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Kosten der Beistände; in Forum: Information; Ich weiß, wir haben in Berlin noch humane Fahrpreise... aber wenn ich jedes Mal, wenn ich jemanden begleite, dafür auch noch 4,20-€ aus meinem Regelsatz opfern sollte , müßte wohl ...

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Alt 25.11.2009, 03:34   #41
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Standard AW: Kosten der Beistände

Ich weiß, wir haben in Berlin noch humane Fahrpreise... aber wenn ich jedes Mal, wenn ich jemanden begleite, dafür auch noch 4,20-€ aus meinem Regelsatz opfern sollte , müßte wohl so mancher alleine gehen.
Ich weiß gar nicht, was es darüber zu diskutieren gibt...
Warum sollte jemand dafür, daß er anderen hilft, auch noch was bezahlen müssen ?

Leider ist das aber nicht erstattungsfähig, da die ARGE resp. JobCenter das ja nicht verlangt !
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Grüße aus Bärlin
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Alt 25.11.2009, 11:39   #42
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Standard AW: Kosten der Beistände

Wenn sich ein Team einspielt, dann taucht die Frage der Übernahme auch kaum mehr auf: Begleitest du mich, begleite ich dich -> Kosten heben einander auf.

Mario Nette
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Alt 25.11.2009, 14:30   #43
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Standard AW: Kosten der Beistände

Das wäre natürlich der Idealfall
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Alt 27.11.2009, 17:50   #44
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Beiträge: 168
Standard AW: Kosten der Beistände

Mal zur Diskussion... aus dem Buch von Thome/Jäger
Fette Hervorhebungen von mir :-)

Beistand:
Auch bei ärztlichen Untersuchungen haben sie das Recht, einen Beistand mitzunehmen...
(so wie ich das Recht habe, einen Fernseher zu beantragen, aber kein Recht einen Trockner nachzufragen...)
und weiter
Werden sie zu Untersuchungen aufgefordert, hat ihnen die Behörde die "notwendigen Auslagen" auf Antrag zu ersetzen (§ 65a Abs.1 SGB I).
Darunter fallen vor allem die notwendigen Fahrtkosten (in der Regel öffentliche Verkehrsmittel),
aber auch notwendige Kosten von Begleitpersonen oder Kinderbetreuungskosten...

Es bedeutet doch dem Wesen nach keinen Unterschied, ob ich nun zu einer Untersuchung oder einem tief schürfendem Gespräch
mit einem SB aufgefordert werde...
Beide Male würde Nichterscheinen sanktioniert, also müßte die Arge ebenso die Beistandskosten auf Antrag mit übernehmen?
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Jean Fairtique ist offline  
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Alt 27.11.2009, 18:51   #45
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Standard AW: Kosten der Beistände

Zwischen Begleitperson und Beistand besteht ein Unterschied

Hier mal eine Diskussion bei Tacheles - Aktuelle Informationen zum Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung:

Der Beistand - ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz?!
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Armborst_und_von Wulfen__Beistaende.pdf (105,0 KB, 82x aufgerufen)
WillyV ist offline  
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Alt 02.12.2009, 16:23   #46
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Beiträge: 43
Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von Jean Fairtique Beitrag anzeigen
Es bedeutet doch dem Wesen nach keinen Unterschied, ob ich nun zu einer Untersuchung oder einem tief schürfendem Gespräch
mit einem SB aufgefordert werde...
Beide Male würde Nichterscheinen sanktioniert, also müßte die Arge ebenso die Beistandskosten auf Antrag mit übernehmen?
Das ist die Frage!
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Pensionsverlust ist offline  
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Alt 02.12.2009, 16:39   #47
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Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von Pensionsverlust Beitrag anzeigen
Das ist die Frage!
Du hast ja vom Prinzip her recht, aber es gibt nun mal keine Kostenerstattung für den Beistand, da beisst die Maus keinen Faden ab, das ist nunmal so. Ob gerecht oder ungerecht, ist eine ganz andere Angelegenheit.
Da hilft nur ::.. dies zu akzeptieren oder zu klagen, wobei letzeres wohl keinen Erfolg bringen würde.

Gruss
Falke
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Alt 02.12.2009, 17:41   #48
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Standard AW: Kosten der Beistände

Zitat:
Zitat von Jean Fairtique Beitrag anzeigen
Mal zur Diskussion... aus dem Buch von Thome/Jäger
(so wie ich das Recht habe, einen Fernseher zu beantragen, aber kein Recht einen Trockner nachzufragen...)
diese Formulierung ist völliger Quatsch, 1. das Recht etwas nachzufragen kann mir niemand nehmen, 2. ebensowenig wie einen Antrag darauf zu stellen.

Es ist lediglich fraglich, je nach Zeitgeist resp. allgemeinen Standards, die ständigem Wandel unterworfen sind, ob ich eine positive Antwort darauf bekomme.

Genau so verhält es sich mit den Kosten für einen Beistand. Nachdem die ARGEn es ins Stammbuch geschrieben bekommen haben, dass sie nicht die Beratungshoheit, im Sinne von Zweifeln an der Neutralität, haben, ist es eine Frage der Zeit, bis auch diese Kosten "angemessen" berücksichtigt werden (zunächst ) können.
Es wird sich vermutlich an einem Fall von besonders krassem "Beratungsmissbrauch" entzünden, dann aber nicht mehr aufzuhalten sein. Vorausgesetzt es gibt viele Klagen .

Auch der Fernseher war kein Geschenk des Himmels oder hoheitlicher Großmut.

fG
Horst
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"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten.

Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität." Götz Werner/Inh. DM-Märkte

Alle ARGE-Mitarbeiter dienen diesem asozialen und illegitimen System. Sie beteiligen sich z.T. sogar an weiteren kriminellen Machenschaften und beklagen, statt sich gemeinsam mit Elo´s zu wehren, ihr eigenes "Schicksal".

Geändert von haef (02.12.2009 um 17:53 Uhr)
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Alt 02.12.2009, 19:13   #49
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Standard AW: Kosten der Beistände

An welchen Beratungsmissbrauch denkst du so?
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