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Kosten der Beistände; in Forum: Information; hallo, vielfach wird im forum empfohlen, beistände mitzunehmen. wie verhält es sich denn eigentlich mit der erstattung der kosten der beistände? grüße...

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Alt 17.11.2009, 17:57   #1
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Standard Kosten der Beistände

hallo,

vielfach wird im forum empfohlen, beistände mitzunehmen.
wie verhält es sich denn eigentlich mit der erstattung der kosten der beistände?

grüße
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Alt 17.11.2009, 18:06   #2
Unvermittelt
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Beiträge: n/a
Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von Scutum Beitrag anzeigen
hallo,

vielfach wird im forum empfohlen, beistände mitzunehmen.
wie verhält es sich denn eigentlich mit der erstattung der kosten der beistände?

grüße
Die zeigen sich in der Regel solidarisch u. verlangen nix, außer ggf., daß ihnen selbst dann auch mal jemand hilft.
 
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Alt 17.11.2009, 18:23   #3
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Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von Scutum Beitrag anzeigen
hallo,

vielfach wird im forum empfohlen, beistände mitzunehmen.
wie verhält es sich denn eigentlich mit der erstattung der kosten der beistände?

grüße
Hallo

ich biete in 2 weiteren Städten Beistand an. Kann ich locker mit dem Fahrrad erreichen.
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Mit freundlichem Gruß

Patrik

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Alt 17.11.2009, 18:24   #4
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard AW: Kosten der Beistände

Wenn da auch nur ein Cent fließen würde, wäre das ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz und die Beistände würde sich wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Rechtsberatung strafbar machen.
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Martin

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Alt 17.11.2009, 18:24   #5
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Beiträge: 7
Standard AW: Kosten der Beistände

das ist ja gut. oder zahlt die arge die fahrtkosten?
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Alt 17.11.2009, 18:41   #6
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Benutzerbild von gelibeh
 
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Standard AW: Kosten der Beistände

Die ARGE muss nur Deine Fahrkosten bezahlen.
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meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung
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Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter",
nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash)
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Alt 17.11.2009, 19:08   #7
Forumnutzer
 
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Beiträge: 240
Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Wenn da auch nur ein Cent fließen würde, wäre das ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz und die Beistände würde sich wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Rechtsberatung strafbar machen.
super hinweis, martin!
was dürfte man denn den beiständen erlaubterweise gutes tun? außer auch zur verfügung zu stehen?

etwas anderes: wie kann man den die gefahr verminder, dass sich ein spion der arge als beistand tarnt, vielleicht auch zum termin kommt, und dann die eigene anonymität dahin ist? ich denke, der gedanke ist nicht so abwegig. wenn ich die arge wäre, hätte ich schon längst über so was nachgedacht! was meint ihr?
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Alt 17.11.2009, 19:17   #8
Redaktion
 
Benutzerbild von Curt The Cat
 
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: S. bei Bonn
Beiträge: 3.237
Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von PAPMobber Beitrag anzeigen
super hinweis, martin!
was dürfte man denn den beiständen erlaubterweise gutes tun? außer auch zur verfügung zu stehen? ...
Hm.. Sachleistungen, z.B. 'ne Feinunze Aurum oder ein Eimerchen Beluga...

Schurz beiseite - ich gehe mit meinen Beiständen nach dem Termin meistens 'ne Tass Kaff trinken und wir üben Manöverkritik.


Zitat:
Zitat von PAPMobber Beitrag anzeigen
... etwas anderes: wie kann man den die gefahr verminder, dass sich ein spion der arge als beistand tarnt, vielleicht auch zum termin kommt, und dann die eigene anonymität dahin ist? ich denke, der gedanke ist nicht so abwegig. wenn ich die arge wäre, hätte ich schon längst über so was nachgedacht! was meint ihr?
Bitte keine neuen Verschwörungstheorien ...

Nimm' einfach Dir bekannte Personen mit.




