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| Tags: bildungsgutschein, mal |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 40
| Hallo habe Fragen wegen dem Bildungsgutschein. 1.Kriegt man den nur einmal, oder unter Umständen auch mehrmals. Weil hab vom Amt ne sog. "Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung" aufgebrummt gekriegt. Kommt mir erst mal schon spanisch vor, weil diese Veranstaltung ein "Vermittlungscoaching" ist, also Bewerbungstraining, Vorstellungstrainung, Eignungstests usw. Was bitte ist daran denn "berufliche Weiterbildung" ? sollte sich also während dieser Maßnahme herausstellen, dass ich zu ungebildet bin, und vielleicht doch noch sowas wie echte Weiterbildung bräuchte, würde dann vom Amt her die möglichkeit bestehen, nochmal nen Gutschein zu kriegen? 2. Frage, bezieht sich jetzt nicht direkt auf den Gutschein. Komm ich aus der ganzen Geschichte irgendwie wieder raus, weil bin einfach schwer am Überlegen, ob ich das wirklich machen will, das ganze geht ein halbes Jahr lang, und würde doch gern lieber was sinnvolles lernen. Außerdem fängt die Geschichte am 4. August an, und dann erst mal vier Wochen intensiv, und das mitten in den Sommerferien( bin alleinerziehend mit drei Kindern, Kinder sind zwar schon, 12, 14 und 16), trotzdem ärgerlich. Zwar kann ichs wenigstens in Teilzeit machen, aber lieber wär mir, erst im September anzufangen, da meinte die Gute vom Amt aber, da würde keine Kurs beginnen. Also hab ich das Ding unterschrieben, diese " Eingliederungsvereinbarung" Irgendwie bin ich da total überrumpelt worden, konnte gar nicht nach anderen Möglichkeiten fragen, den Bildungsgutschein zu verbrauchen. Hab so den Verdacht, dass die noch schnell ihren Kurs vollkriegen müssen. Wäre dankbar für Antworten, Tipps oder eigene Erfahrungen. grüßle summertime |
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| | #2 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2008 Ort: Mal hier, mal DA.... geht ja eh nur um das übernachten. Leben muss ich in meinem Körper...
Beiträge: 44
| Zitat:
Hallo, ich hatte das gleiche Problem. Wenn man ein paar grundlegende Sachen beachtet, kann man sich gegen solche Maßnahmen (die du ja "rein gedrückt" bekommen hast) sehr erfolgreich und auch dauerhaft "wehren". (Was nicht als Aufforderung zum Betrug anzusehen ist! Ich verbitte mir auch die Unterstellung, ich würde mit solchen Tipps, einem "ungerechtfertigten Anspruch auf Sozial- leistungen" Vorschub gewähren! Ich sage hier meine Meinung und gut, was jeder daraus macht - Ist seine eigene, persönliche Angelegenheit! Und kann dann eventuell auch strafbar sein! Ich bin kein Anwalt, ergo könnte ich auch gar keine Beratung für irgendwas geben? Alles was an Gegebenheiten hier geschildert wird, sind entweder selbst erlebte Berichte, also Tatsachen oder meine freie Meinung!) Du findest alle Informationen auf jeden Fall HIER im Forum. Oder im Rest vom WorldWideWeb. Folgende Stichpunkte sollte jeder bedenken: Dient diese Maßnahme, denn wirklich zum besseren, schnelleren, direkten wiedereingliedern in das "normale" Arbeitsleben? Nach welchen STANDARDS wurden diese ZERTIFIZIERT? Werden diese Standards/ NORMEN eingehalten/ erfüllt; u.n.v.ä.m.? Hatte man schon mal eine gleichbedeutende (vom Inhalt her gleich aufgebaute "Modul- oder Zertif-Nummern" beachten!) Maßnahme? Da Frauen/Mütter ein gesetzliches Recht haben, auf jährliche "Sonder - Heil - Maßnahmen ihrer Krankenkasse" (Mutter-Kindkuren u.ä.), muss man immer daran denken, das sich solche Maßnahmen nie überschneiden dürfen! Gesundheit steht zwar höher, als das Arbeits- und Sozialgesetz, aber man kann doch sehr schnell in Konflikte, wie Kürzungenandrohungen u.