| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: datenschutz, erpressung |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 1.541
| Die Bewerbungsagentur verlangt von mir folgende Einverständniserklärung unterschrieben zurück: Sie nehmen an einem Bewerberstraining teil. Zur Ducrhführung ist es für uns als Bildungsträger notwendig, alle erforderlichen personenbezogenen Daten (ggf. auch gesundheitliche Datne) zu Ihnen zu erheben, verarbeiten und nutzen, sowie dies - wenn erforderlich - mit der Arbeitsagentur austauschen zu dürfen. Wir benötigen hierfür nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) und §67b Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGBX) Ihr Einverständnis. Sie haben das Recht auf vollständige Dateneinsicht und können diese Einverständniserklärung jederzeit wiederrufen. Erklärung: Mit der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung aller notwendigen Daten bin ich, ............................, einverstanden. ************************************** Unterschreibe ich das Teil nicht, bekomme ich keine Termine, bekomme ich keine Termine gibt es eine Sanktion. Mir wurde Frist gesetzt bis zum 9 Juli unterschrieben abzugeben,ansonsten ergeht Meldung an die Arge (der Lage nach dürfte das schon geschehen sein) und ich werde sanktioniert.
__________________ [SIZE="3"][B]Niemals werde ich mich den Polit-Verbrechern u. deren Blockwarten fügen. !! [COLOR="Red"]Widerstand bis zum letzten Atemzug !!!!!!!![/COLOR][/B][/SIZE] |
| | |
| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.021
| Zitat:
| |
| | |
| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
| |
|
| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Zitat:
Rechtsexperten gibt es hier keine, da Rechtsberatung nur den Rechtsanwälten erlaubt ist, aber gleichzeitig widerrufen ist Unsinn, dann braucht man auch gar nicht erst zu unterschreiben | |
| | |
| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Kann man da nicht so wie bei einer EGV unter Vorbehalt unterschreiben? Ist ja auch mehr oder weniger Nötigung. |
|
| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| |
|
| | #7 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
wenn Du keinen Termin bekommst, kannst Du keinen Termin wahrnehmen. Allerdings auch nicht verweigern. Kannst Du nicht erst dann sanktioniert werden, wenn Du einen Termin nicht wahrnimmst? Viele Grüße, angel | |
|
| | #8 | |||||
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 1.541
| Zitat:
Das hatte ich mir auch schon überlegt. Nur was ist, wenn es heißt, der Widerruf ist nicht eingegangen, oder die legen ihn beseite und verarbeiten erst mal die Daten ? Man müßte den Widerruf quittieren lassen und auch noch einen Zeugen bei der Abgabe haben. Nach dem was heute abgegangen ist, rechne ich mit allem. SB + Bewerbungsgentur stecken unter einer Decke, es wird gelogen, daß sich die Balken biegen. Zitat:
Auf Grund des ganzen Verhaltens der heutigen Person der B-agentur, müßen sich SB und diese schon vor meinem Erscheinen dort kurz geschlossen haben. Komischer Weise wurde mir im Feb. , obwohl ich da auch schon die Unterschrift verweigert hatte für diesen Datenaustausch, frei gestellt zu unterschreiben , oder nicht. Es ginge auch ohne. Der 9. Juli dient lediglich zur Unterschrift, um Termine ausgeben zu können, mehr nicht. Warum erst am 9. Juli ? Wozu braucht man einen Termin so spät ? Vorhin wäre es mit Unterschrift doch auch gegangen Schulungstermine entgegen zu nehmen. Das Ganze wir m.M. nach extra in die Länge gezogen, um mich zu sanktionieren. Man tut wieder unwissend, unterstellt mir wieder Lügen. das ging vorhin so weit, daß die 4 anwesenden Teilnehmer vnn der Person der B-agentur als Zeugen hin gestellt wurden. Im Übrigen müßte ich vorhin unter Androhung einer