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Alt 12.05.2007, 12:54   #1
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard Hartz IV: Warmwasser nicht in den Regelleistungen enthalten

Hartz IV: Warmwasser nicht in den Regelleistungen enthalten 12.05.2007 Chemnitz (pr-sozial) Laut einer Entscheidung des Sozialgericht Chemnitz müssen Arbeitsgemeinschaft (Argen) bzw. Arbeitsagenturen den Hartz IV-Betroffenen das Warmwasser bezahlen. Dies sei nicht aus dem Regelsatz zu bestreiten. Anders lasse sich ein menschenwürdiges Leben nicht sichern. (Aktenzeichen L 3 AS 101/06).
Ausgegangen war die Klage von einem Paar aus dem Erzgebirge, dem die die Job-Center-Arbeitsgemeinschaft einen pauschalen Betrag für warmes Wasser von den Unterhalskosten einbehalten hatte. Die Richter machten deutlich, dass sich dieses Vorgehen nicht mit den geltenden Regeln für Hartz IV vereinbaren lasse. Im Gegensatz zu den Energiekosten gehöre warmes Wasser nicht zu den Kosten, die in den Regelleistungen enthalten seien.
Warmes Wasser aus der Leitung von den Unterhaltszahlungen zu bestreiten sei für Leistungsempfänger nicht zumutbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Erneut zeigt sich, dass Gerichte den Regelsatz bei Hartz IV für nicht ausreichend halten.
http://www.elo-forum.net/hartz-iv/121-12052007-432.html
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Martin

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