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| Tags: budget, persoenliches |
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| | #27 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Bschlimme, Du sagst, dass die Arge für den Antrag zuständig ist, nach welcher rechtl. Grundlage, kannst du helfen, denn möchte nicht 6 Monate warten, bis mal eine Entscheidung getroffen wird, mein Antrag hat die Arge an die LVA geschickt. :uebel: |
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| | #28 |
| Gast
Beiträge: n/a
| die LVA schreibt: anliegend senden wir ihnen den Antrag auf *Trägerübergreifendes Budget gem.§ 17 SGB IX von Frau XXXXXXXXXX zurück mit der Bitte, den Vorgang in eigner Zuständigkeit zu bearbeiten. Der im Juni 2005 von der Versicherten gestellte Antrag ist im Aug.2005 an den Rentenversicherungsträger weitergeleitet worden. Die Weiterleitung erfolgte daher außerhalb der 14 Tage-Frist des § 14 SGB IX Es ist nicht erkennbar, dass Leistungen aus dem Leistungskatalog der Rentenversicherung begehrt werden. ********** erstmal hat die Arge, wie üblich geschlampt und den Antrag nicht schnell genug bearbeitet.Der § 14 SGB IX sagt hurtig hurtig ( schau ihn dir an) den Rest sagt der § 17 SGB IX aus. Die Arge hat nun den schwarzen Peter :twisted: :twisted: 4) Enthält das Persönliche Budget Leistungen mehrerer Leistungsträger, erlässt der nach § 14 erstangegangene und beteiligte Leistungsträger im Auftrag und im Namen der anderen beteiligten Leistungsträger den Verwaltungsakt und führt das weitere Verfahren durch. Dabei kommt es wohl auch darauf an, welche Leistungen man beantragt hat. Das persönliche Budget ist sehr umfangreich. Wann wurde dein Antrag bei der Arge abgegeben? Sicherlich haben die die 14 Tage-Frist auch bei deinem Antrag längst überschritten? |
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| | #29 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Mein Antrag habe ich am 27.10. abgegeben bei der Arge, weitergeleitet wurde er zur LVA am 04.11.05.Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Die Arge schien mir mit dem Antrag auch völlig überfordert gewesen zu sein. Habe alle Leistungen beantragt, außer hilfe im Arbeitsleben, da mein Rentenantrag immer noch laüft, übel was. :motz: |
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| | #30 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Die Arge ist nicht überfordert damit, sie bearbeitent nur nicht gerne Anträge. Die sind schlichtweg zu faul sich mit Neuland zubefassen. Als ich meinen Antrag in Juni abgegeben habe hat mich die SB gefragt, was sie damit soll. Habe ihr aber das nötige Infomaterial ausgedruckt und an dem Antrag geheftet. Und trotz der zahlreichen Hinweise bekommen die eine Bearbeitung nicht bebacken. Ich mahne ständig meinen Antrag an. :motz: :motz: Hier noch was interessantes dazu: Persönliches Budget, Vorrang ambulanter Leistungen Kranke und behinderte und pflegebedürftige Menschen werden stärker als bisher dabei unterstützt, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu dient insbesondere die Schaffung eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets als Gesamtbudget aller in Betracht kommenden Leistungen, das im SGB IX verankert ist. Dadurch werden den behinderten und pflegebedürftigen Menschen regelmäßige Geldzahlungen zur Verfügung gestellt, mit denen sie bestimmte Betreuungsleistungen selbst organisieren und bezahlen können. Vom 1. Juli 2004 bis zum 31. Dezember 2007 wird das Persönliche Budget erprobt, ab 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch darauf. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen §57 Trägerübergreifendes Persönliches Budget Leistungsberechtigte nach § 53 können auf Antrag Leistungen der Eingliederungshilfe auch als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erhalten. § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches in Verbindung mit der Budgetverordnung und § 159 des Neunten Buches sind insoweit anzuwenden.] http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe_4.html | |
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| | #31 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich werde der Arge jetzt schriftlich einen Termin zur Bearbeitung meines Antrages setzen und auch mal paar Informationsblätter ranheften, denn das Wort Persönliches Budget ist für diese Dumpfbacken ein Fremdwort. :twisted: |
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| | #32 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Eigentlich sollten sich die Argen ihre Infos selber besorgen. Das müssen wir auch tun und wir werden nichtmal dafür bezahlt. |
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| | #33 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Korrekt, doch wie lange wollen wir noch auf die Bearbeitung des Antrags warten? Ein bißchen Nachhilfeunterricht kann nicht schaden. :twisted: :twisted: |
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| | #34 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Die Budgetverordnung gibt es seid 2004, somit sollte diese auch mittlerweile zur Arge vorgedrungen sein. schick sie mit deiner Post http://www.vdk.de/cms/mime/755D1114069167.pdf Aber schreib bei, dass sie die Verordnung gut aufheben sollen!!! :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: |