ä. geraten. Das kann sehr ärgerlich und nervenaufreibend werden. Also immer die Termine VOR dem "Maßnahme-Vertrag" abklären, wenn nötig nachfragen und um Verschiebung bitten. Dies gilt für Männer zum Beispiel insoweit, das jeder mit "Attest auf phsychich-bedingte Störungen", welche im "Krankheitsfall" schnell und unkompliziert von Psychologen und Psychotherapeuten ausgestellt werden, sich ebenfalls von einer anstehenden "Maßnahme freistellen" lassen können. Und wie oft schon erwähnt - ein Profiling oder ähnliches, von den Jobagenturen gerne als "Drohgebärde" geschwungene Rechtsanordnung, ist schlichtweg ungesetzlich, ganz besonders bei "psychischen Störungen". Ist ja auch logisch. Wie soll ein fremder Arzt, meistens ein Allgemeinmediziner, beurteilen können (und auch wollen), in welchem Ausmaß (Dauer) und Intensität (Auswirkung) eine krankhafte, "psychische Störung" vorliegt??? ((Definition von Krankheit, frei nach einem befreundeten Arzt von mir: Alles was die Gesundheit UND das Wohlbefinden eines Menschen, in seinen "alltäglichen" Aufgaben und auch im Bezug auf sein soziales Umfeld betreffend, als "allgemeine" Umstände in anzuerkennender Art und Weise, welche ihn körperlich oder geistig so stark beeinflussen, dass diese Person diese "Aufgaben" nicht oder nur sehr stark beeinträchtigt, unter "normalen" Maßstäben zu betrachtenden Umständen, ausführen kann, so ist all dieses als "Krankheit" anzusehen!)) Also im Prinzip: (Und Freud hat das ja auch oft genug gesagt. Ich erinnere nur an seine Worte: Der Mensch ist ein immerwährendes krankes Tier, entweder körperlich oder eben geistig!) sind wir alle irgendwie immer Krank! ??? Hinzu kommt, dass viele Vermittler glauben, je "hartnäckiger" Sie auf weiterbildende Maßnahmen drängen, umso eher ist ein "Kunde" bereit freiwillig "klein bei zu geben", ABER genau diese "bürokratische AB-ART" kann man auch leicht ausnutzen und den "Spieß umdrehen"! DENN in allen Arbeitsanweisungen (offiziell, wie inoffiziell) werden alle "Vermittlungs-Agenten" dazu angehalten: "...alles zu tun, um den Kunden wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen (was intern "Statistiksäuberung" oder was sich unter den Angestellten der ArGEn, Jobcentern in Berlin etabliert hat, als "kicken" bezeichnet wird) aber weiter: Da man selbst ja nun nicht ganz rechtlos ist (noch nicht?), kann man natürlich seinen Vermittler darauf drängen die eine, wahre, nur für die eigenen Fähigkeiten von VORTEILbringende "WEITERBILDUNGsmaßnahme" zu finden. Soll heißen nichts einfach, ungeprüft annehmen, was einem nicht weiterhilft oder was nicht zu seinem Berufsfeld gehört (Vorsicht großer Raum für freie Interpretation). Die genauen Rechte und Pflichten sind alle hier zu finden - ich kann sie nur jetzt gerade, aus Zeitmangel, nicht verlinken. Tut mir leid! Nen bissel suchen muss halt jeder?!! Da man das Recht hat, mitzuentscheiden, genau wie man ja auch die Pflicht hat alles möglich zu machen, kann man nun in jedem "Beratungsgespräch" mit den "MASSNAHME-TRÄGERN" darauf drängen und ruhig auch hartnäckig immer wieder hervorheben: "Das man eine Maßnahme benötigt/sucht welche die o.g. Anforderungen voll entspricht." DENN: Was viele ja noch nicht erkannt haben, dass man auch diesen "MASSNAMHE-TRÄGERN" gegenüber Rechte und Pflichten hat (UND jetzt kommt´s) im GEGENZUG dieser MASSNAHME-TRÄGER ja auch Rechte und Pflichten auch den Jobsuchenden gegenüber erfüllen muss. Und dieses wird bekanntlich ja auch VERTRAGLICH geregelt. Auch hier gilt das "allgemeine Vetragsrecht". (Wenn einer der beiden Parteien, den Vertragsabmachungen nicht nachkommt, nachkommen