Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente
Teilhabe am Arbeitsleben nun med. Reha??; in Forum: Information; Hallo Muzel, danke. Dann bin ich ja beruhigt. Hast mir schon einen Schreck eingejagt. Meint Ihr es geht dann auch ohne AU? Bin ja Arbeitslos . Gruss...| Tags: arbeitsleben, med, reha, teilhabe |
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| | #41 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 32
| Hallo Muzel, danke. Dann bin ich ja beruhigt. Hast mir schon einen Schreck eingejagt. Meint Ihr es geht dann auch ohne AU? Bin ja Arbeitslos. Gruss |
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| | #42 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 200
| Tja gizmo, das kann Dir wohl kaum einer beantworten.. Ich würde, an Deiner Stelle, mir nicht zu viele Gedanken machen..Du musst erstmal abwarten was die Kur Dir bringt. Ob Du umzuschulen bist, das können wirklich nur die Ärzte entscheiden.. Wenn aber einwandfrei feststeht das Du in Deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst, ist der Weg eigentlich schon mal geebnet.. Ich glaube nicht das die DRV Bock darauf hat Dir jetzt schon, ein Deinem jungen Alter, Rente zahlen zu wollen.. Du kannst aber eine Gegendarstellung schreiben, falls das Entlassungsgutachten der Reha nicht gut für Dich ausfällt. Deshalb musst Du so schnell wie möglich ,nach der Kur, an den Bericht herankommen. Reagieren die auch dann noch nicht, kannst Du auch das einklagen was Dir zu steht..nämlich eine Umschulung-sprich berufl. Reha.. Könnte sehr gut sein, das Du es einklagen musst.. Die DRV versucht an jeder Ecke Kosten einzusparen.. Mein Tip dazu, lass Deinen behandelnden Arzt bei der DRV nachfragen, oder mach es selber..mach Druck das Du die Kur bekommst, damit steht und fällt nämlich alles.. Und vor Allem, was ich als sehr wichtig empfinde, sieh diese Kur an als das was sie ist- eine Chance für Dich- Versuche die Ratschläge zu beherzigen die wir Dir gegeben haben, halte Dich dort zurück und sieh es nicht als Urlaub an..denn es geht dort um viel, um Dich und Deine Zukunft.. Meine Meinung dazu ist, dafür lohnt es sich schon auch mal auf nen Bierchen zu verzichten.. Gruß gretl
__________________ Krank gibts nicht mehr, entweder "TOT" oder arbeiten.... |
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| | #43 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 32
| Danke Gretl für die ANtwort, sehe die Kur ja auch wirklich als Chance. Habe noch nie in den über 10 Jahren Krankheit eine bekommen. Es ist auch beim Orthopäden immer wieder ja jetzt haben Sie da einen Vorfall nun da. Immer nur Diagnosestellung aber das es in Zukunft besser wird mit z.B Physiotherapie oder so das bekommt man ja auch nicht mehr von den KK. Das mit dem Bier war nur so gemeint, das sich zu Hause gerne mal ein Bier trinke was man ja an Blutwerten erkennen würde. Werde mit Sicherheit die Kur nicht als Urlaub ansehen und eine Kneipe sieht mich auch nicht von innen. Hat es auch schon Jahrelang nicht mehr. Urlaub ist für mich mit meiner Familie weg zu fahren. Gruss |
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| | #44 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 200
| Zitat:
Man erkennt es aber an den Leberwerten, falls Du ein Alkoholproblem hättest..und sehr schnell wird man zum Alkoholiker abgestempelt.. Ich kann mir nicht vorstellen, das es in Deinem Interesse wäre.. Also, besser ists man legt mal ne Bierpause ein..
