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Alt 23.10.2007, 19:20   #1
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Standard EGV teilweise ablehnen bzw neu verhandeln

hallo zusammen .... grüßt euch ... jetzt habe ich auch mal ne frage
bin jetzt seit ca 1 jahr alg2 empfänger und soll jetzt plötzlich eine EGV unterschreiben ... wo ich den kasper in einer arbeitsfabrik machen soll ( integrationszentrum ) .... rollenspiele und usw.

wie sieht es eigentlich aus wenn ich diese EGV ablehne und stattdesen die ELO EGV vorlege ....

es grüßt der checker

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Alt 24.10.2007, 13:01   #2
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Beiträge: 47
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???????????????
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Alt 24.10.2007, 13:02   #3
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Beiträge: 47
Standard EGV teilweise ablehnen bzw neu verhandeln

??????????????
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Alt 24.10.2007, 13:06   #4
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Ort: NRW
Beiträge: 831
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Öhm... Ja, wie ist das...?


Ganz doof: Es ist Verhandlungssache zwischen Dir und Deinem SB...
Kann auch sein, daß die sich ganz krumm stellen udn versuchen Dir nen Strick aus der Ablehnug der EGV zu drehen, aber so lange Du verhandlungsbereit bist können die Dir offiziell rechtlich kaum was( soweit ich als nicht-Jurist das beurteilen kann).
__________________
Folgende Punkte gelten für ALLE meine Aussagen in diesem Forum:
-ich gebe hier grundsätzlich nur meine durchs Grundgesetz geschützte Meinung preis.
-ich biete keinerlei Rechtsberatung, sondern nur meine gewährfreien Erfahrungen und Meinungen.
-ich lasse mir von NIEMANDEM den Mund verbieten, bin aber gerne bereit mit jedem über meine Aussagen offen und ehrlich zu diskutieren.
Nimschö ist offline  
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