kann oder unverschuldet dagegen verstößt, so ist dieser VERTRAG, als nicht gültig anzusehen! Oder nicht?) Da ist echt ein großer Raum für "Rechtsunsicherheiten" Meistens wird von der Arge/Jobcenter und dem Träger die Ansicht vertreten der Vertrag/Bildungsgutschein zwischen ihnen beiden, wäre ja höher einzuschätzen, als der VERTRAG zwischen Kunden/Gutscheininhaber und dem Träger der Massnahme. Doch weitgefehlt! Ganz weit! Denn wäre es so, könnte ja auch ein Chef sagen der Vertrag mit "dem" und "dem hier" ist für ihn mehr "wert" und verbindlicher, als der Vertrag von "dem jenen" oder "dem da". Um auf den Punkt zu kommen, der Vertrag zwischen dem TRÄGER und den Argen/Jobcenter ist ein reiner Geschäftsvertrag. Was würde also passieren, wenn ein TRÄGER nicht den vertraglich vereinbarten Aufgaben nachkommt? Richtig - er könnte dicht machen. Denn, wer als Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen auch nur ein Mal "unangenehm" in "Nürnberg" auffällt, kann sich sicher sein, dass er von "dort" nie wieder einen Cent erhält. Da sind die internen Revisionsabteilungen mit ihren Revisionsbestimmungen knallhart. Da die Arge/ Arbeitsagentur ja ein staatlich beauftragtes, monopolistisches Privatunternehmen ist und es auch so bleiben soll, versuchen die in der "Zentrale" natürlich ihren "Quasi"-General-Auftragsgeber nicht zu enttäuschen, denn Steurgeldhinterziehung (alle Sozialleistungen werden ja von den Steuergeldern beglichen) ist in Deustchland immer noch eine sehr große Starftat, wenn das dann auch noch in einem Unternehmen wie die Arbeitsagenturen, welche Millionen von Kunden zu betreuen haben, passieren würde, könnte es ja gleichsam die Ruhe und Ordnung der Allgemeinheit gefährden - ein echter Notstand könnte entstehen!? Also, wenn schon gegen irgentetwas vorgehen, dann doch wenigstens mit ausreichendem HINTERGRUNDWISSEN. Oder? Wer um die Details eines VORGANGES weiß, kann auch jeder Widrigkeit zum Trotz, immer und überall etwas dagegen unternehmen - agieren ! So das solls gewesen sein, ich hoffe sie haben auch wirklich den Ausführungen meiner Meinung folgen können und sind jetzt in der Lage nach den für Sie allein passenden und richtigen Fakten zu suchen! In diesem Sinn - viel Glück ... Irgendwo, 22.07.08 | |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 40
| danke für die ausführliche Antwort. Ist mir allerdings wirklich alles zu kompliziert. Mein Problem ist, dass ich inzwischen einfach auch nicht mehr weiß, was ich tun soll. Und so hab ich einfach nur abgewartet, und mach jetzt halt diese Maßnahme, was solls, hab schon andere mehr oder weniger sinnlose Maßnahmen hinter mir. Vielleicht bringt diese ja doch was. Wenn man seit 18 Jahren aus dem Arbeitsleben draußen ist, ist alles nicht so einfach. Und da ich selber nicht weiß, was jetzt eigentlich das richtige ist, mach ich einfach mal, was ich angeboten krieg, wenns das falsche ist, pech gehabt, ich hab nicht mehr die kraft und energie. muss mich nebenher auch noch um meine kinder kümmern und vieles andere, da kann ich nicht immer mit dem amt rumstreiten. grüßle |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 294
| Zitat:
Hallo summertime! Ich wünsche Dir ganz viel Energie, und zwar für die Dinge, die Dir wichtig sind und die richtig für Dich sind. Vielleicht hast Du ja eine Idee, was das, natürlich außer Deiner Familie, noch sein könnte. Und dann bleib dran! Wenn Du weißt wofür, dann ist das Streiten manchmal etwas weniger belastend. Und manchmal kommt es gar nicht zum Konflikt, selbst wenn man zunächst damit gerechnet hat. Viele Grüße rheinländerin | |
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