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| Tags: kdu, umzugskosten |
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| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Pflicht zur Übernahme von Umzugskosten Vor einem Umzug soll sich der SGB II-Leistungsempfänger die Übernahme der Kosten der neuen Wohnung und ggfs. des Umzugs selbst sichern lassen. Die Zusicherung ist zu erteilen, wenn der Umzug vom Leistungsträger veranlasst oder aus sonstigen Gründen notwendig ist und die Unterkunftskosten der neuen Wohnung angemessen sind. In einem vom LSG Schleswig-Holstein zu entscheidenden Fall hatte der SGB II-Leistungsträger zwar die Übernahme der Kosten der neuen Wohnung zugesichert, aber nicht die der Umzugskosten. Das Gericht hat dies als treuwidrig bezeichnet und darauf hingewiesen, dass die Übernahme der Umzugskosten auch ohne vorherige Zusicherung möglich sei. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. 1. 2007 - L 11 B 479/06 AS PKH - aus Info-Also Heft I 2008
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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