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| Tags: sittenwidriger, vergabeabm, wucherlohn |
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| | #101 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.311
| So, es ist vollbracht. Für alle Interessierte habe ich jetzt mal das Urteil mit Begründung des Arbeitsgerichts Berlin aus dem Februar 2008 hier eingestellt. Ich gebe zu, harte Kost und nur für juristisch Versierte zu verstehen. Auffällig für mich vor allem, daß das Arbeitsgericht offensichtlich den Unterschied zwischen ABM und Vergabe-ABM nicht kennt. Wahrscheinlich weiß es nicht einmal, daß es verschiedene ABM-Formen gibt. Von gleicher Unkenntniss geprägt, ist übrigens auch die Ablehnung meiner Beschwerde durch das LAG Berlin-Brandenburg bezüglich der Verweigerung der Prozesskostenhilfe durch das AG Berlin. Auch in dieser Begründung nimmt man nicht zur Kenntnis, daß die Beschäftigung in Vergabe-ABM in einem ausschließlich gewinnorientierten Wirtschaftsunternehmen erfolgt. Mal sehen, wie lange es deutschen Gerichten noch gelingt, Tatsachen auszublenden. Ich jedenfalls, werde sie immer wieder höflichst darauf aufmerksam machen. Ich wünsche viel Spaß bei der Lektüre des Urteils.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Geändert von dr.byrd (27.06.2008 um 13:52 Uhr). |
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| | #102 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 13
| grüß dich dr. byrd!! wie liefs denn am 24.? kannst du da schon was drüber erzählen? |
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| | #103 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.311
| Der Termin ist erst am 24. Juli 2008. Deswegen kann ich leider noch nichts erzählen.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. |
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| | #104 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 13
| WAAAHHH! *sich aus der zeitschleife windet* ... ...und ich dachte ich hätte es schon wieder verpasst! *erröt* |
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| | #105 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.311
| Heute ist die Antwort des BMAS auf meine Anfrage aus dem Mai dieses Jahres eingegangen. Man hält sich zwar bedeckt und möchte auf keinen Fall konkret werden, aber einige Passagen lassen sich vielleicht doch in meinem Sinne verwerten.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. |
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| | #106 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.311
| Zitat:
Geschäftsführer Rene Markgraf ist CDU-Stadtrat in Senftenberg Geschäftsführer Rene Schlechter ist CDU-Stadtrat in Dippoldiswalde Ingenieurbüro Carsten Teuber Geschäftsführer Carsten Teuber ist Präsident des Landes-Seesport-Verbandes Sachsen in Hoyerswerda Was wollen diese Herren mit der völlig wertlosen Firma Archiv-Data plus GmbH, die zur Zeit meines Wissens keinerlei Geschäfte tätigt und auch unter der im Handelsregister eingetragenen Adresse nicht erreichbar ist? Nur die Herren selbst wissen es. Freundschaftsdienste? Blockflöten aus guten alten Zeiten. Und was hat das alles mit dem Treuhänder des Senats für Vergabe-ABM Prof.Dr. Lausch zu tun? Eigentlich ein Thema für investigativen Journalismus. Aber der ist in Deutschland wohl ausgestorben. P.S. Die Veränderung der Geschäftsführung wurde inzwischen ins Berliner Handelsregister eingetragen.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. | |
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| | #107 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.311
| Auf dem Gebiet der Retrokatalogisierung und Retrokonversion gibt es in Deutschland noch einige private Firmen, die aufgrund der Dumpingkonkurrenz durch "arbeitspolitische Maßnahmen" um das Überleben kämpfen müssen. Diese Firmen habe ich jetzt mal angeschrieben und von meiner Auseinandersetzung mit der ZLB (Zentral und Landesbibliothek Berlin) und der Firma Archiv-Data Plus GmbH informiert. Zitat:
Es bleibt also dabei: Den Kampf muss ich weiterhin allein führen.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. | |
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| | #108 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.311
| Gegen die die Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschlüsse des Arbeitsgerichts Berlin (22.01.2008, 54 Ca 12795/07) und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (23.04.2008, 2 Ta 344/08) habe ich nun mit Darum 14.07.2008 Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingelegt. Ich sehe in diesen Beschlüssen meine Grundrechte auf Gleichheit vor Gericht, auf Anspruch rechtlichen Gehörs und auf Gesetzesbindung der Gerichte nach Art. 10 Absatz 1, 15 Absatz 1, 36 Absatz 1, Art 80 der Verfassung von Berlin verletzt. Der Kampf geht weiter!