__________________ Krank gibts nicht mehr, entweder "TOT" oder arbeiten.... | |
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| | #45 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.857
| Hallo Gretl! Ich wollte dir mal eine kurze Info zu dem Leberwert CDT der Infos zu Alkoholproblemen gibt. Welche Mengen an Alkohol führen zu erhöhten CDT-Werten? Erhöhte CDT-Werte im Serum treten erst nach mindestens einwöchiger Aufnahme von täglich mehr als 60g reinem Ethanol auf. Dies entspricht einem täglichen Konsum von etwa 1,5l Bier oder 0,6l Wein oder 0,2l an harten Spirituosen mit 40 Vol-%. Ein einmaliger Alkoholexzess führt nicht zu erhöhten CDT-Werten. Wie schnell normalisiert sich ein erhöhter CDT-Wert? Erhöhte CDT-Werte normalisieren sich bei vollständiger Abstinenz nach 2 bis 4 Wochen, abhängig von Ausgangswert. CDT |
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| | #46 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 16
| Also ich hatte auch eine berufliche Rhea beantragt und bekomme erst einmal eine medizinische Rhea. In meiner letzten Kur wurde bereits festgestellt das ich nicht mehr für meinen alten Beruf geeignet bin und nach dieser besagten Kur durfte ich nochmals beim MDK antreten, der mir auch mitteilte das ich nicht mehr als 6 Stunden arbeiten soll.Entlassungsbericht liegt mir vor. Hm, vielleicht sollte ich den mal zur Vorsicht mit nehmen. Durch ein Telefonat mit der DRV habe ich nebenbei erfahren das bei mir meine Leistungsfähigkeit überprüft werden soll. Was soll das jetzt wieder heißen?Wollen die jetzt nochmals überprüfen ob ich nicht doch wieder in meinen alten Beruf zurück kehren kann, oder was soll das? Und vor allen was geschieht da mit mir in der Kur? In meinem jetztigen Job bin ich glücklich, jedoch ist es ein Minijob. In meinen alten Beruf werde ich nicht mehr zurückkehren, da können die sich auf den Kopf stellen...nähreses will ich nicht erläutern...das ist alles kompilziert zu erzählen. @Gizmo 2511 ich kann die nur sagen ich hatte damals auch eine berufliche Rhea beantragt und wurde auch erst einmal abgelehnt. Habe Widerspruch eingelegt und bekam dann erst einmal ne medizinische Rhea. Dannach hatte ich Weiterbilungs-Maßnahmen erhalten, die mich allerdings nicht wirklich weiter brachten. Am Ende der Kur wirst du ein Abschlussgespräch haben und da kannst du den Ärzten sagen du möchtest den Entlassungsbericht ebenfalls haben, bestehe drauf. Das ist dein gutes Recht. Tut mir leid, habe deinen Theard erst heute gelesen, sonst hätte ich schon eher dazu meinen "Senf" dazu gegeben. |
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| | #47 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.857
| Artep, so wie ich deinen Beitrag verstanden habe, will man dich erneut in die med. Reha schicken, um deine Leistungsfähigkeit erneut zu überprüfen. Man hat da wohl noch offene Fragen, die geklärt werden müssen. |
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| | #48 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 32
| Hallo Artep, danke für die Antwort. Ist auch nicht zu Spät, nächste Woche geht es erst Los. Wenn man das bei dir so liest ist man wieder richtig motiviert. Bin Arbeitslos. Was ist den wenn man nur noch 6 oder 4 Std. arbeiten kann. Das ALG wird entsprechend gekürzt oder? Bekommt man dann von denen eine Teilrente? Und kann man nichts gegen diese Rausziehtaktiken machen. Es kann doch nicht sein, dass sowas 2 Jahre dauert bis es Los geht mit einer Umschulung. Bringt einem ein Anwalt was, wenn es nach der Reha nicht Vorwärts geht? Bekomme ja dann irgendwann Harz4, nur weil die sich Zeit lassen und ich zu Hause sitze und Däumchen drehe. Habe direkt nach meiner betrieblichen Kündigung den Antrag bei denen Gestellt. Und nun sitzt man nur noch Faul in der Gegend rum. Was ist denn, wenn man dann bereits Harz bekommt bei Umschulungsanfang. Bekommt man dann das Übergangsgeld als Dank das man so lange warten musste auf Harz Nivea berechnet? Bin erst vor 1 Monat Arbeitslos geworden, davor war ich in einer Transfergesellschaft. Bekomme jetzt auch schon als Übergangsgeld nur die Höhe des Arbeitslosengeldes? Wäre ich noch in Beschäftigung gewesen, hätte ich mehr bekommen mit Kind oder? Also werden die von der RV Quasi noch belohnt für die Hinhaltetaktik, sehe ich das richtig? Danke Gruss |
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| | #49 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 200
| Zitat:
Außerdem schmeckt mir das Bier überhaupt nicht.. War lieb gemeint von Dir, das Du Dir die Mühe gemacht hast..aber meine Probleme liegen wohl wo ganz anders.. Wenns doch nur der Alk wäre...könnte mich wirklich mal so richtig besaufen..um das ganze Elend irgendwie ertragen zu können..
