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Nebenkostenpauschalen für Arbeitslose unzulässig; in Forum: Urteile / Entscheidungen; Hartz-IV-Empfänger bekommen die Nebenkosten ihrer Wohnung erstattet. Dabei dürfen die Gemeinden aber keine Pauschalen zu Grunde legen. Vielmehr sei der Leistungsträger verpflichtet, die tatsächlichen Kosten zu übernehmen, hat jetzt das ...
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Alt 04.11.2006, 14:54   #1
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
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Beiträge: 5.168
Standard Nebenkostenpauschalen für Arbeitslose unzulässig

Hartz-IV-Empfänger bekommen die Nebenkosten ihrer Wohnung erstattet. Dabei dürfen die Gemeinden aber keine Pauschalen zu Grunde legen. Vielmehr sei der Leistungsträger verpflichtet, die tatsächlichen Kosten zu übernehmen, hat jetzt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Der Fall: Einer arbeitslosen Frau hatte die Behörde mitgeteilt, die Zahlungen für Unterkunft und Nebenkosten seien zu hoch - und würden deswegen reduziert. Sie legte Beschwerde ein und bekam Recht. Die Behörde könne nicht einfach von einer Nebenkostenpauschale ausgehen. Vielmehr müsse sie die tatsächlichen Kosten übernehmen, urteilten die Richter. Außerdem sei der Frau nicht klar gemacht worden, welche Anforderungen für eine angemessene Wohnung gelten.

Aktenzeichen: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz L 3 ER 148/06

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Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
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