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| Tags: mietkaution |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.03.2008 Ort: Münsterland
Beiträge: 858
| Guten Morgen all meine Frage an euch: wie lange darf ein Vermieter allgemein die Mietkaution festhalten vorrausgesetzt das es natürlich keine Mängel bei der Übergabe gibt.Die Wohnung wird Besenrein laut Mietvertrag auch übergeben!
__________________ lg: penelope um Mitglied einer Schafherde zu sein, musst Du selbst ein Schaf sein |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.03.2008 Ort: Silicontown/Eastside
Beiträge: 319
| Hi penelope, soweit ich weiß,muß. der Vermieter die Mietkaution in der Regel sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückgeben. Gruß Sprotte
__________________ Solange mir kein rechtskräftiger Gerichtsbeschluß vorgelegt wird,in dem klipp und klar steht,ich wurde entmündigt,bestimme ich alleine über mein Leben. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.03.2008 Ort: Münsterland
Beiträge: 858
| Hallo Sprotte na da möchte ich mal hof..fen, das dich diesmal irst, oh ha wenn ich das meiner Schwester erzähle. Danke dir Sprotte!
__________________ lg: penelope um Mitglied einer Schafherde zu sein, musst Du selbst ein Schaf sein |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.03.2008 Ort: Silicontown/Eastside
Beiträge: 319
| Hi penelope. hier hast Du noch einen Link,da steht es noch etwas genauer. Mietrecht, K Gruß Sprotte PS.: Guck Dir besonders Punkt 3 Abs b an.
__________________ Solange mir kein rechtskräftiger Gerichtsbeschluß vorgelegt wird,in dem klipp und klar steht,ich wurde entmündigt,bestimme ich alleine über mein Leben. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.055
| Es stimmt: Der Vermieter muß spätestens sechs Monate nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung die Kaution plus aufgelaufener Zinsen (der Vermieter muß die Kaution mindestens zum Spar-Eckzins, also zu dem Prozentsatz verzinst auszahlen, den man bekäme, wenn man das Geld auf einem normalen Sparbuch anlegte) an den Mieter auszahlen. Diese 6-monatige Frist kommt daher, weil z.B. versteckte, noch vom Mieter zu vertretende Mängel herauskommen könnten, besonders jedoch, weil sich Nebenkosten zum Teil nicht so schnell abrechnen lassen,- und es ja vorkommen kann, daß der ausgezogene Mieter da noch etwas nachzahlen müßte. Doch recht oft, und erst recht, wenn das Mietverhältnis konfliktfrei war, dauert die Rückzahlung in der Regel nicht so sehr lange. Doch, wie gesagt: REchtlich kann sich der Vermieter diese sechs Monate Zeit lassen.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.03.2008 Ort: Silicontown/Eastside
Beiträge: 319
| @ Rounddancer Ich weiß,der Link geht nicht...leider.Penelope steht trotzdem nicht im Regen,gibt ja noch PN. Hier hab ich noch etwas Interressantes bezüglich der Mietkaution : BGH, Urteil vom 18. 1. 2006 - VIII ZR 71/ 05 Gruß Sprotte
__________________ Solange mir kein rechtskräftiger Gerichtsbeschluß vorgelegt wird,in dem klipp und klar steht,ich wurde entmündigt,bestimme ich alleine über mein Leben. |
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