Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

... Unterkunft

SG Aachen S 21 AS 58/05 ER Übernahme der Eigenheimkosten; in Forum: Urteile / Entscheidungen; Zitat: Die Größe einer Mietwohnung ist in Hinblick auf die Angemessenheit anders zu beurteilen als die Größe eines selbst bewohnten Hauses. Bei einem selbst bewohnten Haus ist in Anlehnung an ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Urteile / Entscheidungen > ... Unterkunft

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 18.11.2005, 17:48   #1
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.411
Standard SG Aachen S 21 AS 58/05 ER Übernahme der Eigenheimkosten

Zitat:
Die Größe einer Mietwohnung ist in Hinblick auf die Angemessenheit anders zu beurteilen als die Größe eines selbst bewohnten Hauses. Bei einem selbst bewohnten Haus ist in Anlehnung an § 12 Abs. 3 Nr. 5 SGB II davon auszugehen, dass es sich um eine ange¬messene Unterkunft handelt, wenn zwei Personen ein Haus von 118 qm bewohnen. Bei einer anderen Beurteilung würde letztlich § 12 Abs. 3 Nr. 5 SGB II ins Leere gehen. Denn wenn die Antragsteller nicht die tatsächlichen übernahmefähigen Kosten der Unterkunft von der Antragsgegnerin gezahlt bekommen, können sie letztlich das angemessene Hausgrundstück nicht weiter behalten und wären zu einer Verwertung gezwungen. Dies steht im Widerspruch zu § 12 Abs. 3 Nr. 5 SGB 11.
weiteres in der Anlage. Auch der Hinweise des Gerichtes, wie man an sein Geld kommt, falls die ARGE nicht bezahlen will. Ebenso ein Schriftsatz der Antragsgegnerin, der man eigentlich mehr jur. Sachverstand hätte zutrauen sollen. Denn die Kosten des Rechtsstreites hätte diese sparen können und somit ein Stück dazu beitragen können, dass die Kosten durch Hartz-IV nicht so aus dem Ruder laufen. Aber dies scheint aber nicht weiter interessant für die ARGE zu sein.



Zitat:
Reg. Benutzer dieses Forums können hier zu dem Urteil ihre Meinung abgeben: Diskussionsbereich
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf sg_aachen_s21_as58-05_er_268.pdf (96,4 KB, 271x aufgerufen)
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
KDU Aachen,Lesenswert wolliohne Kosten der Unterkunft 8 06.05.2008 20:06
S 11 AL 95/05 SG Aachen vom 04.01.2006 Lusjena ... Allgemeine Entscheidungen

0 25.01.2006 20:01
SG Aachen S 21 AS 77/05 ER B.v. 20.12.05 Hauseigentum Martin Behrsing ... Unterkunft

0 23.12.2005 10:57
SG Aachen S20 SO 53/05 ER Ralf Hagelstein Diskussionsbereich Urteile / Entscheidungen 5 30.06.2005 19:26
Übernahme von Stromkostenrückständen SG Aachen S 20 SO 53/05 Martin Behrsing ... Unterkunft

0 29.06.2005 15:05


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:29 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland