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Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen

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Alt 24.06.2008, 11:50   #1
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Standard Datenschutz / Erpressung

Die Bewerbungsagentur verlangt von mir folgende Einverständniserklärung unterschrieben zurück:

Sie nehmen an einem Bewerberstraining teil. Zur Ducrhführung ist es für uns als Bildungsträger notwendig, alle erforderlichen personenbezogenen Daten (ggf. auch gesundheitliche Datne) zu Ihnen zu erheben, verarbeiten und nutzen, sowie dies - wenn erforderlich - mit der Arbeitsagentur austauschen zu dürfen. Wir benötigen hierfür nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) und §67b Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGBX) Ihr Einverständnis. Sie haben das Recht auf vollständige Dateneinsicht und können diese Einverständniserklärung jederzeit wiederrufen.

Erklärung:
Mit der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung aller notwendigen Daten bin ich, ............................, einverstanden.

**************************************

Unterschreibe ich das Teil nicht, bekomme ich keine Termine, bekomme ich keine Termine gibt es eine Sanktion.

Mir wurde Frist gesetzt bis zum 9 Juli unterschrieben abzugeben,ansonsten ergeht Meldung an die Arge (der Lage nach dürfte das schon geschehen sein) und ich werde sanktioniert.
__________________
[SIZE="3"][B]Niemals werde ich mich den Polit-Verbrechern u. deren Blockwarten fügen. !!
[COLOR="Red"]Widerstand bis zum letzten Atemzug !!!!!!!![/COLOR][/B][/SIZE]
Georgia ist offline  
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Alt 24.06.2008, 12:10   #2
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Beiträge: 1.021
Standard AW: Datenschutz / Erpressung

Zitat:
Zitat von Georgia Beitrag anzeigen
Die Bewerbungsagentur verlangt von mir folgende Einverständniserklärung unterschrieben zurück:

Sie nehmen an einem Bewerberstraining teil. Zur Ducrhführung ist es für uns als Bildungsträger notwendig, alle erforderlichen personenbezogenen Daten (ggf. auch gesundheitliche Datne) zu Ihnen zu erheben, verarbeiten und nutzen, sowie dies - wenn erforderlich - mit der Arbeitsagentur austauschen zu dürfen. Wir benötigen hierfür nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) und §67b Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGBX) Ihr Einverständnis. Sie haben das Recht auf vollständige Dateneinsicht und können diese Einverständniserklärung jederzeit wiederrufen. Widerrufen mit ie ist sicher ein Schreibfehler, oder steht es so in der Vereinbarung?

Erklärung:
Mit der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung aller notwendigen Daten bin ich, ............................, einverstanden.

**************************************

Unterschreibe ich das Teil nicht, bekomme ich keine Termine, bekomme ich keine Termine gibt es eine Sanktion.

Mir wurde Frist gesetzt bis zum 9 Juli unterschrieben abzugeben,ansonsten ergeht Meldung an die Arge (der Lage nach dürfte das schon geschehen sein) und ich werde sanktioniert.
An die Rechtsexperten hier: wie sieht es aus, wenn man das Teil unterschreibt und gleichzeitig eine Widerruf beilegt?
ela1953 ist offline  
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Alt 24.06.2008, 12:10   #3
Ludwigsburg
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Standard AW: Datenschutz / Erpressung

Zitat:
Zitat von Georgia Beitrag anzeigen

Mir wurde Frist gesetzt bis zum 9 Juli unterschrieben abzugeben,ansonsten ergeht Meldung an die Arge (der Lage nach dürfte das schon geschehen sein) und ich werde sanktioniert.
was heißt nach Lage?

Wir haben doch noch nicht Juli....
 
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Alt 24.06.2008, 12:18   #4
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Standard AW: Datenschutz / Erpressung

Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen
An die Rechtsexperten hier: wie sieht es aus, wenn man das Teil unterschreibt und gleichzeitig eine Widerruf beilegt?

Rechtsexperten gibt es hier keine, da Rechtsberatung nur den Rechtsanwälten erlaubt ist, aber gleichzeitig widerrufen ist Unsinn, dann braucht man auch gar nicht erst zu unterschreiben
Arania ist offline  
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Alt 24.06.2008, 12:27   #5
Hartziger
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Beiträge: n/a
Standard AW: Datenschutz / Erpressung

Kann man da nicht so wie bei einer EGV unter Vorbehalt unterschreiben? Ist ja auch mehr oder weniger Nötigung.
 
