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Umfrageergebnis anzeigen: Sollte jeder Leistungsbescheid SOFORT mit seiner GENAUEN Berechnung kommen?

Ja, das würde ich begrüßen, weil... 56 96,55%
Nein, das würde ich nicht begrüßen, weil... 0 0%
Das ist mir egal, weil....... 2 3,45%
Teilnehmer: 58. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Antwort

 

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Alt 22.06.2008, 19:18   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.719
Frage Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

Würdest du es begrüßen, wenn dir deine Arge zu jedem Bescheid und zu jeder Leistungszahlung sofort eine Seite beifügt, auf der sie dir genau mitteilt, aus welchen Einzelposten sich die bisher nur als Gesamtbeträge ausgewiesenen KdU u. 'Sicherung zum Lebensunterhalt , inkl. Mehrbedarfe' zusammensetzt und wie diese im Detail für deinen Fall berechnet wurden ?

Mich nerven diese nicht selbsterklärenden Bescheide als paar Monate sehr.
Deshalb würde ich nun gern den Vorschlag mit euch durchzusetzen versuchen, dass die Arge zu jedem Bescheid und zu jeder Überweisung 1 Seite beifügen muss, aus dem für uns sofort klar ersichtlich ist, wie sich die Gesamtbeträge im Einzelfall zusammensetzen und berechnet werden.

Was meint ihr zu diesem Vorschlag?
Ich bitte euch hier möglichst zahlreich abzustimmen und kurz Stellung zu nehmen. Damit wir das dann mit gemeinsamen Druck in die Mühle der Gesetze und Verordnungen einspeisen können.
__________________
Gruß! ethos07

Bin bis gegen Ende Okt. nur selten online.
Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

Geändert von ethos07 (22.06.2008 um 19:26 Uhr).
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Alt 22.06.2008, 20:36   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von angel6364
 
Registriert seit: 27.02.2007
Ort: Landkreis Nürnberger Land
Beiträge: 2.658
Standard AW: Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

Klar würde ich das begrüssen.
Aber genauso klar wird das nie Standard werden.
Und beides aus dem gleichen Grund: man würde schneller erkennen, um wieviel Geld die Argen uns betrügen, mehr Menschen würden Widersprüche einlegen...

Viele Grüße,
angel
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Der Weg ist das Ziel - aber die Strassen werden auch immer schlechter!
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Alt 23.06.2008, 09:33   #3
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Benutzerbild von ashna
 
Registriert seit: 29.05.2008
Ort: Gevelsberg
Beiträge: 432
Standard AW: Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

Ich wäre auch dafür.
So hätte man auch einen Überblick über die viel zitierten Ansparbeträge. Somit könnte man der Arge auch zeigen, was die da eigentlich für einen Mumpitz erzählen. Auch die Argumentation von denen, was alles im RS enthalten ist. Die würden sehen, wieviel von allem darin enthalten ist.
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Kinder wollen nicht auf das Leben vorbereitet werden, sie wollen leben.

Ekkehard von Braunmühl

ashna ist gerade online  
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Alt 23.06.2008, 10:11   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 06.07.2005
Ort: Kreis Ludwigsburg
Beiträge: 8.264
Standard AW: Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

dann das Rätselraten endlich aufhören würde.

Sind mehrere Leute in einem Haushalt, aber nicht in einer BG, sind die Bescheide einfach nicht nachvollziehbar...
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Gruß aus Ludwigsburg
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Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren

Meine Beiträge basieren auf persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung
Ludwigsburg ist gerade online  
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Alt 23.06.2008, 10:17   #5
Eka
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Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.661
Standard AW: Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

Schließe mich der Meinung der vorherigen Poster/innen an. Wäre sehr begrüßenswert.


Eka
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Pecunia non olet.
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Alt 23.06.2008, 10:22   #6
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Benutzerbild von Selene
 
Registriert seit: 09.10.2007
Ort: überall nur nich in D
Beiträge: 169
Standard AW: Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

Weil man dann einen besseren Durchblick hat.Im gegensatz zu den SB´s.
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Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.
Selene ist offline  
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Alt 23.06.2008, 10:24   #7
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Forumnutzer
 
Benutzerbild von Arwen
 
Registriert seit: 20.08.2006
Ort: Köln
Beiträge: 2.271
Standard AW: Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

Hallo

Ich schäme mich ja fast zu sagen, dass ich meinen Bescheid nachvollziehen kann. Wir sind drei Personen, ich bin alleinerziehend mit Minijob.

