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Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen

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Alt 21.02.2008, 11:28   #1
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Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 2
Standard Arbeitsmarkt Service Center (Hannover) Schreibzugriff auf Arbeitsagentur-Daten?

Hallo,

ich war grad (mehr oder weniger unfreiwillig) bei ASC, einem *privaten* Unternehmen, das mir vom Arbeitsamt als private Stellenvermittlung verkauft wurde.

Gestern: einstündiger Vortrag von einem ehemaligen BWL-Typen am Overheadprojektor, anschliessend Terminvergabe für Einzelgespräche.

Heute im Morgengrauen: man läßt mich eine halbe Stunde warten, dann das Gespräch mit der Sachbearbeiterin:

Sie hatte an ihrem Platz VOLLEN SCHREIB- und LESEZUGRIFF auf das EDV-System des Arbeitsamtes. Ich hab die altbekannten Eingabemasken wiedererkannt, das Arbeitsamt-Logo oben, alte Vorgänge noch aus vergangenen Zeiten bis aufs letzte Detail vermerkt. Sie hat Änderungen an meinem Profil IM ARBEITSAMT-SYSTEM vorgenommen, hat also auch Schreibrechte dort.

Ist das normal? besteht da überhaupt noch eine Trennung? Dürfen die das überhaupt? Wie sind die denn jetzt eigentlich genau miteinander verquickt? Das kommt mir alles ziemlich beunruhigend und weitaus undurchsichtiger vor, als bisher von mir vermutet.

Ich bin mir überhaupt nicht mehr im Klaren, mit wem ich es da überhaupt zu tun habe, die Tatsache, daß die dort *direkt* auf dem amtlichen System arbeiten hat mich schwer verunsichert.

Bernd

Geändert von professor (21.02.2008 um 11:34 Uhr). Grund: Titel geändert
professor ist offline  
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Alt 21.02.2008, 11:57   #2
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Registriert seit: 01.07.2005
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 619
Standard

Guck mal hier ->>ASC Hannover - Überblick -

Soweit ich weiß, mußten die Arbeitsämter vor Jahren einen eigenen Bereich "Zeitarbeit" einrichten (begründete sich aus der damaligen Gesetzeslage). Daraus resultiert der ASC und die "enge Bindung" an das Arbeitsamt.

Heute verkommt das Ganze eigentlich nur zum üblichen Massen-Bewerbungstraining mit dem üblichen Blabla.
__________________
Gruß von
Sonntagsmaja
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"Manchmal denke ich, der beste Beweis dafür, dass es anderswo im Universum intelligentes Leben gibt, ist der, dass noch keiner versucht hat, Kontakt mit uns aufzunehmen."

(Bill Watterson)
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Alt 21.02.2008, 12:28   #3
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.415
Daumen runter Arbeitslosenvertrieb

Der folgende Link ist auch sehr aufschlussreich, ..

News

da scheint es mir fast logisch, dass diese Firmen Zugriff auf die entsprechenden Daten der BA haben. Das ist für sie ein Warenkatalog.
gerda52 ist offline  
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Alt 21.02.2008, 12:49   #4
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Registriert seit: 08.07.2006
Beiträge: 85
Standard alles wird gut

das asc gehört zur bundesanstalt und hat somit auch rechtlichen zugriff des inzwischen 3. edv softwarevermittlungssystems. da es mit den ersten systeme nicht geklappt hat, arbeitslose zu vermitteln, haben sich schlaue menschen halt neus einfallen lassen. das ist ok und wird immer so bleiben, so lange die, die es ausbügeln es nicht erkennen und es sich somit gefallen lassen. nicht umsonst weiss auch niemand mehr so richtig wie das arbeitsamt nun heisst. dann kommt noch dazu, dass die argen verfassungswidrig sind, usw. naja, und der PaP heisst demnächt bestimmt auch wieder T***....oder heißt es Raider?

...oder hat schon mal jemand davon gehört das die BA jemanden in einen versicherungspflichtigen voll-arbeitsplatz vermittelt? ....jedenfalls nicht ohne hartes mitarbeiten bzw. spezieller eigeninitiative des arbeitssuchenden selbst...

mfg
hartzer ist offline  
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Alt 24.02.2008, 18:20   #5
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Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 2
Standard

"das asc gehört zur bundesanstalt"

Bundesanstalt hört sich ziemlich amtlich an. Das würde aber bedeuten, dass das ASC eine Amtsstube ist und dort hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden. Das kann aber doch nicht sein?

