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| Tags: budget, persoenliches |
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| | #1 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Behinderte Menschen können statt einer Sachleistung gemäß § 17 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) einen Geldbetrag als frei verfügbares persönliches Budget beantragen, mit dem sie ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung decken und selbst bestimmen können, welche Hilfen wann, wie und durch wen sie in Anspruch nehmen wollen. Das Persönliche Budget wird trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht, das heißt durch mehrere Leistungsträger wie zum Beispiel die Sozialhilfe, die Integrationsämter und die Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung gemeinsam. Das Geld bekommt man für die Hilfe und Unterstützung, die man braucht und sich wünscht. Zum Beispiel: Wenn man jemanden braucht, der bei der Wäsche hilft. Wenn man eine Freundin oder einen Freund besuchen möchte und jemanden braucht, der einen dort hinfährt. Mit dem Persönlichen Budget kann man die Personen, die einem helfen, selber bezahlen! http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?...gYLcbZyyD/ja8C Wer kennt sich mit dieser Regelung aus? |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Diese Vorschrift befindet sich noch in Erprobung (siehe § 17 Abs. 6 SGB IX). Inwiefern sich für wen daraus Rechtsansprüche herleiten lassen, ist daher noch fraglich, zumal es sich auch hier mal wieder um eine Kann-Bestimmung handelt. |
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| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ist bekannt wo man solche Anträge bekommt? |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| bschlimme, mir ist da leider nichts weiter bekannt. Zuständig dürfte der Träger sein, der im Einzelfall auch für Reha-Maßnahmen zuständig ist. Das können die Rentenversicherungsamstalten, die Bundesanstalt für Arbeit oder auch Berufsgenossenschaften sein. Ich werde aber versuchen, näheres zu erfahren umd dieses dann in diesem Unterforum posten. |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| danke |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Habe mich mal schlau gelesen, was man so über das Thema Trägerübergreifendes Persönliches Budget im Netz findet. Was ist ein Budget? Dies ist eine Geldleistung, über deren Verwendung Sie im Rahmen der Zweckbestimmung frei verfügen können. „Zweckbestimmung“ bedeutet, dass Sie das Budget nicht für Ihren normalen Lebensunterhalt verwenden dürfen, sondern nur für Hilfen, die Sie wegen Ihrer Behinderung dauerhaft brauchen. Einmalige Hilfen fallen nicht darunter. Das persönliche an diesem Budget bedeutet, dass Sie mit dem Geld, das Sie bekommen, selbstverantwortlich bestimmen können, welche Leistungen Sie dafür „einkaufen“. Wer kann daran teilnehmen? Behinderte oder von Behinderung Bedrohte, die Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe oder auf Hilfe zur Pflege haben. Wie hoch ist das Budget? Das Budget als Gesamtleistung darf nicht höher sein als Ihre bisherigen ( oder auch zukünftigen) Einzelleistungen zusammen. „Trägerübergreifend“ bedeutet, dass Sie alle Leistungen in einer Summe aus einer Hand bekommen. Die Höhe des Budgets bestimmen Sie selbst zusammen mit den Leistungsträgern in einem gemeinsamen Gespräch. Woher bekomme ich das Budget? Der Geldbetrag wird Ihnen von einem der beteiligten Leistungsträger überwiesen. Das ist in der Regel der, bei dem Sie den Antrag auf das Persönliche Budget gestellt haben. Dies kann sein das örtlich zuständige Sozialamt, die zuständige Pflegekasse oder die Servicestelle. 1. Anspruchsberechtigte Person stellt Antrag bei Beauftragten. Der Beauftragte ist beispielsweise das Sozialamt, die Agentur für Arbeit, die Krankenkasse und andere (Rehaträger nach dem 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) sowie Integrationsamt und Pflegekasse). http://www.marburg-biedenkopf.de/upl...f/info_tpb.pdf Antrag auf ein „Trägerübergreifendes Persönliches Budget“ http://www.marburg-biedenkopf.de/upl...hes_budget.pdf Leitfaden http://www.vdk.de/cms/mime/756D1114069237.pdf |
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Prima, da steht ja alles wissenswerte drin, werde den Thread mal pinnen |