Allerdings sind mir auch schon Bescheide untergekommen, bei denen das nicht der Fall ist, ganz klar! Und um den Wurm darin zu finden, müssen die einzelnen Positionen einfach aufgesplittet werden, um einen evtl. Fehler bzw. den Grund für die Nichtnachvollziehbarkeit zu finden, der ja auch oft durch eine Änderung verursacht wurde, von der nicht nötig befunden wurde, sie im Bescheid unter den Bemerkungen kurz zu erwähnen, da stimme ich zu. *bandwurmsatz-ende*

Gruß
Arwen
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Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet,
dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell
Arwen ist offline  
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Alt 23.06.2008, 10:29   #8
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Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 651
Standard AW: Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

Ich bin auch dafür, damit man nicht immer alles nachrechnen muss.
Viele Rechenwege sind nicht nachvollziehbar, nicht mal der Teamleiter wusste, wie was berechnet worden war. "Der Computer rechnet immer richtig" Nur das der PC mit den eingegebenen Zahlen des SB rechnet wird nicht berücksichtigt. (da SBs ja keine Fehler machen).
Mir war aufgefallen, dass die KdU zu niedrig waren (Eigentum) Ich habe dann bei stundenlangem Suchen herausgefunden, dass die monatliche Haftpflicht als Jahresbeitrag genommen worden war.
ela1953 ist gerade online  
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Alt 23.06.2008, 18:12   #9
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 608
Standard AW: Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

Unbedingt.
Häufig sind auch Fehler drin, weil alte Eingabedaten scheinbar komplett übernommen werden können, und bei Änderungen vergessen wird, diese mit aktuellen Zahlen zu überschreiben.

M.
__________________
"The first step to start a successful revolution, is to destroy all leading revolutionaries !"
- Danielle Brisebois, New Radicals

"-- really deep shit on her mind."
-Gregg Alexander, ebda.
Neuerdings ist gerade online  
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Alt 23.06.2008, 18:18   #10
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.613
Standard AW: Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

Och, da gibt es ein recht einfaches Mittel: Gegen nicht nachvollziehbare Bescheide legt man vorsorlich erstmal Widerspruch ein.

Begründung folgt, sobald eine Erklärung der Berechnung schriftlich vorliegt.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 24.06.2008, 14:41   #11
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.719
Standard AW: Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

Bitte gebt noch eure Meinungen weiter hier ab!

Denke, ich brauche so in etwa 50 Stellungsnahmen aus unserem elo-forum hier, damit ich mit denen dann noch in den "fremden" Foren etc. dieselbe Frage stellen kann - und wenn gut 100 befürwortende Meinungen zusammen sind, geht's dann weiter.

Na, wäre doch gelacht, wenn 6 Millionen von diesen blöden Bescheiden geplagte Bürger gemeinsam mit den paar uns noch wohlgesonnenen Verbänden, Kirchen u. Vereinen in diesem Staat diese Kleinigkeit nicht mehr gegen eine Handvoll dreister "Experten" im BMAS und der BA durchsetzen könnten!

Das werden wir jetzt mal schauen!!


* * *

Zitat:
Zitat von Kerstin_K Beitrag anzeigen
Och, da gibt es ein recht einfaches Mittel: Gegen nicht nachvollziehbare Bescheide legt man vorsorlich erstmal Widerspruch ein.

Begründung folgt, sobald eine Erklärung der Berechnung schriftlich vorliegt.
Dass du das als 'Alteingesessene' hier das alles aus dem ff beherrscht, glaube ich dir gern :-)
Aber Neulinge sind da komplett verloren.
Und auch ich z.B. muss jedesmal noch lange grübeln - so auch jetzt gerade wieder:
1. Wie komme ich in nützlicher Frist an die schriftliche Erklärung der mir pauschal vor die Nase gesetzten Berechnungen? Wie formuliere ich das?
Und dazu kommt diesmal noch: Warum weicht der Zahlbetrag, den sie mir überwiesen haben von dem ab, was ich aus dem - mir unverständlichen - Bescheid ersehe?
2. Wenn mir dann nach mehreren Wochen erst die schriftliche Berechnung vorliegt, grüble ich erneut, was mir wie nicht richtig daran erscheint, krame erneut in meinen Unterlagen und schreibe dann die Begründung zu vorsorglichen Widerspruch. Und da ich kein juristischer Profi bin, ist auch das jedesmal reichlich ärgerlich aufwändig.
3... und dann vergehen erstmal Monate bis dieser Widerspruch eine Antwort erhält. Und wenn es mehrere beanstandete Punkte waren, erhält man häufig auch nur eine Teilantwort zu einem Punkt daraus und einen neuen Änderungsbescheid - und das Chaos der diversen Bescheide beginnt.
4. Besonders lästig wird es, wenn sich in der Zwischenzeit irgendetwas an den Verhältnissen geändert hat - da blickt am Ende durch die Widerspruchsflut maximal noch ich alleine durch - und die in der Widerspruchsstelle meines JC garantiert wieder anders.


