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Alt 09.07.2008, 15:20   #1
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.168
Standard Renovierungsklauseln

Wichtiges Urteil für Mieter:




Vermieter dürfen keinen Zuschlag zur Miete als Ausgleich für unwirksame Renovierungsklauseln fordern.

Das hat der Bundesgerichtshof (Az: VIII ZR 181/07 vom 9. Juli 2008) entschieden und damit die Rechte von Mietern gestärkt.



Mieter müssen damit keine höhere Miete mehr zahlen, nur weil die Schönheits-Reparatur-Klausel in ihrem Vertrag ungültig geworden ist. Der Bundesgerichtshof wies damit die Klage eines Vermieters aus Düsseldorf ab. Der hatte einen Zuschlag von rund 70 Cent pro Quadratmeter und Monat gefordert, weil er Schönheitsreparaturen künftig allein zahlen sollte.



Hintergrund ist die BGH-Rechtsprechung der vergangenen Jahre. Danach sind zahlreiche Renovierungsklauseln in Mietverträgen unwirksam, weil zum Beispiel die Fristen in den Mietverträgen zu starr sind und sich nicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung beziehen.




WDR 2 Der Sender. - Quintessenz - Renovierungsklauseln
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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