wiederholten Sanktion die EGV unterschreiben. Desweiteren sollte ich eine extra Sanktion bekommen, wenn ich eine Kopie eines Briefes der SB an mich, dem ich schon vor 14 Tagen schriftlich mit Eingangsquittung geantwortert habe, unterschreiben, Zwecks Kenntnisnahme. Hä ? habe ich den etwa nicht zur Kenntnis genommen, wenn ich diesen Brief beantwortet habe ? Ursprünglich wollte ich eine Sanktion eingehen, nun habe ich aber Extraausgaben für mein Kind, mit denen ich erst nächstes Jahr gerechnet habe. Ich hätte also nächste Woche ganz ohne Geld da gestanden, da ja wohl die Zahlstelle erst mal einen neuen Bescheid erstellen muß. Zitat:
Zitat:
[QUOTE § 4a (1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. § 67b Abs. 2 (2) Wird die Einwilligung bei dem Betroffenen eingeholt, ist er auf den Zweck der vorgesehenen Verarbeitung oder Nutzung sowie auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung des Betroffenen ist nur wirksam, wenn sie auf dessen freier Entscheidung beruht. [/quote] Zitat:
__________________ [SIZE="3"][B]Niemals werde ich mich den Polit-Verbrechern u. deren Blockwarten fügen. !! [COLOR="Red"]Widerstand bis zum letzten Atemzug !!!!!!!![/COLOR][/B][/SIZE] Geändert von Georgia (24.06.2008 um 12:56 Uhr). | |||||
| | |
| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 09.04.2007 Ort: NRW
Beiträge: 1.919
| @Georgia Teile dem Maßnahmeträger mit, dass du für eine enge Zusammenarbeit mit denen bist. Sag ihnen, dass du über bestimmte Themen sprechen müsstest, wo du auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wert legen musst. Lasse nebenbei den Satz fallen, dass wenn bestimmte Probleme angesprochen und behoben wurden, du innerhalb von drei Monaten in Festanstellung bist. Eine Schweigepflichtentbindung unterschreibst du genau aus diesen Gründen nicht. Aus Angst/Panik vor Sanktionen, für denn fall das der Maßnahmeträger über Gesprochenes oder Geschriebenes der Arge berichtet. Niemand kann dich zwingen eine Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben! Um ganz sicher zu gehen, dass dir die Worte nicht im Munde umgedreht werden oder Falschbehauptungen seitens des Maßnahmeträgers gemacht werden, nehme einen Beistand mit. Den Beistand darfst du überall mit hinnehmen, wohin dich die Arge schickt. Ich bin bisher sehr gut damit gefahren |
| | |
| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 625
| Zitat:
Aus einem nicht bestehenden Vertrag können keine Ansprüche geltend gemacht noch Sanktionen verhängt werden. Lies mal hier: Eingliederungsvereinbarungen mit Hilfe von § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (Feststellungsklage) atomisieren! « Savaran Weblog - Die Achillesfersen von Hartz IV MfG speedport | |
| | |
| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 1.541
| Zitat:
Wenn ich jetzt mit einer möglichen Festanstellung komme, wird das kurz drauf die SB wissen, die wird sich dran klemmen und spätestens dann, wenn sie merkt ich habe sie verarscht, gehts richtig rund. Ich werde nachher bei der hiesigen Arbeitslosen Ini um einen Beistand bitten, auch nach einem Rechtsanwalt fragen. Die von der B-agentur sprang vorhin irgendwann hinterm Thresen hervor und schrie in den Raum, daß sie hiermit alle 4 anwesenden Personen ("Kunden") als Zeuge heran zieht. Man konnte den Sachverhalt nicht klären, die war geimpft, lies mich nicht zu Wort kommen. @speedport Danke für den Link. DIe EGV ist aber nun gelaufen. Es geht jetzt nur noch um den Datenschutz.
__________________ [SIZE="3"][B]Niemals werde ich mich den Polit-Verbrechern u. deren Blockwarten fügen. !! [COLOR="Red"]Widerstand bis zum letzten Atemzug !!!!!!!![/COLOR][/B][/SIZE] Geändert von Georgia (24.06.2008 um 14:42 Uhr). | |
| | |
| |
| shining |
|
Dieser Beitrag wurde von Martin Behrsing gelöscht.
