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Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

gdb von 50; in Forum: Information; Hallo Liebe Gemeinde kurze frage ist es ratsam wenn ich meine Rente verlängert mein gdb von 50 und das gutachten mit anzugeben....

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Alt 31.07.2010, 08:57   #1
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Standard gdb von 50

Hallo Liebe Gemeinde kurze frage ist es ratsam wenn ich meine Rente verlängert mein gdb von 50 und das gutachten mit anzugeben.
__________________
Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung
PS:Entschuldigung wegen meiner schlechten
Rechtschreibung
bin in Bolivien zur schule gegangen
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Alt 31.07.2010, 09:27   #2
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Standard AW: gdb von 50

Hallo,

ich könnte mir vorstellen, daß bei der Beantragung ohnehin danach gefragt wird.



Wenn doch nicht, würde ich es auf jeden Fall angeben.

.
__________________
<Es gibt nichts Gutes, ausser: man tut es.> E. Kästner
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Alt 31.07.2010, 09:30   #3
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Standard AW: gdb von 50

Bei einem Rentenantrag/Verlängerung wird immer nach einem Schwerbehindertenausweis gefragt. Das Gutachten brauchst du nicht dazulegen. Eine Kopie des Ausweises oder Bescheides reicht.
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Alt 31.07.2010, 10:50   #4
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ich finde es schon seltsam, dass danach gefragt wird. Hat doch, angeblich, eins mit dem anderen nix zu tun
Loewin ist offline  
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Alt 31.07.2010, 11:00   #5
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Standard AW: gdb von 50

Zitat:
Zitat von Loewin Beitrag anzeigen
ich finde es schon seltsam, dass danach gefragt wird. Hat doch, angeblich, eins mit dem anderen nix zu tun
ne offiziell hat der Ausweis keinen Einfluss
CitroniXX ist offline  
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Alt 31.07.2010, 12:58   #6
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Standard AW: gdb von 50

Zitat:
Zitat von Loewin Beitrag anzeigen
ich finde es schon seltsam, dass danach gefragt wird. Hat doch, angeblich, eins mit dem anderen nix zu tun
Doch,hat etwas damit zu tun.
Falls Du einen GdB ab 50 hast und vor 17.11.1950 geboren bist und am 16.11.2000 SB warst,dann kannst Du mit 60 Abschlagsfrei in die Altersrente.
Ansonsten kannst Du mit 63 in die Altersrente für Schwerbehinderte,da bleibt der Abschlag von 10,8 % aber bestehen.
AsbachUralt ist gerade online  
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Alt 31.07.2010, 13:31   #7
Ela
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Standard AW: gdb von 50

Zitat:
Zitat von AsbachUralt Beitrag anzeigen
Doch,hat etwas damit zu tun.
Falls Du einen GdB ab 50 hast und vor 17.11.1950 geboren bist und am 16.11.2000 SB warst,dann kannst Du mit 60 Abschlagsfrei in die Altersrente.
Ansonsten kannst Du mit 63 in die Altersrente für Schwerbehinderte,da bleibt der Abschlag von 10,8 % aber bestehen.


verdammt...falschen Beruf(eher net) falsches Geburtsjahr (kann ich nix für )

vergessen...GDB 60 G
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Alt 31.07.2010, 14:23   #8
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Im Verlängerungsantrag wird lediglich gefragt, ob eine Neufestsetzung des GdB beantragt wurde.
Muzel ist offline  
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Alt 31.07.2010, 15:09   #9
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Standard AW: gdb von 50

Zitat:
Zitat von Muzel Beitrag anzeigen
Im Verlängerungsantrag wird lediglich gefragt, ob eine Neufestsetzung des GdB beantragt wurde.
...auch nicht, ob überhaupt noch ein GdB besteht?
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Reiner Zufall ist offline  
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Alt 31.07.2010, 15:57   #10
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Zitat:
Zitat von AsbachUralt Beitrag anzeigen
Doch,hat etwas damit zu tun.
Falls Du einen GdB ab 50 hast und vor 17.11.1950 geboren bist und am 16.11.2000 SB warst,dann kannst Du mit 60 Abschlagsfrei in die Altersrente.
Ansonsten kannst Du mit 63 in die Altersrente für Schwerbehinderte,da bleibt der Abschlag von 10,8 % aber bestehen.
Jo, ich bin aber 49, das dürfte jedem auffallen der sich mit meiner Akte beschäftigt, selbst dem Gutachter
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Alt 31.07.2010, 16:12   #11
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Reiner Zufall, nach einem GdB wird nur Rahmen des Antragsverfahrens gefragt, im Verlängerungsfall nur nach Änderung.
Muzel ist offline  
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Alt 31.07.2010, 17:21   #12
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Standard AW: gdb von 50

