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| Tags: massnahme, verweigerung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.10.2007 Ort: 06869
Beiträge: 6
| hallo... ich bin neu hier und zufällig auf dieses forum gestoßen und möchte nun auch etwas dazu beitragen: vorneweg: ich bin 26 jahre, gelernte europa-korrespondentin, abschluss 2003, an berufserfahrung kann ich mehr oder weniger nur 10 monate callcenter nachweisen. seitdem bin ich auf der suche... ich hätte die chance ab november eine weiterbildung bzw. umschulung zur luftsicherheitsassistentin zu machen. dafür müsste ich vorher eine fünfmonatige schulung absolvieren die, laut stellenausschreibung, von der arge gefördert wird. jetzt habe ich mit meiner sachbearbeiterin gesprochen und die hat nur rumgedruckst, von wegen muss man erstmal persönlich nochmal drüber reden, und sie möchte eine arbeitgeberzusage haben usw. dabei steht in dem schreiben was ich bekommen habe, dass es hinterher eine vermittlungsquote von 100 % gibt. ich weiß langsam echt nicht mehr was ich machen soll. ich kann mich wohl auch leider nicht an eine andere arge wenden wegen der zuständigkeit. und für meinen zuständigkeitsbereich gibt es nur diese eine sachbearbeiterin. es kotzt mich so dermaßen an. da tut man alles mögliche und die legen einen nur steine in den weg. aber wenn man nicht tut was die von einem verlangen bekommt man gleich irgendwelche sanktionen. andere bekommen ständig irgendwelche maßnahme aufgebrummt auf die sie garkeine lust haben. zumal sie mir den bildungsgutschein auch von sich aus angeboten hatte. ich sollte damit ursprünglich eine kaufmännische qualifikation machen. wo ich der meinung bin, dass ich hinterher auch nicht mehr chancen auf dem arbeitsmarkt hätte. desweiteren hätte ich noch die möglichkeit gehabt eine neue ausbildung zu beginnen, aber auch dort hat sich meine liebe sachbearbeiterin quergestellt bezüglich einer klitzekleinen förderung. mfg |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.07.2007 Ort: MA/LU
Beiträge: 351
| Hallo Susi, also würde das Amt eventuell möglicherweise (aber nicht einmal das wäre garantiert) wenn eine Arbeitgeber darum ersuchen würde. Und die Arbeitgeber werden nicht um eine Bildung ersuchen, weil sie weder schon gegeben ist, noch vom Amt garantiert wird. Das ist nicht viel besser als die klassische Köpenickiade wo es ohne Wohnplatz keine Arbeitsstelle gibt und ohne Arbeitsstelle keinen Wohnplatz. Eigentlich ist es die moderne Form der Köpenickiade, wo wechselweise bürokratische Vorgänge um den ersten Platz buhlen. Tröstet dich der Gedanke, daß es fast allen so geht? Wahrscheinlich nicht. Noch schlimmer ist die Tatsache, daß man problemlos ein Bewerberseminar für 5000€ bekäme, während für qualifizierende Volkshochschulkurse über 500€ kein Geld da ist. Egal was der Auftrag des Volkes ist, egal was Politiker und ARGEn selbst erklären, das angestrebte Ziel ist nicht die Vermittlung in Arbeit, sondern das Halten in Arbeitslosigkeit. Und Geld fließt nur noch in korrupte Kanäle. Tja, hoffentlich habe ich dich nicht allzusehr frustriert und desillusioniert. Aber Wahrheit tut eben weh. Während fürs lügen die ARGEn zuständig sind.
__________________ tschüs ThomasF --- 10% Arbeitslose, Sozialfälle und Aufstocker sind für die Linkspartei 10% aller Wählerstimmen. Und täglich werden es mehr... |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2007
Beiträge: 839
| Hall Zitat:
Dennoch hier vielleicht ein kleiner Hoffmungsschimmer für Dich, liebe susi: Da Du schreibst "laut Stellenausschreibung von der ARGE gefördert" verstehe ich, dass eine Fördermöglichkeit generell besteht zu diesem Angebot. Falls das stimmt, so ist Deine jetzige Sachbearbeiterin der falsche Ansprechpartner. Sicher, die jetzige ARGE ist zwar zuständig für Dich - weil Wohnortgebunden, jedoch was hindert Dich daran, Dich mit den Vorgesetzten dieser Dame zu unterhalten? Nix! Also setze ein Schreiben auf, Antrag auf Überprüfung meiner Fördermöglichkeiten hinsichtlich Maßnahme... drüber, das Ganze an die Dienststellenleitung auf mit der Bitte um Förderung genau dieser gewünschten (und förderungswürdigen!) Maßnahme und beschreibe Deine Vorkenntnisse kurz, damit die sehen, dass eine Eignung und Zweckmäßigkeit der Maßnahme bei Dir vorliegt. Schildere auch kurz, dass Du die Entscheidung Deiner jetzigen Sachbearbeiterin nicht nachvollziehen kannst und weshalb. Erwähne in Deinem Schlusssatz (so nebenbei), so in etwa - ...dass Du die Zögerlichkeit Deiner Sachbearbeiterin als Untätigkeit wertest, Dich wieder in eine Erwerbstätigkeit zu bringen. (Das macht denen oft Beine, weil es impliziert, dass Du gewillt bist, gegen die ARGE eine Klage wegen Untätigkeit anzustreben, was die nicht so gerne haben!) Die werden Dein Schreiben sichten, Deine Sachbearbeiterin muss dazu Stellung nehmen und sicher wirst Du zu einem Gespräch geladen. Nimm Dir zum Gespräch Zeugen mit. Falls einfach nur eine plumpe Absage kommt, Widerspruch einreichen. Stell' Dich also ein wenig auf Kampf ein! RECHT viel Erfolg wünscht Dir H | |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 9
| am besten den Namen des Vorgesetzten rausfinden steht in aller regel auf der HP der zuständigen Arge (bei mir bei den Öffnungszeiten) |
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