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Beste Grüße aus S. bei Bonn
von
Curt The Cat


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Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar !
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Zitat:
Zitat von Michael Rogowski am 16.12.2004 auf PHOENIX

Am 09.11.1989 haben wir mit der Maueröffnung auch die Abrissbirne gegen den Sozialstaat in Position gebracht.
Hartz V bis Vlll werden demnächst folgen. Es ist Klassenkampf und es ist gut so, dass der Gegner auf der anderen Seite kaum wahrzunehmen ist.

Michael Rogowski, Vorsitzender des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI)
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht

Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb
WIDERSTAND!!!

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Alt 17.11.2009, 19:50   #9
Forumnutzer
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 240
Standard AW: Kosten der Beistände

na ja curt, ich denke, man sollte vorsichtig sein, ich habe hier auch gelesen, dass es argen gibt die abteilungen haben die die foren durchsuchen. essen soll so eine haben.
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Alt 17.11.2009, 20:33   #10
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Benutzerbild von Arania
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 16.410
Standard AW: Kosten der Beistände

da haben sie dann ja viel zu tun, Foren die sich mit Hartz IV beschäftigen gibt es wie Sand am Meer
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Alt 17.11.2009, 20:35   #11
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Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 1.031
Standard AW: Kosten der Beistände

Hallo zusammen,

genauso mache ich es auch mit meiner bisherigen Begleitung. Nach getaner Arbeit ein leckeres Käffchen trinken gehen.

meint ladydi12

Zitat:

Schurz beiseite - ich gehe mit meinen Beiständen nach dem Termin meistens 'ne Tass Kaff trinken und wir üben Manöverkritik.




__________________
Je schlauer wir werden, desto gefährlicher wird´s auf diesem Planeten. Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung)
Der ARGE- Dreisatz: Warum? Wo steht das? Können Sie mir das schriftlich geben? (ausgeliehen aus einem anderen Hartz4- Forum)
ladydi12 ist gerade online  
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Alt 17.11.2009, 20:44   #12
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
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Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von PAPMobber Beitrag anzeigen
na ja curt, ich denke, man sollte vorsichtig sein, ich habe hier auch gelesen, dass es argen gibt die abteilungen haben die die foren durchsuchen. essen soll so eine haben.
gerade Essen ist bei uns eher selten vertreten. Aber die Argen haben auch keine Abteilungen. Wie sollten derartige kosten vertreten werden können.
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Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 17.11.2009, 20:45   #13
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Benutzerbild von alvis123
 
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Ort: 66424 Homburg
Beiträge: 591
Standard AW: Kosten der Beistände

Hi...

also, wenn mit mir jemand mitgeht,,,, das Salär, das bleibt geheim; aber ich erweise mich dankbar... und geh mit ihm oder ihr ooch mit.

MfG
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-keine Rechtsberatung-keine Gewährleistung-nur Erfahrung-

-alles, was nicht direkt tötet, macht nur härter -

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Alt 18.11.2009, 12:39   #14
Forumnutzer
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 240
Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
gerade Essen ist bei uns eher selten vertreten. Aber die Argen haben auch keine Abteilungen. Wie sollten derartige kosten vertreten werden können.
@martin:
irgendwo hatte hier innerhalb der letzten tage jemand was von einer abteilung in essen geschrieben. "bei uns in essen...." war das dann wohl eine falschmeldung?
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Alt 23.11.2009, 21:35   #15
Forumnutzer
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 240
Standard AW: Kosten der Beistände

martin, du schriebst, kein cent dürfte fließen. wie ist es denn damit, wenn dem beistand seine nachgewiesenen kosten erstattet werden? auch anfahrt, verpflegungsmehraufwand je nach dauer der Abwesenheit usw? das wäre dann nichts gewerbsmäßiges, weil kein gewinn erzielt wird?
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Alt 23.11.2009, 21:48   #16
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Benutzerbild von Drueckebergerin
 
Registriert seit: 11.03.2008
Ort: Berlin
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Standard AW: Kosten der Beistände

