Suche/Biete Begleitung zur ARGE/Jobcenter
Kosten der Beistände; in Forum: Information; hallo, vielfach wird im forum empfohlen, beistände mitzunehmen. wie verhält es sich denn eigentlich mit der erstattung der kosten der beistände? grüße...| Tags: beistaende, kosten |
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| | #1 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 7
| hallo, vielfach wird im forum empfohlen, beistände mitzunehmen. wie verhält es sich denn eigentlich mit der erstattung der kosten der beistände? grüße
__________________ SCUTUM MEUM SUPER VOS TENEO! |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Die zeigen sich in der Regel solidarisch u. verlangen nix, außer ggf., daß ihnen selbst dann auch mal jemand hilft. |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2006 Ort: Haan
Beiträge: 1.152
| Zitat:
ich biete in 2 weiteren Städten Beistand an. Kann ich locker mit dem Fahrrad erreichen.
__________________ Mit freundlichem Gruß Patrik Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt somit keine Rechtsberatung dar. Und ist somit durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt Bitte mitzeichnen bei beiden Petitionen: http://www.500-euro-eckregelsatz.de/ http://www.sanktionsmoratorium.de Rechte von Erwerbslosen.Unbedingt lesen: http://www.elo-forum.org/infos-abweh...erbslosen.html | |
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| | #4 |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 13.086
| Wenn da auch nur ein Cent fließen würde, wäre das ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz und die Beistände würde sich wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Rechtsberatung strafbar machen.
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #5 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 7
| das ist ja gut. oder zahlt die arge die fahrtkosten?
__________________ SCUTUM MEUM SUPER VOS TENEO! |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 2.195
| Die ARGE muss nur Deine Fahrkosten bezahlen.
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
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| | #7 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 240
| Zitat:
was dürfte man denn den beiständen erlaubterweise gutes tun? außer auch zur verfügung zu stehen? etwas anderes: wie kann man den die gefahr verminder, dass sich ein spion der arge als beistand tarnt, vielleicht auch zum termin kommt, und dann die eigene anonymität dahin ist? ich denke, der gedanke ist nicht so abwegig. wenn ich die arge wäre, hätte ich schon längst über so was nachgedacht! was meint ihr? | |
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| | #8 | |||
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: S. bei Bonn
Beiträge: 3.237
| Zitat:
Schurz beiseite - ich gehe mit meinen Beiständen nach dem Termin meistens 'ne Tass Kaff trinken und wir üben Manöverkritik. Zitat:
Nimm' einfach Dir bekannte Personen mit.
__________________ Beste Grüße aus S. bei Bonn von Curt The Cat ![]() ------------------------------- Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar ! _______________________________________ Zitat:
Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb WIDERSTAND!!! Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland, Sparkasse Bonn, BLZ 38050000, Kto 1900057306 | |||
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| | #9 |
| Forumnutzer Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 240
| na ja curt, ich denke, man sollte vorsichtig sein, ich habe hier auch gelesen, dass es argen gibt die abteilungen haben die die foren durchsuchen. essen soll so eine haben. |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 16.410
| da haben sie dann ja viel zu tun, Foren die sich mit Hartz IV beschäftigen gibt es wie Sand am Meer |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.07.2006 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 1.031
| Hallo zusammen, genauso mache ich es auch mit meiner bisherigen Begleitung. Nach getaner Arbeit ein leckeres Käffchen trinken gehen. meint ladydi12 Zitat:
__________________ Je schlauer wir werden, desto gefährlicher wird´s auf diesem Planeten. Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung) Der ARGE- Dreisatz: Warum? Wo steht das? Können Sie mir das schriftlich geben? (ausgeliehen aus einem anderen Hartz4- Forum) | |
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| | #12 |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 13.086
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gerade Essen ist bei uns eher selten vertreten. Aber die Argen haben auch keine Abteilungen. Wie sollten derartige kosten vertreten werden können.