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| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Danke Rüduger dazu gibt es noch einen Text im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen § 17 Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0901700 |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 390
| ist das nicht schon wieder ein papiertiger? der quatsch von alles aus einer hand und so, warum wird bei alg2-antragstellung dies nicht gleich berücksichtigt? warum werden die beträge nicht gleich mit dem alg2-bescheid beschieden? und warum habe ich wieder den dummen verdacht, das ein großteil der behinderten auf der strecke bleibt? |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.10.2005 Ort: stuttgart
Beiträge: 11
| heisst das abgekürzt auf deusch: ich bekomme zusätzlich zu hartz 4 geld? p.s. ich bin 90% schwerbehindert und renne mit einer sauerstoffflasche durch die gegend weil ich eine kaputte lunge und herz habe! im pc vom jobcenter stand heute:" voll arbeitsfähig" diese vollidioten..... wenns kohle gibt, wo muss ich die beantragen? danke für euren raschen geldsegen!!!! |
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| | #11 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #12 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Sag mal Beschlimme, ist das das Gleiche wie Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben? Kann man es auch beantragen, wenn ein Rentenantrag läuft?Ich könnte es gut gebrauchen, benötige speziellen Stuhl, andere Tastatur wegen des Rheumas.Ich habe D. Artikel gelesen. |
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| | #13 |
| Gast
Beiträge: n/a
| lies deine PN :P |
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| | #14 |
| Gast
Beiträge: n/a
| hier weiteres Info Material |
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| | #15 |
| Gast
Beiträge: n/a
| weiter gehts :twisted: |
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| | #16 |
| Gast
Beiträge: n/a
| und ein drittes |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 152
| zu Anfrage tamiflu, da läuft ein böses Spiel mit Ihnen. beantragen Sie vorsichtshalber Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch zwölf bei der Gemeinde im Sozialamt und Arbeitslosengeld zwei beim Arbeitsamt. Die Behörde, die zuer4st um Sozialleistung angegangen wird, muß vorleisten. Und sich dann mit anderen Leistern (Krankenkasse, Landesversicherungsanstalt, Gemeinde usw.) selber streiten, wr zuständig ist. Das leitet sich aus dem dreiundvierzig des Sozialgesetzbuches eins bab. Damit soll an sich verhindert werden, daß Schiebereien auf dem Rücken von Leuten ausgetragen werden und diese ewig ohne Geld dastehen. Der Weg wäre Anträge, dann Antrag auf Vortschuß und dann sofort Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung. Wenn Sie angeblich voll arbeitsfähig sind, muß es dafür wenigstens ein ärztliches Gutachten "nach Aktenlage" geben. Und das würde ich mit als nächstes anfordern. Einen freundlichen Gruß narssner |
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| | #18 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hi bschlimme, kann das Persönliche Budget nicht herunterladen, erscheint immer Grafik Konvertierungsfilter kann nicht geladen werden, was bedeutet das? |
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| | #19 |
| Gast
Beiträge: n/a
| hast du es auch deiner Festplatte gespeichert? Dann kannst du es öffnen. wenn nicht klappt schicke ich dir eine EMail mit den Dateien |
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| | #20 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Stell mir doch nicht solche schwierigen Fragen, keine Ahnung, kann von den 3 Downlouds nur 1 öffnen, komischer Weise. |
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| | #21 |
| Gast
Beiträge: n/a
| ich schick dir ne EMail mit den e Dateien |
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| | #22 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Danke.Übrigens seit meiner Abgabe des Antrages auf ein Persönliches Budget habe ich nie wieder etwas gehört, habe den Antrag bei der Arge abgegeben, schriftl. Bestätigung kanm 2 Tage später, sie haben es weiter gereicht zur LVA. Dauert das immer so lange? |