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Alt 08.11.2006, 10:50   #1
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Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
Standard Urteil des BSG auch für Schwerbehinderte wichtig!!

Die Urteile des BSG, die nun ergangen sind, sind auch und gerade für Schwerbehinderte wichtig.
Das BSG sagt, das ein bundeseinheitlicher Mietpreis von den Argen nicht genommen werden darf. Der bundeseinheitliche Mietspiegel ist schon 10 Jahre alt und berücksichtigt nicht die Besonderheiten der einzelnen Regionen und die Besonderheiten des Einzelfalls. Letzteres ist meine Interpretation.

Wenn schon der Mietspiegel der jeweiligen Stadt genutzt werden muß, dann müssen auch die Besonderheiten eines Schwerbehinderten berücksichtigt werden.

Aber auch wo die Besonderheiten berüksichtigt wurden, da sollten die Mieten von Euch überprüft werden. Vergleicht Eure Bescheide mit Euren Mieten und dem in Eurer Stadt aktuellen Mietspiegel. So kein Mietspiegel vorhanden gelten die ortsüblichen Mieten.

Wenn da Differenzen sind oder ungereimtheiten, dann solltet Ihr eine Überprüfung aufgrund des BSG -Urteils beantragen. Auch Rückwirkend nach §40 SGBX.
__________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen
keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg
Mit Dank an Pixelfool
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