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| Tags: trainingsmassnahme |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 13
| Ich grüsse euch, lese sehr viel in diesem Forum und glaube deshalb, ihr könnt auch hier helfen. Unter suchen,fand ich erstmal nicht´s,deshalb dieses Thema. Arbeite seit fast 2 Jahren in einen großen Baumarkt auf 400€ Heute,13.09.08, bekomme ich gleich 2 Briefen,von der ARGE, 1.Einladung Trainingsmaßnahme am 17.09.08-07.45 Uhr,an diesen Tag bin ich in der Arbeit. 2.Auf Briefumschlag ist Einschreiben angekreuzt(hab nix unterschrieben noch hat ein Postbote,sich bei mir gemeldet. Angebot über die besagte Maßnahme,mit Rechtsbelehrung. So nun meine Frage: Muss ich die Maßnahme antreten,ich würde dadurch ja meinen 400€ Job verlieren,die Maßnahme würde vom 17.09.08-28.11.08 gehen. mfg.Beli Geändert von Beli (13.09.2008 um 15:10 Uhr). |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 417
| Zitat:
wegen der massnahme: bin mir eigentlich sicher dass du dieses nicht machen musst wegen deinen 400€ job, aber dafür gibts hier andere experten da sich mein wissen hier doch beschränkt zu dem thema. grüße
__________________ manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Intersse melden! | |
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| | #3 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 63
| Zitat:
Schließlich spart die arge Geld, wenn man einen Minijob hat. Für die Maßnahme schmeißt sie Geld aus dem Fenster. Ich würde denen das mal klar machen. Werden denn für deinen Job Sozialbeiträge bezahlt? In dem Fall würde die arge ja eine Arbeit mit Beiträgen per Anweisung verhindern. Das dürfte wohl absolut gesetzeswidrig sein | |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich denke der 400 € Job geht vor die Maßnahme. Du bist ja schon eingegliedert/integriert und der 400 € Job wird auch eine Kündigungsfrist haben falls sich die Maßnahme nicht mit den Arbeitszeiten des 400 € Jobs vereinbaren lässt... Geändert von Hartziger (14.09.2008 um 10:53 Uhr). |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 13
| ob Sozialbeiträge bezahlt werden,muß ich erstmal nachfragen. aber Danke für eure antworten,werde Montag eh zur ARGE müssen,hab da einen normalen Termin,werde da gleich mal nachfragen. Beli |
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| | #6 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 63
| Zitat:
Mit einem Zeugen werden die sich das aber gut überlegen..... Bei uns wollte die Stadtverwaltung bei einer "Informationsveranstaltung" (Massenrekrutierung) auch Leuten weiß machen, ein 1-€-Job hätte höhere Priorität als eine geringfügige Beschäftigung. Scheinbar suchen die billige Arbeitskräfte, für die sie noch zusätzlich abkassieren können. Das ist ein Skandal. | |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 63
| ...und unterschreibe erstmal nichts! Nimm die Eingliederungsvereinbarung, Datenschutzerklärung oder/und Bildungsgutschein aber mit, (falls man Dir sowas anbietet), mit dem Hinweis, dass Du Dir das erstmal in Ruhe durchlesen möchtest. Die sind dazu verpflichtet, Zeit einzuräumen. |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 13
| soviel Zeit lassen sie mir ja nicht,am Freitag die Briefe bekommen,start der Maßnahme gleich am Mittwoch,schon sehr kurz. unterschreiben werd ich nicht(das hab ich hier schon gelernt) zeugen habe ich dabei. Beli |
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #10 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 63
| Zitat:
Viel Glück erstmal... Grüße, sgoswin | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 294
| Du bist verpflichtet, alles zu tun, um Deine Hilfebedürftigkeit zu verringern. Deshalb hat Dein Minijob Vorrang. Würdest Du den verlieren, würde sich nämlich Deine Hilfebedürftigkeit vergrößern. Du solltest jetzt möglichst schnell reagieren, aber das wird wahrscheinlich für Dich kompliziert, wenn Du arbeiten musst. Evtl. könntest Du jemanden bevollmächtigen und zur Arge schicken, ein zusätzlicher Beistand nach § 13 SGB X sollte auch mit. Unter Umständen notfalls erstmal telefonisch melden, aber das Ganze muss auch persönlich mit Beistand oder schriftlich geklärt werden, damit Du es belegen kannst.
__________________ Viele Grüße rheinländerin |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 13
| so nochmal kurz danke sagen,musst die maßnahme nicht machen, obwohl sie anfangs es behauptet hat. nach kurzen erklärungen,war die sache vom tisch. Beli |
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