Zitat:
Zitat von Muzel Beitrag anzeigen
Reiner Zufall, nach einem GdB wird nur Rahmen des Antragsverfahrens gefragt, im Verlängerungsfall nur nach Änderung.
Fragte nur deshalb, weil manche SBA zeitlich befristet ausgestellt sind. Aber ein Ablauf der Gültigkeit des SBA wäre so gesehen wahrscheinlich auch eine Veränderung.
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Alt 31.07.2010, 17:39   #13
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Standard AW: gdb von 50

Ich kann soviel dazusagen:
Mein Vaters SBA ist befristet gültig, weil, der GdB nach einer gewissen Heilungszeit neu berechnet/alles erneut geprüft wird. (Bösartiger Tumor/Krebs)



Gruß
Zaro ist offline  
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Alt 31.07.2010, 19:18   #14
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Standard AW: gdb von 50

Immer mit angeben.
Der GdB spielt zwar beim Gutachter nicht so eine grosse Rolle, doch der DRV- Arzt der dann letztendlich, nach Eingang des Gutachtens anhand der Aktenlage entscheidet. Für den ist das massgeblich bei seiner Entscheidung.

LG KlebeFix
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Wenn keiner einen Vogel hät,
dann wär das Leben nur halb so nett

(Heinz Erhardt)
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Alt 31.07.2010, 20:26   #15
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Mein SBA ist auch nur 5 Jahre gültig. Ich gehe, wenn er abgelaufen ist, zum Bürgerbüro und die drücken mir so lange einen Stempel hinein, bis er voll ist. Dann wird ein neuer Ausweis ausgestellt. In meiner Bescheinigung vom Versorgungsamt steht, dass eine Nachuntersuchung überhaupt nicht mehr stattfindet. Ich verstehe überhaupt nicht, warum mit diesen Befristungen hier im Forum so ein Stress gemacht wird.
Muzel ist offline  
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Alt 31.07.2010, 20:45   #16
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Zitat:
Zitat von Muzel Beitrag anzeigen
Mein SBA ist auch nur 5 Jahre gültig
Meiner wurde damals für exakt 16 Jahre u. damit genau bis zu meinem Renteneintrittsalter ausgestellt. Das kann doch nicht zufällig sein?
__________________
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Geändert von Reiner Zufall (31.07.2010 um 20:58 Uhr)
Reiner Zufall ist offline  
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Alt 31.07.2010, 20:51   #17
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Reiner Zufall, ich glaube auch nicht, dass dies Zufall ist. Es ist natürlich nicht nachvollziehbar, wieso das Amt auf das Jahr genau über einen so langen Zeitraum sicher prognostizieren kann.
Muzel ist offline  
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Alt 01.08.2010, 10:39   #18
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Meiner ist sogar unbefristet.
Da wird sich das Versorgungsamt ja wohl auch was gedacht haben.

LG KlebeFix
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(Heinz Erhardt)
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Alt 01.08.2010, 10:43   #19
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Zitat:
Zitat von KlebeFix Beitrag anzeigen
Meiner ist sogar unbefristet.
Da wird sich das Versorgungsamt ja wohl auch was gedacht haben.

LG KlebeFix
oder der SB hatte nur einen guten Tag
CitroniXX ist offline  
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Alt 01.08.2010, 10:45   #20
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Zitat:
Zitat von KlebeFix Beitrag anzeigen
Meiner ist sogar unbefristet.
Da wird sich das Versorgungsamt ja wohl auch was gedacht haben.

LG KlebeFix
Ich denke, daß in bestimmten Fällen das auch Sinn machen könnte.

Wenn z.B. jemand eine unheilbare Erkrankung hat, die bestenfalls zum Stillstand gebracht werden kann (keine Verschlimmerung), warum sollte dann alle paar Jahre wg. des Ausweises neu geprüft werden?

Oder wenn einem beide Beine fehlen, kann man auf einen befristeten Ausweis auch verzichten. Die werden nicht wieder nachwachsen.
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Alt 01.08.2010, 10:53   #21
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Jou.....Citronixx....dat weiss man ja nie so genau


Stimmt.....Zufall.....bei mir wird da nix mehr besser....eher schlechter.
Bei jedem Verschlimmerungsantrag wird der GdB höher.
Nur die DRV scheint das nicht zu begreifen , immer nur eine Verlängerung von erst 1,5 Jahre und jetzt glatt 2 Jahre.
Nja, wenn sie das so wollen....werde ich ihnen den Gefallen tun.

LG KlebeFix
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