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LSG HH: Zur Erforderlichkeit eines Umzuges (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II); in Forum: Urteile / Entscheidungen - Wichtige Entscheidungen zu Hartz-IV, ALG, Sozialhilfe, Schulden...; Landessozialgericht Hamburg, Az.: L 5 B 18/08 PKH AS (S 31 AS 152/07), B.v. 13.01.2010 Norm: § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II Zur Erforderlichkeit eines Umzuges (§ 22 ...

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Alt 28.02.2010, 14:08   #1
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Standard LSG HH: Zur Erforderlichkeit eines Umzuges (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II)

Landessozialgericht Hamburg, Az.: L 5 B 18/08 PKH AS (S 31 AS 152/07), B.v. 13.01.2010

Norm: § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II

Zur Erforderlichkeit eines Umzuges (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II)

Leitsatz

1. Zu den anerkannten Umzugsgründen gehören u.a. auch nicht behebbare Konflikte mit anderen Hausbewohnern nach Scheitern zumutbarer „Befriedungsmaßnahmen" (Berlit in LPK-SGB II, a.a.O.). Ein in der rechtlichen Wertung hiermit vergleichbarer Fall kann in der Konstellation einer Entfremdung zweier auf engem Raum (einer kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung) in Wohngemeinschaft zusammenlebenden jungen Frauen aus schwierigen sozialen Verhältnissen vorliegen.

2. Grundsätzlich kann auch ein aus pädagogischen Gründen bezweckter Umzug erforderlich im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II sein. Dies umso mehr, wenn die Zielsetzung den Zwecken des Achten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIII -, nach dem die Klägerin gefördert wird, entspricht.
Zitat:
Erforderlich ist ein Umzug dann, wenn für ihn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (Berlit in LPK-SGB II, 3. Auflage 2009, § 22 Rn. 84). Zu den anerkannten Umzugsgründen gehören u.a. auch nicht behebbare Konflikte mit anderen Hausbewohnern nach Scheitern zumutbarer „Befriedungsmaßnahmen" (Berlit in LPK-SGB II, a.a.O.). Ein in der rechtlichen Wertung hiermit vergleichbarer Fall kann in der von der Klägerin vorgetragenen Konstellation einer Entfremdung zweier auf engem Raum (einer kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung) in Wohngemeinschaft zusammenlebenden jungen Frauen aus schwierigen sozialen Verhaltnissen vorliegen.
Bechluss: Tacheles EV - Entscheidungsdatenbank
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