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Schweigepflichtentbindung Hartz IV-Ärzte; in Forum: Information; Schweigepflichtentbindung_Hartz_IV_Ärzte http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Homepage/publikation/archiv/kvblatt05_09/kvb0509y.html < http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Homepage/publikation/archiv/kvblatt05_09/kvb0509y.html > (Quelle: KV-Blatt 09/2005) "Hartz IV" und die Folgen Welche Auskünfte dürfen Arbeitsagenturen und Sozialämter verlangen? Die so genannte "Hartz IV"-Reform am Arbeitsmarkt hat bei den ...
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Alt 05.03.2007, 00:36   #1
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Standard Schweigepflichtentbindung Hartz IV-Ärzte

Schweigepflichtentbindung_Hartz_IV_Ärzte


http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Homepage/publikation/archiv/kvblatt05_09/kvb0509y.html <http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Homepage/publikation/archiv/kvblatt05_09/kvb0509y.html> (Quelle: KV-Blatt 09/2005)

"Hartz IV" und die Folgen

Welche Auskünfte dürfen Arbeitsagenturen und Sozialämter verlangen?


Die so genannte "Hartz IV"-Reform am Arbeitsmarkt hat bei den Vertragsärzten zu auffallend vielen Anfragen der Arbeitsagenturen (frühere Arbeitsämter) bzw. von Sozialämtern geführt. In den Anfrageformularen und Begleitschreiben, oft auch von Patienten im laufenden Praxisbetrieb vorgelegt, wird der Eindruck erweckt, dass die Beantwortung der Fragebögen zu den vertragsärztlichen Pflichten gehört. Hintergrund vieler Anfragen: Eine vom Patienten faktisch erzwungene Entbindung von der Schweigepflicht. Im nachstehenden Beitrag von KV-Justitiar Ernst Jolitz werden die wichtigsten Aspekte dieses Themas aufgegriffen.

Die "Hartz IV"-Reformen am Arbeitsmarkt ("Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt") bringen es mit sich, dass viele Vertragsärzte zunehmend mit folgender Situation konfrontiert werden:

In der Praxis erscheint ein Patient mit einem umfangreichen Fragebogen der Bundesagentur für Arbeit oder des Sozialamtes. In diesem mehrseitigen Fragebogen werden vielfältige Aspekte der Krankengeschichte sowie zur gegenwärtigen und zukünftigen Arbeitsfähigkeit abgefragt. Der Patient berichtet, von der Bundesagentur bzw. dem Sozialamt "gezwungen" worden zu sein, seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Auch kommt es vor, dass die Bundesagentur in der Eigenschaft als "Arbeitgeber" längerfristig erkrankten Mitarbeitern einen Fragebogen zur Vorlage beim Arzt aushändigt, in dem eine Prognose der Leistungsfähigkeit erfragt wird, auch wenn solche Fragen nichts mit "Hartz IV" zu tun haben müssen.


Oft wird der Praxisinhaber dann vom Patienten mit der Frage konfrontiert, ob er überhaupt von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Sozialamt gezwungen werden kann, seinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Ohne Auskunft keine Leistung?

"Erzwungene Schweigepflichtentbindungen" treiben viele Ärzte um

"Erzwungene Schweigepflichtentbindungen" sind ein Thema, mit dem viele Ärzte inzwischen die Rechtsabteilung der KV Berlin beschäftigen. Muss ich tatsächlich eine gutachterliche Stellungnahme abgeben?

Grundsätzlich handelt es sich bei dieser Fragestellung nicht um ein spezifisch vertragsärztliches Problem, sondern in solche Situationen können Angehörige aller Heilberufe kommen, unabhängig davon, ob sie eine Kassenzulassung haben. Für alle Ärzte oder anderen Angehörigen von Heilberufen gilt: Es gibt gegenüber den Sozialleistungsträgern eine gesetzliche Auskunftsverpflichtung gemäß § 100 SGB X. Danach müssen den Sozialleistungsträgern, zu denen auch die Bundesagentur bzw. die Sozialämter gehören, all jene Auskünfte erteilt werden, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen
soweit es eine gesetzliche Mitteilungsbefugnis gibt oder der Betroffene einer solchen Auskunft im Einzelfall zugestimmt hat.


Dabei gilt grundsätzlich: Die Auskunftspflicht des Arztes erstreckt sich nur auf die Mitteilung von (medizinischen) Tatsachen, zu denen beispielsweise vom Arzt veranlasste oder selbst erhobene Befunde und Hinweise auf den aktuellen Gesundheitszustand des Betroffenen, gehören. Die gesetzliche Auskunftspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf eine gutachterliche Stellungnahme oder die Weitergabe von Fremdbefunden.

Eine Auskunftspflicht besteht darüber hinaus nur dann, wenn die gewünschte Auskunftserteilung entweder gesetzlich zugelassen ist oder der Betroffene eingewilligt hat. Gesetzlich ausdrücklich geregelte Mitteilungsbefugnisse gibt es im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. bei den im SBG V geregelten Mitteilungspflichten der Leistungserbringer gegenüber den Krankenkassen und dem MDK). Liegt eine gesetzlich geregelte Mitteilungsbefugnis vor, dann darf und muss der Arzt
auch ohne Wissen des Betroffenen und unter Umständen sogar gegen dessen Willen die erbetene Auskunft erteilen.


Bei "Hartz IV": Der Patient muss der Auskunft zustimmen

"Hartz IV" enthält als Anspruchsvoraussetzungen Tatbestandsmerkmale, bei denen der Gesundheitszustand desjenigen, der Leistungen nach diesem Gesetz in Anspruch nimmt, im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit von Bedeutung ist. Entsprechende Angaben werden von den betreffenden Leistungsträgern zur Umsetzung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt. Zwar ist es nicht immer sicher, ob wirklich alle Fragen im Detail für die Aufgabenerfüllung auch wirklich relevant sind. Grundsätzlich kann man aber der Bundesagentur für Arbeit oder dem Sozialamt nicht das Recht absprechen, sich für die Gesundheit der Leistungsbezieher zu "interessieren".


Allerdings enthält "Hartz IV" keine gesetzlich geregelten Mitteilungspflichten der Ärzte an die Behörden. Deswegen kommt es darauf an, dass der betroffene Patient der Auskunftserteilung zugestimmt, seinen Arzt also von der Schweigepflicht entbunden hat.

Liegt die Zustimmung des Betroffenen zur Auskunftserteilung bzw. die Schweigepflichtentbindung vor, dann besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Sozialamt. Der Arzt kann sich dieser Auskunftspflicht nicht mit dem Argument widersetzen, sein Patient sei von der Behörde zur Entbindung von der Schweigepflicht gezwungen worden. Nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I ist nämlich jeder, der Sozialleistungen beantragt, gesetzlich verpflichtet, der Auskunftserteilung durch Dritte zuzustimmen. Damit sind vor allem solche Dritte gemeint, die einer berufsrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, vor allem Ärzte.


Es bleibt also festzuhalten, dass eine Auskunftspflicht des Arztes gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Sozialamt besteht, wenn eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht vorliegt, mag der Patient sie auch nur "zähneknirschend" abgegeben haben. Eine Einschränkung der Auskunftspflicht kann es nur für einzelne Fragen geben, bei denen ernsthafte Zweifel an der Relevanz für die von der Behörde zu treffende Entscheidung bestehen. Hier empfiehlt es sich, dies mit dem Sachbearbeiter der Behörde telefonisch abzuklären
oder im Zweifel eine Frage auch einmal nicht zu beantworten.


Auskünfte gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Sozialamt müssen übrigens nicht kostenlos erteilt werden, sondern können gem. Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) liquidiert werden.


Keine Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber

Etwas anderes gilt allerdings, wenn die Bundesagentur für Arbeit oder eine andere Sozialbehörde in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber Informationen über den Gesundheitszustand eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin haben will. Hier gibt es keine gesetzliche Auskunftspflicht des Arztes und auch keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitnehmer eine Entbindung von der Schweigepflicht erteilt. Ob und inwieweit Auskünfte erteilt werden, sollte mit dem Patienten eingehend besprochen werden. Im Zweifel sollte sich der Patient arbeitsrechtlich beraten lassen, ob ihm aus der Nichtentbindung von der ärztlichen Schweigepflicht irgendwelche Nachteile entstehen können.


Keine Verpflichtung zur Herausgabe von Behandlungsunterlagen

Das von der Bundesagentur herausgegebene Formular über die "Entbindung von der Schweigepflicht" enthält die Formulierung, dass der Antragsteller (neudeutsch: Kunde) der Bundesagentur sich damit einverstanden erklärt, dass "Befundunterlagen, Untersuchungsergebnisse, Krankenhausentlassungsberichte, Krankengeschichten oder ähnliche Unterlagen dem Arzt der Agentur zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden."


Vordruck unvollständig

Hier geht die Schweigepflichtentbindung in dem von der Bundesagentur verstandenen Sinne über die Verpflichtung hinaus, die der Antragsteller (Ihr Patient) nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I hat. Dort ist nicht davon die Rede, dass der Antragsteller der Übersendung ganzer Krankenakten zustimmen muss. Außerdem fehlt in dem Formular über die Schweigepflichtentbindung die an sich notwendige Einschränkung des Zwecks der Übersendung der Unterlagen.


Die abzugebende Erklärung würde den Arzt der Bundesagentur (der übrigens nicht die gleiche Unabhängigkeit genießt wie die Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen) zu einer umfänglichen Auswertung der gesamten Krankengeschichte des Antragstellers berechtigen. Aus diesem Grund hat die KV Berlin den Datenschutzbeauftragten um eine Stellungnahme gebeten. Unabhängig davon, wie diese ausfällt, kann aber jetzt schon gesagt werden: Eine Verpflichtung des Arztes, aufgrund der Schweigepflichtentbindung der Bundesagentur für Arbeit umfangreiche Behandlungsunterlagen zur Auswertung zu überlassen, besteht nicht, weil § 100 SGB X dies nicht vorsieht. Die Bundesagentur kann die Herausgabe solcher Unterlagen nicht erzwingen. Soweit sich der Arzt entschließt, Behandlungsunterlagen in Kopie an die Bundesagentur herauszugeben, sollte dies nur im Einzelfall und nur in Absprache mit dem Patienten erfolgen.


Ernst Jolitz
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

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Geändert von vagabund (02.03.2008 um 13:34 Uhr).
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Alt 01.03.2008, 00:53   #2
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Ich habe jetzt den Teil nicht verstanden, nach dem der Hartz IV-Empfänger verpflichtet ist, dem ganzen zuzustimmen bzw. ich habe nicht verstanden, ob das zwangsläufig so ist.

Kann die Arbeitsagentur den Leistungsempfänger, wenn er krank ist, zu einer solchen Freigabe zwingen? Unter Hinweis auf Mitwirkungspflicht oder sowas?

Hat der Leistungsempfänger überhaupt nicht mehr das Recht, sich auf Geheimhaltung zu berufen? Wird ihm dieses Recht genommen?
__________________
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Alt 01.03.2008, 07:32   #3
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Zitat:
Zitat von sun2007 Beitrag anzeigen

Kann die Arbeitsagentur den Leistungsempfänger, wenn er krank ist, zu einer solchen Freigabe zwingen? Unter Hinweis auf Mitwirkungspflicht oder sowas?
Nein er kann Dich nicht zwingen.
Deine Mitwirkungspflicht bist Du nachgekommen, wenn Du eine Einladung zum A-Arzt hast und hingehst.
Zitat:
Zitat von sun2007 Beitrag anzeigen
Hat der Leistungsempfänger überhaupt nicht mehr das Recht, sich auf Geheimhaltung zu berufen? Wird ihm dieses Recht genommen?
Du hast das Recht und es kann Dir auch keiner nehmen. Auch wenn die ARGE sich auf §§ 60 und 66 (SGB I) beruft hat das noch lang nichts mit der Schweigepflichtentbindung zu tun.

Gruß Haubold
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Alt 01.03.2008, 10:17   #4
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Standard Schweigepflichts entbindung

Von mir zu dem Beitrag eine kleine Ergänzung:

Die Abgabe der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht hat nur 6 Monate ab Unterschrift gültigkeit, und muß danach immer wieder neu ausgestellt werden.

Diese Entbindung der Schweigepflicht ist meines Erachtens nur für den medizinischen Dienst des Arbeitsamtes sprich Amtsarzt gültig,
denn ein normaler kleiner Sesselpubsender Sozialarbeiter der Arge besitzt weder eine medizinische Ausbildung geschweige denn kann er beurteilen was denn der Arzt da genau mitteilt.

Für jeden (behandelnden) Arzt (Hausarzt, Orthopäde etc.), Kur/Rehaklinik oder Krankenhaus muß diese Unterschrift zur Entb. der Schweigepflicht vorliegen, ansonsten dürfen sie keinerlei relevanten Daten herraus geben.

Ich kann ein Lied davon singen, denn es dauerte über 3 1/2 Jahre bis ich endlich zum Amtsarzt kam, und auch erst, nachdem ich gegen den Befund Beschwerde einlegte, weil man nur nach Aktenlage entschieden hat.
Zwischenzeitlich habe ich zwei Untersuchungen hinter mir, wobei der letzte Befund auch wieder nur nach Aktenlage entschieden wurde, obwohl mein Orthopäde mit neuen Erkenntnissen dem Befund des medizinischen Dienstes widersprach.
Es soll nun eine weitere Untersuchung erfolgen, allerdings von oder bei einem anderen Arzt

Bis dahin werde ich aber hoffentlich schon in oder von der Reha zurück sein, mit ärztlichen Befunden der Klinik.
Dann würden sie endlich mal einsehen, das ihre "Amtsärzte" sprich Befunde nicht mal das Papier wert sind, auf die es geschrieben wurde.
Ich vermute mal das wissen sie aber bereits, es dient denen nur als Alibi die AL II´er weiter zu drangsalieren und zu erniedrigen ...

Ach ja, gegen meine ehemaliche Sachbearbeiterin läuft derzeit ein Verfahren eben deswegen beim Sozialgericht in Düsseldorf.
1. erdreisstete sie sich, sich über ein Attest meines Arztes hinweg zu setzen mit 2. der Folge, das man mich für 3 Monate mit 4 Sanktionen belegte ...

MfG
WurzelZwerg
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Alt 01.03.2008, 10:35   #5
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Zitat:
Zitat von Haubold Beitrag anzeigen
Nein er kann Dich nicht zwingen.
Deine Mitwirkungspflicht bist Du nachgekommen, wenn Du eine Einladung zum A-Arzt hast und hingehst.

Du hast das Recht und es kann Dir auch keiner nehmen. Auch wenn die ARGE sich auf §§ 60 und 66 (SGB I) beruft hat das noch lang nichts mit der Schweigepflichtentbindung zu tun.

Gruß Haubold
Zitat:
Zitat von Behrsing
Nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I ist nämlich jeder, der Sozialleistungen beantragt, gesetzlich verpflichtet, der Auskunftserteilung durch Dritte zuzustimmen.
Wie heißt mein Recht, die Auskunft zu verweigern oder verweigern zu lassen (entspricht etwa der ärztlichen Schweigepflicht)? Infirmationelle Selbstbestimmung oder wie? Und wird das durch Hartz IV abgeschafft?

Und widerspricht das, was Haubold schreibt, dem Zitat aus Behrsing (unten)?

Wenn ich mir ein Attest vom Arzt hole und der schreibt da was Bestimmtes rein - ist das nicht genug Auskunft-erteilt?

Apropos Amtsarzt - ich höre immer wieder, dass der MDk total willkürlich entscheidet und unter dem Deckmantel "nach Aktenlage" dafür sorgt, dass in den Akten möglichst wenig drin steht und dann danach entscheidet, dass die Person gesund ist. Aber angenommen, es wäre so, dass der Amtsarzt alle Infos über den Gesundheitszustand weiterleiten dürfte - wer sagt mir denn, dass der nicht einfach etwas reinschreibt, was letzten Endes nur dazu dienst, mir eins reinzuwürgen? Dann steht der Patient da mit einer amtlich besiegelten Diagnose, die fürchterlich ist, nicht stimmt, aber zu allem Überfluss auch noch offiziell gehandelt wird?
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Alt 01.03.2008, 12:38   #6
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Auch gegen den Befund des Amtsarztes ist ein Widerspruch/Beschwerde möglich, vor allem gerade dann, wenn nach Aktenlage entschieden wurde.
Man ist dann gehalten die betreffende Person med. zu untersuchen.
Wird darauf nicht eingegangen, steht einem natürlich auch hier der Klageweg offen.

