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| Tags: emails, gefakten, lka, strafandrohung, warnung |
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| | #1 |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 1.106
| Folgende e-mail erreichte mich + hundertausende andere Internet Nutzer. Ihr solltet auf keinen Fall den Anhang öffnen!: Sehr geehrter Internetnutzer, im Rahmen unserer ständigen automatisierten Überprüfung von sogenannten Tauschbörsen im Internet, wurde folgende IP-Adresse auf unserem System ermittelt. IP: xx.xxxxx.xxxxx (hier steht dann in der Regel Eure IP) Der Inhalt Ihres Rechners wurde als Beweismittel mittels den neuen Bundestrojaner sichergestellt. Es wird umgehend Anzeige gegen Sie erstatten, da sich illegale Software, Filme und/oder Musikdateien auf Ihren System befinden. Durch die Nutzung sogenannter Tauschbörsen, stellen Sie diese auch anderen Nutzern zu Verfügung und verstoßen somit gegen §§ 249ff StGB. Das vollständige Protokoll Ihrer Online-Durchsuchung finden Sie im Anhang dieser Email. Die Strafanzeige und die Möglichkeit zur Stellungnahme wird Ihnen in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt. Herbert Klein, Kriminaldirektor, LKA Rheinland-Pfalz Am Sportfeld 9c, 55124 Mainz Tel.: 06131 - 970738 Fax: 06131 - 970731 Mobil: 0171 - 7504699 Mail: Hcklein51@aol.com
__________________ Links, unabhängig, aber freilich parteilich! ________________________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.11.2006
Beiträge: 7
| Solche eMails einfach ignorieren und löschen, sie dienen nur zur Installation eines Trojaners, der sich im Anhang befindet. Außerdem verfügt der tatsächliche Absender nur über rudimentäre juristische Kenntnisse, er hat den falschen Paragraphen zitiert, § 249 StBG behandelt das Delikt "Gewaltsamer Raub": 249 StGB (Zitat): (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Außerdem glaube ich nicht, dass ein Kriminaldirektor des LKA über einen chinesischen Provider unter Felecia@lansheng.net eMails verschickt. Es reicht also, wenn man etwas genauer hinschaut. Bei den Daten des (real existierenden) Kriminaldirektors Klein, der natürlich mit der Sache nichts zu tun hat, handelt es sich übrigens um seine privaten Daten, die von der Internetseite der Polizei-Gewerkschaft abgeschrieben wurden, siehe: http://www.kriminalpolizei.de/static,impressum,1.htm Mittlerweile wurden dort die Adressdaten entfernt. Geändert von Hastalapizza (10.05.2007 um 00:47 Uhr). |
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