Und dabei wäre alles mit 1 Blatt Berechnungsdarstellung, das den Bescheiden automatisch beigefügt wird, erledigt -
DAS finde ich echt eine Verschwendung von Steuergeldern, Wäldern und last but not least unserer Arbeitskraft.
__________________
Gruß! ethos07

Bin bis gegen Ende Okt. nur selten online.
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Alt 24.06.2008, 14:56   #12
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.433
Standard AW: Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

ok,schliesse mich gerne an.

Zweifele allerdings a.d.Umsetzung.
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Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 24.06.2008, 15:10   #13
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Registriert seit: 06.07.2005
Ort: Kreis Ludwigsburg
Beiträge: 8.264
Standard AW: Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

Hat schon mal jemand, in dessen BG eute raus und wieder reingekommen sind versucht, seine Ansprüche aus eionem Jahr zusammen zu rechnen und mitz dem verglichen, was bezahlt wurde?

Ich habs x Mal versucht, gestimmt hats noch nie...
Und nachvollziehbar erklären, warum das so ist, konnte genau auch noch niemand...

auch wenns zum Teil nur kleine Beträge sind... es müßte nachvollziehbar sein...
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Gruß aus Ludwigsburg
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Alt 24.06.2008, 15:55   #14
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Beiträge: 487
Standard AW: Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

Unser Jobcenter "versucht" Nachvollziehbarkeit zu liefern. Klappt aber nicht, denn es gibt keine speziellen Formulare/Berechnungsbogen für spezielle Fälle wie z.B. unseren:BG 2 Personen, ich ALG II, er GRUSI nach dem XII.ten
Er bekommt NULL Leistung vom Jobcenter ( höchstens dummer- überflüssigerweise eine Einladung um über sein Bewerberangebot zu sprechen), aber uns stülpen sie ewig Formulare drüber (z.B. angemessene KdU/Heizkosten), die nur bei einer reinen ALG II-BG passen.

Effekt zur Zeit daraus: Seine hälftigen Heizkosten (getragen vom Sozialamt/Kommune) gelten als angemessen, meine nicht (getragen von ARGE/Kommune).

Zur Frage "warum" äußern sich beide Leistungsträger nicht bzw. sehr schwammig

Da muß unbedingt(!) Klarheit her; so geht das nicht
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Gruß von
Sonntagsmaja
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"Manchmal denke ich, der beste Beweis dafür, dass es anderswo im Universum intelligentes Leben gibt, ist der, dass noch keiner versucht hat, Kontakt mit uns aufzunehmen."

(Bill Watterson)
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Alt 24.06.2008, 18:39   #15
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Benutzerbild von jane doe
 
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Ort: Düsseldorf
Beiträge: 356
Standard AW: Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

weil ...

ein bescheid, der nicht nachvollziehbar ist, ist nicht vollständig!
jane doe ist offline  
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Alt 24.06.2008, 20:27   #16
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Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 20
Standard AW: Leistungsbescheide: sofort mit GENAUEN Berechnungsgrundlagen?

Moah ja, das wär doch mal ne idee.
Ich find diesen ganzen Berechnungsmist zum ko**en.
Nur mal als Beispiel: bis mitte Mai war ich noch in einer BG: Freund war normal arbeiten, hat 1200€ netto verdient. kind - kindergeld 154€. ich hab ALG2 bekommen = 105€
jetzt wohn ich mit meinen sohn allein. Normalerweise sagt man ja, Alleinerziehende bekommen 347€ + 125 mehrbedarf + Kind 208€ = 680€ klasse. ich seh allerdings nichtmal die hälfte davon im monat oÔ wasn das? Klar, die rechnen kindergeld 154 und unterhalt von 125€ mit an. Aber komisch is das schon. Ich hab nun 662€ im monat zum leben mit kind. "Damals" in der BG warens gut 1500€ (über die hälfte mehr) da hab ich schon nicht durchgeblickt in der berechnung.
Das beste is der Mai - ich bin am 16ten in die neue Wohnung eingezogen, also eigentlich genau in der mitte des monats. die komplette miete rechnen die deppen von der ARGE durch 2 oÔ (obwohl das gar nicht geht, da der Mai 31 Tage hat.. aber gut, da hab ich dann ne mahnung bekommen - immer drauf -.-" ) und an ALG2 hab ich satte 139€ bekommen ôO wer soll davon leben? das is noch nichtmal annähernd die hälft von 383€, die ich im gesamten Monat erhalte. Mal teilen se einfach durch 2 und mal ziehen se einem irgendnen kikifatz noch ab. ich blick da überhaupt nicht durch
Sone aufschlüsselung wär mal super. aber wenn sowas kommt, dann doch auch nur wieder schwammig oder unleserlich.
Dana84 ist offline  
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