Grund: Spam and/or unwanted content |
| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 1.541
| Zitat:
Danke, ich werde dem Datenschutz mailen. Wie lange dauert erfahrungsgemäß eine Antwort ? Die Arbeitslosini hat vorhin gesagt, daß, wenn nicht die Klausel drinnen stehen würde, daß die Daten nicht an Firmen weitergegeben werden (dürfen), das Ding nicht rechtens wäre. Man müßte außerdem die Vorgehensweisen der Bewerbungsagenturen wissen. Die einen führen reines Bewerbungstraining durch, erstellen Bewerbungen, die anderen schreiben auch die Firmen mit den erstellten Bewerbungen an. Und da es sich hier um die Kreishandwerkerschaft handelt, der die B-agentur gehört, könnte man daovon ausgehen, daß die es so handhaben. Die Hartzer sozusagen weiterreichen und durch eigene Arbeitsvermittler an eigene Zeitarbeit vermitteln. Alles von A-Z durchdacht.
__________________ [SIZE="3"][B]Niemals werde ich mich den Polit-Verbrechern u. deren Blockwarten fügen. !! [COLOR="Red"]Widerstand bis zum letzten Atemzug !!!!!!!![/COLOR][/B][/SIZE] | |
| | |
| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 415
| @georgia, ein unterschreiben und gleichzeitig ein widerruf einreichen ist unsinn. ebenfalls ist es unsinnig, unter vorbehalt zu unterschreiben. auch dann ist die einverständniserklärung gültig, bis zu dem zeitpunkt, wo sie widerrufen wird. also bringt dies hier nichts. wenn etwas freiwillig ist, und auch jderzeit widerrufen werden kann, dann ist dieses recht auch durch nichteingehen gedeckt. eine sanktion kann nicht deshalb ausgesprochen werden; so meine sicht der dinge. würde dir ein bewerbungstraining überhaupt was bringen? wenn ja, ist es anderweitig möglich, das zu erreichen? oder lief das im üblichen rahmen "ich habe hier etwas für sie ..." ab? |
| | |
| |
| shining |
|
Dieser Beitrag wurde von Martin Behrsing gelöscht.
Grund: Spam and/or unwanted content |
| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 1.541
| Zitat:
Problem ist, das ist ja sozusagen die Erpressung, daß ich ohne Unterschrift von der B-agentur keine Schulungstermine bekomme. Lege ich der SB die Termine nicht vor, kriege ich eine Sanktion. (Heutige Mitteilung der SB) Es hängt eins am anderen und auch die Überlegung der Arbeitslosenini ist nicht von der Hand zu weisen, daß die Kreishandwerkerschaft als Eigentümer der Agentur die Hartzer weiter "verschachert" und ,daß dann die Datenschutzerklärung wiederrum nicht rechtens wäre. Ich hatte noch nie ein Bewerbertraining. Durch die lange Selbständigkeit habe ich auch keinerlei Zeugnisse, bis auf die paar Jährchen vor Hartz IV, eine Arbeitsstelle. Was soll das also werden ? Null.
__________________ [SIZE="3"][B]Niemals werde ich mich den Polit-Verbrechern u. deren Blockwarten fügen. !! [COLOR="Red"]Widerstand bis zum letzten Atemzug !!!!!!!![/COLOR][/B][/SIZE] | |
| | |
| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 1.541
| Zitat:
Der Landes Datenschutz ist nur ca. 15-20 Min von hier entfernt. Weiter oben habe ich Gesetzesabschnitte raus kopiert, die beide besagen, daß die Zustimmung freiwillig erfolgen muß. Die widersprechen sich doch in der B-agentur, erpressen, haben aber die § in der Einverständniskeitserklärung eingebaut.
__________________ [SIZE="3"][B]Niemals werde ich mich den Polit-Verbrechern u. deren Blockwarten fügen. !! [COLOR="Red"]Widerstand bis zum letzten Atemzug !!!!!!!![/COLOR][/B][/SIZE] | |
| |