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Alt 24.06.2008, 12:42   #6
Ludwigsburg
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Standard AW: Datenschutz / Erpressung

Zitat:
Zitat von Hartziger Beitrag anzeigen
Kann man da nicht so wie bei einer EGV unter Vorbehalt unterschreiben? Ist ja auch mehr oder weniger Nötigung.
und was soll das bringen?
 
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Alt 24.06.2008, 12:44   #7
angel6364
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Beiträge: n/a
Standard AW: Datenschutz / Erpressung

Zitat:
Zitat von Georgia Beitrag anzeigen



Unterschreibe ich das Teil nicht, bekomme ich keine Termine, bekomme ich keine Termine gibt es eine Sanktion.
*grübel*:
wenn Du keinen Termin bekommst, kannst Du keinen Termin wahrnehmen. Allerdings auch nicht verweigern.
Kannst Du nicht erst dann sanktioniert werden, wenn Du einen Termin nicht wahrnimmst?

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 24.06.2008, 12:52   #8
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Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 1.541
Standard AW: Datenschutz / Erpressung

Zitat:
Zitat ela1953 An die Rechtsexperten hier: wie sieht es aus, wenn man das Teil unterschreibt und gleichzeitig eine Widerruf beilegt?
(ja ein Schreibfehler von mir)

Das hatte ich mir auch schon überlegt. Nur was ist, wenn es heißt, der Widerruf ist nicht eingegangen, oder die legen ihn beseite und verarbeiten erst mal die Daten ? Man müßte den Widerruf quittieren lassen und auch noch einen Zeugen bei der Abgabe haben. Nach dem was heute abgegangen ist, rechne ich mit allem. SB + Bewerbungsgentur stecken unter einer Decke, es wird gelogen, daß sich die Balken biegen.


Zitat:
Zitat Ludwigsburg was heißt nach Lage?

Wir haben doch noch nicht Juli....
Die Lage ist diese, daß ich vorher bei der SB war, mir dort etliche Male mit Sanktionen gedroht wurde, auch wenn ich nicht umgehend Termine vereinbare bei der Bewerbungsagentur. Im April bestanden schon mal Termine, die habe ich nicht wahr genommen, weil die SB keinen Gutschein raus gegeben hat. Gestern hieß es bei der B-agentur, ohne Gutschein , keine Termine, die Person der Agentur wollte am liebsten schon gleich zur Arge rennen, um diesen nun selbst abzuholen, hat es aber gelassen, weil ich ja heute einen Termin hatte.
Auf Grund des ganzen Verhaltens der heutigen Person der B-agentur, müßen sich SB und diese schon vor meinem Erscheinen dort kurz geschlossen haben. Komischer Weise wurde mir im Feb. , obwohl ich da auch schon die Unterschrift verweigert hatte für diesen Datenaustausch, frei gestellt zu unterschreiben , oder nicht. Es ginge auch ohne.

Der 9. Juli dient lediglich zur Unterschrift, um Termine ausgeben zu können, mehr nicht.
Warum erst am 9. Juli ? Wozu braucht man einen Termin so spät ? Vorhin wäre es mit Unterschrift doch auch gegangen Schulungstermine entgegen zu nehmen.
Das Ganze wir m.M. nach extra in die Länge gezogen, um mich zu sanktionieren. Man tut wieder unwissend, unterstellt mir wieder Lügen.
das ging vorhin so weit, daß die 4 anwesenden Teilnehmer vnn der Person der B-agentur als Zeugen hin gestellt wurden.

Im Übrigen müßte ich vorhin unter Androhung einer wiederholten Sanktion die EGV unterschreiben. Desweiteren sollte ich eine extra Sanktion bekommen, wenn ich eine Kopie eines Briefes der SB an mich, dem ich schon vor 14 Tagen schriftlich mit Eingangsquittung geantwortert habe, unterschreiben, Zwecks Kenntnisnahme. Hä ? habe ich den etwa nicht zur Kenntnis genommen, wenn ich diesen Brief beantwortet habe ?

Ursprünglich wollte ich eine Sanktion eingehen, nun habe ich aber Extraausgaben für mein Kind, mit denen ich erst nächstes Jahr gerechnet habe. Ich hätte also nächste Woche ganz ohne Geld da gestanden, da ja wohl die Zahlstelle erst mal einen neuen Bescheid erstellen muß.

Zitat:
Zitat AraniaRechtsexperten gibt es hier keine, da Rechtsberatung nur den Rechtsanwälten erlaubt ist, aber gleichzeitig widerrufen ist Unsinn, dann braucht man auch gar nicht erst zu unterschreiben
Zitat:
Zitat Hartziger Kann man da nicht so wie bei einer EGV unter Vorbehalt unterschreiben? Ist ja auch mehr oder weniger Nötigung.
So viel zu den § /Auszug
[QUOTE

§ 4a
(1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht.

