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Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen

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Alt 13.09.2008, 15:06   #1
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Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 13
Standard Trainingsmaßnahme

Ich grüsse euch,
lese sehr viel in diesem Forum und glaube deshalb, ihr könnt auch hier helfen.
Unter suchen,fand ich erstmal nicht´s,deshalb dieses Thema.

Arbeite seit fast 2 Jahren in einen großen Baumarkt auf 400€
Heute,13.09.08, bekomme ich gleich 2 Briefen,von der ARGE,

1.Einladung
Trainingsmaßnahme am 17.09.08-07.45 Uhr,an diesen Tag bin ich in der Arbeit.

2.Auf Briefumschlag ist Einschreiben angekreuzt(hab nix unterschrieben noch hat ein Postbote,sich bei mir gemeldet.
Angebot über die besagte Maßnahme,mit Rechtsbelehrung.

So nun meine Frage:
Muss ich die Maßnahme antreten,ich würde dadurch ja meinen 400€ Job verlieren,die Maßnahme würde vom 17.09.08-28.11.08 gehen.

mfg.Beli

Geändert von Beli (13.09.2008 um 15:10 Uhr).
Beli ist offline  
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Alt 13.09.2008, 23:14   #2
Erfahrener Benutzer
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Benutzerbild von Eagle
 
Registriert seit: 06.10.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 417
Standard AW: Trainingsmaßnahme

Zitat:
Zitat von Beli Beitrag anzeigen

2.Auf Briefumschlag ist Einschreiben angekreuzt(hab nix unterschrieben noch hat ein Postbote,sich bei mir gemeldet.
Angebot über die besagte Maßnahme,mit Rechtsbelehrung.
es gibt einwurf einschreiben, hier muss der postbote einfach angeben dass er das einschreiben in dein briefkasten geworfen hat, dafür musst du nichts unterschreiben...

wegen der massnahme: bin mir eigentlich sicher dass du dieses nicht machen musst wegen deinen 400€ job, aber dafür gibts hier andere experten da sich mein wissen hier doch beschränkt zu dem thema.

grüße
__________________
manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt

Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Intersse melden!
Eagle ist offline  
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Alt 14.09.2008, 10:06   #3
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 63
Standard AW: Trainingsmaßnahme

Zitat:
Zitat von Beli Beitrag anzeigen
Muss ich die Maßnahme antreten,ich würde dadurch ja meinen 400€ Job verlieren,die Maßnahme würde vom 17.09.08-28.11.08 gehen.
100% weiß ich es auch nicht. Aber ich denke, du musst es nicht. Ich konnte mal einen 1 Eurojob sofort abbrechen, als ich einen 400€-Job gefunden hatte.

Schließlich spart die arge Geld, wenn man einen Minijob hat. Für die Maßnahme schmeißt sie Geld aus dem Fenster. Ich würde denen das mal klar machen.

Werden denn für deinen Job Sozialbeiträge bezahlt? In dem Fall würde die arge ja eine Arbeit mit Beiträgen per Anweisung verhindern. Das dürfte wohl absolut gesetzeswidrig sein
sgoswin ist offline  
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Alt 14.09.2008, 10:40   #4
Hartziger
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Beiträge: n/a
Standard AW: Trainingsmaßnahme

Zitat:
Zitat von Beli Beitrag anzeigen
Muss ich die Maßnahme antreten,ich würde dadurch ja meinen 400€ Job verlieren,die Maßnahme würde vom 17.09.08-28.11.08 gehen.
Ich denke der 400 € Job geht vor die Maßnahme. Du bist ja schon eingegliedert/integriert und der 400 € Job wird auch eine Kündigungsfrist haben falls sich die Maßnahme nicht mit den Arbeitszeiten des 400 € Jobs vereinbaren lässt...

Geändert von Hartziger (14.09.2008 um 10:53 Uhr).
 
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Alt 14.09.2008, 11:06   #5
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 13
Standard AW: Trainingsmaßnahme

ob Sozialbeiträge bezahlt werden,muß ich erstmal nachfragen.
aber Danke für eure antworten,werde Montag eh zur ARGE müssen,hab da einen
normalen Termin,werde da gleich mal nachfragen.

