Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

Umfragen / Meinungen

Mietkaution; in Forum: Allgemein; Guten Morgen all meine Frage an euch: wie lange darf ein Vermieter allgemein die Mietkaution festhalten vorrausgesetzt das es natürlich keine Mängel bei der Übergabe gibt. Die Wohnung wird Besenrein ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Allgemein > Umfragen / Meinungen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags:

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 18.10.2008, 01:53   #1
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von penelope
 
Registriert seit: 02.03.2008
Ort: Münsterland
Beiträge: 858
Standard Mietkaution

Guten Morgen all

meine Frage an euch: wie lange darf ein Vermieter allgemein die Mietkaution festhalten vorrausgesetzt das es natürlich keine Mängel bei der Übergabe gibt.

Die Wohnung wird Besenrein laut Mietvertrag auch übergeben!
__________________
lg:
penelope

um Mitglied einer Schafherde zu sein, musst Du selbst ein Schaf sein
penelope ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2008, 02:05   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Sprotte
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Silicontown/Eastside
Beiträge: 319
Standard AW: Mietkaution

Hi penelope,
soweit ich weiß,muß. der Vermieter die Mietkaution in der Regel sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückgeben.

Gruß Sprotte

__________________
Solange mir kein rechtskräftiger Gerichtsbeschluß vorgelegt wird,in dem klipp und klar steht,ich wurde entmündigt,bestimme ich alleine über mein Leben.
Sprotte ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2008, 02:14   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von penelope
 
Registriert seit: 02.03.2008
Ort: Münsterland
Beiträge: 858
Standard AW: Mietkaution

Hallo Sprotte

na da möchte ich mal hof..fen, das dich diesmal irst, oh ha wenn ich das meiner Schwester erzähle.

Danke dir Sprotte!
__________________
lg:
penelope

um Mitglied einer Schafherde zu sein, musst Du selbst ein Schaf sein
penelope ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2008, 02:23   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Sprotte
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Silicontown/Eastside
Beiträge: 319
Standard AW: Mietkaution

Hi penelope.
hier hast Du noch einen Link,da steht es noch etwas genauer.
Mietrecht, K

Gruß Sprotte
PS.: Guck Dir besonders Punkt 3 Abs b an.
__________________
Solange mir kein rechtskräftiger Gerichtsbeschluß vorgelegt wird,in dem klipp und klar steht,ich wurde entmündigt,bestimme ich alleine über mein Leben.
Sprotte ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2008, 09:38   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Rounddancer
 
Registriert seit: 30.08.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.055
Ausrufezeichen AW: Mietkaution

Es stimmt: Der Vermieter muß spätestens sechs Monate nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung die Kaution plus aufgelaufener Zinsen (der Vermieter muß die Kaution mindestens zum Spar-Eckzins, also zu dem Prozentsatz verzinst auszahlen, den man bekäme, wenn man das Geld auf einem normalen Sparbuch anlegte) an den Mieter auszahlen.

Diese 6-monatige Frist kommt daher, weil z.B. versteckte, noch vom Mieter zu vertretende Mängel herauskommen könnten, besonders jedoch, weil sich Nebenkosten zum Teil nicht so schnell abrechnen lassen,- und es ja vorkommen kann, daß der ausgezogene Mieter da noch etwas nachzahlen müßte.

Doch recht oft, und erst recht, wenn das Mietverhältnis konfliktfrei war, dauert die Rückzahlung in der Regel nicht so sehr lange. Doch, wie gesagt: REchtlich kann sich der Vermieter diese sechs Monate Zeit lassen.
__________________
Heinz

Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird!

Rounddancer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2008, 12:43   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Sprotte
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Silicontown/Eastside
Beiträge: 319
Standard AW: Mietkaution

@ Rounddancer

Ich weiß,der Link geht nicht...leider.Penelope steht trotzdem nicht im Regen,gibt ja noch PN.
Hier hab ich noch etwas Interressantes bezüglich der Mietkaution :
BGH, Urteil vom 18. 1. 2006 - VIII ZR 71/ 05

Gruß Sprotte
__________________
Solange mir kein rechtskräftiger Gerichtsbeschluß vorgelegt wird,in dem klipp und klar steht,ich wurde entmündigt,bestimme ich alleine über mein Leben.
Sprotte ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mietkaution Snowflake Allgemeine Fragen 7 23.08.2008 08:38
Argumentationshilfe Mietkaution Seminor Kosten der Unterkunft 0 03.12.2007 11:34
Mietkaution und Darlehen Paula06 Kosten der Unterkunft 4 05.07.2007 08:04
Rückzahlung/Mietkaution Shiva Kosten der Unterkunft 6 04.03.2007 15:58
Mietkaution smc Kosten der Unterkunft 6 13.12.2005 09:50


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:45 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland