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| Tags: bewerbungstraining, braucht, mensch, wieviel |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.06.2006 Ort: Oberschwaben/Baden-Württemberg
Beiträge: 13
| Hallo, ich beziehe seit knapp 2 Jahren Alg2 und gehöre zu den 50+. Gerade bekomme ich von meiner ARGE das 4. (!) Bewerbungstraining seit März 2007 aufgezwungen. Die ersten 3, das waren 5 öde Wochen bei Donner & Partner (Bewerbungstraining light), 3 Monate 50+ - Training (hauptsächlich Bewerbungstraining incl. Erstellung einer kompletten Bewerbungsmappe), 6 Monate VZ-Weiterbildung (incl. Optimierung der Bewerbungsunterlagen - sinnvoll) bei der Handwerkskammer (diese hatte ich beantragt & erfogreich abgeschlossen mit Zertifikat) Ende April 2008. Nun soll ich ab Juli wieder 5 Wochen, wohin? Wieder zu Donner & Partner (identisch mit dem 1. Kurs) Kann ich das irgendwie vermeiden? Das waren die ödesten und längsten 5 Wochen meines Lebens. Man lernte u. a. den PC einzuschalten, etc. Meist war Surfen im Internet angesagt (äußerst bedingt unterhaltsam 8 Stunden lang). Und wie macht sich das in den Bewerbungsunterlagen? Der Personaler muss doch denken, ich bin strohdumm oder renitent. Was kann ich machen? Klar bringe ich die 5 Wochen irgendwie rum, aber muss das denn sein? Geändert von Libelle06 (30.06.2008 um 08:55 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 390
| Ich fürchte, grundsätzlich wird Dir nicht viel anders übrigbleiben, als teilzunehmen, wenn Du keine finanzielle Sanktion riskieren willst. Zur Verfügbarkeit gehört eben auch die prinzipielle Bereitschaft, an Qualifikationsmaßnahmen teilzunehmen. Man könnte allerdings argumentieren, daß diese Maßnahme nicht nach den Grundsätzen der "Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit" die für den Einzelfall am besten geeignete Lösung sei (siehe § 7 SGB III). Das ist aber Ansichtssache und kommt immer auf den individuellen Standpunkt und die jeweilige Einzelsituationan. Es ist im übrigen ja auch kein Geheimnis, daß solche "Fortbildungsmaßnahmen" auch noch andere Hintergründe als die Vermittlung von Kenntnissen haben. In Deinen Lebenslauf brauchst Du solche Kurse nicht aufzunehmen, wenn sie dort keinen Pluspunkt bedeuten. Geändert von gurkenaugust (30.06.2008 um 09:24 Uhr). |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.055
| Hm, vielleicht weiß Dein FM/PAp/SB ja gar nicht, daß Du in derselben Maßnahme schon mal warst? Aber egal: Ich würde an Deiner Stelle schnell gucken, z.B. bei KURSNET (bei Startseite - www.arbeitsagentur.de), nach ein, zwei, besser drei zertifizierten Kursen, die mir was bringen könnten. Und ich würde der FM/PAp schreiben, daß Du die von ihr angebotene Maßnahme schon gemacht hättest,- und Du ihr als Alternative die angeführten zwei, drei für Dich sinnvollen Maßnahmen vorschlügst, und sie nun bitte eine davon für Dich auswählen und den Bildungsgutschein dafür ausstellen möge.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.06.2006 Ort: Oberschwaben/Baden-Württemberg
Beiträge: 13
| Danke für die rasche Antwort. Nein, in meinen Lebenslauf schreibe ich die Bewerbungskurse nicht hinein. Aber ich frage mich, warum ich diesen öden Kurs innerhalb von 15 Monaten wiederholen muss? Es geht dabei rein um eine Maßnahme, die dazu dient Leute zu sanktionieren. Beim erstem Mal sind von 32 Geladenen 11 nicht erschienen. Ich habe aber bereits bewiesen, dass ich erscheine. Und einen geregelten Tagesablauf schaffe ich auch. Schließlich habe ich gerade eine 6monatige Weiterbildung abgeschlossen, die morgens um 7.30 begann. Seit ich bei meiner derzeitigen ARGE bin (19 Monate), habe ich übrigens insgesamt 10,5 Monate Maßnahmen/Weiterbildung absolviert. Ich kenne Leute, die dort schon 4 Jahre sind und keinerlei Maßnahmen besuchen mussten/durften. Dieses Argument geht natürlich nicht, denn ich werde keine Namen nennen. Ich suche nach einer Möglichkeit nur diesen Kurs nicht wiederholen zu müssen. Zu anderen Kursen wäre ich ja bereit. |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.06.2006 Ort: Oberschwaben/Baden-Württemberg
Beiträge: 13
| Hallo Rounddancer, meine Beraterin hat mich vor 15 Monaten genau zu dem selben Kurs geschickt. Ich glaube eher nicht, dass sie nicht weiß, dass ich den Kurs schon besucht habe. Außerdem wurde er inzwischen umbenannt. Donner & Co. ist da kreativ, aber nur da. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 667
