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| Tags: arge, evtl, mir, schadensersatz |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 58
| MOmentan mache ich eine Weiterbildung und im neuen EIngleiderungsschreiben steht das ich mich zur Zahlung von Schadensersatz verpflichte, wenn die Maßnahme aus einem von mir vertretenem Grund nicht zu Ende führe(genauer haben die das nichtmal definiert), das ich dann 30% der Lehrgangskosten bezahlen muß, es sei denn der tatsächlich eingetretene Schaden ist niedriger(das wurde auhc nicht genauer definiert). Meine Noten sind ok, habe momentan nen glatten 3er also gefährde ich das ganze nicht. Trotzdem wundert es mich wo die mir noch versuchen werden ein Bein zu stellen. Außerdem als ich beim Teamleiter war sagte der mir das die das garnicht dürfen, also Schadensersatz zu verlangen. Ist das was neues oder hat da jemand gelogen? |
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| | #2 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 34
| Zitat:
wenn du nun - aufgrund eigenverschulden - die maßnahme abbrichst oder rausgeworfen wirst, dann musst du der arge 30 % der lehrgangskosten ersetzen. da du schuld bist. ist doch leicht verständlich. | |
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich hatte das auch schon mal. Konnte aber die Maßnahme durch eine schlampige SB abwehren ohne Konsequenzen für mich. Wenn allerdings so eine Schadensersatzregelung wieder mal drinnen stehen sollte ist es mir wurscht. Dann habe ich halt auch noch Schulden, was solls... | |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 58
| Na eben nicht. Es kann ja wohl nicht sein dass DUauch noch Schulden hast. ICh kanns verstehenm wenn man das selbere verschuldet hat bzw dieses verschulden nicht legitim ist aber wenn man um jeden Preis jemanden in die PFanne hauen will? |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 34
| um was anderes geht es ja auch nicht. es geht darum wenn es dein verschulden ist. dann kann dir doch nix passieren wenn du dir nix zu schulden kommen lässt. |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 58
| Sag das bloß nicht. Im Recht sein und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge habe ich durch die ARGE gelernt. |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2008 Ort: wo die Karriere der Beatles begann
Beiträge: 725
| Zitat:
Schadensersatz.....witzig, von was denn?
__________________ Einen ratlosen Gruß aus dem "kühlen" Norden... ![]() "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm´nur viel zu selten dazu..." | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Ist doch ganz einfach, das ziehen die dann vom ALG II ab, ähnlich einer Sanktion, ob sie das dürfen steht auf einem anderen Blatt |
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| | #9 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 34
| Zitat:
immer anwalt in der nähe haben. | |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 625
| Zitat:
Deine Begründung ist in einem solchen Fall folgende: HartzIV ist anerkanntermaßen (von vielen Gerichten bestätigt) das Existenzminimum. Du bist also nicht in der Lage, irgendwelche zusätzliche Zahlungen zu leisten. Wenn Du Dich nun verpflichtest, Schadenersatz zu leisten, obwohl Du weißt, daß Du das von Deinem Einkommen nicht kannst, begehst Du Betrug. Ähnlich wie wenn Du einen Scheck ausstellst, obwohl Du weißt, daß er nicht gedeckt ist und deshalb nicht eingelöst wird ==> Scheckbetrug. Wenn die ARGE Dich mit Sanktionsdrohungen zum Betrug nötigen will, würde ich erstmal schriftlich nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage sie das macht und parallel dazu eine Strafanzeige gegen den SB wegen Amtsmißbrauch, Nötigung zum Betrug usw. bei der Staatsanwaltschaft stellen. Eine Kopie dieser Anzeige würde ich dem Schreiben mit der Nachfrage über die Rechtsgrundlage beilegen. Wenn Du die Maßnahme nicht erfolgreich abschließt, kommt dieser Passus sowieso nicht zur Anwendung.
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! Geändert von Speedport (24.08.2008 um 17:59 Uhr). | |
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 58
| Die Sache ist die, man sagte mir das ich parallel zur Weiterbildung mich um Jobs bemühen soll, was ich ohnehin schon tue und sobald ich etwas vor Beendigung der Weiterbildung habe, das ich die Weiterbildung dann beende. Nicht das die mir noch da versuchen etwas reinzudrücken, von wegen der Job sei denen nicht gut genug um die Weiterbildung vorzeitig zu beenden oder so. Da ich dieses Ding schon unterzeichnet habe, kann ich dagegen Widerspruch einlegen? |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 294
| Schadenersatz darf gefordert werden. Allerdings ist die Regelung zu unbestimmt, wenn z. B. nicht die genaue Höhe der Kosten für Deine Teilnahme an der Maßnahme genannt wird. Du weißt ja nicht einmal, wie viele Euro diese 30% sind.
__________________ Viele Grüße rheinländerin |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 108
| Zitat:
Aber Du hast ja dummerweise schon unterschrieben ...
__________________ Wer von der Befreiung der Gesellschaft redet, darf von der Befreiung der Tiere nicht schweigen (Ingolf Bossenz) | |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.137
| Zitat:
Man muß die Fragestelllung nur anders formulieren, dann wird es klarer. Darf eine ARGE jemanden quasi zum Hungertod verurteilen, weil er aus welchen Gründen auch immer (viele sind ja nachvollziehbar, werden aber von ARGEn einfach nicht anerkannt), eine Maßnahme abbricht? Die Argumentation, der Hungertod sei dann selbstverschuldet, ist ja wohl sehr daneben.
__________________ Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen." | |
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.10.2006
Beiträge: 14
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