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. |
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| | #109 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich wünsche Dir viel Energie und weiterhin genug Biss, um das durchzuboxen! http://www.smilies.4-user.de/include...lie_op_014.gif Hut ab, viele Grüße, angel |
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| | #110 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Bad Zwischenahn / Niedersachsen
Beiträge: 99
| Ich drück Dir die Daumen. Und bin auf den weiteren Verlauf gespannt. So ganz möchte man ja doch nicht den Glauben in das Deutsche Rechtssystem verlieren |
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| | #111 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.311
| Zitat:
Mein Vertrauen in unser Rechtssystem ist zwar schon gehörig reduziert, trotzdem muss man nach meiner Meinung immer weitermachen. Man muss sie immer wieder Unrecht sprechen lassen, bis es auch der letzte merkt. Dann steigen die Chancen, die Menschen für die politische Auseinandersetzung zu gewinnen . In diesem Sinne: Der Kampf geht weiter!!!
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Geändert von dr.byrd (22.07.2008 um 19:32 Uhr). | |
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| | #112 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2007 Ort: Klopsheim a.d. Sauce
Beiträge: 279
| Also, Dr. Byrd, ich drück Dir auch beide Daumen. Eines würde mich aber noch interessieren: wo nimmst Du eigentlich die Energie her, so zu kämpfen? Davon könnten wir alle wohl was lernen.
__________________ Gruß, Heinz "Hartz IV ist offener Strafvollzug." (Götz Werner) Wer einmal in den Fängen einer Arge war, wird nie wieder SPD wählen. |
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| | #113 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.10.2005
Beiträge: 112
| Ich wuensche Dir viel Erfolg und hoffe instaendig das alles klappt. Solltest du in diesen Rechtsstreit gewinnen, so bist DU DEUTSCHLAND!!! Ja, mein groessten Respekt vor Dir! Gescheit genug bist du, und ich habe durch dich den Glauben an die Gesellschaft nicht komplett verloren.
__________________ Ich kann gar nicht so viel Essen wie ich auf Deutschland kotzen muss |
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| | #114 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.311
| Zitat:
Aber die Geschichte ist auf unserer Seite!
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. | |
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| | #115 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 625
| Zitat:
Strafrechtliche Relevanz [Bearbeiten] Lohnwucher ist nach § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch strafbar und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt regelmäßig vor, wenn der Arbeitnehmer durch die wucherische Entlohnung in wirtschaftliche Not gerät oder die Tat gewerbsmäßig begangen wird. Die strafprozessuale Verfolgung von Lohnwucher ist nicht von einem Strafantrag des geschädigten Arbeitnehmers abhängig. Vielmehr müssen die Strafverfolgungsbehörden vom Amts wegen tätig werden, wenn ihnen Tatsachen bekannt werden, die einen Anfangsverdacht begründen. Theoretisch möglich, aber praktisch nicht relevant ist auch, dass ein Arbeitnehmer dadurch Lohnwucher begeht, dass er sich eine unverhältnismäßig hohe Vergütung für seine Arbeitsleistung gewähren lässt[1]. Es ist also ein Offizialdelikt. Eine Strafanzeige kann jeder, der davon Kenntnis erhält, stellen. Sie kostet nichts und tut nicht weh. Warum erstatten z.B. Forumsmitglieder nicht eine solche Anzeige? Wenn 100 oder 200 Anzeigen in der selben Sache beim Staatsanwalt aufschlagen, wird das ein gewisses Aufsehen erregen. Es ist dann auch nicht so einfach, alles unter den Teppich zu kehren. Gruß speedport | |
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