfernte Flughafen sein, für die Praxis das 400 km entfernte Erfurt bzw. 700 km entfernte Hamburg. Auf dem Stellenangebot stand dann "Dauer der Maßnahme - 8 Monate". Nungut, er bewarb sich dann dafür, denn es hing eine Rechtsfolgebelehrung an. Letzte Woche dann kam von der Arbeitsagentur (nicht Arge) ein Einladungsschreiben zur Informationsveranstaltung hierzu auf dem 36 km entfernten Flughafen. Hier hing keine Rechtsfolgebelehrung an, jedoch aber ein Fahrtkostenantrag auf dem als Betreff "zwecks Vermittlung" angekreuzt war. Ich sehe das Ganze nun eindeutig als Maßnahme an. Von wegen Ausbildung! Nun meine Frage: Muss er zu dieser Veranstaltung antanzen? Denn ich gehe mal ganz sicher davon aus, dass ihm dort direkt ein Wisch vorgelegt wird den er unterschreiben muss und dann automatisch an dieser Maßnahme teilnehmen muss. Wie ist das denn? Ist eine Maßnahme mit einer solchen Entfernung überhaupt zulässig? Schichtbereitschaft stand übrigens auch noch dabei. Ist man denn überhaupt verpflichtet innerhalb eines Kalenderjahres 2 Maßnahmen anzutreten? Und sollte es nun doch eine Ausbildung sein, kann man ihn zu einer neuen Ausbildung denn zwingen? Er hat ja 2 Berufe! Fragen über Fragen, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen?
__________________ Viele Grüße *Silvermoon* |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.111
| Hallo ! Was ist er denn von Beruf ? In 8 Monaten zum Flugzeuggerätemechaniker ??? Das soll wohl ein Witz sein. Am besten, Du stellst mal das Schreiben anonymisiert hier ein. Wenn die Einladung zu der Infoveranstaltung nicht eindeutig eine Einladung nach § 59 SGB II i.V. mit § 309 SGB III (Meldepflicht) ist, muss er ihr nicht folgen. Geändert von Sissi54 (22.09.2008 um 16:31 Uhr). |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2005 Ort: RLP
Beiträge: 478
| Hab die Dinger mal rausgenommen, wer weiß, wer hier noch so mitliest.
__________________ Viele Grüße *Silvermoon* Geändert von silvermoon (22.09.2008 um 20:25 Uhr). |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Hier wäre schon Interressant, wqs er für Vorkenntnisse hat. Das ganze soll ja eine Weiterbildung sein.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2005 Ort: RLP
Beiträge: 478
| Er hat Dreher gelernt und dann vor Jahren eine Umschulung als Nachrichtengerätemechaniker gemacht. Aber in beiden Berufen eigentlich nie gearbeitet, sondern war im Produktionsbereich und Lagerbereich tätig.
__________________ Viele Grüße *Silvermoon* |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.111
| Hallo ! Der Termin zur Infoveranstaltung war ja heute. War er denn dort ?????????????????????? Ist keine Meldepflicht und ohne Rechtsfolgebelehrung, also kein muss. Den Vermittlungsvorschlag hat wohl ein total ahnungsloser geschrieben. Arbeitsplatz ? Weiterbildung ? Was denn ? Er hat seine Pflicht getan, mit der Bewerbung und muss abwarten. Vielleicht eine neue Sklaverei, dass jetzt Arbeitslose die Spuckbeutel der Fluggäste entsorgen sollen. Schichtbereitschaft signalisiert schon was faules. Denn wenn es eine Weiterbildung wäre, dann würden ja die Dozenten neurdings im Schichtdienst arbeiten. Geändert von Sissi54 (22.09.2008 um 18:14 Uhr). |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2005 Ort: RLP
Beiträge: 478
| Zitat:
Aber dennoch interessiert mich das Ganze mal. Der Vermittlungsvorschlag kam von seinem "Arbeitsvermittler" der Arge. Ich bin halt stutzig geworden, weil an dem Stellenvorschlag ja die Rechtsfolgebelehrung dabei war, an der Info-Veranstaltung jedoch nicht. Wäre er dann nicht verpflichtet, zur Veranstaltung zu fahren?
