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Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen

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Alt 24.08.2008, 16:18   #1
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Standard ARGE will evtl Schadensersatz von mir?

MOmentan mache ich eine Weiterbildung und im neuen EIngleiderungsschreiben steht das ich mich zur Zahlung von Schadensersatz verpflichte, wenn die Maßnahme aus einem von mir vertretenem Grund nicht zu Ende führe(genauer haben die das nichtmal definiert), das ich dann 30% der Lehrgangskosten bezahlen muß, es sei denn der tatsächlich eingetretene Schaden ist niedriger(das wurde auhc nicht genauer definiert).

Meine Noten sind ok, habe momentan nen glatten 3er also gefährde ich das ganze nicht. Trotzdem wundert es mich wo die mir noch versuchen werden ein Bein zu stellen. Außerdem als ich beim Teamleiter war sagte der mir das die das garnicht dürfen, also Schadensersatz zu verlangen. Ist das was neues oder hat da jemand gelogen?
sincere ist offline  
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Alt 24.08.2008, 16:36   #2
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Beiträge: 34
Standard AW: ARGE will evtl Schadensersatz von mir?

Zitat:
Zitat von sincere Beitrag anzeigen
MOmentan mache ich eine Weiterbildung und im neuen EIngleiderungsschreiben steht das ich mich zur Zahlung von Schadensersatz verpflichte, wenn die Maßnahme aus einem von mir vertretenem Grund nicht zu Ende führe(genauer haben die das nichtmal definiert), das ich dann 30% der Lehrgangskosten bezahlen muß, es sei denn der tatsächlich eingetretene Schaden ist niedriger(das wurde auhc nicht genauer definiert).

Meine Noten sind ok, habe momentan nen glatten 3er also gefährde ich das ganze nicht. Trotzdem wundert es mich wo die mir noch versuchen werden ein Bein zu stellen. Außerdem als ich beim Teamleiter war sagte der mir das die das garnicht dürfen, also Schadensersatz zu verlangen. Ist das was neues oder hat da jemand gelogen?
das ist weder neu noch unzulässig. die maßnahme die du gerade besuchst wird aus steuermitteln für dich bezahlt, um dir dadurch die möglichkeit zu geben größere chancen auf dem arbeitsmarkt zu bekommen.
wenn du nun - aufgrund eigenverschulden - die maßnahme abbrichst oder rausgeworfen wirst, dann musst du der arge 30 % der lehrgangskosten ersetzen. da du schuld bist. ist doch leicht verständlich.
jumjum ist offline  
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Alt 24.08.2008, 16:42   #3
Hartziger
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Beiträge: n/a
Standard AW: ARGE will evtl Schadensersatz von mir?

Zitat:
Zitat von jumjum Beitrag anzeigen
das ist weder neu noch unzulässig. die maßnahme die du gerade besuchst wird aus steuermitteln für dich bezahlt, um dir dadurch die möglichkeit zu geben größere chancen auf dem arbeitsmarkt zu bekommen.
wenn du nun - aufgrund eigenverschulden - die maßnahme abbrichst oder rausgeworfen wirst, dann musst du der arge 30 % der lehrgangskosten ersetzen. da du schuld bist. ist doch leicht verständlich.
Und wenn man das Geld nicht hat (von was auch als H4), hat man zur Erwerbslosigkeit auch noch Schulden.

Ich hatte das auch schon mal. Konnte aber die Maßnahme durch eine schlampige SB abwehren ohne Konsequenzen für mich. Wenn allerdings so eine Schadensersatzregelung wieder mal drinnen stehen sollte ist es mir wurscht. Dann habe ich halt auch noch Schulden, was solls...
 
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Alt 24.08.2008, 16:49   #4
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Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 58
Standard AW: ARGE will evtl Schadensersatz von mir?

Na eben nicht. Es kann ja wohl nicht sein dass DUauch noch Schulden hast.

ICh kanns verstehenm wenn man das selbere verschuldet hat bzw dieses verschulden nicht legitim ist aber wenn man um jeden Preis jemanden in die PFanne hauen will?
sincere ist offline  
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Alt 24.08.2008, 17:28   #5
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Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 34
Standard AW: ARGE will evtl Schadensersatz von mir?

Zitat:
Zitat von sincere Beitrag anzeigen
Na eben nicht. Es kann ja wohl nicht sein dass DUauch noch Schulden hast.