Es sollte ja wohl selbstverständlich sein, dem Beistand sein verauslagtes Fahrgeld zurückzuerstatten.
Wenn hinterher noch ein Käffchen oder `ne Cola spendiert wird, prima..... aber keine Voraussetzung.
Genauso selbstverständlich sollte es sein, den Beistand ggf. auch zu begleiten.
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Alt 23.11.2009, 21:58   #17
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Benutzerbild von druide65
 
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Ort: In einem Mittelzentrum ohne Bahnanschluss
Beiträge: 1.902
Standard AW: Kosten der Beistände

Die Frage der Fahrkosten dürfte sich sich in vielen Gebieten stellen.Da kann schnell was zusammen kommen.Je nach dem wie oft man als Beistand unterwegs ist.
Nicht immer ist das ja mit dem Fahrrad zu machen.

Wie sieht das eigentlich als Beistand vor dem SG aus?
Genauso?
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Alt 23.11.2009, 22:22   #18
Forumnutzer
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 240
Standard AW: Kosten der Beistände

@drueckebergerin:
gerade das hat martin ja geschrieben, was strafbar ist. keinen cent. leider.
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Alt 23.11.2009, 22:34   #19
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Benutzerbild von strümpfchen
 
Registriert seit: 16.05.2006
Ort: Köln
Beiträge: 482
Standard AW: Kosten der Beistände

Also mir reichten bisher auch ein Danke und ne Tasse Kaff... ein paar Euro Spritgeld (max. das wirklich verfahrene) sind auch ok, aber mehr ... nee, bin froh wenn mal wieder ein Erfolg gegen die ARGe zu verzeichnen ist.
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Alt 23.11.2009, 22:48   #20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2006
Beiträge: 11
Standard AW: Kosten der Beistände

Also ich war heute bei der Arge hier in Berlin,und ich habe meinen Beistand das Fahrgeld für die BVG gegeben.Und außerdem mit ihn vereinbart das ich ihn das nächste mal begleite.
Das finde ich in Ordnung!
brainspieler ist offline  
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Alt 23.11.2009, 23:01   #21
Redaktion
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 13.086
Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von druide65 Beitrag anzeigen
Die Frage der Fahrkosten dürfte sich sich in vielen Gebieten stellen.Da kann schnell was zusammen kommen.Je nach dem wie oft man als Beistand unterwegs ist.
Nicht immer ist das ja mit dem Fahrrad zu machen.

Wie sieht das eigentlich als Beistand vor dem SG aus?
Genauso?
Genauso, auch hier kann nichts verlangt werden. Also Kaffee und Fahrtkosten und damit gut. Und als Beistand bloß sich auf Beistand reduzieren. Ich habe schon Richter erlebt, die sofort was anderes daraus drehen wollten. Ist keine 4 Wochen her. Also entweder belgeitet man eine/n Freund/in oder Vereinsmitglieder. Dafür muss aber ein Rechtsanwalt im hintergrund fungieren, der regelmäßige Schulungen und Kompetenzen bescheinigt.
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Martin

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Martin Behrsing ist offline  
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Alt 23.11.2009, 23:06   #22
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Beiträge: 80
Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Genauso, auch hier kann nichts verlangt werden. Also Kaffee und Fahrtkosten und damit gut. Und als Beistand bloß sich auf Beistand reduzieren. Ich habe schon Richter erlebt, die sofort was anderes daraus drehen wollten. Ist keine 4 Wochen her. Also entweder belgeitet man eine/n Freund/in oder Vereinsmitglieder. Dafür muss aber ein Rechtsanwalt im hintergrund fungieren, der regelmäßige Schulungen und Kompetenzen bescheinigt.
Wie bitte?

"Dafür muss aber ein Rechtsanwalt im Hintergrund fungieren, der regelmäßige Schulungen und Kompetenzen bescheinigt."

