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S 47 AS 256/05 ER Unterkunftskosten; in Forum: Urteile / Entscheidungen; Urteil vom Sozialgericht Oldenburg vom 01.11.2005 S 47 AS 256/05 ER Angemessenheit von Heizkosten Text: Zitat aus dem Beschluss des SG Oldenburg vom 01.11.2005 (S 47 AS 256/05 ER): "....Der ...
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Alt 24.11.2005, 14:53   #1
Lusjena
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard S 47 AS 256/05 ER Unterkunftskosten

Urteil vom Sozialgericht Oldenburg vom 01.11.2005

S 47 AS 256/05 ER

Angemessenheit von Heizkosten
Text: Zitat aus dem Beschluss des SG Oldenburg vom 01.11.2005 (S 47 AS 256/05 ER):

"....Der Auffassung des Antragsgegners, dass vorliegend nicht die tatsächlichen, sondern lediglich sogenannt angemessene Heizungskosten bei der Bedarfsberechnung in Ansatz zu bringen seien, vermag sich das Gericht nicht anzuschließen. Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob die vom Antragsgegner erarbeitete Heizungskostenrichtlinie im Allgemeinen sachlich zutreffend ist und einer rechtlichen Überprüfung stand hält. Denn eine abstrakte und allgemeine Pauschalierung der Heizungskosten kann nur einen Anhaltspunkt für die Bestimmung der Angemessenheit der Heizungskosten bieten.

Tatsächlich bestimmt sich das Maß der notwendigen Aufwendungen für die Beheizung einer Wohnung im Wesentlichen nach der Art und Wärmedämmung der betreffenden Wohnung. Daher folgt das Gericht im Ansatz der in der Literatur vertretenen Ansicht (Berlit in: LPK – SGB II, 1. Aufl. 2005, § 22 Rdn. 50), dass zunächst für die Vorauszahlungsfestsetzungen der Versorgungsunternehmen eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenen Heizungsverhalten vorliegen.

Zwar mag es Fälle geben, bei denen die Kosten der Unterkunft angemessen, die Heizungskosten jedoch deswegen unangemessen sind, weil etwa der Hilfesuchende nicht ordnungsgemäß heizt oder weil durch einen besonders schlechten baulichen Zustand oder besonderen geringen Wirkungsgrad der Heizung völlig unangemessen hohe Heizungskosten entstehen.

Im Regelfall orientiert sich die Frage der Angemessenheit der Heizungskosten jedoch an den Kosten der Unterkunft, was zur Folge hat, dass evtl. schlecht isolierte Wohnungen oder solche, bei denen die Heizung nur mit einem geringen Wirkungsgrad ausgestattet ist, zwar zu unangemessenen Heizungskosten, aber gleichwohl zur Verpflichtung der Übernahme durch den Träger der Leistungen nach dem SGB II führen (vgl. SG Oldenburg, Beschluss vom 20. Juli 2005 – S 47 AS 259/05 ER -, SG Lüneburg, Beschluss vom 21. Juli 2005 – S 25 AS 311/05 ER, SG Aurich, Beschluss vom 29. August 2005 – S 25 AS 103/05 ER -).

Daher sind im vorliegenden Einzelfall grundsätzlich die monatlichen Abschlagsbeträge für den Bezug von Gas als Ausgangspunkt für die Kosten der Heizung zu nehmen..."


Hier zum Urteil http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/...ds=&sensitive=



Zitat:
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