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 23.08.2009 Ort: 66424 Homburg
Beiträge: 591
| Hi... also, wenn mit mir jemand mitgeht,,,, das Salär, das bleibt geheim; aber ich erweise mich dankbar... und geh mit ihm oder ihr ooch mit. MfG
__________________ -keine Rechtsberatung-keine Gewährleistung-nur Erfahrung- -alles, was nicht direkt tötet, macht nur härter - |
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| | #14 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 240
| Zitat:
irgendwo hatte hier innerhalb der letzten tage jemand was von einer abteilung in essen geschrieben. "bei uns in essen...." war das dann wohl eine falschmeldung? | |
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| | #15 |
| Forumnutzer Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 240
| martin, du schriebst, kein cent dürfte fließen. wie ist es denn damit, wenn dem beistand seine nachgewiesenen kosten erstattet werden? auch anfahrt, verpflegungsmehraufwand je nach dauer der Abwesenheit usw? das wäre dann nichts gewerbsmäßiges, weil kein gewinn erzielt wird? |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 2.080
| Es sollte ja wohl selbstverständlich sein, dem Beistand sein verauslagtes Fahrgeld zurückzuerstatten. Wenn hinterher noch ein Käffchen oder `ne Cola spendiert wird, prima..... aber keine Voraussetzung. Genauso selbstverständlich sollte es sein, den Beistand ggf. auch zu begleiten.
__________________ Grüße aus Bärlin 500 - 30 - 10 netto....... Hartz IV muß weg ! Die Reichen sind so unersättlich, die wollen alles besitzen, sogar die Armut! Don`t dream it - be it ! Der beste Weg, einen schlechten Vorschlag vom Tisch zu fegen, besteht darin, einen Besseren zu machen ! Hier gibt`s nur Erfahrungsaustausch, keine Rechtsberatung ! |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 24.02.2006 Ort: In einem Mittelzentrum ohne Bahnanschluss
Beiträge: 1.902
| Die Frage der Fahrkosten dürfte sich sich in vielen Gebieten stellen.Da kann schnell was zusammen kommen.Je nach dem wie oft man als Beistand unterwegs ist. Nicht immer ist das ja mit dem Fahrrad zu machen. Wie sieht das eigentlich als Beistand vor dem SG aus? Genauso?
__________________ *Eure Küsten werden brennen....* Nachtgeschrei "Windfahrt" I Was Needed And I Was There(Ashes to Ashes Staffel II Episode I) *Gene Hunt* Hartz 4 ,FDP und Niedriglohn: Warum soll ich Ruderer bezahlen, wenn die Galeere auch von Sklaven gepaddelt werden kann. Suche FDP Politiker zum leasen auf 1 € Basis.Jetzt. |
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| | #18 |
| Forumnutzer Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 240
| @drueckebergerin: gerade das hat martin ja geschrieben, was strafbar ist. keinen cent. leider. |
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 482
| Also mir reichten bisher auch ein Danke und ne Tasse Kaff... ein paar Euro Spritgeld (max. das wirklich verfahrene) sind auch ok, aber mehr ... nee, bin froh wenn mal wieder ein Erfolg gegen die ARGe zu verzeichnen ist. |
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| | #20 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.03.2006
Beiträge: 11
| Also ich war heute bei der Arge hier in Berlin,und ich habe meinen Beistand das Fahrgeld für die BVG gegeben.Und außerdem mit ihn vereinbart das ich ihn das nächste mal begleite. Das finde ich in Ordnung! |
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| | #21 |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 13.086
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Genauso, auch hier kann nichts verlangt werden. Also Kaffee und Fahrtkosten und damit gut. Und als Beistand bloß sich auf Beistand reduzieren. Ich habe schon Richter erlebt, die sofort was anderes daraus drehen wollten. Ist keine 4 Wochen her. Also entweder belgeitet man eine/n Freund/in oder Vereinsmitglieder. Dafür muss aber ein Rechtsanwalt im hintergrund fungieren, der regelmäßige Schulungen und Kompetenzen bescheinigt.
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| | #22 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 80
| Zitat:
"Dafür muss aber ein Rechtsanwalt im Hintergrund fungieren, der regelmäßige Schulungen und Kompetenzen bescheinigt." Was soll das denn? | |
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| | #23 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2005 Ort: Deutschland
Beiträge: 280
| Hallo Ist mir auch neu Martin - Beistände können dürfen sollen aber müssen nicht. Deshalb ja ein Beistand Nur da wo ein RA vorgeschrieben wird, da hat der Beistand keine Funktion. Drehen kann man nur da was, wenn was falsch dargelegt wurde. Man sollte sich heute schon genau überlegen was man sagt. Es sollte immer ein Sachkundiger dabei sein, sollte man keinen haben, dann fungiert der Beistand als Zeuge! Meine Auffassung und vielfach bestätigt Nachtrag "Und als Beistand bloß sich auf Beistand reduzieren" Das würde ich aber mal genau wissen, was da gemeint ist? gruß goweidlich
__________________ "Das Arbeitslosengeld II stellt einen Angriff auf den sozialen Frieden dar!" Die Zukunft liegt auch in Deiner Hand! |
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| | #24 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 4.679
| Hier herrscht ein Kuddelmuddel an Missverständnissen, scheint mir ... Martin meint natürlich letzteres, also z.B. Vereine, nicht Freunde/Bekannte. Zitat:
__________________ LG biddy | |
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| | #25 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 80
| Zitat:
Dass das nicht stimmt, weiß ich schon - aber wissen es alle? Ist es nicht allgemein bekannt, wie schwer es sein kann, Beistände zu finden? Wie schwer es ist, diesen begreiflich zu machen, dass sie damit kein wie auch immer geartetes Risiko eingehen? Eine möglicherweise höchst folgenreiche Falschaussage des Forenbetreibers! | |
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| | #26 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 2.080
| Zitat:
Leute, es geht hier nicht um Rechtsberatung, sondern darum, ggf. einen Zeugen für irgendwelche Schikane zu haben !! In Anwesenheit eines Beistandes (sprich Zeugen ) passiert sowas aber eher nicht.
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| | #27 |
| Forumnutzer Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 240
| darf denn der beistand vor dem sg auch für den hilfeempfänger sprechen und anträge stellen? vor dem sg besteht ja keine anwaltspflicht. |
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| | #28 | |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 26
| Zitat:
Ich würde vorsicht walten lassen ob ich einen Beistand los plappern lassen würde, denn schnell kann so etwas ohne Rechtsbeistand extrem brenzlig werden. Tudor | |
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| | #29 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 24.02.2006 Ort: In einem Mittelzentrum ohne Bahnanschluss
Beiträge: 1.902
| (5) In der mündlichen Verhandlung können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen. Für Beistände gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von der Partei vorgebracht, soweit es nicht von dieser sofort widerrufen oder berichtigt wird. Siehe § 73 SGG
__________________ *Eure Küsten werden brennen....* Nachtgeschrei "Windfahrt" I Was Needed And I Was There(Ashes to Ashes Staffel II Episode I) *Gene Hunt* Hartz 4 ,FDP und Niedriglohn: Warum soll ich Ruderer bezahlen, wenn die Galeere auch von Sklaven gepaddelt werden kann. Suche FDP Politiker zum leasen auf 1 € Basis.Jetzt. |
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| | #30 |
| Forumnutzer Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 240
| ich nehme an, dass sich beistand und zu richtender bei zu beantragenden verhandlungsunterbrechungen abstimmen können |
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| | #31 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.11.2008 Ort: Habe keine Lust darüber zu reden
Beiträge: 2.239
| Zitat:
Keinen Beistand zu haben, ist ein wichtiger Grund nicht zu einem Termin zu erscheinen. Scheitert also eine Beistandschaft daran, dass der Vorgeladene nicht die Fahrtkosten für sich und den Beistand aufbringen kann, so ist die einfache Schlussfolgerung, dass die Arge für die Fahrtkosten des Beistandes aufkommen muss, damit der/ein Termin zustande kommen kann. Denn im RS des eHb sind nur knapp 20,- Euronen für den ÖpnV enthalten, weitere Ausgaben kann und braucht ein Elo einfach nicht schultern, ohne an anderer Stelle empfindlich einzusparen, was genau gesagt, eine nicht hinzunehmende RS-Kürzung wäre. LG
__________________ "Die jeweilige Härte und Unerbittlichkeit, mit der ein Fallmanager gegen seinen erwerbslosen Kunden vorgeht, ist der Gradmesser seiner eigenen Angst vor dem drohenden Jobverlust." H. J. "Ich wurde zu keinem Zeitpunkt beraten. Ich wurde belogen. Ich wurde gegängelt. Mir wurde bei Anfrage Beratung verweigert. Ich wurde abgewimmelt. Ich wurde zu keinem Zeitpunkt ernst genommen. Ich wurde bedroht. Mir wurden Anträge vorenthalten. Ich wurde bevormundet"…Florian Rappel | |
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| | #32 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 24.02.2006 Ort: In einem Mittelzentrum ohne Bahnanschluss
Beiträge: 1.902
| Zitat:
Die ARGE unterliegt ja der Beratungspflicht und muss dich nach besten Wissen und Gewissen beraten(Ich wollte schon braten schreiben So beißt sich die Katze in den Schwanz.
