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Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen

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Alt 27.06.2008, 13:50   #101
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Standard AW: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

So, es ist vollbracht. Für alle Interessierte habe ich jetzt mal das Urteil mit Begründung des Arbeitsgerichts Berlin aus dem Februar 2008 hier eingestellt.
Ich gebe zu, harte Kost und nur für juristisch Versierte zu verstehen.

Auffällig für mich vor allem, daß das Arbeitsgericht offensichtlich den Unterschied zwischen ABM und Vergabe-ABM nicht kennt. Wahrscheinlich weiß es nicht einmal, daß es verschiedene ABM-Formen gibt.
Von gleicher Unkenntniss geprägt, ist übrigens auch die Ablehnung meiner Beschwerde durch das LAG Berlin-Brandenburg bezüglich der Verweigerung der Prozesskostenhilfe durch das AG Berlin. Auch in dieser Begründung nimmt man nicht zur Kenntnis, daß die Beschäftigung in Vergabe-ABM in einem ausschließlich gewinnorientierten Wirtschaftsunternehmen erfolgt.

Mal sehen, wie lange es deutschen Gerichten noch gelingt, Tatsachen auszublenden. Ich jedenfalls, werde sie immer wieder höflichst darauf aufmerksam machen.

Ich wünsche viel Spaß bei der Lektüre des Urteils.
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Geändert von dr.byrd (27.06.2008 um 13:52 Uhr).
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Alt 30.06.2008, 00:17   #102
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Standard AW: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

grüß dich dr. byrd!!

wie liefs denn am 24.? kannst du da schon was drüber erzählen?
bLum ist offline  
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Alt 30.06.2008, 00:22   #103
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Standard AW: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

Zitat:
Zitat von bLum Beitrag anzeigen
grüß dich dr. byrd!!

wie liefs denn am 24.? kannst du da schon was drüber erzählen?
Der Termin ist erst am 24. Juli 2008. Deswegen kann ich leider noch nichts erzählen.
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Alt 30.06.2008, 00:33   #104
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Standard AW: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

WAAAHHH! *sich aus der zeitschleife windet* ... ;)
...und ich dachte ich hätte es schon wieder verpasst! *erröt*
bLum ist offline  
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Alt 02.07.2008, 19:03   #105
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Standard AW: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

Heute ist die Antwort des BMAS auf meine Anfrage aus dem Mai dieses Jahres eingegangen. Man hält sich zwar bedeckt und möchte auf keinen Fall konkret werden, aber einige Passagen lassen sich vielleicht doch in meinem Sinne verwerten.
Angehängte Dateien
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Alt 04.07.2008, 23:30   #106
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Standard AW: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

Zitat:
Zitat von dr.byrd Beitrag anzeigen
Wie mir mein Anwalt heute mitteilte, soll die Fa. Archiv Data plus GmbH zwei neue Geschäftführer haben. Ariane Schulze-Pröhl soll nicht mehr Geschäftsführerin sein. Neue Geschäftführer sollen jetzt Rene Markgraf und Carsten Teuber sein.

Im Berliner Handelsregister ist diese Änderung bisher nicht verzeichnet. Auch die Homepage der Archiv Data plus GmbH ist seit einiger Zeit aus dem Netz verschwunden (www.archiv-data-plus.de). Wer diese Seite noch in irgendwelchen Archiven oder Caches findet, bitte mich informieren.

Rene Markgraf ist uns bereits als Geschäftsführer der IBAR GmbH (Anlagetechnik) aus Senftenberg bekannt. Auf der Homepage der Archiv Data wurde die IBAR GmbH als Kooperationpartner bereits genannt. Die neue Berliner Filiale der IBAR GmbH firmiert jetzt unter der ehemaligen Adresse (Selchowstr. 24) der Archiv Data.
Inhaltlich geht die Beklagte zu 1 (Archiv Data) nicht mehr auf meine Klage gegen den Sittenwidrigen Wucherlohn ein. Es werden nur noch prozessuale Spitzfindigkeiten vorgebracht, um aus der Sache rauszukommen und alles auf die Beklagte zu 2 (ZLB) abzuwälzen.

Aus meiner Sicht wird die Strategie verfolgt: Verschwinden, abtauchen, Verantwortlichkeiten verschleiern und verwirren.

Es geht vorran!

Ariane Schulze-Pröhl ist jetzt übrigens unter Bürodienstleistungen Office Füchse zu erreichen.
IBAR GmbH (Anlagetechnik)

Geschäftsführer Rene Markgraf ist CDU-Stadtrat in Senftenberg
Geschäftsführer Rene Schlechter ist CDU-Stadtrat in Dippoldiswalde

Ingenieurbüro Carsten Teuber

Geschäftsführer Carsten Teuber ist Präsident des Landes-Seesport-Verbandes Sachsen in Hoyerswerda

Was wollen diese Herren mit der völlig wertlosen Firma Archiv-Data plus GmbH, die zur Zeit meines Wissens keinerlei Geschäfte tätigt und auch unter der im Handelsregister eingetragenen Adresse nicht erreichbar ist?

Nur die Herren selbst wissen es. Freundschaftsdienste? Blockflöten aus guten alten Zeiten.

Und was hat das alles mit dem Treuhänder des Senats für Vergabe-ABM Prof.Dr. Lausch zu tun?

Eigentlich ein Thema für investigativen Journalismus. Aber der ist in Deutschland wohl ausgestorben.

P.S. Die Veränderung der Geschäftsführung wurde inzwischen ins Berliner Handelsregister eingetragen.
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Alt 15.07.2008, 14:59   #107
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Standard AW: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

Auf dem Gebiet der Retrokatalogisierung und Retrokonversion gibt es in Deutschland noch einige private Firmen, die aufgrund der Dumpingkonkurrenz durch "arbeitspolitische Maßnahmen" um das Überleben kämpfen müssen. Diese Firmen habe ich jetzt mal angeschrieben und von meiner Auseinandersetzung mit der ZLB (Zentral und Landesbibliothek Berlin) und der Firma Archiv-Data Plus GmbH informiert.

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihrer Website entnommen habe, sind Sie als privatwirtschaftlich orientiertes Unternehmen im Bereich der Retrokonversion und Retrokatalogisierung im Bibliotheksbereich tätig.

Dies scheint mir ein schwieriges, ja fast unmögliches Geschäft zu sein. Denn die Etats der Bibliotheken sind ja bekanntermaßen immer knapper bemessen.

Vor allem haben Sie es auf dem Gebiet der Retrokatalogisierung immer mehr mit unschlagbar günstiger Konkurrenz in Gestalt von akademischen 1Euro-Jobbern und ABM-Kräften zu tun.

Ich selbst war 2007 in einer solchen Maßnahme der Stiftung ZLB-Berlin über eine zwischengeschaltete Firma (Archiv-Data plus GmbH) für ein geringes monatliches Entgeld (1300,-€) tätig. Die Firma, die mich beschäftigte, hatte auf dem Gebiet der Retrokatalogisierung keinerlei Erfahrungen und Kenntnisse und war eigens für diesen Zweck (Beschäftigung von ABM-Kräften) gegründet worden.

Gegen diese unhaltbaren Zustände klage ich seit einiger Zeit.

Aus meiner Sicht ist die Tätigkeit der Retrokatalogisierung in einer Bibliothek nicht zusätzlich und damit rechtswidrig und wettbewerbsverzerrend. Das gezahlte Arbeitsentgeld sittenwidrig.


Die Maßnahme ist zwar nunmehr beendet worden, und meines Wissens scheut man sich in der ZLB zur Zeit beim Jobcenter eine Verlängerung zu beantragen, aber es ist zu befürchten, daß diese Maßnahmen in deutschen Bibliotheken kein Einzelfall sind.

In erster Instanz wurde meine Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin abgewiesen, meine Berufung wird am 24.07.2008 vor dem Landesarbeitgericht Berlin-Brandenburg verhandelt.