ICh kanns verstehenm wenn man das selbere verschuldet hat bzw dieses verschulden nicht legitim ist aber wenn man um jeden Preis jemanden in die PFanne hauen will?
um was anderes geht es ja auch nicht. es geht darum wenn es dein verschulden ist. dann kann dir doch nix passieren wenn du dir nix zu schulden kommen lässt.
jumjum ist offline  
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Alt 24.08.2008, 17:34   #6
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Beiträge: 58
Standard AW: ARGE will evtl Schadensersatz von mir?

Sag das bloß nicht. Im Recht sein und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge habe ich durch die ARGE gelernt.
sincere ist offline  
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Alt 24.08.2008, 17:40   #7
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Benutzerbild von RudiRatlos
 
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Ort: wo die Karriere der Beatles begann
Beiträge: 725
Cool AW: ARGE will evtl Schadensersatz von mir?

Zitat:
...um dir dadurch die möglichkeit zu geben größere chancen auf dem arbeitsmarkt zu bekommen.
Darüber lässt sich streiten.

Schadensersatz.....witzig, von was denn?
__________________
Einen ratlosen Gruß
aus dem "kühlen" Norden...

"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm´nur viel zu selten dazu..."


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Alt 24.08.2008, 17:41   #8
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Beiträge: 13.572
Standard AW: ARGE will evtl Schadensersatz von mir?

Ist doch ganz einfach, das ziehen die dann vom ALG II ab, ähnlich einer Sanktion, ob sie das dürfen steht auf einem anderen Blatt
Arania ist offline  
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Alt 24.08.2008, 17:50   #9
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Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 34
Standard AW: ARGE will evtl Schadensersatz von mir?

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Ist doch ganz einfach, das ziehen die dann vom ALG II ab, ähnlich einer Sanktion, ob sie das dürfen steht auf einem anderen Blatt
warum sollten sie das nicht dürfen? nur muss hieb und stichfest nachvollziehbar sein, das der HE den abbruch der maßnahme zu verantworten hat - sprich entweder selbst abgebrochen hat oder rausgeworfen wurde (ständig zu spät, nicht erschienen (nicht nur einmal), betrunken erschienen, aggressives verhalten, arbeitsverweigerer)etc.
immer anwalt in der nähe haben.
jumjum ist offline  
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Alt 24.08.2008, 17:56   #10
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Benutzerbild von Speedport
 
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Standard AW: ARGE will evtl Schadensersatz von mir?

Zitat:
Zitat von sincere Beitrag anzeigen
MOmentan mache ich eine Weiterbildung und im neuen EIngleiderungsschreiben steht das ich mich zur Zahlung von Schadensersatz verpflichte, wenn die Maßnahme aus einem von mir vertretenem Grund nicht zu Ende führe(genauer haben die das nichtmal definiert), das ich dann 30% der Lehrgangskosten bezahlen muß, es sei denn der tatsächlich eingetretene Schaden ist niedriger(das wurde auhc nicht genauer definiert).

Meine Noten sind ok, habe momentan nen glatten 3er also gefährde ich das ganze nicht. Trotzdem wundert es mich wo die mir noch versuchen werden ein Bein zu stellen. Außerdem als ich beim Teamleiter war sagte der mir das die das garnicht dürfen, also Schadensersatz zu verlangen. Ist das was neues oder hat da jemand gelogen?
Deshalb unterschreibt man eine solche EGV auch nicht, sondern macht einen Gegenvorschlag, wo diese Schadensersatzregelung nicht drinsteht.

Deine Begründung ist in einem solchen Fall folgende:

HartzIV ist anerkanntermaßen (von vielen Gerichten bestätigt) das Existenzminimum. Du bist also nicht in der Lage, irgendwelche zusätzliche Zahlungen zu leisten.
Wenn Du Dich nun verpflichtest, Schadenersatz zu leisten, obwohl Du weißt, daß Du das von Deinem Einkommen nicht kannst, begehst Du Betrug. Ähnlich wie wenn Du einen Scheck ausstellst, obwohl Du weißt, daß er nicht gedeckt ist und deshalb nicht eingelöst wird ==> Scheckbetrug.

Wenn die ARGE Dich mit Sanktionsdrohungen zum Betrug nötigen will, würde ich erstmal schriftlich nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage sie das macht und parallel dazu eine Strafanzeige gegen den SB wegen Amtsmißbrauch, Nötigung zum Betrug usw. bei der Staatsanwaltschaft stellen. Eine Kopie dieser Anzeige würde ich dem Schreiben mit der Nachfrage über die Rechtsgrundlage beilegen.

Wenn Du die Maßnahme nicht erfolgreich abschließt, kommt dieser Passus sowieso nicht zur Anwendung.
__________________
Gruß
speedport

Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung!
Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN!