__________________ *Eure Küsten werden brennen....* Nachtgeschrei "Windfahrt" I Was Needed And I Was There(Ashes to Ashes Staffel II Episode I) *Gene Hunt* Hartz 4 ,FDP und Niedriglohn: Warum soll ich Ruderer bezahlen, wenn die Galeere auch von Sklaven gepaddelt werden kann. Suche FDP Politiker zum leasen auf 1 € Basis.Jetzt. | |
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| | #33 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.02.2009 Ort: Aachen
Beiträge: 695
| Zitat:
Dennoch! - ohne "Antrag nichts los", sollte das jemand bei nächster Gelegenheit mal probieren, am besten bei einer "angespannten" Situation. fG Horst | |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 16.410
| genau, es ist nur von kann die Rede, es wird ja auch bei Gericht nur den geladenen Zeugen der Aufwand erstattet, nicht deren Begleitung ( es sei denn sie brauchen eine aus Gründen von Krankheit oder dergleichen, aber dann wird meistens eh aufs Erscheinen verzichtet) |
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| | #35 |
| Forumnutzer Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 240
| arania, der vergleich mit dem zivilprozessordnung zieht hier nicht. das ist äpfel mit birnen verglichen. |
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| | #36 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 16.410
| ist egal, da keine Beistände notwendig sind, werden auch keine Kosten übernommen |
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| | #37 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2005 Ort: Deutschland
Beiträge: 280
| Hallo Leider wird ja innerhalb gestellte Fragen nicht beantwortet ? Warum ist das so ? Aber auf die ursprüngliche Frage "hallo,vielfach wird im forum empfohlen, beistände mitzunehmen. wie verhält es sich denn eigentlich mit der erstattung der kosten der beistände?" zu antworten Wer als Beistand etwas verlangt, den würde ich natürlich nicht als meinen Beistand bezeichnen und auch nicht für mich reden und bezeugen lassen! Hier generell nur für ALG2 Ansprüche bei ARGE und ähnliche Ausübenden Stellen geantwortet! gruß goweidlich
__________________ "Das Arbeitslosengeld II stellt einen Angriff auf den sozialen Frieden dar!" Die Zukunft liegt auch in Deiner Hand! |
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| | #38 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.02.2009 Ort: Aachen
Beiträge: 695
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| | #39 | ||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.11.2008 Ort: Habe keine Lust darüber zu reden
Beiträge: 2.239
| Zitat:
Zur Auskunfts -und Beratungspflicht Zitat:
Zitat:
Zitat:
LG
__________________ "Die jeweilige Härte und Unerbittlichkeit, mit der ein Fallmanager gegen seinen erwerbslosen Kunden vorgeht, ist der Gradmesser seiner eigenen Angst vor dem drohenden Jobverlust." H. J. "Ich wurde zu keinem Zeitpunkt beraten. Ich wurde belogen. Ich wurde gegängelt. Mir wurde bei Anfrage Beratung verweigert. Ich wurde abgewimmelt. Ich wurde zu keinem Zeitpunkt ernst genommen. Ich wurde bedroht. Mir wurden Anträge vorenthalten. Ich wurde bevormundet"…Florian Rappel | ||||
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| | #40 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.11.2008 Ort: Habe keine Lust darüber zu reden
Beiträge: 2.239
| Zitat:
Es geht darum, die Auslagen für die Fahrtkosten eines Beistandes übernommen zu bekommen. LG
__________________ "Die jeweilige Härte und Unerbittlichkeit, mit der ein Fallmanager gegen seinen erwerbslosen Kunden vorgeht, ist der Gradmesser seiner eigenen Angst vor dem drohenden Jobverlust." H. J. "Ich wurde zu keinem Zeitpunkt beraten. Ich wurde belogen. Ich wurde gegängelt. Mir wurde bei Anfrage Beratung verweigert. Ich wurde abgewimmelt. Ich wurde zu keinem Zeitpunkt ernst genommen. Ich wurde bedroht. Mir wurden Anträge vorenthalten. Ich wurde bevormundet"…Florian Rappel | |
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