§ 67b Abs. 2
(2) Wird die Einwilligung bei dem Betroffenen eingeholt, ist er auf den Zweck der vorgesehenen Verarbeitung oder Nutzung sowie auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung des Betroffenen ist nur wirksam, wenn sie auf dessen freier Entscheidung beruht.
[/quote]

Zitat:
Zitat angel
*grübel*:
wenn Du keinen Termin bekommst, kannst Du keinen Termin wahrnehmen. Allerdings auch nicht verweigern.
Kannst Du nicht erst dann sanktioniert werden, wenn Du einen Termin nicht wahrnimmst?
Lies bitte oben bei Ludwigsburg. Ich stehe unter Zugzwang. Die wird mich sanktionieren.
__________________
[SIZE="3"][B]Niemals werde ich mich den Polit-Verbrechern u. deren Blockwarten fügen. !!
[COLOR="Red"]Widerstand bis zum letzten Atemzug !!!!!!!![/COLOR][/B][/SIZE]

Geändert von Georgia (24.06.2008 um 12:56 Uhr).
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Alt 24.06.2008, 13:12   #9
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@Georgia
Teile dem Maßnahmeträger mit, dass du für eine enge Zusammenarbeit mit denen bist. Sag ihnen, dass du über bestimmte Themen sprechen müsstest, wo du auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wert legen musst. Lasse nebenbei den Satz fallen, dass wenn bestimmte Probleme angesprochen und behoben wurden, du innerhalb von drei Monaten in Festanstellung bist. Eine Schweigepflichtentbindung unterschreibst du genau aus diesen Gründen nicht. Aus Angst/Panik vor Sanktionen, für denn fall das der Maßnahmeträger über Gesprochenes oder Geschriebenes der Arge berichtet. Niemand kann dich zwingen eine Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben!
Um ganz sicher zu gehen, dass dir die Worte nicht im Munde umgedreht werden oder Falschbehauptungen seitens des Maßnahmeträgers gemacht werden, nehme einen Beistand mit. Den Beistand darfst du überall mit hinnehmen, wohin dich die Arge schickt.
Ich bin bisher sehr gut damit gefahren
Borgi ist offline  
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Alt 24.06.2008, 13:56   #10
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Zitat:
Zitat von Georgia Beitrag anzeigen
(ja ein Schreibfehler von mir)

Das hatte ich mir auch schon überlegt. Nur was ist, wenn es heißt, der Widerruf ist nicht eingegangen, oder die legen ihn beseite und verarbeiten erst mal die Daten ? Man müßte den Widerruf quittieren lassen und auch noch einen Zeugen bei der Abgabe haben. Nach dem was heute abgegangen ist, rechne ich mit allem. SB + Bewerbungsgentur stecken unter einer Decke, es wird gelogen, daß sich die Balken biegen.


Die Lage ist diese, daß ich vorher bei der SB war, mir dort etliche Male mit Sanktionen gedroht wurde, auch wenn ich nicht umgehend Termine vereinbare bei der Bewerbungsagentur. Im April bestanden schon mal Termine, die habe ich nicht wahr genommen, weil die SB keinen Gutschein raus gegeben hat. Gestern hieß es bei der B-agentur, ohne Gutschein , keine Termine, die Person der Agentur wollte am liebsten schon gleich zur Arge rennen, um diesen nun selbst abzuholen, hat es aber gelassen, weil ich ja heute einen Termin hatte.
Auf Grund des ganzen Verhaltens der heutigen Person der B-agentur, müßen sich SB und diese schon vor meinem Erscheinen dort kurz geschlossen haben. Komischer Weise wurde mir im Feb. , obwohl ich da auch schon die Unterschrift verweigert hatte für diesen Datenaustausch, frei gestellt zu unterschreiben , oder nicht. Es ginge auch ohne.

Der 9. Juli dient lediglich zur Unterschrift, um Termine ausgeben zu können, mehr nicht.
Warum erst am 9. Juli ? Wozu braucht man einen Termin so spät ? Vorhin wäre es mit Unterschrift doch auch gegangen Schulungstermine entgegen zu nehmen.
Das Ganze wir m.M. nach extra in die Länge gezogen, um mich zu sanktionieren. Man tut wieder unwissend, unterstellt mir wieder Lügen.
das ging vorhin so weit, daß die 4 anwesenden Teilnehmer vnn der Person der B-agentur als Zeugen hin gestellt wurden.