Genauso wie WIR Rechte und Pflichten haben, besteht dieser Rechtsanspruch auch gegen die Institutionen. Man darf sich halt nicht alles gefallen lassen.

Ich denke nicht, das ein Amtsarzt willkürlich etwas negatives in den Befund schreibt, aber wie heißt das doch so schön: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, zumal gerade die Ärzte doch in Brot und Lohn eben von der Bundesanstalt für Arbeit stehen und somit auch in einem Abhängigkeitsverhältnis.
Für die zählt doch nur arbeitsfähig schreiben damit die Leute vermittelbar sind und dem Steuerzahler nicht auf der Tasche liegen.
Selbiges trifft übrigens auch auf das Versorgungsamt und Landesversicherungsanstalt zu. Bloß nicht kaputt Behindert oder Erwerbsunfähig schreiben ...

Eine gute Freundin hat mir dies vor kurzem noch erzählt, die selbst über mehr als 10 Jahre beim Versorgungsamt und ARGE gearbeitet hat.

MfG
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Alt 01.03.2008, 14:56   #7
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Zitat:
Zitat von WurzelZwerg Beitrag anzeigen
Auch gegen den Befund des Amtsarztes ist ein Widerspruch/Beschwerde möglich, vor allem gerade dann, wenn nach Aktenlage entschieden wurde.
Man ist dann gehalten die betreffende Person med. zu untersuchen.
Wird darauf nicht eingegangen, steht einem natürlich auch hier der Klageweg offen.

Genauso wie WIR Rechte und Pflichten haben, besteht dieser Rechtsanspruch auch gegen die Institutionen. Man darf sich halt nicht alles gefallen lassen.

Ich denke nicht, das ein Amtsarzt willkürlich etwas negatives in den Befund schreibt, aber wie heißt das doch so schön: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, zumal gerade die Ärzte doch in Brot und Lohn eben von der Bundesanstalt für Arbeit stehen und somit auch in einem Abhängigkeitsverhältnis.
Für die zählt doch nur arbeitsfähig schreiben damit die Leute vermittelbar sind und dem Steuerzahler nicht auf der Tasche liegen.
Selbiges trifft übrigens auch auf das Versorgungsamt und Landesversicherungsanstalt zu. Bloß nicht kaputt Behindert oder Erwerbsunfähig schreiben ...

Eine gute Freundin hat mir dies vor kurzem noch erzählt, die selbst über mehr als 10 Jahre beim Versorgungsamt und ARGE gearbeitet hat.

MfG
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Das beantwortet nicht meine Frage:
Wie heißt mein Recht, die Auskunft zu verweigern oder verweigern zu lassen (entspricht etwa der ärztlichen Schweigepflicht)? Infirmationelle Selbstbestimmung oder wie? Und wird das durch Hartz IV abgeschafft?

Und widerspricht das, was Haubold schreibt, dem Zitat aus Behrsing (unten)?

Wenn ich mir ein Attest vom Arzt hole und der schreibt da was Bestimmtes rein - ist das nicht genug Auskunft-erteilt?

Mit anderen Worten: Muss ein kranker ALG II-Empfänger tatsächlich den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, wenn die Arbeitsagentur das verlangt?
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Alt 01.03.2008, 16:39   #8
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@sun2007

ich formuliere es einmal so bzw. aus meinen Erfahrungen herraus:

ein Attest Deines Hausarztes bewirkt im schlechtesten Fall, das man Dich dem Amtsarzt vorstellen will, sozusagen als Kontrolle oder Gegengutachten zu dem Attest Deines Arztes.
Somit kann man sich die Kosten für das Attest beim Hausarzt oder Orthopäden eigentlich sparen, weil es eh von der ARGE angezweifelt wird ...

Ich hab meinem damaligen Sachbearbeiter seinerzeit auf den Kopf zugesagt, das er wohl ziemlich einen an der Waffel haben muß.
1. wird die ARGE das Attest eh anfechten und mich zum Amtsarzt vorladen,
2. wenn die ARGE ein Attest möchte, möge sie dies entweder selbst beim Arzt anfordern oder mich dem medizinischen Dienst überstellen
3. kostet es Geld was ich nicht habe, denn 10 oder 15 Euro haben und nicht haben, sind schon 30 Euro.
Da kann man gut ne Woche von Leben.

