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Angemessene Kosten der Unterkunft; LSG BB, L 32 B 458/08 AS ER, 04.04.2008; in Forum: Urteile / Entscheidungen; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Az.: L 32 B 458/08 AS ER vom 04.04.2008 rechtskräftig Angemessene Kosten der Unterkunft Auszug: Zitat: Welche Kosten angemessen i. S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 ...
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Alt 21.04.2008, 22:23   #1
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Standard Angemessene Kosten der Unterkunft; LSG BB, L 32 B 458/08 AS ER, 04.04.2008

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Az.: L 32 B 458/08 AS ER vom 04.04.2008 rechtskräftig

Angemessene Kosten der Unterkunft

Auszug:
Zitat:
Welche Kosten angemessen i. S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sind, ist nicht in erster Linie anhand der Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz des Landes Berlin vom 07. Juni 2005 (ABl. 3743), zuletzt geändert mit Verwaltungsvorschriften vom 30. Mai 2006 (ABl. 2062; im Folgenden: AV Wohnen) zu bestimmen. Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit obliegt im Streitfalle vielmehr den Gerichten; eine Rechtsverordnung zur näheren Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ist bisher nicht ergangen. Die Prüfung der Angemessenheit setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; u. a. Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 10/06 R, zitiert nach www.bundessozialgericht.de RdNr 24) eine Einzelfallprüfung voraus. Dabei ist zunächst die maßgebliche Größe der Unterkunft zu bestimmen, und zwar typisierend (mit der Möglichkeit von Ausnahmen) anhand der landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen über die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus (so wörtlich bereits LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 14. 06.07 -L 10 B 391/07 ASER, zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de; Beschluss des Senats vom 10. Juli 2007 -Az. L 32 B 823/07 ASER-).
Urteil: SGB, BRD, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Az.: L 32 B 458/08 AS ER vom 04.04.2008 rechtskräftig
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