__________________ Krank gibts nicht mehr, entweder "TOT" oder arbeiten.... | |
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| | #50 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.04.2007 Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.220
| Zitat:
__________________ catwoman | |
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| | #51 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.857
| Sorry Gretl! Du warst wirklich nicht gemeint. Ich wollte nur deinen Satz etwas genauer erklären. "Dann würde ich mir an Deiner Stelle das, ein paar Tage vor Antritt der Kur, lieber verkneifen.." |
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| | #52 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 32
| Hallo nochmal, wollte nochmal kurz klarstellen das ich kein Alkoholproblem habe. Trinke nur manchmal am WE ein paar Bier und das auch nicht jedes WE. Habe halt nur Gedacht das die nicht in den Krümmeln suchen. Wurde wohl hier etwas falsch verstanden. Nun eine neue Frage, bin ja momentan in der ambulanten Reha. Seit letzter Woche Dienstag. Montags ist Oberarztvisite. Also erstmal verpasst und hatte die Eingangsuntersuchung bei einem normalen Arzt. Hatte direkt auf einen Sozialberater angesprochen, er meinte das dürfte nur der Oberarzt verordnen. Bin nochmal an die Anmeldung gegangen und habe dort gefragt. Auch da war die Antwort nur nach einem Oberarzttermin. Habe dann natürlich direkt nach einem Oberarzttermin gefragt und habe diesen heute gehabt. Er meinte ob ich noch nicht bei der Sozialberatung gewesen wäre, ich meinte Nein und erklärte die Situation. Er meinte nur, dass wäre schlecht, da einer von denen nun Urlaub hat und der andere Krank wäre. Die kommen erst wieder wenn ich bereits Entlassen bin. Er meinte er würde in meinen Entlassungsbericht schreiben, dass ich in meinem alten Beruf nicht mehr wie 3 Std. arbeiten kann und leichte Tätigkeiten aber Vollzeit ausüben kann. Was soll ich nun machen. Das müsste doch langen für die RV oder? Aber was soll ich machen, wenn dort keiner ist, bin nun erst seit Dienstag letzte Woche da und wurde überall abgewiesen. Steht mir denn ein Sozialberater zu? Wie soll ich mich verhalten? Danke Gruss |
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| | #53 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 32
| Habe ganz vergessen zu Erwähnen, dass ich vor 1 Monat bei der RV auch schon nach einem Rehaberater gefragt habe. Da war die Antwort, dass würde in der Reha automatisch geschehen, von dort aus würde mir einer Zugeteilt werden. Ich hätte davor keinen Anspruch darauf. Man kommt sich vor als wird man total an der Nase herum geführt. Gruss |
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| | #54 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 200
| Teilhabe am Arbeitsleben umfaßt: ( §§ 33 - 38, 40 SGB IX) insbesondere •Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, einschließlich Leistungen zur Beratung, Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen (auch Teilzeitarbeitsplatzes; Kraftfahrzeughilfe, Integrationsfachdienste), •Berufsvorbereitung, einschließlich der wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung, •berufliche Anpassung und Weiterbildung, einschließlich eines dafür erforderlichen Schulabschlusses, •berufliche Ausbildung incl. zeitlich nicht überwiegender schulischer Leistungen, •Überbrückungsgeld, •sonstiger Hilfen zur Förderung der teilhabe am Arbeitsleben , um eine angemessene Beschäftigung oder Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erhalten, •berufliche Eignung und/oder Arbeitserprobung •Leistungen für notwendige Praktika, •Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz, •Kosten für Hilfsmittel, technische Arbeitshilfen, •Kosten für Beschaffung oder Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung, vgl. Wohnungskosten, •Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, •Leistungen an Arbeitgeber (§ 34 SGB IX), u.a. für dauerhafte berufliche Eingliederung, Aus- oder Weiterbildung im Betrieb.
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| | #55 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 200
| Ich würde auf diesen Wisch.." Leistungen zur Teilhabe.." nicht so viel geben..den drückt die DRV fast jedem auf..das heißt aber noch lange nicht, das das eine Umschulung ist.. Die Umschulung kostet die nämlich etwas mehr.. Vorallem, wer stellt denn heut noch Menschen mit Behinderungen ein? Da zahlen die Firmen lieber die Strafe dafür, das sie keine Behinderten einstellen, als das sie sich mit uns belasten.. Um wie num...alles sehr frustrierend.. Mach die Kur..und sieh zu das Du AU entlassen wirst..Dann stell den EM Antrag und dann warte ab.. Der Entlassungsarzt muss Dir aber mitteilen ob Du AU oder nicht AU entlassen wirst..Und je nach Arzt kann das lustig,oder auch nicht lustig werden..Der Rest welcher im E-Bericht steht erfährst Du erst später.. Die Ärzte dort haben ihre VORGABEN....
__________________ Krank gibts nicht mehr, entweder "TOT" oder arbeiten.... |
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| | #56 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 200
| Zitat:
__________________ Krank gibts nicht mehr, entweder "TOT" oder arbeiten.... | |
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| | #57 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 32
| Hallo nochmal, danke für die Antworten. Zum Thema AU. Ich bin nicht AU hin und möchte auch nicht AU raus. Ich war bisher immer arbeiten und werde auch noch über 30 Jahre lang arbeiten müssen. Der Arzt entlässt mich Arbeitsfähig, gibt aber an, dass ich in meinem alten Beruf nur noch 3 Std. arbeiten kann. Oder eben ein anderer Beruf Vollzeit. Das müsste doch dann hoffentlich klappen mit einer Umschulung. Woher bekomm ich jetzt aber einen Sozialberater bzw. Rehaberater. Soll ich die RV anrufen? Wie kann es sein das es 2 Wochen lang in der Reha keinen Sozialberater gibt? Gruss |
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| | #58 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.857
| Gizmo, wie kommst du auf die Idee, dass es in einer Reha keinen sozialen Dienst gäbe? Es gibt in jedem Kh und auch in jedem Reha-Kh einen sozialen Dienst. Was der taugt, ist wie immer, unterschiedlich. Du hast ein großes Mitspracherecht, wenn dir die Teilhabe genehmigt wird. |
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| | #59 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 32
| Hallo Muzel, ja den Dienst gibt es angeblich. Aber die erste Woche durfte ich nicht hin hatte den Behandelnten Arzt gefragt und auch an der Information. Beide sagten erst nach dem Oberarzttermin könnte ich einen Termin erhalten. Den Oberarzttermin hatte ich heute, der meinte warum hätte ich mir nicht letzte Woche einen Termin geben lassen. Habe es dann erklärt, dass mir niemand einen gab. Er meinte dann die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes wären jetzt in Urlaub und Krank und kommen erst wieder wenn ich Entlassen wurde. Weiß nicht was ich jetzt machen soll. Würde ja auch Druck machen. Nur bei wem soll ich einen Termin bekommen wenn keiner von denen im Haus ist. Bin natürlich jetzt total Sauer und komm mir veräppelt vor. Habe große Hoffnungen an den Sozialen Dienst gehabt. Und nun? |
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| | #60 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.857
| Gizmo, die Mitarbeiter vom sozialen Dienst haben immer eine Vertretung. Lass dich bitte nicht so einfach abwimmeln. Geändert von Muzel (25.05.2010 um 17:21 Uhr) |