Speziell nun aber zu Deiner Frage von wegen Auskunftsverweigerung sprich nicht Leisten der Unterschrift unter die Schweigepflichtsentbindung.

Ich denke die wirst Du leisten müßen, damit der med. Dienst sprich Amtsarzt sich die nötigen Unterlagen bei den Fachärzten, Kliniken, Krankenkasse anfordern kann um sich ein umfangreiches Bild von Deinem Gesundheitszustandes machen zu können. Deinen Sachbearbeiter geht es nichts an, außer der Befund des Amtsarztes.
Es besteht eine Mitwirkungspflicht, die die ARGEN wohl einfordern können.
... ohne Schweigepflichtsentbindung keine Untersuchung durch den med. Dienst, ergo auch keine oder nur eingeschränkte Leistung ... *denke ich mal so*

Gerade etwas gefunden, wo jemand die Schweigepflichtentbindung widerufen hat Hartz IV Forum - Sonstiges - mach Krebserkrankung Schikane seitens der LVA Ärzte und der ARGE - Seite 1 Erstellt am 20.11.2007 - 08:41

Ich denke darüber wird wohl nur ein Jurist eine korrekte Antwort geben können.

MfG
WurzelZwerg

Geändert von WurzelZwerg (01.03.2008 um 16:43 Uhr). Grund: Ergänzung
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Alt 01.03.2008, 20:58   #9
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Vielen Dank. Genau das war mein Knackpunkt: Wieso den Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden, wenn der Amtsarzt sowieso das schreibt, was er will?? Und letztlich erfährt der Sachbearbeiter ja dann doch, was der Hausarzt meint, auch wenn es über den Umweg Amtsarut an ihn rankommt.

Apropos Medizinischer Dienst: Das ist ein Thema für sich - was da so alles abgeht, da muss man dringend gegen vorgehen. Oft sind das tattrige Ex-Ärzte, die sich ewig nicht weitergebildet haben und der Krankenkasse oder Behörde Gefälligkeitsgutachten schreiben. Die sind nicht neutral sonder mitten in einer Interesseverflechtung drin - wird dringend Zeit, dass das geändert wird.
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Alt 01.03.2008, 21:22   #10
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Das ist es ja eben ...
Also wenn eine Entbindung von der Schweigepflicht, dann NUR für eine Untersuchung durch den med. Dienst.
Den kleinen Sesselpubser von Sachbearbeiter geht es nichts an, und er hat auch keinen rechtlichen Anspruch darauf aufgrund fehlender medizinischer Kenntnissse. (außerdem unterliegt er ja anders als ein Arzt nicht der Schweigepflicht)
Auch wird er nur einen Befund durch den Amtsarzt zu sehen bekommen, niemals aber irgendwelche Krankengeschichten oder Unterlagen, die vom med. Dienst angefordert wurden.
Sollte dies der Fall sein, wäre dies ein gefundenes Fressen für den Datenschutzbeauftragten

Betreff Ärzte, da ist mir ein alter Arzt der so einige Jahre Berufspraxis und Erfahrung mit sich bringt wesentlich lieber, als einer, der gerade mal zw. 35 und 45 Jahre alt ist.
Im Fall meiner Amtsärztin kann ich nur sagen, das ich glaube, die hat irgendwo in Afrika bei den "Bimbos" (dies ist jetzt KEIN Rassismus!) studiert und praktiziert, vor allem weil sie auch beim DRITTEN Befund (nach Aktenlage) die Einwände und Befund meines Orthopäden einfach ignorierte und sich auf die ersten von ihr verfassten Befunde berief ...

Und was mein Attest vom Hausarzt anging ...

"ohne vorherige Untersuchung durch einen Fach- oder Amtsarzt ist eine Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt nicht möglich"

wurde von der (ex)Sachbearbeiterin einfach ignoriert und mir für 3 Monate gleich 3 Sanktionen verpasst (ca. -300€), aufgrund fehlender Bewerbungen.
Damit hat sie sich aus meiner Sicht ein klares Eigentor geschossen und sich sogar über den Berufsstand eines Arztes erhoben, weshalb ich in der Sache wie bereits erwähnt vor dem Sozialgericht Klage.
Sollte ich die Klage gewinnen - wovon ich ausgehe - kann sich die Dame warm anziehen.
Momentan versucht die ARGE mit allen Mitteln die Klage zu sabotieren und zu Fall zu bringen, damit diese Mißstände nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
Wird Zeit das ich den Termin zur Reha- Kur bekomme und somit dann fundierte und vor allem einen unabhängigen und korrekten Befund über den wahren Gesundheitszustand erhalte, der mit Sicherheit dann mehr Gewicht hat als wie eine Untersuchung beim Amtsarzt im Schnellverfahren (15 Min. fertisch ...) ... (werde demnächst mal meine Erlebnisse in Kurzform nieder schreiben - ist der reinste Lacher)