Was soll das denn?
2Sam ist offline  
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Alt 23.11.2009, 23:21   #23
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 30.08.2005
Ort: Deutschland
Beiträge: 280
Standard AW: Kosten der Beistände

Hallo

Ist mir auch neu Martin - Beistände können dürfen sollen aber müssen nicht. Deshalb ja ein Beistand
Nur da wo ein RA vorgeschrieben wird, da hat der Beistand keine Funktion.
Drehen kann man nur da was, wenn was falsch dargelegt wurde.
Man sollte sich heute schon genau überlegen was man sagt. Es sollte immer ein Sachkundiger dabei sein, sollte man keinen haben, dann fungiert der Beistand als Zeuge!
Meine Auffassung und vielfach bestätigt
Nachtrag
"Und als Beistand bloß sich auf Beistand reduzieren"
Das würde ich aber mal genau wissen, was da gemeint ist?
gruß
goweidlich
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"Das Arbeitslosengeld II stellt einen Angriff auf den sozialen Frieden dar!"
Die Zukunft liegt auch in Deiner Hand!
goweidlich ist offline  
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Alt 23.11.2009, 23:24   #24
Erfahrener Benutzer
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Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 4.679
Standard AW: Kosten der Beistände

Hier herrscht ein Kuddelmuddel an Missverständnissen, scheint mir ...
Martin meint natürlich letzteres, also z.B. Vereine, nicht Freunde/Bekannte.

Zitat:
§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).

(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

Quelle
__________________
LG biddy
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Alt 23.11.2009, 23:38   #25
Benutzer
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 80
Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Also entweder belgeitet man eine/n Freund/in oder Vereinsmitglieder. Dafür muss aber ein Rechtsanwalt im hintergrund fungieren, der regelmäßige Schulungen und Kompetenzen bescheinigt.
So hat Martin das aber geschrieben.

Dass das nicht stimmt, weiß ich schon - aber wissen es alle?
Ist es nicht allgemein bekannt, wie schwer es sein kann, Beistände zu finden?
Wie schwer es ist, diesen begreiflich zu machen, dass sie damit kein wie auch immer geartetes Risiko eingehen?

Eine möglicherweise höchst folgenreiche Falschaussage des Forenbetreibers!
2Sam ist offline  
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Alt 23.11.2009, 23:40   #26
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Drueckebergerin
 
Registriert seit: 11.03.2008
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Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing




Genauso, auch hier kann nichts verlangt werden. Also Kaffee und Fahrtkosten und damit gut. Und als Beistand bloß sich auf Beistand reduzieren.

SB ab und zu stirnrunzelnd angucken, gaaaaanz viele Notizen machen, das reicht oft schon um aus einem menschenverachtenden SB einen freundlichen zu machen.
Leute, es geht hier nicht um Rechtsberatung, sondern darum, ggf. einen Zeugen für irgendwelche Schikane zu haben !!
In Anwesenheit eines Beistandes (sprich Zeugen ) passiert sowas aber eher nicht.
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Alt 24.11.2009, 09:55   #27
Forumnutzer
 
Registriert seit: 08.12.2008
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Standard AW: Kosten der Beistände

darf denn der beistand vor dem sg auch für den hilfeempfänger sprechen und anträge stellen? vor dem sg besteht ja keine anwaltspflicht.
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Alt 24.11.2009, 10:05   #28
Neuer Benutzer
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Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 26
Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
§13 SGB X

(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Bevollmächtigte und Beistände - SGB X

Ich würde vorsicht walten lassen ob ich einen Beistand los plappern lassen würde, denn schnell kann so etwas ohne Rechtsbeistand extrem brenzlig werden.

Tudor
Tudor ist offline  
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Alt 24.11.2009, 10:07   #29
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Benutzerbild von druide65
 
Registriert seit: 24.02.2006
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Standard AW: Kosten der Beistände

(5) In der mündlichen Verhandlung können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen. Für Beistände gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von der Partei vorgebracht, soweit es nicht von dieser sofort widerrufen oder berichtigt wird.