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| | #61 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 25
| Naja, @Muzel, da bin ich mir gar nicht so sicher, ob die Sozialarbeiter " ersetzt " werden, wenn eine im Urlaub ist und die andere krank... Ich war auch vor kurzem zur amb. Reha zwecks Abklärung meiner weiteren Arbeitsfähigkeit und es sind schon die einen oder anderen Termine in Bereich KG & Ergo ausgefallen, weil Mitarbeiter krank waren und nicht ersetzt wurden. Nun, das hilft @gizmo2511 auch nicht weiter. Die Idee sich an die RV zu wenden, was getan werden könnte, wenn so ein Umstand eintritt, finde ich gar nicht so schlecht.Vllt. sollten auch nochmal die Damen in der Administration befragt werden, was zu tun sei, wenn über die gesamte Reha kein Sozialarbeiter verfügbar ist! Da würde ich mich auch nicht so schnell abwimmeln lassen. Es muss eine Lösung gefunden werden. @gizmo2511 By the way... die von der RV werden dir bestimmt nicht den Kopf abreißen, wenn du dich dort telf. erkundigst. Viel Glück! LG Birdy |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 200
| Zitat:
weit gefehlt..während meiner stat. Reha war die einzigste Soz. Tante im Urlaub..und das genau 3 Wochen lang..Vertretung..???..Fehlanzeige.. Nach dem ich meinen behand. Arzt fragte warum das so ist..Schulterzucken und Aussage " Personalmangel" 2 Tage vor meiner Entlassung war die Dame dann wieder da..Da noch viele Andere, außer mir, dringend auf einen Termin gewartet hatten, ging das dann im 5min Schnellverfahren dadurch.. Die Tante total unfreundlich und absolut überfordert mit der Masse der Patienten.. Am Ende bin ich genauso schlau wieder raus, als ich da rein bin.. mit nem Packen Papierkram in der Hand, wo ich mich durchlesen sollte.. Konnste in die Tonne kloppen..
__________________ Krank gibts nicht mehr, entweder "TOT" oder arbeiten.... | |
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| | #63 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.857
| Gut, ich schreibe nur meine Erfahrungen. Meine Schwiegermutter ist inzwischen seit 3 Monaten fast ununterbrochen stationär (eine Woche Unterbrechung) und eine Entlassung ist überhaupt noch nicht in Sicht. Sie war in dieser Zeit in ganz verschiedenen Kh und in völlig verschieden Abteilungen. Ihre Diagnose ist noch immer völlig unklar. Einen sozialen Dienst hat es immer gegeben. Da war auch schon die eine oder andere Person im Urlaub oder sonst etwas. Eine Vertretung habe ich immer bekommen. Meistens ist die Vertretung auch nicht der Bringer, weil sie den konkreten Fall nicht kennt. Ich lasse mich einfach nicht schnell abwimmeln. |
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| | #64 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 25
| Hallo, @Muzel, du hast bezüglich des Krankenhauses schon recht. Dort wird es immer eine Vertretung geben, egal ob krank oder im Urlaub.Ich denke, dass es dort gewährleistet sein muss. Es könnte evtl. zu Verzögerungen kommen, wenn der Sozialarbeiter in seinem Bereich erkrankt, aber die Patientenbetreung wird dann von einem anderen übernommen. Jedoch in einer Rehaeinrichtung wird es wohl ein wenig anders sein von der Peronaldecke her.Wo ich mich befand, waren 2 Damen fest angestellt, sollte da eine ausfallen, wenn die andere in Urlaub ist, dann ist dunkeltuten angesagt. LG Birdy |
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| | #65 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.857
