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Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen

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Alt 22.09.2008, 16:05   #1
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Frage Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Hallo!

Folgende Situation:
Ein Bekannter von mir hat bereits in diesem Jahr eine 3monatige Maßnahme über die Arge machen müssen.
Nun erhielt er vor ca. 14 Tagen einen "Jobvorschlag" für eine 8monatige Weiterbildung zum Flugzeuggerätemechaniker. Weiterbildungsort sollte für die Therorie der 36 km entfernte Flughafen sein, für die Praxis das 400 km entfernte Erfurt bzw. 700 km entfernte Hamburg.
Auf dem Stellenangebot stand dann "Dauer der Maßnahme - 8 Monate".

Nungut, er bewarb sich dann dafür, denn es hing eine Rechtsfolgebelehrung an.

Letzte Woche dann kam von der Arbeitsagentur (nicht Arge) ein Einladungsschreiben zur Informationsveranstaltung hierzu auf dem 36 km entfernten Flughafen. Hier hing keine Rechtsfolgebelehrung an, jedoch aber ein Fahrtkostenantrag auf dem als Betreff "zwecks Vermittlung" angekreuzt war.

Ich sehe das Ganze nun eindeutig als Maßnahme an. Von wegen Ausbildung!

Nun meine Frage:
Muss er zu dieser Veranstaltung antanzen? Denn ich gehe mal ganz sicher davon aus, dass ihm dort direkt ein Wisch vorgelegt wird den er unterschreiben muss und dann automatisch an dieser Maßnahme teilnehmen muss.
Wie ist das denn? Ist eine Maßnahme mit einer solchen Entfernung überhaupt zulässig? Schichtbereitschaft stand übrigens auch noch dabei.

Ist man denn überhaupt verpflichtet innerhalb eines Kalenderjahres 2 Maßnahmen anzutreten?

Und sollte es nun doch eine Ausbildung sein, kann man ihn zu einer neuen Ausbildung denn zwingen? Er hat ja 2 Berufe!

Fragen über Fragen, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen?
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Viele Grüße
*Silvermoon*
silvermoon ist offline  
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Alt 22.09.2008, 16:26   #2
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Hallo !

Was ist er denn von Beruf ?

In 8 Monaten zum Flugzeuggerätemechaniker ???

Das soll wohl ein Witz sein.

Am besten, Du stellst mal das Schreiben anonymisiert hier ein.

Wenn die Einladung zu der Infoveranstaltung nicht eindeutig eine Einladung nach § 59 SGB II i.V. mit § 309 SGB III (Meldepflicht) ist, muss er ihr nicht folgen.

Geändert von Sissi54 (22.09.2008 um 16:31 Uhr).
Sissi54 ist offline  
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Alt 22.09.2008, 16:57   #3
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Hab die Dinger mal rausgenommen, wer weiß, wer hier noch so mitliest.
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Viele Grüße
*Silvermoon*

Geändert von silvermoon (22.09.2008 um 20:25 Uhr).
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Alt 22.09.2008, 17:16   #4
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Hier wäre schon Interressant, wqs er für Vorkenntnisse hat. Das ganze soll ja eine Weiterbildung sein.
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Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 22.09.2008, 17:36   #5
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Zitat:
Zitat von Kerstin_K Beitrag anzeigen
Hier wäre schon Interressant, wqs er für Vorkenntnisse hat. Das ganze soll ja eine Weiterbildung sein.
Er hat Dreher gelernt und dann vor Jahren eine Umschulung als Nachrichtengerätemechaniker gemacht. Aber in beiden Berufen eigentlich nie gearbeitet, sondern war im Produktionsbereich und Lagerbereich tätig.
__________________
Viele Grüße
*Silvermoon*
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Alt 22.09.2008, 18:09   #6
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Hallo !

Der Termin zur Infoveranstaltung war ja heute.
War er denn dort ??????????????????????

Ist keine Meldepflicht und ohne Rechtsfolgebelehrung, also kein muss.

Den Vermittlungsvorschlag hat wohl ein total ahnungsloser geschrieben. Arbeitsplatz ? Weiterbildung ? Was denn ?

Er hat seine Pflicht getan, mit der Bewerbung und muss abwarten.

Vielleicht eine neue Sklaverei, dass jetzt Arbeitslose die Spuckbeutel der Fluggäste entsorgen sollen.

Schichtbereitschaft signalisiert schon was faules.
Denn wenn es eine Weiterbildung wäre, dann würden ja die Dozenten neurdings im Schichtdienst arbeiten.

Geändert von Sissi54 (22.09.2008 um 18:14 Uhr).
Sissi54 ist offline  
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Alt 22.09.2008, 18:45   #7
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Zitat:
Zitat von Sissi54 Beitrag anzeigen
Hallo !

Der Termin zur Infoveranstaltung war ja heute.
War er denn dort ??????????????????????

