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Alt 18.06.2008, 14:48   2 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
Redaktion
 
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Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.168
Standard Amt kann Eigenheimkredit für Hartz-IV-Empfänger tilgen

Empfänger von "Hartz-IV"-Leistungen können die Tilgungsraten für ein Eigenheim unter Umständen vom Amt erstattet bekommen. Das Bundessozialgericht entschied im Fall eines 60-jährigen Bielefelder Arbeitslosengeld-Empfängers.

Die örtliche ARGE hatte die monatlichen Kreditzinsen des Mannes übernommen, nicht aber die Tilgungsraten für dessen fast abbezahlte Eigentumswohnung. Die Sozialrichter urteilten nun, dass bei Eigennutzung einer weitgehend abbezahlten Immobilie die Ratenzahlungen als "Kosten der Unterkunft" zu zahlen sind. (Az.: B 14/11b AS 67/06 R)
Stand: 18.06.2008, 13:22 Uhr





Amt kann Eigenheimkredit für Hartz-IV-Empfänger tilgen - Nachrichten - WDR.de
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
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