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Begründung des Widerspruchs; in Forum: Information; Also - meine Rente ist ja abgelehnt worden (was ja schon fast der Standard ist) Widerspruch eingelegt und der vdk hat mir eine Begründung geschrieben, die aus einem Satz bestand ...

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Alt 01.08.2010, 08:52   #1
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Beiträge: 275
Standard Begründung des Widerspruchs

Also - meine Rente ist ja abgelehnt worden (was ja schon fast der Standard ist)
Widerspruch eingelegt und der vdk hat mir eine Begründung geschrieben, die aus einem Satz bestand und im Übrigen auf den aktuellen beigefügten Arztbrief verwies.

Nun verfolgt mich die ganze Zeit das dumme Gefühl oder vielmehr der Gedanke, dass man hätte mehr in die Begründung schreiben müssen.
Ich habe einfach Angst, dass man den Widerspruch ohne einer erneuten Begutachtung ablehnt.

Nun überlege ich schon die ganze Zeit, ob ich nicht selber nochmals eine Begründung nachschieben soll - und zwar eine in der ich wirklich offen und schonungslos meine Probleme im täglichen Leben und natürlich auch Probleme die ich in der Arbeit hatte beschreibe.
Bei der begutachtung habe ich sehr emotional reagiert, im Gutachten stand aber drin; Patientin aufmerksam und ruhig. Mein Psychologe meinte, dass das schon ein Grund wäre das Gutachten anzugehen, da es einfach nicht der Wahrheit entspricht.
Ebenso stand drin und leider auch in dem Brief meines Arztes, dass eine Anreise mit öffentlich Verkehrsmittel möglich sei, ohne Begleitung. Das ist absolut unwahr - es ist mir unmöglich. Ich muss mit dem PKW gebracht werden und natürlich vor der Haustür wieder abgeholt werden.

Ich habe keine Ahnung wer jetzt genau über den Widerspruch entscheidet - aber ich habe das Bedürfnis mich nochmal zu erklären.
Was meint ihr - hat das überhaupt einen Sinn?
Loewin ist offline  
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Alt 01.08.2010, 09:59   #2
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Beiträge: 59
Standard AW: Begründung des Widerspruchs

Hallo Loewin,

das gleiche Problem beschäftigt mich auch,was kommt am besten in die Begründung.Habe noch Zeit bis zum 20.08 dann muß der VDK die Begründung anschicken.

Den Satz mit alleine Anreisen und mit Öffis habe ich leider auch.
Ich hatte leider gesagt das ich im Notfall 2 Stationen bis zum HA mit den Bus fahre.
Das ich dann aber Schweißgebadet bin hat er nicht mit aufgeschrieben.

Mein Mann ist Berufskraftfahrer und kann mich morgens nicht immer zum Blutabnehmen bringen und das Taxi kann ich mir nicht leisten.
Für die anderen Termine lege ich immer auf Nachmittags fährt er mich dann( das er dafür morgens um 3 Uhr aufsteht um dann pünktlich da zu sein sieht ja keiner).

Daher auch der Urlaub wir waren beide am Ende unserer Kräfte das will die DRV aber nicht wissen.

Aber wie Begründet man nun am besten den Widerspruch?

viele Grüße

Pitti
pitti1961 ist offline  
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Alt 01.08.2010, 10:32   #3
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Beiträge: 73
Standard AW: Begründung des Widerspruchs

Ich würde jeden unwahren Satz so auseinander nehmen das ich praktisch ein Gutachten aus meiner Sicht erstellen würde und mit diesem Satz würde ich schliessen.....

.....dies ist die Wiederlegung der unwahren Sätze aus dem Gutachten vom ..........erstellt durch ...............
Den beschriebenen Krankheitszustand erkläre ich an Eides statt.

LG KlebeFix
__________________
Wenn keiner einen Vogel hät,
dann wär das Leben nur halb so nett

(Heinz Erhardt)
KlebeFix ist offline  
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Alt 01.08.2010, 17:06   #4
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Beiträge: 514
Ausrufezeichen AW: Begründung des Widerspruchs

Hallo Loewin,

ich kann dich zwar gut verstehen mit deinen Zweifeln, ob die Begründung durch den VDK ausreichend sein wird, aber....

Wenn du eine Organisation oder einen Anwalt beauftragt hast deine Rechte zu vertreten, dann tu dir selber einen Gefallen und misch dich da nicht mit eigenen Aktionen ein.

Das KANN nur SCHIEFGEHEN

Mein Anwalt hat zunächst auch NUR die Gutachten angegriffen (mit kurzen, aber prägnanten Hinweisen, warum!), obwohl der Bescheid an sich auch vorne und hinten nicht stimmt.

Als ich ihn fragte, warum er das alles "außen vor läßt", da meinte er nur "wir wollen doch nicht sofort die ganze Munition verschießen, oder?".

Ich hätte das wahrscheinlich auch alles schon haarklein in der Widerspruchs-Begründung zerpflückt, darum habe ich mir dafür schon einen Fachanwalt genommen.

Die DRV hat nun einige Befundberichte, direkt über mich, von meinen behandelnden Ärzten angefordert, eine weitere Begutachtung durch die DRV gab es bisher nicht.

Ob das gut oder schlecht enden wird, weiß ich im Moment auch noch nicht, aber ich vertraue der Arbeit meines Anwaltes und ich glaube nicht, dass er begeistert wäre, wenn ich "ihm da hintenrum ins Handwerk pfusche"

Die Unruhe und Ungeduld kann ich sehr gut verstehen, mir geht es nicht anders, immerhin ist es in wenigen Tagen schon 1 Jahr her, dass ich den EM-Antrag gestellt habe und mein ALG-Anspruch endet auch bald


MfG Doppeloma
__________________
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder und bitte diese nicht als Rechtsberatung aufzufassen!
Doppeloma ist gerade online  
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Alt 01.08.2010, 21:39   #5
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Beiträge: 2.857
Standard AW: Begründung des Widerspruchs

Die Oma hat mal wieder ausgesprochen, was ich nicht formuliert bekommen hätte. Wenn man eigene Wege einschägt und gleichzeitig einen Anwalt beauftragt, kann das so ausgehen wie bei mir: Mein RA musste in der HV Rechenschaft darüber abgeben, wie er mit meinen eigenmächtigen Schriftsätzen umgehen kann.
Muzel ist offline  
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