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Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

Persönliches Budget; in Forum: Information; Behinderte Menschen können statt einer Sachleistung gemäß § 17 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) einen Geldbetrag als frei verfügbares persönliches Budget beantragen, mit dem sie ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener ...
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Alt 24.06.2005, 13:24   #1
bschlimme
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Persönliches Budget

Behinderte Menschen können statt einer Sachleistung gemäß § 17 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) einen Geldbetrag als frei verfügbares persönliches Budget beantragen, mit dem sie ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung decken und selbst bestimmen können, welche Hilfen wann, wie und durch wen sie in Anspruch nehmen wollen.

Das Persönliche Budget wird trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht, das heißt durch mehrere Leistungsträger wie zum Beispiel die Sozialhilfe, die Integrationsämter und die Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung gemeinsam.

Das Geld bekommt man für die Hilfe und Unterstützung,
die man braucht und sich wünscht.
Zum Beispiel:
Wenn man jemanden braucht, der bei der Wäsche hilft.


Wenn man eine Freundin oder einen Freund besuchen
möchte und jemanden braucht, der einen dort hinfährt.

Mit dem Persönlichen Budget kann man die
Personen, die einem helfen, selber bezahlen!

http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?...gYLcbZyyD/ja8C

Wer kennt sich mit dieser Regelung aus?
 
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Alt 24.06.2005, 13:54   #2
Rüdiger_V
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Diese Vorschrift befindet sich noch in Erprobung (siehe § 17 Abs. 6 SGB IX).
Inwiefern sich für wen daraus Rechtsansprüche herleiten lassen, ist daher noch fraglich, zumal es sich auch hier mal wieder um eine Kann-Bestimmung handelt.
 
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Alt 24.06.2005, 14:46   #3
bschlimme
Gast
 
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Ist bekannt wo man solche Anträge bekommt?
 
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Alt 24.06.2005, 16:49   #4
Rüdiger_V
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

bschlimme, mir ist da leider nichts weiter bekannt. Zuständig dürfte der Träger sein, der im Einzelfall auch für Reha-Maßnahmen zuständig ist. Das können die Rentenversicherungsamstalten, die Bundesanstalt für Arbeit oder auch Berufsgenossenschaften sein.
Ich werde aber versuchen, näheres zu erfahren umd dieses dann in diesem Unterforum posten.
 
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Alt 24.06.2005, 17:03   #5
bschlimme
Gast
 
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danke
 
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Alt 25.06.2005, 17:22   #6
bschlimme
Gast
 
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Standard

Habe mich mal schlau gelesen, was man so über das Thema Trägerübergreifendes Persönliches Budget im Netz findet.

Was ist ein Budget?
Dies ist eine Geldleistung, über deren Verwendung Sie im Rahmen der Zweckbestimmung
frei verfügen können.
„Zweckbestimmung“ bedeutet, dass Sie das Budget nicht für Ihren normalen
Lebensunterhalt verwenden dürfen, sondern nur für Hilfen, die Sie wegen Ihrer Behinderung
dauerhaft brauchen. Einmalige Hilfen fallen nicht darunter.
Das persönliche an diesem Budget bedeutet, dass Sie mit dem Geld, das Sie bekommen,
selbstverantwortlich bestimmen können, welche Leistungen Sie dafür „einkaufen“.

Wer kann daran teilnehmen?
Behinderte oder von Behinderung Bedrohte, die Anspruch auf Leistungen der
Eingliederungshilfe oder auf Hilfe zur Pflege haben.
Wie hoch ist das Budget?
Das Budget als Gesamtleistung darf nicht höher sein als Ihre bisherigen ( oder auch zukünftigen)
Einzelleistungen zusammen.
„Trägerübergreifend“ bedeutet, dass Sie alle Leistungen in einer Summe aus einer Hand
bekommen.
Die Höhe des Budgets bestimmen Sie selbst zusammen mit den Leistungsträgern in einem
gemeinsamen Gespräch.

Woher bekomme ich das Budget?
Der Geldbetrag wird Ihnen von einem der beteiligten Leistungsträger überwiesen. Das ist in
der Regel der, bei dem Sie den Antrag auf das Persönliche Budget gestellt haben. Dies
kann sein das örtlich zuständige Sozialamt, die zuständige Pflegekasse oder die
Servicestelle.

1. Anspruchsberechtigte Person stellt Antrag bei Beauftragten.
Der Beauftragte ist beispielsweise das Sozialamt, die Agentur für Arbeit, die Krankenkasse
und andere (Rehaträger nach dem 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) sowie
Integrationsamt und Pflegekasse).


http://www.marburg-biedenkopf.de/upl...f/info_tpb.pdf

Antrag auf ein „Trägerübergreifendes Persönliches Budget“
http://www.marburg-biedenkopf.de/upl...hes_budget.pdf

Leitfaden
http://www.vdk.de/cms/mime/756D1114069237.pdf
 
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Alt 25.06.2005, 19:55   #7
Rüdiger_V
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Prima, da steht ja alles wissenswerte drin, werde den Thread mal pinnen
 