| Stationäre Reha-Einrichtungen verfügen auch über einen sozialen Dienst. Schließlich kann nicht jeder Patient so ohne Weiteres nach Hause entlassen werden. Die Betreuungssituation muss doch in vielen Fällen festgestellt und sichergestellt werden. In der stationären Reha-Einrichtung meiner Schwiegermutter gab es einen sozialen Dienst. Allerdings kann das bei einer ambulanten Reha durchaus anders sein. Diese Betroffenen leben zu Hause, versorgen sich zu Hause selbst oder werden schon versorgt. |
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| | #66 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 32
| Hallo nochmal, hatte heute nochmal einen Termin beim Oberarzt und Chefarzt. Sie meinten ich könne auch einen Termin mit dem Rehaberater machen wenn ich schon Entlassen worden bin. Nun kommst der Chefarzt fragte nach Schmerzen, ich sagte ja nach wie vor. Er meinte es würde empfohlen werden 2 Wirbel zu Versteifen, da die Aufeinanderreiben. Er entlässt mich weiterhin für Arbeiten in meinem alten Beruf nicht länger als 3 Std. Andere Berufe für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten geeignet. Aber obwohl ich Arbeitsfähig angereist bin, wird er mich Arbeitsunfähig entlassen. Bekomme ich dann mein Geld von der KK? Muss ich trotzdem am ersten Tag nach der Entlassung bei die Arbeitsagentur gehen mich wieder Arbeitslos melden? Und nun meine wichtigste Frage. Kann mich die RV vor einer Teilhabeunterstützung zu einer OP zwingen? Möchte mich nämlich auf keinen Fall wieder Operieren lassen. Und wenn man bei Erfahrungsberichten schaut haben die Leute nach einer Wirbelversteifung auch nur Probleme. Kann die RV eine OP zur Bedingung machen? Danke Gruss |
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| | #68 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 32
| Hallo Muzel, du glaubst gar nicht wie ich gerade Aufatme. Habe schon gedacht jetzt ist alles vorbei, denn eine OP können die vergessen. Ich lege mich nicht mehr unter das Messer. Es heißt immer dann wird alles besser und am Ende ist es schlimmer wie vorher. Danke für die schnelle Antwort. Eben wurde mir echt gerade mal ganz anders. Habe echt gedacht der nächte Brief heißt vor Teilhabe halten wir eine OP für Sinnvoll. Gruss |
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| | #70 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 32
| Hallo, dann kann mir ja nicht viel passieren. War ja vor der Reha Arbeitslos und musste das abmelden wegen der Reha und bekomme Übergangsgeld. Es hat gehießen am ersten Tag nach der Reha muss ich direkt zur Agentur für Arbeit. Nun meinte der Arzt er entlässt mich Arbeitsunfähig. Wie lange gilt sowas dann? Muss ich dann direkt zum Arbeitsamt? Bekomme ich dann Geld von der KK? Danke Gruss |
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| | #71 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.857
| Hast du noch KK-Ansprüche? |
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| | #72 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 32
| Hallo Muzel, ja die letzten Jahre habe ich nie KK in Anspruch genommen. War vor der Reha 1 Monat Arbeitslos davor 15 Jahre arbeiten und nur vor 10 Jahren mal Krankengeld nach der Bandscheiben OP bezogen. Gruss |
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| | #73 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.857
| Dann solltest du einen Antrag auf Krankengeld stellen. Zum Arbeitsamt solltest du trotzdem gehen, sonst stehst du nachher ohne Geld da. Ich muss auch zum Arbeitsamt vor dem Auslaufen meiner Eu-Rente.Ich weiß doch auch nicht, was sich die RV für Fisematentchen einfallen lässt, wenn ich den Verlängerungsantrag stelle. |
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