Siehe § 73 SGG
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Alt 24.11.2009, 10:34   #30
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Standard AW: Kosten der Beistände

ich nehme an, dass sich beistand und zu richtender bei zu beantragenden verhandlungsunterbrechungen abstimmen können
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Alt 24.11.2009, 14:04   #31
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Benutzerbild von Hamburgeryn
 
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Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von druide65 Beitrag anzeigen
Die Frage der Fahrkosten dürfte sich sich in vielen Gebieten stellen.Da kann schnell was zusammen kommen.Je nach dem wie oft man als Beistand unterwegs ist.
Nicht immer ist das ja mit dem Fahrrad zu machen.
Und genau über diesen Aspekt habe ich mir seit längerem Gedanken gemacht.
Keinen Beistand zu haben, ist ein wichtiger Grund nicht zu einem Termin zu erscheinen.
Scheitert also eine Beistandschaft daran, dass der Vorgeladene nicht die Fahrtkosten für sich und den Beistand aufbringen kann, so ist die einfache Schlussfolgerung, dass die Arge für die Fahrtkosten des Beistandes aufkommen muss, damit der/ein Termin zustande kommen kann.
Denn im RS des eHb sind nur knapp 20,- Euronen für den ÖpnV enthalten, weitere Ausgaben kann und braucht ein Elo einfach nicht schultern, ohne an anderer Stelle empfindlich einzusparen, was genau gesagt, eine nicht hinzunehmende RS-Kürzung wäre.


LG
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"Die jeweilige Härte und Unerbittlichkeit, mit der ein Fallmanager gegen seinen erwerbslosen Kunden vorgeht, ist der Gradmesser seiner eigenen Angst vor dem drohenden Jobverlust." H. J.

"Ich wurde zu keinem Zeitpunkt beraten. Ich wurde belogen. Ich wurde gegängelt. Mir wurde bei Anfrage Beratung verweigert. Ich wurde abgewimmelt. Ich wurde zu keinem Zeitpunkt ernst genommen. Ich wurde bedroht. Mir wurden Anträge vorenthalten. Ich wurde bevormundet"…Florian Rappel



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Alt 24.11.2009, 14:17   #32
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Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von Hamburgeryn Beitrag anzeigen
Und genau über diesen Aspekt habe ich mir seit längerem Gedanken gemacht.
Keinen Beistand zu haben, ist ein wichtiger Grund nicht zu einem Termin zu erscheinen.
Scheitert also eine Beistandschaft daran, dass der Vorgeladene nicht die Fahrtkosten für sich und den Beistand aufbringen kann, so ist die einfache Schlussfolgerung, dass die Arge für die Fahrtkosten des Beistandes aufkommen muss, damit der/ein Termin zustande kommen kann.
Denn im RS des eHb sind nur knapp 20,- Euronen für den ÖpnV enthalten, weitere Ausgaben kann und braucht ein Elo einfach nicht schultern, ohne an anderer Stelle empfindlich einzusparen, was genau gesagt, eine nicht hinzunehmende RS-Kürzung wäre.


LG
Das Problem ist das du ja nicht verpflichtet bist mit einem Beistand zu erscheinen bzw.seitens der ARGE keine Notwendigkeit besteht das du mit einem Beistand erscheinst.
Die ARGE unterliegt ja der Beratungspflicht und muss dich nach besten Wissen und Gewissen beraten(Ich wollte schon braten schreiben )

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Alt 24.11.2009, 14:22   #33
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Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von Hamburgeryn Beitrag anzeigen
Und genau über diesen Aspekt habe ich mir seit längerem Gedanken gemacht.
Keinen Beistand zu haben, ist ein wichtiger Grund nicht zu einem Termin zu erscheinen.
Scheitert also eine Beistandschaft daran, dass der Vorgeladene nicht die Fahrtkosten für sich und den Beistand aufbringen kann, so ist die einfache Schlussfolgerung, dass die Arge für die Fahrtkosten des Beistandes aufkommen muss, damit der/ein Termin zustande kommen kann.
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logisch und gefühlsmässig absolut richtig. Wird aber daran scheitern, dass ein Bestand dabei sein kann, nicht sollte oder muss. Außerdem das übliche Argument der Auskunfts- und Beratungspflicht der ARGEn.
Dennoch! - ohne "Antrag nichts los", sollte das jemand bei nächster Gelegenheit mal probieren, am besten bei einer "angespannten" Situation.