Ist keine Meldepflicht und ohne Rechtsfolgebelehrung, also kein muss.

Den Vermittlungsvorschlag hat wohl ein total ahnungsloser geschrieben. Arbeitsplatz ? Weiterbildung ? Was denn ?

Er hat seine Pflicht getan, mit der Bewerbung und muss abwarten.

Vielleicht eine neue Sklaverei, dass jetzt Arbeitslose die Spuckbeutel der Fluggäste entsorgen sollen.

Schichtbereitschaft signalisiert schon was faules.
Denn wenn es eine Weiterbildung wäre, dann würden ja die Dozenten neurdings im Schichtdienst arbeiten.
Nein, er war nicht dort. Ist krankgeschrieben.
Aber dennoch interessiert mich das Ganze mal.

Der Vermittlungsvorschlag kam von seinem "Arbeitsvermittler" der Arge.
Ich bin halt stutzig geworden, weil an dem Stellenvorschlag ja die Rechtsfolgebelehrung dabei war, an der Info-Veranstaltung jedoch nicht.
Wäre er dann nicht verpflichtet, zur Veranstaltung zu fahren?
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Viele Grüße
*Silvermoon*
silvermoon ist offline  
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Alt 22.09.2008, 18:52   #8
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Nur Verpflichtung, wenn Einladung so wie von mir im Beitrag # 2 beschrieben !
Sissi54 ist offline  
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Alt 22.09.2008, 18:58   #9
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Zitat:
Zitat von Sissi54 Beitrag anzeigen
Nur Verpflichtung, wenn Einladung so wie von mir im Beitrag # 2 beschrieben !
Auch nicht, wenn diese Einladung quasi zu dem Vermittlungsvorschlag gehört?
__________________
Viele Grüße
*Silvermoon*
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Alt 22.09.2008, 19:12   #10
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Steht nichts davon drin, dass da ein Zusammenhang besteht.
Außerdem ist die Einladung von einem anderen Leistungsträger (Agentur für Arbeit), die evtl. nicht zuständig ist.
Ganz normale Einladung, wie zum Kaffeeklatsch, annehmen oder nicht.

Dann hätte der Maßnahmeträger/Arbeitgeber zu einem Vorstellungsgespräch einladen müssen und er hätte das Zustandekommen vorsätzlich verhindert, durch Nichterscheinen.
Das wäre sanktionierbar.
Sissi54 ist offline  
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Alt 22.09.2008, 20:14   #11
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Hi,
Zitat:
Schichtbereitschaft signalisiert schon was faules.
manchmal kann ich hier nur noch den Kopf schütteln.

Eine Vielzahl von ALGII-Empängern würden sich die Finger nach solch einer Weiterbildung (für die der "Bekannte" ja ausbildungstechnisch durchaus geeignet ist) lecken und hier gehts nur mal wieder darum, wie man sich mehr oder minder elegant aus der Affäre ziehen kann.

Und die Fahrt- und Unterkunftskosten während der Weiterbildung?
Diese muss die ARGE schlicht und ergreifend übernehmen.

Gruss
burki
burki ist offline  
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Alt 22.09.2008, 20:21   #12
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Zitat:
Zitat von burki Beitrag anzeigen
Hi,

manchmal kann ich hier nur noch den Kopf schütteln.

Eine Vielzahl von ALGII-Empängern würden sich die Finger nach solch einer Weiterbildung (für die der "Bekannte" ja ausbildungstechnisch durchaus geeignet ist) lecken und hier gehts nur mal wieder darum, wie man sich mehr oder minder elegant aus der Affäre ziehen kann.

Und die Fahrt- und Unterkunftskosten während der Weiterbildung?
Diese muss die ARGE schlicht und ergreifend übernehmen.

Gruss
burki
dann melde dich doch dafür!
wer sagt denn, dass man nach dieser maßnahme wirklich eingestellt wird?
__________________
Viele Grüße
*Silvermoon*
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Alt 22.09.2008, 20:50   #13
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Zitat:
Zitat von burki Beitrag anzeigen
Hi,

manchmal kann ich hier nur noch den Kopf schütteln.

Eine Vielzahl von ALGII-Empängern würden sich die Finger nach solch einer Weiterbildung (für die der "Bekannte" ja ausbildungstechnisch durchaus geeignet ist) lecken und hier gehts nur mal wieder darum, wie man sich mehr oder minder elegant aus der Affäre ziehen kann.
Ich finde es absolut richtig, sich die Maßnahmen der Argen erstmal kritisch anzusehen.
Nicht nur unter dem Gesichtspunkt ob sie dem Gesetz standhalten, sondern ganz besonders unter diesem: Bringt mich diese Maßnahme weiter?
Es gibt mittlerweile so viele Maßnahmen die bis zu einem Jahr oder länger dauern,d.h. ein Modul schließt sich dem anderen an, wo zum Abschluss dann ein "Zertifikat" des Maßnahmeträgers ausgeteilt wird, dass man sich dann letztlich an die Wand hängen kann.

