Eigenheimzulage mindert "Hartz-IV"-Anspruch nicht immer
Eine Eigenheimzulage mindert grundsätzlich nicht den Anspruch auf "Hartz-IV"- Leistungen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts gilt das auch, wenn die Zuschüsse nicht zur Tilgung von Bankschulden verwendet werden. Sie müssten aber in den Hausbau fließen.
Geklagt hatte ein Erwerbsloser aus dem Raum Iserlohn, der in einem überwiegend selbst gebauten Haus lebt. Der Senat verwies den Fall aber wieder an das Landessozialgericht Essen, weil ihm Nachweise über die Zulagen-Verwendung fehlten. (Az.: B 4 AS 19/07 R) Stand: 30.09.2008 Eigenheimzulage mindert "Hartz-IV"-Anspruch nicht immer - Nachrichten - WDR.de
__________________ Dem Deutschen Volke
Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht
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