| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: datenschutz, frage, mal |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 12
| Zitat:
Wenn ich ehrlich bin würde ich mich über einen Bildungsgutschein freuen. Mein SB wehrt sich renitent dagegen. Bin selbst staatl. geprf. Informatiker, allerdings bedingt durch Selbständigkeit bereits 5 Jahre aus diesem Beruf raus. Das habe ich meinem SB auch versucht klar zu machen und ihn aufgezeigt das eine Fort-Weiterbildung von Nöten wäre. Eine im Kursnet mit Bildungsgutschein geförderte Ausbildung, in diesem Fall Studium, habe vorab recherchiert und versucht ihm auch den Sinn, anhand von Erfolgschance-Zukunftausssichten, klar und deutlich machen. Da kam er mir von Bäfog. Da ich bereits 30 bin, bekomme ich allerdings kein Bäfög mehr. Daraufhin meinte er, (auf gut Deutsch) erst müsse man andere Maßnahmen ergreifen, die nicht so viel kosten würden. Nun will er Morgen mit mir erstmal einen EGV erarbeiten. Den werde ich dann mal mitnehmen und hier einfügen. Desweiteren möchte er mit mir über eine Trainingsmaßnahme reden, die aber nicht im entferntesten mit meiner Ausbildung zu tun hat. Es geht um die Ausbildung und der Eignungsanalyse zum Bürokaufmann. Generell stehe ich einer Umschulung, bzw. einer Ausbildung nicht unaufgeschlossen gegenüber, allerdings frage ich mich, warum dieses als probates Mittel erachtet wird, aber eine Weiterbildung in meinem Bereich nicht in betracht gezogen wird. Geht es in einem EGV nicht auch darum, den Kunden wie wir genannt werden, an den 1 Arbeitsmarkt unterzubringen, respektive die Chancen am Selbigen zu erhöhen ? Und sollte da nicht auch die Qualifikationen des Kunden berücksichtigt werden ? | |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.04.2008
Beiträge: 257
| Bürokaufleute gibts wie Sand am Meer. Ich frage mich ernsthaft, wie da die Chancen zur Wiedereingliederung für dich erhöht werden sollten... Wenn du Informatiker bist, weise den SB darauf hin, wie händeringend solche Leute auf dem Arbeitsmarkt gesucht werden. Und wenn du eine Weile raus bist aus dem Beruf, macht eine Auffrischung/Fortbildung/Aktualisierung in Sachen Inofrmatik wesentlich mehr Sinn, um dich wieder einzugliedern. Ob dein SB nun guten Argumenten zugänglich ist, kann ich nicht beurteilen. Es soll ja ab und zu noch Wunder geben... Zu der Datenschutzfrage kann ich leider nix sagen, da wissen andere sicher besser bescheid.
__________________ Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
| | |
| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 12
| Nun mit guten Argumenten war ihm nicht bei zu kommen. Er hat immer eine Ausrede am Zahn. Da alles eine Kann-Entscheidung ist, bin ich ihm eh auf Gedhei und Verderb ausgesetzt. Was bleibt, ich mache diese Trainingsmaßnahme und frag mal dreist bei dieser Firma, ob sie nicht auch Interesse an einem Informatiker haben. Vielleicht erweitern diese noch ihr Angebot in Richtung Informatik Was soll man auch schon machen, die Sachbearbeiter bekommen erst nach einer gewissen Zeit Druck den Kunden xy endlich zu vermitteln. Erstmal wird es kostengünstig versucht. Wenn es nach einem halben Jahr und unter Verwendung eines 1 e Job keine Besserung erreicht, dann wird unter Umständen ein Bildungsgutschein ausgestellt. Also zu den Datenschutz. Ich muss schon einverstanden sein. Das war ich auch einfach mal. Den EGV werde ich morgen mal hier einstellen, würde mich freuen einige Kommentare dazu zu hören. Vor allen von der Redaktion. Vorab ich bin im Großen und Ganzen ganz zu frieden. 6 Bewerbungen pro Monat sind bei weitem machbar. Allerdings kann ich auf Grund eines Kreuzbandrisses und einer Wirbelsäulenfehlstellung keine wiederholend bückende Aufgaben bewältigen. Das wurde mir bei der Musterung attestiert. Dies steht nicht im EGV. Aus Kostengründen will man mich nicht vom Amtsarzt untersuchen lassen. Ich soll mir ein Attest vom Hausarzt geben lassen. Fraglich ob die mich nicht vom Amtsarzt hätten untersuchen lassen müssen. Egal ich schreib das morgen nochmal in einem extra Thread nieder. Gruß ein Kunde Geändert von maddy (19.08.2008 um 00:54 Uhr). |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Datenschutz | Jannica | ALG II | 2 | 08.09.2008 10:34 |
| Datenschutz bei E.L.O. | crihomax | Allgemeine Fragen | 15 | 26.10.2007 16:13 |
| Bewerbungsunterlagen und der Datenschutz | schnattermaus | Allgemeine Fragen | 3 | 05.04.2007 09:05 |
| Ausspähung - Datenschutz | NummerX | ALG II | 1 | 07.03.2007 17:08 |
| Frage zu: Erklärung zum Datenschutz | Manuela | Allgemeine Fragen | 2 | 05.07.2006 14:48 |