LG, Indiana
Indiana ist offline  
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Alt 22.09.2008, 20:53   #14
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Benutzerbild von Rounddancer
 
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Zitat:
Zitat von silvermoon Beitrag anzeigen
dann melde dich doch dafür!
wer sagt denn, dass man nach dieser maßnahme wirklich eingestellt wird?
Zum Beispiel die Leute, die man auf der zugehörigen Info-Veranstaltung sieht und kennenlernt, können das sagen.

Und selbst wenn davon dann nur die Besten genommen werden,-
was solls?
Zeit haben wir Erwerbslose doch weiß Gott genug.
Und wenn so eine Weiterbildung nur bedeutet, mal einige Monate aus der Stallpflicht rauszusein, mal einige Monate den ***** hochheben, und den grauen Zellen da oben im Kopf mal wieder was zum Lernen zu geben, ist doch schon viel getan.

Natürlich zahlt bei solchen heimatfernen Weiterbildungen die Arge auch ein einfaches Pensionszimmer, wenn nicht sogar da ein Ausbildungszentrum steht, mit Einzelzimmern und so weiter.
Aber sowas erfährt man natürlich nur bei der zugehörigen Info-Veranstaltung, wennn man sich nicht vor ihr drückt.
__________________
Heinz

Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird!

Rounddancer ist offline  
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Alt 22.09.2008, 21:30   #15
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Hi,
hier gehts doch nicht um das x-te Bewerbungstraining oder das Erlernen der hohen Kunst des Serviettenfaltens sondern um eine reelle Chance.

Aber dieses ewige Miessmachen führt doch nur noch weiter hinein in die vermeintliche Chancenlosigkeit.

Und nein, ich werde mich nicht auf diese Fortbildung bewerben da:
(i) als Physiker nicht qualifiziert bin
(ii) nach 2 Jahren ALGII seit 1,5 Jahren wieder einen soliden Job habe und damit auch nicht berechtigt bin an solch einer Fortbildung teilzunehmen.

Gruss
burki
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Alt 22.09.2008, 21:34   #16
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Zitat:
Zitat von Rounddancer Beitrag anzeigen
Zum Beispiel die Leute, die man auf der zugehörigen Info-Veranstaltung sieht und kennenlernt, können das sagen.
Nun, ich habe die Erfahrung gemacht, dass sie viel sagen und wenig halten.
Sie machen Werbung in eigener Sache.
Gezielten Fragen weichen sie aus. Wie kann man sich denn ein Bild über die Qualität einer Maßnahme machen, wenn weder die Arge noch Maßnahmeträger sich äußern?

LG, Indiana
Indiana ist offline  
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Alt 22.09.2008, 21:48   #17
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Standard AW: Maßnahme / Ausbildung zulässig?

Zitat:
Zitat von Rounddancer Beitrag anzeigen
Zum Beispiel die Leute, die man auf der zugehörigen Info-Veranstaltung sieht und kennenlernt, können das sagen.

Und selbst wenn davon dann nur die Besten genommen werden,-
was solls?
Zeit haben wir Erwerbslose doch weiß Gott genug.
Und wenn so eine Weiterbildung nur bedeutet, mal einige Monate aus der Stallpflicht rauszusein, mal einige Monate den ***** hochheben, und den grauen Zellen da oben im Kopf mal wieder was zum Lernen zu geben, ist doch schon viel getan.

Natürlich zahlt bei solchen heimatfernen Weiterbildungen die Arge auch ein einfaches Pensionszimmer, wenn nicht sogar da ein Ausbildungszentrum steht, mit Einzelzimmern und so weiter.
Aber sowas erfährt man natürlich nur bei der zugehörigen Info-Veranstaltung, wennn man sich nicht vor ihr drückt.
Kann ja sein, dass man das dort "erfährt", jedoch muss man sich auch mal vor Augen halten, dass die Teilnehmer dort zu 99% direkt ´nen Wisch in die Hand bekommen worauf sie gezwungen werden, zu unterschreiben, an der Maßnahme teilzunehmen. Tun sie dies nicht, werden sie abgesenkt.
So meinem Bekannten bei seiner letzten unsinnigen Maßnahme geschehen! Die er natürlich nicht abgelehnt sondern brav sich dieser gefügt hat!!!
Da versprach man ihm, innerhalb dieser 3 Monate in ein festes Arbeitsverhältnis zu kommen. Was war das Ende vom Lied?
Er durfte brav seine Praktika in einer Firma machen um dann wieder - nach Ende der Maßnahme - seinen Rucksack zu packen.
Ist das si