| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: gdb, gegen, widerspruch |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.04.2006 Ort: Bonn
Beiträge: 82
| Hallo Forum, ich habe dieses Jahr einen Erstantrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt aber nur 40% GdB bekommen. Mein Widerspruch wurde mit dem Hinweis er sei sachlich unbegründet zurückgewiesen. Da ich vom Versorgungsamt jedoch nur den Bescheid bekommen hatte, ich hätte 40% GdB und keinerlei Hinweise darauf wie sie zu dieser Einschätzung gekommen sind, konnt ich meinen Widerspruch ja auch gar nicht Sachlich begründen... Meine Einschränkungen reichen allemal für über 50%. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Widerspruch gegen die Ablehnung des Widerspruchs einlegen ist klar, aber wie kann ich diesen Widerspruch sachlich begründen, ohne die Begründung des Versorgungsamtes für meine Einstufung bei 40% zu kennen? Kann ich Einsicht in die Unterlagen fordern? Und wie formuliere ich dann den Widerspruch am besten? Gib es da irgendwelche Standarts an die ich mich halten kann bzw. sollte? Vielen lieben Dank und liebe Grüße David
__________________ Das Recht auf ein "gescheitertes" Leben ist unantastbar... (A.Poulin) |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Normalerweise sollte einmal ein Bescheid mit Begründung, das heißt also mit ausführlicher Beschreibung, warum und aus welchen Gründen das VA zu dieser Beurteilung gekommen ist. Dagegen sollte man dann Widerspruch einlegen können. Sollte dieses nicht erfolgt sein, dann solltest Du allgemein Widerspruch einlegen. Reinschreiben das eine Begründung später erfolgen wird. Auch solltest Du reinschreiben, das Du die Begründung des Bescheides nicht erhalten hast und dieses hiermit anforderst. Die ausführliche Stellungnahme! Und dann kannst DU nachvollziehen, warum die usw...! Sie versuchen es immer erst einmal mit weniger Prozent. Aber : Immer Widerspruch, dann erhöht sich das (meistens). Aber das keine med. Begründung dabei ist, das ist selten und schon frech. Normalerweise sollte es immer als Anhang im Bescheid sein. Noch vor der Rechtsmittelbelehrung.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
| | |
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: oldenburg
Beiträge: 391
| ich hatte das selbe problem habe vor ein paar jahren einen antrag auf feststellung des behinderungsgrades gestellt habe folgende gebrechen, linkes Auge erblindet sehminderung rechts augenmuskellähmung alkoholkrankheit chronische bronchitis mir wurden auch nur 40& gdb bewilligt in den bescheid stand als begründung nur, praktische erblindung links sehminderung rechts. also wurden die anderen krankheiten garnicht berücksichtigt. lg hartzhasser
__________________ ich will Arbeit und nicht Hartzen. |
| | |
| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.10.2006 Ort: Westfalen
Beiträge: 538
| Hallo der Bescheid über deinen GdB stellt einen Verwaltungsakt dar. Dieser muss erkennen lassen, wer ihn erlassen hat ( Behörde ) Eine Begründung ( Rechtsgrundlage und worauf sich die Entscheidung begründet ) und die Außenwirkung - in diesem Falle dich als Antragsteller - erkennen lassen. ggf. würde auch dieses hier zutreffen: Zitat:
Nebenbei kannst du im Übrigen - unabhängig davon - auch jederzeit Akteneinsicht beim Versorgungsamt beantragen. Dort würdest du ja dann auch alle ärztlichen Befundberichte sehen. Ich habe damals gezielt um die Übersendung einer Kopie des ärztlichen Gutachtens vom ARzt im Versorgungsamt gebeten und als ich das las, war mir klar warum die mir keinen hohen GdB seinerzeit zugestanden haben. Wurde vieles gar nicht erwähnt usw. Wäre auch eine Möglichkeit, um eine WS Begründung sachlich formulieren zu können und geht vielleicht am schnellsten ?! Vielleicht es aber auch wirklich nur ein Formfehler gewesen und man kann dir auch ohne Antrag einen neuen und begründeten Bescheid erstellen ?! Dieses solltest du vorab mal telefonisch abklären dort im Amt. MissM.
__________________ Ich gebe hier lediglich meine persönlich Meinung und Erfahrungen wieder. Manchmal ist etwas PISA und Dummheit gar nicht so schlecht. Unvorstellbar was im Land los wäre, wenn die Leute endlich kapieren würden was um sie herum so passiert. (Volker Pispers) | |
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.203
| Hi, ich hab mal jemanden kennengelernt der hat seine Schwerbehinderung vor dem Sozialgericht durchgeklagt.. Grüssle, Petra |
| | |
| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Da bin ich auch gerade bei. Sogar in zwei Fällen. Bei meiner Frau haben sie mit 20 % angefangen und durch meine Widersprüche sind wir nun schon auf 50 %. Allerdings ohne Merkzeichen. Durch ihre Probleme bräuchte sie aber weitaus mehr. Also Klage. Und bei mir ist es ähnlich. Also auch Klage.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
| | |
| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.04.2006 Ort: Bonn
Beiträge: 82
| Danke für Eure Antworten, habe jetzt erst mal ans VA geschrieben das ich mit der Zurückweisung meines Widerspruches nichts anfangen kann und ich sie nicht akzeptiere, weil ich keine Möglichkeit hatte meinen Widerspruch zu begründen. Zudem das sie mir eine Begründug für meine Einstufung schicken möchten und ich Einsicht in die ärztlichen Unterlagen und deren medizinische Beurteilung haben möchte. Eine begründung für meinen Widerspruch kann ich dann nachliefern. Ausserdem werde ich mich morgen mal an unsere Anwältin wenden, mal sehen was die noch dazu sagt. Nochmals vielen Dank und dir Kalle viel Glück, liebe Grüße David
__________________ Das Recht auf ein "gescheitertes" Leben ist unantastbar... (A.Poulin) |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Widerspruch gegen EGV | ashna | Eingliederungsvereinbarung | 16 | 12.08.2008 15:55 |
| Widerspruch gegen Maßnahme?! | jana28 | Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen | 11 | 30.07.2008 22:30 |
| Widerspruch gegen Eingliederungsvereinbahrung? | Ultimax | Eingliederungsvereinbarung | 19 | 05.02.2008 20:59 |
| Wie Widerspruch gegen BAB-Bescheid? | rocky020703 | U 25 | 4 | 25.09.2007 02:00 |
| Widerspruch gegen EGV | AmunRe | Ein Euro Job / Mini Job | 7 | 17.04.2006 17:50 |