__________________ Viele Grüße *Silvermoon* | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.111
| Nur Verpflichtung, wenn Einladung so wie von mir im Beitrag # 2 beschrieben ! |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2005 Ort: RLP
Beiträge: 478
| Auch nicht, wenn diese Einladung quasi zu dem Vermittlungsvorschlag gehört?
__________________ Viele Grüße *Silvermoon* |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.111
| Steht nichts davon drin, dass da ein Zusammenhang besteht. Außerdem ist die Einladung von einem anderen Leistungsträger (Agentur für Arbeit), die evtl. nicht zuständig ist. Ganz normale Einladung, wie zum Kaffeeklatsch, annehmen oder nicht. Dann hätte der Maßnahmeträger/Arbeitgeber zu einem Vorstellungsgespräch einladen müssen und er hätte das Zustandekommen vorsätzlich verhindert, durch Nichterscheinen. Das wäre sanktionierbar. |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 292
| Hi, Zitat:
Eine Vielzahl von ALGII-Empängern würden sich die Finger nach solch einer Weiterbildung (für die der "Bekannte" ja ausbildungstechnisch durchaus geeignet ist) lecken und hier gehts nur mal wieder darum, wie man sich mehr oder minder elegant aus der Affäre ziehen kann. Und die Fahrt- und Unterkunftskosten während der Weiterbildung? Diese muss die ARGE schlicht und ergreifend übernehmen. Gruss burki | |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2005 Ort: RLP
Beiträge: 478
| Zitat:
wer sagt denn, dass man nach dieser maßnahme wirklich eingestellt wird?
__________________ Viele Grüße *Silvermoon* | |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Zitat:
Nicht nur unter dem Gesichtspunkt ob sie dem Gesetz standhalten, sondern ganz besonders unter diesem: Bringt mich diese Maßnahme weiter? Es gibt mittlerweile so viele Maßnahmen die bis zu einem Jahr oder länger dauern,d.h. ein Modul schließt sich dem anderen an, wo zum Abschluss dann ein "Zertifikat" des Maßnahmeträgers ausgeteilt wird, dass man sich dann letztlich an die Wand hängen kann. LG, Indiana | |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.055
| Zitat:
Und selbst wenn davon dann nur die Besten genommen werden,- was solls? Zeit haben wir Erwerbslose doch weiß Gott genug. Und wenn so eine Weiterbildung nur bedeutet, mal einige Monate aus der Stallpflicht rauszusein, mal einige Monate den ***** hochheben, und den grauen Zellen da oben im Kopf mal wieder was zum Lernen zu geben, ist doch schon viel getan. Natürlich zahlt bei solchen heimatfernen Weiterbildungen die Arge auch ein einfaches Pensionszimmer, wenn nicht sogar da ein Ausbildungszentrum steht, mit Einzelzimmern und so weiter. Aber sowas erfährt man natürlich nur bei der zugehörigen Info-Veranstaltung, wennn man sich nicht vor ihr drückt.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! | |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 292
| Hi, hier gehts doch nicht um das x-te Bewerbungstraining oder das Erlernen der hohen Kunst des Serviettenfaltens sondern um eine reelle Chance. Aber dieses ewige Miessmachen führt doch nur noch weiter hinein in die vermeintliche Chancenlosigkeit. Und nein, ich werde mich nicht auf diese Fortbildung bewerben da: (i) als Physiker nicht qualifiziert bin (ii) nach 2 Jahren ALGII seit 1,5 Jahren wieder einen soliden Job habe und damit auch nicht berechtigt bin an solch einer Fortbildung teilzunehmen. Gruss burki |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Zitat:
Sie machen Werbung in eigener Sache. Gezielten Fragen weichen sie aus. Wie kann man sich denn ein Bild über die Qualität einer Maßnahme machen, wenn weder die Arge noch Maßnahmeträger sich äußern? LG, Indiana | |
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| | #17 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2005 Ort: RLP
Beiträge: 478
| Zitat:
So meinem Bekannten bei seiner letzten unsinnigen Maßnahme geschehen! Die er natürlich nicht abgelehnt sondern brav sich dieser gefügt hat!!! Da versprach man ihm, innerhalb dieser 3 Monate in ein festes Arbeitsverhältnis zu kommen. Was war das Ende vom Lied? Er durfte brav seine Praktika in einer Firma machen um dann wieder - nach Ende der Maßnahme - seinen Rucksack zu packen. Ist das si |