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Alt 24.11.2009, 14:48   #34
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Standard AW: Kosten der Beistände

genau, es ist nur von kann die Rede, es wird ja auch bei Gericht nur den geladenen Zeugen der Aufwand erstattet, nicht deren Begleitung ( es sei denn sie brauchen eine aus Gründen von Krankheit oder dergleichen, aber dann wird meistens eh aufs Erscheinen verzichtet)
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Alt 25.11.2009, 00:10   #35
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Standard AW: Kosten der Beistände

arania, der vergleich mit dem zivilprozessordnung zieht hier nicht. das ist äpfel mit birnen verglichen.
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Alt 25.11.2009, 00:15   #36
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Standard AW: Kosten der Beistände

ist egal, da keine Beistände notwendig sind, werden auch keine Kosten übernommen
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Alt 25.11.2009, 00:25   #37
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Standard AW: Kosten der Beistände

Hallo

Leider wird ja innerhalb gestellte Fragen nicht beantwortet ? Warum ist das so ?
Aber auf die ursprüngliche Frage

"hallo,vielfach wird im forum empfohlen, beistände mitzunehmen.
wie verhält es sich denn eigentlich mit der erstattung der kosten der beistände?" zu antworten

Wer als Beistand etwas verlangt, den würde ich natürlich nicht als meinen Beistand bezeichnen und auch nicht für mich reden und bezeugen lassen!
Hier generell nur für ALG2 Ansprüche bei ARGE und ähnliche Ausübenden Stellen geantwortet!

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Alt 25.11.2009, 00:45   #38
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Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
ist egal, da keine Beistände notwendig sind, werden auch keine Kosten übernommen
Das sie notwendig sind, daran habe ich nicht den geringsten Zweifel. Leider aber auch daran nicht, das derzeit die Kosten nicht übernommen werden.

fG
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Alt 25.11.2009, 01:07   #39
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Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von haef Beitrag anzeigen
logisch und gefühlsmässig absolut richtig. Wird aber daran scheitern, dass ein Bestand dabei sein kann, nicht sollte oder muss. Außerdem das übliche Argument der Auskunfts- und Beratungspflicht der ARGEn.
Dieses "kann" betrifft aber ausschließlich die Interessen der Arge, nicht aber meine, und korrelieren von daher mit meinem Interesse, dass es ein "Muss" ist, (mindestens) einen Beistand auf der Arge dabei zu haben.



Zur Auskunfts -und Beratungspflicht
Zitat:
Zur Kostensenkung hat sich in den letzten Jahren die Praxis eingebürgert, den Ratsuchenden in Widerspruchsverfahren mit den Arbeitsagenturen Beratungshilfe zu verwehren und diesen stattdessen zur Beratung an die Arbeitsagentur selbst zu verweisen. Es wurde argumentiert, dass die Arbeitsagentur zur Beratung verpflichtet sei und ein Widerspruch nicht begründet werden müsse, da eine Überprüfung von Amts wegen erfolge.
Das Ergebnis:
Zitat:
Dieser lebensfremden Vorgehensweise hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11.05.2009 (1 BvR 1517/08) nun einen Riegel vorgeschoben. Die Richter haben einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde stattgegeben und klargestellt, dass bereits im Widerspruchsverfahren Anspruch auf Beratungshilfe besteht, da durch eine qualifizierte Beratung langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden können. Insbesondere ist jedoch die Gefahr von Interessenkonflikten gegeben, da die ARGE zugleich Gegner und Berater sein soll.
Beratungshilfe - Anspruch besteht auch im Widerspruchsverfahren gegenüber der ARGE Sozialrecht Ratgeber 123recht.net


Zitat:
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Alt 25.11.2009, 01:15   #40
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Zitat:
Zitat von goweidlich Beitrag anzeigen
Wer als Beistand etwas verlangt, den würde ich natürlich nicht als meinen Beistand bezeichnen und auch nicht für mich reden und bezeugen lassen!
Es geht nicht darum, dass der Beistand "etwas verlangt".
Es geht darum, die Auslagen für die Fahrtkosten eines Beistandes übernommen zu bekommen.

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