Da ich diese Klage auch im Sinne der wenigen privaten Firmen im Bereich der Retrokatalogisierung führe, hoffe ich auf Ihre Unterstützung. In diesem Zusammenhang ist für mich und meinen Anwalt vor allem wichtig zu erfahren, wie hoch die Vergütung für Bibliothekare für Retrokatalogisierung in der Privatwirtschaft ist. Gibt es in diesem Bereich Tarifverträge?

Sollte meine Klage auch vom Landesarbeitsgericht abgewiesen werden, bin ich übrigens willens, die Angelegenheit noch in weiteren Instanzen zu führen. Für mich sind das grundsätzliche Fragen, die ich grundsätzlich geklärt wissen will. Da man mir trotz Mittellosigkeit (Hartz IV) die Prozesskostenhilfe verweigert, bereite ich hier gerade eine Verfassungsbeschwerde vor.

Über den Fortgang dieser Angelegenheit will ich Sie gern auf dem Laufenden halten.
Die ganze verschlungene Geschicht können Sie über den folgenden Link verfolgen: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

Mit freundliche Grüßen
Ich hatte daraufhin einige Anrufe, in denen man mir für die Auseinandersetzung alles Gute wünschte und mir moralisch den Rücken stärkte.Gleichzeitig gab man mir aber zu verstehen, daß man sich selbst in der Angelegenheit nicht engagieren möchte, da man befürchtet, dann gar keine öffentlichen Aufträge mehr zu erhalten.

Es bleibt also dabei: Den Kampf muss ich weiterhin allein führen.
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Alt 16.07.2008, 18:21   #108
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Standard AW: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

Gegen die die Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschlüsse des Arbeitsgerichts Berlin (22.01.2008, 54 Ca 12795/07) und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (23.04.2008, 2 Ta 344/08) habe ich nun mit Darum 14.07.2008

Verfassungsbeschwerde
beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin


eingelegt.

Ich sehe in diesen Beschlüssen meine Grundrechte auf Gleichheit vor Gericht, auf Anspruch rechtlichen Gehörs und auf Gesetzesbindung der Gerichte nach Art. 10 Absatz 1, 15 Absatz 1, 36 Absatz 1, Art 80 der Verfassung von Berlin verletzt.

Der Kampf geht weiter!
__________________

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dr.byrd ist offline  
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Alt 16.07.2008, 19:34   #109
angel6364
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Standard AW: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

Ich wünsche Dir viel Energie und weiterhin genug Biss, um das durchzuboxen!
http://www.smilies.4-user.de/include...lie_op_014.gif

Hut ab,
viele Grüße,
angel
 
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Alt 19.07.2008, 10:34   #110
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Standard AW: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

Ich drück Dir die Daumen. Und bin auf den weiteren Verlauf gespannt.

So ganz möchte man ja doch nicht den Glauben in das Deutsche Rechtssystem verlieren
CyberCorp ist offline  
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Alt 22.07.2008, 16:11   #111
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Standard AW: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

Zitat:
Zitat von dr.byrd Beitrag anzeigen
Es geht in die zweite Runde!!!


Donnerstag 24. Juli 2008 10:00 Uhr in Raum 334

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Magdeburger Platz 1
10785 Berlin


Der Termin ist anberaumt zur mündlichen Verhandlung über meine Berufung gegen Archiv-Data-plus GmbH und
Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (zlb)

wegen des "Sittenwidrigen Wucherlohns in Vergabe-ABM".

Es verhandelt die 2. Kammer unter seinem Vorsitzenden Dr. Binkert (Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts).
Die Verhandlung ist öffentlich. Ich würde mich über euren unterstützenden Besuch der Verhandlung freuen.

P.S. Auf meinem Weblog und im Erwerbslosen Forum Deutschland gibt es weitere Informationen zu meinem bisher recht einsamen Kampf.
Auf geht´s!

Mein Vertrauen in unser Rechtssystem ist zwar schon gehörig reduziert, trotzdem muss man nach meiner Meinung immer weitermachen.

Man muss sie immer wieder Unrecht sprechen lassen, bis es auch der letzte merkt.