Mir ist immer noch nicht so recht klar, welche Befugnisse dieses ASC nun letztendlich mir gegenüber hat. Ich bin dort hingegangen in der Annahme, das sei eine private Arbeitsvermittlung, nicht mehr und nicht weniger, die Sachbearbeiterin dort erweckte aber hochgradig den Eindruck, als habe ich es hier mit einer Amtsperson zu tun, die von oben herab Kraft ihrer Befugnisse entscheiden darf, was ich zu tun und zu lassen habe.

Durch das Auftreten der Sachbearbeiterin und die (für mich) verwirrend amtsähnlich autoritär erscheinenden Gesamtumstände habe ich mich dazu hinreissen lassen, eine "Einverständniserklärung" zu unterschreiben, in der unter anderem folgendes zu lesen ist: "Ich erkläre an der Arbeitsvermittlung durch das "Arbeitsmarkt-Service-Center" entsprechend meiner mit dem JobCenter getroffenen Eingliederungsvereinbarung aktiv mitzuwirken. Im Falle mangelnder Mitwirkung sind die Mitarbeiter des ASC verpflichtet, dem zuweisenden JobCenter zu berichten."

Erst im Nachhinein, nachdem ich mich von der ganzen Überrumpelung erhole, taucht ein Fragezeichen nach dem anderen in meinem Kopf auf, und nach Recherche in (unter anderen) diesem Forum bekomme ich das Gefühl, hier Gefahr zu laufen, gewaltig über den Tisch gezogen zu werden (bzw. bereits gezogen worden zu sein).

Erstens: Ich weiß nichts von einer "Eingliederungsvereinbarung", die Frau vom Arbeitsamt hat mich beiläufig gefragt, ob ich denn mal die Dienste dieser privaten Stellenvermittlung ausprobieren wolle, sie könne mich da mal schnell anmelden, die würden sich dann bei mir melden, deshalb bekomme ich hierzu von ihr nichts schriftliches: "Die melden sich von sich aus bei ihnen, deshalb bekommen sie da jetzt keinen Termin von mir.", dann hat sie mir noch schnell 5 Stellenanzeigen ausgedruckt, eine davon doppelt, worauf ich sie hinwies, "oh, sorry, da haben sie aber Glück gehabt, dass sie das gleich gemerkt haben" (WTF???), sie war völlig verspult, und Ende des Gesprächs.

Zweitens: Ist das jetzt eine private Vermittlung, dann hab ich wohl versehentlich meine Seele dem Teufel verkauft mit der Unterschrift, oder gehören die zur Bundesanstalt, dann bräuchten sie doch gar kein Einverständnis von mir, denn sie hätten "die Macht", beliebig über mich zu verfügen von Amts wegen.

Ich werd da nicht schlau draus. Ich bin mal gespannt, was mir da jetzt noch alles blühen soll. Als ob ich nicht sowieso schon genug Probleme an der Backe hätte.

Besteht evtl. die Möglichkeit diese Einverständniserklärung zu widerrufen? Ich finde nichts handfestes und ich befürchte nicht, denn Widerrufsrecht gibts doch meines Wissens nur bei Haustürgeschäften, und die sind anders definiert.

Bernd
professor ist offline  
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Alt 24.02.2008, 18:40   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.999
Standard

Hi professor, herzlich Willkommen im Forum!

nur mal kurz dazwischen: mit den Fragen, wie der ganze Arge-Laden und seine Aus- und Einstülpungen eigentlich a) rechtlich und b) finanziell zusammenhängen, schlagen wir uns schon länger herum .

Zu deinen Fragen mit diesem xy-service kann ich dir nix sagen, aber schaue vielleicht einfach auch mal unter

- oben : Was man alles wissen muss (oder so ähnlich) - man darf halt wirklich keine Gutmütigkeit an den Tag legen - schon bist du reingelegt...

- hier im Bereich die anderen Beispiele von Gegenwehr gegen Überrumpeoungen bei Trainings etc. lesen (z.T. sehr guter) Gegenwehr von z.b. von tigerkralle und auch anderen...)
- unter der Rubirk Afa/Argen gibt es auch einige interssante Beiträge zu diesen Rechtsverstrickungen der JobCenter - oder auf pr-sozial

na denn, froh-nerviges empirisches Forschen für den professor ;-)
__________________
Gruß! ethos07


Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
ethos07 ist offline  
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