| Hast Du eine EGV unterschrieben? Wenn nicht würde ich da auch nicht erscheinen. Mir wollten sie auch schon zwei Maßnahmen dieses Jahr aufzwingen. Ich bin nicht hingegangen und es gab keine Sanktion für mich. Hab der SB es so mitgeteilt: In den Hinweisen und der Rechtsfolgenbelehrung zur Maßnahme bei xxx sind unter anderen auch folgende Punkte unklar bzw. deren finanzielle Reichweite zu meinen Nachteil, sind für mich nicht abschätzbar. Zitat: Hat Ihr Träger der Grundsicherung in die Teilnahme an einer Maßnahme im Einzelfall eingewilligt und treten Sie diese Maßnahme nicht an, müssen Sie bereits erstattete Lehrgangskosten in voller Höhe zurückzahlen. Ich habe keine Maßnahme beantragt. Warum soll ich Kosten tragen, die Dritte verursacht haben und deren Höhe mir nicht bekannt ist? Gruß Haubold |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.055
| Trotzdem würde ich zügig und noch vor Beginn der für Dich geplanten Maßnahme versuchen, ihr für Dich sinnvolle Alternativen anzubieten. Klar, wenn sie net darauf eingeht,- dann mußte halt in den ungeliebten Kurs,- aber man sagt nicht zu unrecht: "Probieren geht über Studieren!" Mich wollte (als ich kürzlich vorreiten mußte) meine PAp ja auch in einen Kurs stecken, bei einem Träger, mit dem ich schon miese Erfahrungen machte. Doch ich erklärte ihr freundlich/sachlich, warum ich gerne was anderes hätte, und sagte, was mir was brächte. Und sie sagte, was sie meint, daß es mit was bringe. Nun gut, nun darf ich mich nach passenden Kursen umsehen,- Kontakt zu den Anbietern aufnehmen, oder für sie vorbereiten. Und dann melde ich ihr, bis Ende 31.KW, wie weit ich damit gekommen bin. Bin eigentlich ganz zuversichtlich,- denn natürlich suche ich Kurse, die möglichst ihre Ansicht, was mir hülfe, genauso enthält, wie das, was ich meine, was mir hülfe.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #8 | ||
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 15.09.2007
Beiträge: 444
| Zitat:
Nicht der Betroffene braucht das Bewerbungstraining, sondern die Anbieter, die sich dadurch eine goldene Nase verdienen. Volle Auslastung der Kurse ist garantiert durch Massen an "Menschenmaterial", die von den SB unter Androhung von Sanktionen in die "richtigen Kurse" geschickt werden. Zitat:
darstellt und nichts weiter bewirkt. Aber gedacht wird dort nicht - höchstenens an sich selbst. Armes Land. | ||
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 294
| Ich würde vor Beginn der Maßnahme aktiv ein Gespräch mit der PAp/Fallmanagerin suchen und darauf hinweisen, dass Du "glücklicherweise" bereits in anderen die Gelegenheit hattest, Deine Bewerbungsunterlagen zu optimieren und Dein Verhalten in entsprechenden Situationen zu trainieren. Aktuelle und gute Bewerbungsunterlagen sollten bei dem Gespräch vorgelegt werden. Ein Hinweis auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kann auch nicht schaden. Wenn das noch nicht reicht, würde ich fragen, an welcher ganz konkreten Eingliederungsstrategie sich denn der Vorschlag orientiert, Dich innerhalb dieses kurzen Zeitraums schon wieder in ein Bewerbungstraining zuzuweisen. Grundsätzlich Qualifizierungsbereitschaft und Verfügbarkeit signalisieren, aber zeigen, dass Du mitdenkst. |
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| | #10 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.06.2006 Ort: Oberschwaben/Baden-Württemberg
Beiträge: 13
| Vielen Dank für Eure Antworten. Ich versuche zunächst einen Termin bei der ARGE zu bekommen. Vielleicht kann ich noch etwas bewirken. Wenn ich Glück habe, klappt es mit einer Praktikumsstelle im selben Zeitraum |
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| | #12 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.606
| Zitat:
Hint: § 3 SGB II - Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende Zitat:
Gruß, Anselm
__________________ -- Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern! Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da. | |||
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| | #13 | ||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.04.2007
Beiträge: 49
| Zitat:
Zitat:
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