Dann steigen die Chancen, die Menschen für die politische Auseinandersetzung zu gewinnen
.
In diesem Sinne: Der Kampf geht weiter!!!
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Geändert von dr.byrd (22.07.2008 um 19:32 Uhr).
dr.byrd ist offline  
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Alt 23.07.2008, 09:55   #112
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Standard AW: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

Also, Dr. Byrd, ich drück Dir auch beide Daumen.

Eines würde mich aber noch interessieren: wo nimmst Du eigentlich die Energie her, so zu kämpfen?

Davon könnten wir alle wohl was lernen.
__________________
Gruß, Heinz
"Hartz IV ist offener Strafvollzug." (Götz Werner)
Wer einmal in den Fängen einer Arge war, wird nie wieder SPD wählen.
Heinzi1 ist offline  
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Alt 23.07.2008, 11:14   #113
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Standard AW: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

Ich wuensche Dir viel Erfolg und hoffe instaendig das alles klappt. Solltest du in diesen Rechtsstreit gewinnen, so bist DU DEUTSCHLAND!!! Ja, mein groessten Respekt vor Dir!

Gescheit genug bist du, und ich habe durch dich den Glauben an die Gesellschaft nicht komplett verloren.
__________________
Ich kann gar nicht so viel Essen wie ich auf Deutschland kotzen muss
Hawk321 ist offline  
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Alt 23.07.2008, 13:05   #114
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Standard AW: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

Zitat:
Zitat von Hawk321 Beitrag anzeigen
Ich wuensche Dir viel Erfolg und hoffe instaendig das alles klappt. Solltest du in diesen Rechtsstreit gewinnen, so bist DU DEUTSCHLAND!!! Ja, mein groessten Respekt vor Dir!

Gescheit genug bist du, und ich habe durch dich den Glauben an die Gesellschaft nicht komplett verloren.
Bedauerlicherweise ist es keine Intelligenz- sondern eine Machtfrage. Und da sieht es bei mir und meinen Bataillonen leider nicht so gut aus.

Aber die Geschichte ist auf unserer Seite! Was denn auch wieder irgendwie tröstlich erscheint.
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Alt 23.07.2008, 15:12   #115
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Standard AW: Sittenwidriger Wucherlohn in Vergabe-ABM

Zitat:
Zitat von dr.byrd Beitrag anzeigen
Bedauerlicherweise ist es keine Intelligenz- sondern eine Machtfrage. Und da sieht es bei mir und meinen Bataillonen leider nicht so gut aus.

Aber die Geschichte ist auf unserer Seite! Was denn auch wieder irgendwie tröstlich erscheint.
Da es eine Machtfrage ist, sollte man auch mal andere Strategien in Betracht ziehen. Eben habe ich bei Wikipedia gelesen:

Strafrechtliche Relevanz [Bearbeiten]
Lohnwucher ist nach § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch strafbar und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt regelmäßig vor, wenn der Arbeitnehmer durch die wucherische Entlohnung in wirtschaftliche Not gerät oder die Tat gewerbsmäßig begangen wird.
Die strafprozessuale Verfolgung von Lohnwucher ist nicht von einem Strafantrag des geschädigten Arbeitnehmers abhängig. Vielmehr müssen die Strafverfolgungsbehörden vom Amts wegen tätig werden, wenn ihnen Tatsachen bekannt werden, die einen Anfangsverdacht begründen.
Theoretisch möglich, aber praktisch nicht relevant ist auch, dass ein Arbeitnehmer dadurch Lohnwucher begeht, dass er sich eine unverhältnismäßig hohe Vergütung für seine Arbeitsleistung gewähren lässt[1].

Es ist also ein Offizialdelikt. Eine Strafanzeige kann jeder, der davon Kenntnis erhält, stellen. Sie kostet nichts und tut nicht weh.
Warum erstatten z.B. Forumsmitglieder nicht eine solche Anzeige?

Wenn 100 oder 200 Anzeigen in der selben Sache beim Staatsanwalt aufschlagen, wird das ein gewisses Aufsehen erregen. Es ist dann auch nicht so einfach, alles unter den Teppich zu kehren.

Gruß
speedport
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