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OLG Düsseldorf zu Mietrückständen, 7.09.06; in Forum: Urteile / Entscheidungen; Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 30/06 Datum:07.09.2006 Leitsätze: BGB §§ 174, 177 Abs. 2, 180, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 1. Zur Anwendung des § 180 BGB auf ...
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Alt 29.08.2008, 20:10   #1
Redaktion
 
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Ort: NRW
Beiträge: 2.052
Standard OLG Düsseldorf zu Mietrückständen, 7.09.06

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 30/06
Datum:07.09.2006
Leitsätze:
BGB §§ 174, 177 Abs. 2, 180, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

1. Zur Anwendung des § 180 BGB auf eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
2. Ein Mietrückstand ist dann nicht mehr unerheblich im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB wenn er den Mietzins für einen Monat übersteigt.

weiterlesen hier: Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 30/06
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