MfG
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Alt 02.03.2008, 07:12   #11
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Wird Zeit das ich den Termin zur Reha- Kur bekomme und somit dann fundierte und vor allem einen unabhängigen und korrekten Befund über den wahren Gesundheitszustand erhalte, der mit Sicherheit dann mehr Gewicht hat als wie eine Untersuchung beim Amtsarzt im Schnellverfahren (15 Min. fertisch ...) ... (werde demnächst mal meine Erlebnisse in Kurzform nieder schreiben - ist der reinste Lacher)

Hallo, Wurzel Zwerg,

wenn Du richtig und alles gelesen hast, dann weißt Du, dass auch Reha-Bescheide nach gutem Dünken meistens ausgestellt werden.
Ich möchte nicht Deine Hoffnung zerstören.
Die Kurärzte haben auch Vorschriften (Dienstvor. – die kennen Dich ja nicht persönlich), und zwar, nur um Statistik aufrecht zu erhalten. Wenn Du Glück hast, bekommst Du die richtige Beurteilung, wenn nicht – darfst Du weiter kämpfen.

Was mich vor allem stört, ist es, dass man den Niedergelassenen Ärzten nicht mehr glaubt.
Es entzieht sich meiner Begriffsmöglichkeiten, die Hausärzte partout für Betrüger im Namen der Erwerbslosen zu verurteilen. Die haben doch dabei gar keinen Vorteil!!!
Im Gegenteil!
Also, wenn Hausarzt der Meinung ist, der Patient ist krank - dann gehört die Beurteilung mit Sicherheit nicht in Kompetenzen irgendwelcher Sachbearbeiter von einer Behörde.

Die Ärzte leisten einen Eid auf Hippokrates.

So, wie ich heutzutage verstehen kann/darf: die SB’s von Behörden müssen es unbedingt prüfen (haben sie Doktoren und Professoren zur Verfügung?)
Vielleicht haben die ja Ahnung, wie man betrügen kann, aber die haben nie gelernt, was Eid und Ehrlichkeit, besonders im Medizinbereich, bedeutet.
Fühlt sich wahrscheinlich sehr angenehm, wenn ein SB ohne Abitur einen Arzt einen auswischen kann.
Wie erbärmlich!!!

Mit freundlichen Grüßen
Isabell
__________________
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art.1 P.1GG

Damit das auch so bleibt:
Wach auf, Verdammte dieser Erde,!


Aus Solidarität und als Ausdruck meines Protests gegen die Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr des Faschisten in der Maske des Faschisten, sondern vor dessen Rückkehr in der Maske des Demokraten."
(Adorno)

Venceremos!
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Alt 02.03.2008, 10:23   #12
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Unglücklich Ärzte und ARGE

Hallo isabel,
genau so ist es, also die Einstellung bzw. den Stellenwert den ein niedergelassener Arzt in den Augen der ARGE hat - dabei sitzt mein Hausarzt sogar im Ärzteausschuss und ist somit nicht mal ein gerade unbedeutendender niedergelassener Arzt.

Nein, zu große Hoffnungen mache ich mir nicht, aber ich erwarte eine angemessene, korrekte und vor allem unabhängige Beurteilung der Ärzte in der Klinik meinen gesundheitszustandes betreffend.

Im Okt. 99 hatte ich solch starke Beschwerden im LWS Bereich, das ich erst von meinem Hausarzt und später Orthopäden arbeitsunfähig krank geschrieben wurde. Diese dauerte über 1 Jahr ...
Wärend dessen stellte ich einen Umschulungsantrag, worauf mich der med. Dienst der LVA in Leverkusen untersuchte und aus med. Sicht einer Umschulung uneingeschränkt zustimmte.
Wurde dann auch zur Reha nach Bad Sachsa (bei Soest) geschickt, die ebenfalls zu solch einem Ergebnis kamen.

