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| Tags: brille, darlehen, kein, massnahme |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.07.2007 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 897
| Wird vielleicht ein bischen länger, bemühe mich aber um Kürze Soll und will auch eine Weiterbildungsmaßnahme besuchen - Voraussetzung dafür war, dass die ARGE mir ein Darlehen für eine Brille bewilligt (104 Euronen - billigste Version einer Gleitsichtbrille) - dies wurde auch telefonisch und persönlich mit meiner SB und der Leistungsabteilung vereinbart und war eigentlich schon klar - die SB sagte mir, die Brille kann bestellt werden. Ist auch geschehen. Nun war ich am 20.2. bei der SB und diese sagte mir, ein Darlehen wäre schwierig, da ich in der Privatinsolvenz wäre und (Blödsinn !) keine neuen Schulden machen dürfte (ist lt. meinem Insolvenzverwalter in diesem Fall machbar). Aber ich würde ja eine Nachzahlung des Regelsatzes für meinen Sohn erhalten, weil dieser ab Febr. kein Ki-Geld mehr erhält - meine Gegenargumente, dass ich dies aber dringend für meinen Unterhalt benötige, schien ihr nicht logisch (kein Wunder, oder - Logik ist bei SB's ohnehin nicht zu erwarten ) . Die ARGE hat sich somit ganz schlau aus der Angelegenheit befreit Wie sieht es jetzt aus mit der Maßnahme - Termin steht hier noch nicht fest - die Maßnahme steht auch schon in meiner von mir gefertigten und auch von der SB übernommenen EGV - Kann ich aufgrund der mündlichen und persönlichen Zusage der SB auf dieses Darlehen bestehen ? Was würdet ihr mir raten - kann ohne passende Brille natürlich an dieser Maßnahme nicht teilnehmen - Danke für Eure Antworten Grüße - Renate |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Wenn Du nur eine mündliche Zusage hast wird es schwer sein etwas nachweisen zu können Etwas erschliesst sich mir auch nicht: Du bekommst eine Nachzahlung ( in welcher Höhe) und ja zusätzlich das was Dir normalerweise zusteht, kann man davon nicht diese ca. 100 Euro zahlen wenn der Kurs so wichtig für Dich ist? |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.07.2007 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 897
| Zitat:
Die SB versuchte aber, mir dies so plausibel zu machen, nur weil ich die Kohle in bar mitnehmen konnte, als hätte ich eine zusätzliche Einnahme - Emma | |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Zitat:
Wenn man jetzt aber die Leistungen dafür benutzt, statt den Kumpel auszuzahlen eine Brille zu kaufen, kann man zwar wieder gut sehen, hat aber weiterhin Schulden beim Kumpel. Möglich, dass man die dann im Laufe der nächsten Monate abstottern kann, wie man sonst bei der ARGE ein Brillen-Darlehn abstottern würde. Das Risiko nun, dass das Darlehn beim Kumpel weniger einfach abgestottert werden kann, besteht sicherlich (denn: Existenzminimum und: Vielleicht will er es sofort vollständig haben). Die ARGE jedoch hat hier ganz andere Möglichkeiten, weil sie Leistungsgeber und Darlehnsgeber in einem ist. Da wird verrechnet und das Darlehn wird garantiert Stück für Stück zurück"gezahlt". @Emma Mündliche Zusagen sind wohl heutzutage nichts mehr wert. Sprich noch mal mit deiner SB. Erkläre ihr, was ich hier gerade geschrieben habe - vor allem, dass die Darlehnbegleichung ja eh automatisch vonstatten geht und hier überhaupt kein Risiko besteht (sie sagte ja, es sei schwierig. Das heißt noch lange nicht, es sei nicht möglich). Vermittle ihr auch, dass das Nicht-Vorhandensein einer notwendigen Brille in allen Fällen dich daran hindert, ins Arbeitsleben integriert zu werden und du gezwungen wärest, nicht im möglichen Rahmen die EGV zu erfüllen. Zur Maßnahme würde ich dann natürlich trotzdem gehen und von vornherein das Problem mit dem Maßnahmenträger abklären - oder sogar schon vorher. Womöglich kann er (die kriegen doch Geld dafür, dass sie dich untersützen, oder?) der SB noch einmal richtig auf die Füße treten. Ansonsten rede mal mit dem Teamleiter. Kann doch nicht sein, dass es an sowas Kleinem scheitern soll. Mario Nette | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.07.2007 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 897
| @Mario Nette Danke Mario, dass du des Pudels Kern verstanden hast - da sich der Massnahmeträger bezüglich eines Termins mit mir in Verbindung setzen wird (dauert wohl noch etwas, meint die tolle SB), werde ich ihn darauf hinweisen, dass ich die Maßnahme wegen des fehlenden Nasenfahrrads eben nicht beginnen kann - mal schauen, was dann kommt. Weiterbringen wird mich dies vermutlich nicht - Oh Mann, ich bin es einfach so leid - eigentlich weiss ich ja, was ich zu tun habe, aber Denkanstösse von anderen, die mir plausibel erscheinen, nehme ich gerne auf ! Grüße - Emma |
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Deshalb merke dir für die Zukunft: Nur schriftliche Zusagen zählen. | |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2008 Ort: Bayern
Beiträge: 37
| Was würdet ihr mir raten - kann ohne passende Brille natürlich an dieser Maßnahme nicht teilnehmen= Das ist doch die antwort du hast es selbst gesagt ohne brille kannst du nicht teilnehmen ist auch gefährlich ohne brille rumzulaufen du willst doch nicht blind in den verkehr laufen ausserdem würde ich einen widerspruch einlegen und das sowieso immer bei jeder gelegenheit ich wette mit dir das du deine brille bekommst! Die können aber die wollen nicht!!!! Das sagen die auch über uns. |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Bis das Ganze aber entschieden wurde ist die Massnahme gelaufen und sie MÖCHTE sie ja machen, da würde ich also Schaden und Nutzen mal gegenrechnen |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Zitat:
Mario Nette | |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.07.2007 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 897
| Also Ihr Lieben, Schreiben an die SB ist schon unterwegs - mit der Maßgabe, dass ich an der Weiterbildung eben ohne passende Brille nicht teilnehmen kann. Gleichzeitig habe ich ihr mitgeteilt, dass die 104 Euro, die zur Beschaffung notwendig wären, kein Darlehen sind, sondern ein Vorschuss auf die Regelleistung - also lt. einer befreundeten Juristin auch nicht relevant für die Privatinsolvenz und die Restschuldbefreiung. Die SB will sich eben mit solchen Argumenten nur aus der Verantwortung ziehen - und ich muss vermutlich eben diese Maßnahme ziehen lassen - - wer weiss, wozu es gut ist und sehen wir es doch mal so, was ich mir evtl. dadurch erspare - und ggf. mal wieder Widerspruch und Klage einlegen muss, wenn ich dafür eine der beliebten Sanktionen erhalte, die mir bisher glücklicherweise trotz heftiger Gegenwehr erspart blieben.Grüße - Emma Geändert von Emma13 (23.02.2008 um 19:50 Uhr). Grund: Verdammt, ist die Schrift auf dem Bildschirm klein :-)) |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Zum Änderungsgrund: Dann passt man sich die Schriftgrösse im Browser eben an und macht alles ein paar Nunmern grösser oder benutzt die Bildschirmlupe Zu Mario: Ich kenne das selber , die Probleme mit den Augen, aber wie gesagt: Ich bleibe dabei, wenn ich gut sehen will, dann ist das nicht nur für diese eine Massnahme wichtig |
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