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Alt 24.09.2008, 18:36   #1
Redaktion
 
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Standard Behörde muss Nebenkostennachzahlung tragen

Hartz IV
Frankfurt (dpa) - Eine Hartz IV-Behörde muss eine angemessene Nebenkosten-Nachzahlung auch dann tragen, wenn der Arbeitslosengeld-II-Bezieher diese Rechnung zunächst selbst bezahlt hat. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Frankfurt hervor.



Die Behörde hatte es abgelehnt, für eine Nachzahlung aus dem Jahr 2006 aufzukommen. Die Begründung: Der Hilfebezieher habe die Rechnung ja schon aus eigenen Mitteln bezahlt und sei damit insoweit nicht mehr hilfebedürftig. Der Antrag sei zu spät gestellt worden.

Das Sozialgericht sah das anders. Die Behörde müsse schon bei Erlass eines Bewilligungsbescheides damit rechnen, dass nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Nachzahlung fällig werde. Dazu sei sie verpflichtet, unabhängig davon, ob der Hilfebezieher die Rechnung bei der Behörde einreicht, bevor oder nachdem er sie bezahlt hat.



Hartz IV: Beh
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Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
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