Geändert von Speedport (24.08.2008 um 17:59 Uhr).
Speedport ist offline  
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Alt 24.08.2008, 18:09   #11
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Beiträge: 58
Standard AW: ARGE will evtl Schadensersatz von mir?

Die Sache ist die, man sagte mir das ich parallel zur Weiterbildung mich um Jobs bemühen soll, was ich ohnehin schon tue und sobald ich etwas vor Beendigung der Weiterbildung habe, das ich die Weiterbildung dann beende.

Nicht das die mir noch da versuchen etwas reinzudrücken, von wegen der Job sei denen nicht gut genug um die Weiterbildung vorzeitig zu beenden oder so.

Da ich dieses Ding schon unterzeichnet habe, kann ich dagegen Widerspruch einlegen?
sincere ist offline  
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Alt 24.08.2008, 18:54   #12
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Beiträge: 294
Standard AW: ARGE will evtl Schadensersatz von mir?

Schadenersatz darf gefordert werden. Allerdings ist die Regelung zu unbestimmt, wenn z. B. nicht die genaue Höhe der Kosten für Deine Teilnahme an der Maßnahme genannt wird. Du weißt ja nicht einmal, wie viele Euro diese 30% sind.
__________________
Viele Grüße

rheinländerin
rheinlaenderin ist offline  
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Alt 26.08.2008, 13:58   #13
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Benutzerbild von Waldknoblauch
 
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Standard AW: ARGE will evtl Schadensersatz von mir?

Zitat:
Zitat von sincere Beitrag anzeigen
MOmentan mache ich eine Weiterbildung und im neuen EIngleiderungsschreiben steht das ich mich zur Zahlung von Schadensersatz verpflichte
Wenn Du Dich nicht zum Schadenersatz verpflichten möchtest, dann kannst Du mit deinem SB die Streichung des Kleingedruckten aushandeln. Das geht und ist Dein Recht. Den ARGEN geht es nur darum die sogenannten "KURSE" voll zu bekommen. Die stehen genauso unter Druck wie du. Leute, diese Ämter sind wie billige Jahrmärkte, wo uns "Kunden" von den Händlern (SB) Sachen angedreht werden, die wir eigentlich gar nicht wollen und in den allermeisten Fällen auch nicht brauchen. Einen kleinen Unterschied gibt es dann doch: Bei Nichtabnahme droht Strafe.

Aber Du hast ja dummerweise schon unterschrieben ...
__________________
Wer von der Befreiung der Gesellschaft redet, darf von der Befreiung der Tiere nicht schweigen (Ingolf Bossenz)
Waldknoblauch ist offline  
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Alt 26.08.2008, 14:38   #14
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Standard AW: ARGE will evtl Schadensersatz von mir?

Zitat:
Zitat von jumjum Beitrag anzeigen
warum sollten sie das nicht dürfen? nur muss hieb und stichfest nachvollziehbar sein, das der HE den abbruch der maßnahme zu verantworten hat - sprich entweder selbst abgebrochen hat oder rausgeworfen wurde (ständig zu spät, nicht erschienen (nicht nur einmal), betrunken erschienen, aggressives verhalten, arbeitsverweigerer)etc.
immer anwalt in der nähe haben.
Weil wir nur das Existenzminimum bekommen und durch die ständigen Preissteigerungen selbst dieses real schon unterschritten ist. Ob davon Abzüge überhaupt zulässig sind, das ist schon sehr fraglich. Dies Ansicht teilen auch schon diverse Sozialrichter.

Man muß die Fragestelllung nur anders formulieren, dann wird es klarer. Darf eine ARGE jemanden quasi zum Hungertod verurteilen, weil er aus welchen Gründen auch immer (viele sind ja nachvollziehbar, werden aber von ARGEn einfach nicht anerkannt), eine Maßnahme abbricht? Die Argumentation, der Hungertod sei dann selbstverschuldet, ist ja wohl sehr daneben.
__________________
Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen."
Tom_ ist offline  
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Alt 25.09.2008, 02:12   #15
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Standard AW: ARGE will evtl Schadensersatz von mir?

Zitat:
Zitat von sincere Beitrag anzeigen

Meine Noten sind ok, habe momentan nen glatten 3er also gefährde ich das ganze nicht.
was hat das mit den noten zu tun? wenn du es nicht begreifst, begreifst du es eben nicht. selbst wenn du nur sechsen hast aber immer hingehst und nicht störst, können die die nix.
Peter Berger ist offline  
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