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| Tags: freiwillige, zwangsverrentung |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.10.2007
Beiträge: 62
| Hallo zusammen, mich würde da mal das Gegenteil zur Zwangsverrentung interessieren: Wie kommt man so früh wie möglich in Rente, wenn die Höhe der Abschläge egal ist ? Leider born nach 1951 und die 35/45 Jahre Regelung und andere Details sind mir auch bekannt. Ist da 60 das Minimum oder gibts noch was ? Mir würde ja schon 1% wegen Arbeitsunfähigkeit reichen - aber wie, wenn zu fit ? (Hintergrund: Betriebsrente wird erst ab Zahlung einer (egal wie hohen) Rente ausbezahlt) Da habe ich hier genau das umgekehrte Problem wie die Harzer hier - ist halt leider so....... Noch einen schönen Abend, Aloisius (Irgendwie gefallen mir die Smileys - in meiner Firma war sowas nicht gewünscht.....) |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 390
| Bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit ist das keine Frage des Alters, sondern nur der medizinischen Umstände und der Zurücklegung bestimmter Versicherungszeiten. Wenn man ansonsten die Auslaufregelungen für Geburtsjahrgänge bis 1951 außer acht läßt, hieße das meines Wissens: Altersrente frühestens ab dem 63. Lebensjahr, wohlgemerkt mit Abschlägen. Von einer Regelung mit 60 Jahren ist mir nichts bekannt. Am besten, Du rufst mal bei der Rentenversicherung Bund in Berlin (frühere BfA) an, die können da am besten Auskunft geben und haben auch eine kostenlose Rufnummer. Vor allem deshalb, weil Einzelheiten in Form von Übergangsregelungen für bestimmte Jahrgänge bestehen können. |
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| | #3 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| wir biotten doch darum, dass nicht eifach nur Fragen gestellt werden, sondern dass einfach mal bei uns im Forum geschaut wird. Gerade dazu haben wir wirklich gute Infos zur Verfügung gestellt. Z.B. Forum: Abwehr von Behördenwillkür.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.05.2006 Ort: in den Weiten Hessens
Beiträge: 248
| Also interessant ist das schon. Wie kann man frühestmöglich in Rente gehen. Ich hätte gar nichts dagegen gehabt, wenn sie mich mit 58 "zwangsverrentet" hätten. Ich Jg 1950 arbeite seit meinem 15. Lebensjahr und habe nun schon 42 Beitragsjahre hinter mir und habe einen brauchbaren Rentenanspruch, der immerhin höher wäre, auch mit Abzug, als jetzt Hartz 4. Was ist denn die Alternative dazu ? Soll man bis 63-65 weiterhin die Verfolgungsbetreuung annehmen ? Noch 7 Jahre lang mit 700 € dahinvegetieren? Mir ist doch lieber, ich bin den Fängen der Arge entronnen, kann dazuverdienen, wie ich will, muss nicht jedes halbe Jahr bibbern und den Antrag ausfüllen, muss nicht immer damit rechnen, zu blödsinnigen "Maßnahmen" verdonnert zu werden, keiner schnüffelt in meinem Konto , meiner Wohnung ec ec. Am Meisten stößt mir auf, daß ich wie ein Verbrecher auf Freigang mich nicht bewegen kann, wie ich will, noch nicht mal ins Ausland darf, wozu ich die Möglichkeit hätte . Dort könnte ich mit meiner Rente annehmbar leben und hier würde ich die Statistik verbessern und den Jungen die Jobs gerne überlassen. Ach ja, und älter wird man auch, die Kiste winkt so langsam.
__________________ Rette sich, wer kann Geändert von jimminygrille (04.12.2007 um 09:27 Uhr). |
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| | #5 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.10.2007
Beiträge: 62
| Zitat:
Ich denke mal, Martin hat den Text leider nur überflogen - es ist ja hier für viele nicht machbar/denkbar usw - aber einige wollen in Rente kommen und überlegen wie? Also durchaus ein sehr wichtiges Thema ! Aber -Hilfe- wie (auch ohne Doc ?)!! Aloisius | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.999
| Wir haben jetzt zwar die neuen gesetzlichen Regelungen noch nicht schriftlich, aber ich meine doch: freiwillig kannst du als Arbeitsloser bis zu den 1952er Jahrgängen immer noch ab 2008 mit 60 in Rente gehen. Aber halt halt 18% (!)Abschlägen. Bedenke dass du dann auch vom Rest deiner Rente die Krankenkasse selbst bezahlen musst etc. und die rente auch keinen Cent mehr wächst.
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| Zitat:
bei der gesetzlichen rente zahlt die rv die hälfte deines beitrages zur kv. ich verstehe nicht, warum sich so viele über den abschlag von 18% so aufregen. gehen wir mal von einer lebenserwartung (mann) von 78 jahren aus. jetzt bitte rechnen: 18 jahre x (rentenanspruch - 18%) und 13 jahre x rentenanspruch wo kommt nun mehr bei raus? bei frauen dürfte es noch besser aussehen, da die lebenserwartung höher liegt. zum anderen liegt der steuerpflichtige rentenanteil bei rentenbeginn in 2008 bei 56%. in 2013 wären es bereits 66%. wer dann nach abzug von kv- und pv-beiträgen über 7.664,- euro liegt, zahlt steuern. zum anderen könnte man sich durch einen minijob bis 350,- euro das taschengeld bis zur vollendung des 65. lebensjahresaufbessern, ohne das es auf die rentenzahlung angerechnet wird. danach darf man dazu verdienen, was man will und kann. soweit meiner heutiger wissensstand.