Im vergangenen Jahr bat ich meinen Hausarzt mich noch einmal an dn Orthopäden zu überweisen, weil ich mich dazu entschlossen hatte mich an der LWS operieren zu lassen, damit ich endlich wieder arbeiten und die Schmerzen los werde.
Der wollte der Sache dann mal auf den Grund gehen, denn ein CT der LWS erbrachte den Befund:
keine Vorfälle vorhanden (2 Stück von 4 und 7 mm, die sich wohl zurück gebildet haben im laufe der Jahre), normaler Verschleiss meines Alters entsprechend.
Ich kam mir schon als Simulant abgestempelt vor!
Es wurde vom Orthopäden nun meine gesammte Wirbelsäule durchläuchtet mit einem katastrophalen Ergebnis ...
... meine gesammte Brustwirbelsäule ist so gut wie steif aufgrund von kaum noch vorhandenen Bandscheiben.
Dieses teilte der Orthopäde der Amtsärztin mit, und das er mit ihrem Befund über meinen gesundheitszustandes sowie Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt nicht konform geht.
Interessierte diese aber nicht und berief sich in einem dritten Befund nach Aktenlage auf ihre vorherigen Ergebnisse.

Ich erwarte von der Klinik "Lahntalklinik" Bad Ems nur eine faire und ordentliche Einschätzung über meinen wahren gesundheitszustandes.
Auf Rente hab ich kein Interesse - außer es geht nun wirklich nicht mehr.

Hab ja auch beim Versorgungsamt einen Antrag gestellt auf Behindertenausweis.
Der Befund der Amtsärztin führte wahrscheinlich dazu, das sie mir "NUR" 20% zugestanden ... Mein Hausarzt war empört, vor allem welche Einstellung die Mitarbeiter der ARGE haben.

Als ich wieder einmal einen Termin wahrzunehmen hatte überreichte ich die aktuelle Krankmeldung und sie wurde entgegen genommen mit den Worten: ... ach der liebe Herr Dr. XYZ ....

Ich verbat mir solch eine herablassende Äußerung meines Hausarztes gegenüber, weil ihr einfach das Wissen und Ausbildung fehlt um sich derart
auslassen zu dürfen ...
Sie meinte dann, ich solle doch zum Orthopäden gehen und nicht zum Hausarzt um mich krank /arbeitsunfähig zu schreiben, woraufhin ich ihr von meinem Hausarzt folgendes ausgerichtet habe:

...die Diagnose steht fest un die einzige Behandlung besteht aus Schmerzbehandlung. wer nun diese AU schreibt spielt dabei absolut keine Rolex und die ARGE kann mich zu jedem Arzt ihre Wahl schicken und wird letztendlich keine andere Diagnose über meinen Gesundheitszustandes sowie Behandlung erhalten ...

Sorry, das es wieder so viel wurde, aber so können sich alle die es interessiert auch mal ein Bild davon machen, welchen Stellenwert ein niedergelassener und ehrlich praktizierender Arzt bei der ARGE hat, die ihre Amtsärzte wohl als das Non Plus Ultra ansehen, die Elite der Elite ...
... da lachen echt die Hühner ...

Sobald ich mehr Zeit habe, schreib ich mal, wie ich durch die ARGE in den KNAST durfte, meine Wohnung fast verloren hatte, jetzt immer noch kein Geld auf dem Konto ist und man weitere Sanktionen gegen mich verhängte obwohl die Krankmeldung bei der ARGE liegt, mit der SB telefoniert wurde und die Sanktion eigentlich laut Rechtsprechung erst ab dem 27.03.08
gültigkeit haben "könnte".
Die ARGE betreibt so viel Rechtsbruch und verletzt die Rechte anderer, das man eigentlich diese Leute aus dem Dienst entfernen müßte - genauso wie die Politiker die den ganzen Mist erst produzierten.

MfG
WurzelZwerg

PS. Zerstören kann man bei mir nicht mehr viel, aber die Hoffnung stirbt zuletzt :)

Geändert von WurzelZwerg (02.03.2008 um 10:29 Uhr). Grund: korrektur
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Alt 02.03.2008, 11:33   #13
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