Im Übrigen müßte ich vorhin unter Androhung einer wiederholten Sanktion die EGV unterschreiben. Desweiteren sollte ich eine extra Sanktion bekommen, wenn ich eine Kopie eines Briefes der SB an mich, dem ich schon vor 14 Tagen schriftlich mit Eingangsquittung geantwortert habe, unterschreiben, Zwecks Kenntnisnahme. Hä ? habe ich den etwa nicht zur Kenntnis genommen, wenn ich diesen Brief beantwortet habe ?

Ursprünglich wollte ich eine Sanktion eingehen, nun habe ich aber Extraausgaben für mein Kind, mit denen ich erst nächstes Jahr gerechnet habe. Ich hätte also nächste Woche ganz ohne Geld da gestanden, da ja wohl die Zahlstelle erst mal einen neuen Bescheid erstellen muß.

..............................................
Wenn Du unterschreibst, dann nur unter Vorbehalt. Damit kannst Du dann jeden Vertrag nachträglich für nichtig, also nicht existent, erklären lassen.
Aus einem nicht bestehenden Vertrag können keine Ansprüche geltend gemacht noch Sanktionen verhängt werden.

Lies mal hier: Eingliederungsvereinbarungen mit Hilfe von § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (Feststellungsklage) atomisieren! « Savaran Weblog - Die Achillesfersen von Hartz IV

MfG
speedport
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Alt 24.06.2008, 14:39   #11
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Zitat:
Zitat von Borgi Beitrag anzeigen
@Georgia
Teile dem Maßnahmeträger mit, dass du für eine enge Zusammenarbeit mit denen bist. Sag ihnen, dass du über bestimmte Themen sprechen müsstest, wo du auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wert legen musst. Lasse nebenbei den Satz fallen, dass wenn bestimmte Probleme angesprochen und behoben wurden, du innerhalb von drei Monaten in Festanstellung bist. Eine Schweigepflichtentbindung unterschreibst du genau aus diesen Gründen nicht. Aus Angst/Panik vor Sanktionen, für denn fall das der Maßnahmeträger über Gesprochenes oder Geschriebenes der Arge berichtet. Niemand kann dich zwingen eine Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben!
Um ganz sicher zu gehen, dass dir die Worte nicht im Munde umgedreht werden oder Falschbehauptungen seitens des Maßnahmeträgers gemacht werden, nehme einen Beistand mit. Den Beistand darfst du überall mit hinnehmen, wohin dich die Arge schickt.
Ich bin bisher sehr gut damit gefahren
Arge / SB und Bewerbungsagentur stehen in sehr engem Kontakt. Die können sich gegenseitig in die Büros schauen.
Wenn ich jetzt mit einer möglichen Festanstellung komme, wird das kurz drauf die SB wissen, die wird sich dran klemmen und spätestens dann, wenn sie merkt ich habe sie verarscht, gehts richtig rund.

Ich werde nachher bei der hiesigen Arbeitslosen Ini um einen Beistand bitten, auch nach einem Rechtsanwalt fragen.
Die von der B-agentur sprang vorhin irgendwann hinterm Thresen hervor und schrie in den Raum, daß sie hiermit alle 4 anwesenden Personen ("Kunden") als Zeuge heran zieht.
Man konnte den Sachverhalt nicht klären, die war geimpft, lies mich nicht zu Wort kommen.

@speedport
Danke für den Link. DIe EGV ist aber nun gelaufen.
Es geht jetzt nur noch um den Datenschutz.
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Geändert von Georgia (24.06.2008 um 14:42 Uhr).
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Alt 24.06.2008, 15:40
shining
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Alt 24.06.2008, 17:49   #12
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Zitat:
Zitat von shining Beitrag anzeigen
Die können dir gar nichts wenn du die Datenschutz-Entbindung nicht unterschreibst. Die Maßnahme wird nicht zustande kommen. Wende dich schriftlich an das für dein Bundesland zuständige Bundesministerium für Datenschutz, schildere deinen Fall (denen sind solche Fälle bereits bekannt :icon_klarsch:) und fordere eine Stellungnahme, dann hast du es amtlich. Oder gleich zu nem qualifizierten Anwalt gehen der sich damit auskennt.

Danke, ich werde dem Datenschutz mailen.
Wie lange dauert erfahrungsgemäß eine Antwort ?