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Alt 26.06.2005, 11:02   #8
bschlimme
Gast
 
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Standard

Danke Rüduger

dazu gibt es noch einen Text im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

§ 17
Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget
http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0901700
 
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Alt 06.07.2005, 16:48   #9
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Benutzerbild von jane doe
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 390
Standard

ist das nicht schon wieder ein papiertiger?

der quatsch von alles aus einer hand und so, warum wird bei alg2-antragstellung dies nicht gleich berücksichtigt? warum werden die beträge nicht gleich mit dem alg2-bescheid beschieden? und warum habe ich wieder den dummen verdacht, das ein großteil der behinderten auf der strecke bleibt?
jane doe ist gerade online  
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Alt 24.10.2005, 18:51   #10
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Registriert seit: 24.10.2005
Ort: stuttgart
Beiträge: 11
Standard ich bin doof

heisst das abgekürzt auf deusch: ich bekomme zusätzlich zu hartz 4 geld?

p.s. ich bin 90% schwerbehindert und renne mit einer sauerstoffflasche durch die gegend weil ich eine kaputte lunge und herz habe! im pc vom jobcenter stand heute:" voll arbeitsfähig" diese vollidioten.....

wenns kohle gibt, wo muss ich die beantragen?

danke für euren raschen geldsegen!!!!
tamiflu ist offline  
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Alt 24.10.2005, 18:56   #11
bschlimme
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
wenns kohle gibt, wo muss ich die beantragen?
bitte versuche es mal mit lesen, denn dafür sind die gesammelten Infos ;)
 
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Alt 24.10.2005, 19:37   #12
Lusjena
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Beiträge: n/a
Standard Persönliches Budget

Sag mal Beschlimme, ist das das Gleiche wie Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben? Kann man es auch beantragen, wenn ein Rentenantrag läuft?Ich könnte es gut gebrauchen, benötige speziellen Stuhl, andere Tastatur wegen des Rheumas.Ich habe D. Artikel gelesen.
 
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Alt 25.10.2005, 07:22   #13
bschlimme
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lies deine PN :P
 
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Alt 08.12.2005, 13:42   #14
bschlimme
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hier weiteres Info Material
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Dateityp: doc flyer__133.doc (42,0 KB, 96x aufgerufen)
 
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Alt 08.12.2005, 13:43   #15
bschlimme
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weiter gehts :twisted:
 
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Alt 08.12.2005, 13:44   #16
bschlimme
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und ein drittes
Angehängte Dateien
Dateityp: doc info-profi_mai_2005_2_in_1_197.doc (78,0 KB, 73x aufgerufen)
 
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Alt 08.12.2005, 14:56   #17
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 152
Standard einer muß vorläufig zahlen

zu Anfrage tamiflu, da läuft ein böses Spiel mit Ihnen. beantragen Sie vorsichtshalber Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch zwölf bei der Gemeinde im Sozialamt und Arbeitslosengeld zwei beim Arbeitsamt.
Die Behörde, die zuer4st um Sozialleistung angegangen wird, muß vorleisten. Und sich dann mit anderen Leistern (Krankenkasse, Landesversicherungsanstalt, Gemeinde usw.) selber streiten, wr zuständig ist. Das leitet sich aus dem dreiundvierzig des Sozialgesetzbuches eins bab.
Damit soll an sich verhindert werden, daß Schiebereien auf dem Rücken von Leuten ausgetragen werden und diese ewig ohne Geld dastehen.
Der Weg wäre Anträge, dann Antrag auf Vortschuß und dann sofort Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung.
Wenn Sie angeblich voll arbeitsfähig sind, muß es dafür wenigstens ein ärztliches Gutachten "nach Aktenlage" geben. Und das würde ich mit als nächstes anfordern.
Einen freundlichen Gruß
narssner
narssner ist offline  
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Alt 08.12.2005, 15:09   #18
Lusjena
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Standard Persönliches Budget

Hi bschlimme, kann das Persönliche Budget nicht herunterladen, erscheint immer Grafik Konvertierungsfilter kann nicht geladen werden, was bedeutet das?
 
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Alt 08.12.2005, 15:15   #19
bschlimme
Gast
 
Beiträge: n/a
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hast du es auch deiner Festplatte gespeichert? Dann kannst du es öffnen. wenn nicht klappt schicke ich dir eine EMail mit den Dateien
 
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Alt 08.12.2005, 15:20   #20
Lusjena
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Stell mir doch nicht solche schwierigen Fragen, keine Ahnung, kann von den 3 Downlouds nur 1 öffnen, komischer Weise.
 
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Alt 08.12.2005, 15:21   #21
bschlimme
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ich schick dir ne EMail mit den e Dateien
 
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Alt 08.12.2005, 15:29   #22
Lusjena
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Danke.Übrigens seit meiner Abgabe des Antrages auf ein Persönliches Budget habe ich nie wieder etwas gehört, habe den Antrag bei der Arge abgegeben, schriftl. Bestätigung kanm 2 Tage später, sie haben es weiter gereicht zur LVA. Dauert das immer so lange?
 
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