__________________ ************************************ Die einen wollen FRIEDEN , die anderen KEINEN KRIEG . Soetwas erzeugt natürlich Spannungen. ************************************ alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder. es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden. | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| übrigens, im antrag auf versichertenrente (altersrente wegen arbeitslosigkeit) ist folgende frage schon eingearbeitet: "aufforderung durch argentur für arbeit/ kommune/ arbeitsgemeinschaft:"
__________________ ************************************ Die einen wollen FRIEDEN , die anderen KEINEN KRIEG . Soetwas erzeugt natürlich Spannungen. ************************************ alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder. es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden. |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 390
| Zitat:
Als Arbeitsloser kann man, sofern die sonstigen Voraussetzungen (Beitragszeiten, Arbeitslosenzeit usw.) stimmen, nur noch vorzeitig in Rente gehen, wenn man bis zum 31.12.1951 geboren wurde. Geburtsjahrgänge ab einschließlich 1952 haben keinerlei Anspruch mehr. Soweit ist das schon richtig. Aber auch bei den Geburtsjahrgängen bis 1951 gibt es einen gleitenden Übergang zur späteren Verrentung. Das heißt, vorgezogene Rente wegen Arbeitslosigkeit ab dem 60. Lebensjahr gibt es nur für Personen, die bis zum 31.12.1945 geboren wurden. Bei später Geborenen verschiebt sich die Altersgrenze allmählich auf das 63. Lebensjahr (Geburtsjahrgänge 1949-1951). Aber auch da gibt es wieder Ausnahmen, im wesentlichen für Personen, die am 01.01.2004 bereits arbeitlos waren. Diese können weiterhin mit 60 Jahren in vorzeitige Rente gehen, sofern sie vor 1952 geboren wurden. Man kann nur raten, sich dazu bei der Rentenversicherung (nicht beim Arbeitsamt!) beraten zu lassen, was genau im konkreten Fall zutrifft. Ebenso, was die Höhe des Abschlages im Einzelfall betrifft - das wären 0,3 % pro Monat der Inanspruchnahme vor dem 65. (!) Lebensjahr, maximal also 18 %, wenn man mit 60 in Rente gehen will/darf. | |
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.10.2007
Beiträge: 62
| Leider 1957. Die Regelungen sind mir auch klar - aber was kann ich noch machen ? Ich habe auch mit 50% Abschlag kein Problem - gibts da irgend was ?? Hauptsache Rentenbescheid. aloisius |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 390
| @aloisius, Da kannst Du leider gar nichts machen, solange sich die Rechtslage nicht ändert. Von vereinzelten Sonderfällen (Bergleute) abgesehen, kannst Du frühestens mit 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen, wenn die 35 Jahre Wartezeit erfüllt sind, sofern keine gesundheitlichen Gründe vorliegen (Schwerbehinderung, Erwerbsunfähigkeit), |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| @ gurkenaugust definition der voraussetzungen von der rentenversicherung: diese seite http://www.deutsche-rentenversicheru...58046bodyText4 in verbindung mit dieser http://www.deutsche-rentenversicheru...html__nnn=true dazu der § 237 sgb 6 http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__237.html jeder, insbesondere derjenige, der die 58er-regelung unterschrieben hat und mit 60 vorzeitig in rente gehen kann/will/darf, sollte sich seinen versicherungsverlauf jedes jahr genauer ansehen. die argen melden nicht immer korrekt. bei mir z.b. wurde "alg2 bezug ohne arbeitslosigkeit" gemeldet. das kann sich negativ auf die voraussetzungen für die inanspruchnahme einer vorzeitigen rente wegen arbeitslosigkeit auswirken. bei fehlerhaften meldungen sollte die jeweilige arge rechtzeitig aufgefordert werden, die meldung zu korrigieren bzw. den tatsächlichen sachverhalt gegenüber der rv zu schildern und die rv zu einer änderung der meldung aufzufordern. zum anderen definiert die rv "arbeitslos" anders als die arge. bei der arge werden diejenigen, die die 58er regelung in anspruch genommen haben, als arbeitssuchend geführt. bei der rv gelten sie trotzdem als arbeitslos, weil ohne beschäftigungsverhältnis. diese bisherigen erfahrungen durfte ich machen, weil ich gerade zwischen rentenantrag und -bewilligung stecke. (vorzeitige altersrente wegen arbeitslosigkeit mit 60) falls meine ausführungen in einem anderen thread besser aufgehoben sind, bitte ich die redaktion, ihn zu verschieben. .
__________________ ************************************ Die einen wollen FRIEDEN , die anderen KEINEN KRIEG . Soetwas erzeugt natürlich Spannungen. ************************************ alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder. es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden. |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| @ gurkenaugust übrigens, die wartezeit beträgt 15 jahre. die 35 jahre (rentenversicherungszeit) sind nötig bei der altersrente für langjährig versicherte. da geht es allerdings erst ab 65. http://www.deutsche-rentenversicheru...html__nnn=true
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