Beli
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Alt 14.09.2008, 11:44   #6
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Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 63
Standard AW: Trainingsmaßnahme

Zitat:
Zitat von Beli Beitrag anzeigen
ob Sozialbeiträge bezahlt werden,muß ich erstmal nachfragen.
aber Danke für eure antworten,werde Montag eh zur ARGE müssen,hab da einen
normalen Termin,werde da gleich mal nachfragen.

Beli
Nimm auf jeden Fall einen Zeugen mit. Bei denen muss man nämlich mit allem rechnen. Die lügen auch teilweise, dass sich die Balken biegen. Unabhängig von den Sozialbeiträgen geht der Job mit hoher Wahrscheinlichkeit vor. Nur sind die inzwischen so dreist in Sachen Geldverschwenden für ihre Klientel (Träger), dass denen das wohl egal ist.
Mit einem Zeugen werden die sich das aber gut überlegen.....

Bei uns wollte die Stadtverwaltung bei einer "Informationsveranstaltung" (Massenrekrutierung) auch Leuten weiß machen, ein 1-€-Job hätte höhere Priorität als eine geringfügige Beschäftigung. Scheinbar suchen die billige Arbeitskräfte, für die sie noch zusätzlich abkassieren können. Das ist ein Skandal.
sgoswin ist offline  
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Alt 14.09.2008, 11:52   #7
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Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 63
Standard AW: Trainingsmaßnahme

...und unterschreibe erstmal nichts! Nimm die Eingliederungsvereinbarung, Datenschutzerklärung oder/und Bildungsgutschein aber mit, (falls man Dir sowas anbietet), mit dem Hinweis, dass Du Dir das erstmal in Ruhe durchlesen möchtest. Die sind dazu verpflichtet, Zeit einzuräumen.
sgoswin ist offline  
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Alt 14.09.2008, 12:04   #8
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Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 13
Standard AW: Trainingsmaßnahme

soviel Zeit lassen sie mir ja nicht,am Freitag die Briefe bekommen,start der
Maßnahme gleich am Mittwoch,schon sehr kurz.

unterschreiben werd ich nicht(das hab ich hier schon gelernt)
zeugen habe ich dabei.

Beli
Beli ist offline  
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Alt 14.09.2008, 12:08   #9
Hartziger
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Beiträge: n/a
Standard AW: Trainingsmaßnahme

Zitat:
Zitat von Beli Beitrag anzeigen
zeugen habe ich dabei.
Gewöhne dir Beistand nach Paragraphen xxx (weiss ich grad net auswendig) an. Zeugen können abgelehnt werden.
 
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Alt 14.09.2008, 12:20   #10
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 63
Standard AW: Trainingsmaßnahme

Zitat:
Zitat von Beli Beitrag anzeigen
soviel Zeit lassen sie mir ja nicht,am Freitag die Briefe bekommen,start der
Maßnahme gleich am Mittwoch,schon sehr kurz.
Das haut ja wohl tatsächlich wegen einer Kündigungsfrist mal gar nicht hin, wie Hartzinger schon sagt. Die spinnen ja wohl total.

Viel Glück erstmal...

Grüße,
sgoswin
sgoswin ist offline  
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Alt 14.09.2008, 22:38   #11
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 294
Standard AW: Trainingsmaßnahme

Du bist verpflichtet, alles zu tun, um Deine Hilfebedürftigkeit zu verringern. Deshalb hat Dein Minijob Vorrang. Würdest Du den verlieren, würde sich nämlich Deine Hilfebedürftigkeit vergrößern.

Du solltest jetzt möglichst schnell reagieren, aber das wird wahrscheinlich für Dich kompliziert, wenn Du arbeiten musst. Evtl. könntest Du jemanden bevollmächtigen und zur Arge schicken, ein zusätzlicher Beistand nach § 13 SGB X sollte auch mit. Unter Umständen notfalls erstmal telefonisch melden, aber das Ganze muss auch persönlich mit Beistand oder schriftlich geklärt werden, damit Du es belegen kannst.
__________________
Viele Grüße

rheinländerin
rheinlaenderin ist offline  
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Alt 19.09.2008, 17:46   #12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 13
Standard AW: Trainingsmaßnahme

so nochmal kurz danke sagen,musst die maßnahme nicht machen,
obwohl sie anfangs es behauptet hat.
nach kurzen erklärungen,war die sache vom tisch.


Beli
Beli ist offline  
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