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Bundessozialgericht: Warmwasserkosten sind vom Hartz IV-Regelsatz zu zahlen; in Forum: Urteile / Entscheidungen; Kassel ( pr -sozial) - Warmwasserkosten sind im Regelsatz für Hartz IV-Bezieher enthalten und dürfen grundsätzlich von den zusätzlichen Leistungen für die Unterkunft abgezogen werden. Dies entschied das Bundessozialgericht in ...
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Alt 27.02.2008, 13:52   #1
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard Bundessozialgericht: Warmwasserkosten sind vom Hartz IV-Regelsatz zu zahlen

Kassel (pr-sozial) - Warmwasserkosten sind im Regelsatz für Hartz IV-Bezieher enthalten und dürfen grundsätzlich von den zusätzlichen Leistungen für die Unterkunft abgezogen werden. Dies entschied das Bundessozialgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Ein Hartz IV-Bezieher hatte sich gegen die Kürzung seiner Leistung zur Wehr gesetzt. Die zuständige ARGE des Landkreises Konstanz hatte von dem Monatsbetrag 28 Euro abgezogen. Begründet hatte dies die Hartz IV-Behörde damit, die Kosten für Haushaltsenergie seien bereits in der Regelleistung enthalten....

weiterlesen auf: PR-SOZIAL, das Presseportal...
Martin Behrsing ist offline  
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Alt 01.06.2008, 00:00   #2
Redaktion
 
Benutzerbild von vagabund
 
Registriert seit: 22.06.2005
Ort: NRW
Beiträge: 2.052
Standard AW: Bundessozialgericht: Warmwasserkosten sind vom Hartz IV-Regelsatz zu zahlen

und hier nun endlich der volle Text der Entscheidung:

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 27.2.2008, B 14/11b AS 15/07 R
__________________
Gruß
vagabund
.................................................. ..................................
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Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung.

"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner
vagabund ist offline  
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