Die Arbeitslosini hat vorhin gesagt, daß, wenn nicht die Klausel drinnen stehen würde, daß die Daten nicht an Firmen weitergegeben werden (dürfen), das Ding nicht rechtens wäre.
Man müßte außerdem die Vorgehensweisen der Bewerbungsagenturen wissen. Die einen führen reines Bewerbungstraining durch, erstellen Bewerbungen, die anderen schreiben auch die Firmen mit den erstellten Bewerbungen an. Und da es sich hier um die Kreishandwerkerschaft handelt, der die B-agentur gehört, könnte man daovon ausgehen, daß die es so handhaben. Die Hartzer sozusagen weiterreichen und durch eigene Arbeitsvermittler an eigene Zeitarbeit vermitteln.
Alles von A-Z durchdacht.
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Alt 24.06.2008, 18:26   #13
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Benutzerbild von jane doe
 
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Beitrag AW: Datenschutz / Erpressung

@georgia,

ein unterschreiben und gleichzeitig ein widerruf einreichen ist unsinn. ebenfalls ist es unsinnig, unter vorbehalt zu unterschreiben. auch dann ist die einverständniserklärung gültig, bis zu dem zeitpunkt, wo sie widerrufen wird. also bringt dies hier nichts.

wenn etwas freiwillig ist, und auch jderzeit widerrufen werden kann, dann ist dieses recht auch durch nichteingehen gedeckt. eine sanktion kann nicht deshalb ausgesprochen werden; so meine sicht der dinge.

würde dir ein bewerbungstraining überhaupt was bringen? wenn ja, ist es anderweitig möglich, das zu erreichen? oder lief das im üblichen rahmen "ich habe hier etwas für sie ..." ab?
jane doe ist offline  
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Alt 24.06.2008, 18:37
shining
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Alt 24.06.2008, 18:44   #14
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Standard AW: Datenschutz / Erpressung

Zitat:
Zitat von jane doe Beitrag anzeigen
@georgia,

ein unterschreiben und gleichzeitig ein widerruf einreichen ist unsinn. ebenfalls ist es unsinnig, unter vorbehalt zu unterschreiben. auch dann ist die einverständniserklärung gültig, bis zu dem zeitpunkt, wo sie widerrufen wird. also bringt dies hier nichts.

wenn etwas freiwillig ist, und auch jderzeit widerrufen werden kann, dann ist dieses recht auch durch nichteingehen gedeckt. eine sanktion kann nicht deshalb ausgesprochen werden; so meine sicht der dinge.

würde dir ein bewerbungstraining überhaupt was bringen? wenn ja, ist es anderweitig möglich, das zu erreichen? oder lief das im üblichen rahmen "ich habe hier etwas für sie ..." ab?
jan doe, dein 2. Absatz hat was Logisches.
Problem ist, das ist ja sozusagen die Erpressung, daß ich ohne Unterschrift von der B-agentur keine Schulungstermine bekomme. Lege ich der SB die Termine nicht vor, kriege ich eine Sanktion. (Heutige Mitteilung der SB)
Es hängt eins am anderen und auch die Überlegung der Arbeitslosenini ist nicht von der Hand zu weisen, daß die Kreishandwerkerschaft als Eigentümer der Agentur die Hartzer weiter "verschachert" und ,daß dann die Datenschutzerklärung wiederrum nicht rechtens wäre.

Ich hatte noch nie ein Bewerbertraining. Durch die lange Selbständigkeit habe ich auch keinerlei Zeugnisse, bis auf die paar Jährchen vor Hartz IV, eine Arbeitsstelle. Was soll das also werden ? Null.
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Alt 24.06.2008, 18:49   #15
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Zitat:
Zitat von shining Beitrag anzeigen
Tigerkralle kann dir sicherlich sogar die Weisung der BA zeigen, in der drin steht das bei nicht-Unterschrift der Entbindung zum Datenschutz keine Sanktion folgen darf. Und es geht hier allein um den Datenschutz, wenn du den nicht unterschreibst dann kann die Maßnahme nicht erfolgen, aber nicht weil du sie nicht antreten willst sondern weil es gesetzlich eben so geregelt ist das du diese Entbindung nicht unterschreiben musst.

Du solltest dem Datenschutz-Beauftragten aufjedenfall auch schreiben das die ARGE dich mit Sanktionen unter Druck setzt, die Entbindung zu unterschreiben! Wie lange eine Antwort dauert hängt stark davon ab wie ausgelastet der Beamte momentan ist. Aber eine alleinige Stellungnahme, ohne weitere Untersuchung, sollte nicht allzu lange dauern, vielleicht 1 Woche.
Macht es vielleicht Sinn dort direkt hinzufahren ?
Der Landes Datenschutz ist nur ca. 15-20 Min von hier entfernt.
Weiter oben habe ich Gesetzesabschnitte raus kopiert, die beide besagen, daß die Zustimmung freiwillig erfolgen muß. Die widersprechen sich doch in der B-agentur, erpressen, haben aber die § in der Einverständniskeitserklärung eingebaut.
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