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| | #35 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Danke. Vielleicht noch Frohe Weihnachten wünschen? :mrgreen: |
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| | #36 |
| Gast
Beiträge: n/a
| BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR REHABILITATION Vorläufige Handlungsempfehlungen „Trägerübergreifende Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget“ eine informative Broschüre http://www.behindertemenschen.de/PDF...endfassung.pdf |
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| | #37 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Das sollten mal die SB lesen,denn bis heute sind sie mit meiner Antragstellung auf ein Persönliches Budget überfordert. Ich habe darauf hin bei der LVA angerufen,Rehaabteilung,die kennen es auch nicht. Jetzt müssen HARTZ IV Empfänger schon Aufklärungsunterricht erteilen. :x |
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| | #38 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetverordnung - BudgetV) http://www.sgb-ix-umsetzen.de/pdfmak...86&FORMAT=.pdf | |
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| | #39 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Da hilft dein Schimpfen auch nicht,denn ich habe am Telefon auf den § des SGBIX hingewiesen,ich meine § 17. Man hätte von nichts ne Ahnung,nuja Ahnungslose gibt es in Deutschland jede Menge. :hihi: Man müßte sie alle zur Verantwortung ziehen :dampf: :motz: :motz: |
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| | #40 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 207
| Hallo,ich habe meinen Antrag auf persönliches Budget beim VdK abgegeben,das das SA mir immer wieder erzählte "in Bremen gibt es das noch nicht".Anfang 2008 soll das Budget eine Kannbestimmung mehr sein,sondern nach der momentanen Erprobungsphase ins Gesetz aufgenommen werden.Ich warte diesbezüglich auf einen Bescheid.Haushaltshilfe wird mir bereits schon längere Zeit bezahlt. Was kann man denn so alles angeben?Wer hat bereits Erfahrung damit? Gruß evahb
__________________ Gruß Eva "Tu erst das Notwendige,dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche." |
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| | #41 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.07.2006
Beiträge: 3
| Persönliches Budget ist bis 2008 eine kann Regelung, danach soll es eine muss Regelung werden. Sprich wenn dir Hilfen (betreutes Wohnen, Hilfe bei Ämtergängen usw usw) zustehen dann kannst du ab 2008 auch sagen du willst statt dessen das Geld und organisierst dir deine Hilfen selber. Informationen dazu erhält man am besten bei caritavien Verbänden die auch betreutes Wohnen und dergleichen durchführen und bei den Landschaftsverbänden. Wie genau der Antrag im Einzelfall aussehen muss am besten in einem Beratungsgespräch klären. Wichtig ist auch die Angabe warum und wofür man Geld braucht. Das kann von der Hilfe beim einkaufen, putzen, Wäsche machen bis hin zum Wunsch einmal im Monat ein Fussballspiel live zu sehen gehen. Ob und wieviel Geld man bekommt hängt von der Art und Schwere der Behinderung ab. Die sinnvollsten Ansprechpartner meiner Meinung nach: - Landschaftsverbände - Caritative Einrichtungen - Sozialämter Wo ich es nicht versuchen würde: - Arge - Krankenkassen - Rententräger Ein paar Infos gibt es auch in diesem PDF (ab seite 4) http://www.infothek.paritaet.org/pid...nen_1-2007.pdf |
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| | #42 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Riesa/Sachsen
Beiträge: 85
| Kürzlich strahlte der MDR in seiner abendlichen Nachrichtensendung einen Bericht aus, daß ein niedergelassener Landarzt Regreßforderungen in Höhe von mehr als 70.000 Euro an die AOK Sachsen zurückzahlen sollte, weil er sein monatlichen und jährliches Behandlungsbudget überzogen hätte. Er dürfte für die Behandlung des spastisch gelähmten Kindes max. nur 28.000 Euro/Jahr verbrauchen. Mit dieser Behandlungsbudgetierung gehen Krankenkassen völlig an den realen Verhältnissen der Menschen vorbei. In dem besagten Beitrag wurde noch angemerkt, daß dieser Arzt noch behinderte Patienten und ältere Bürger aus einem Alters-, Pflege- und Behindertenheim regelmäßig behandelt und es nicht einsieht, daß bei diesen Personenkreisen, wenn sie fachärztlich untersucht und behandelt werden regelmäßig mit Mehraufwendungen zu rechnen sind, die nicht mit der Haushaltbudgetierung des Bundesgesundheitsministeriums konform gehen können. Es liegt eben in der unterschiedlichen Gesundheitsbeschaffenheit, Leistungseinschränkungen, Häüfung komplexer Krankheitsbilder begründet, die sich nicht nach bürokratischen Sparorientierungen richten können. Die AOK gab auf Nachfrage der Sachsenspiegelredaktion dann in diesem speziellen Einzelfall nach. Damit ist aber das generelle Kosten- und Behandlungsproblem bei allen behinderten patienten nicht gelöst. |
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| | #43 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Riesa/Sachsen
Beiträge: 85
| Zitat:
Wer PDF-Dateien lesen möchte, braucht dazu vom Hersteller Adobe den kostenlosen Adobe Reader, derzeit in der Version 8: http://www.adobe.com/de/products/acrobat/readstep2.html | |
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| | #44 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.01.2008 Ort: REVANSA
Beiträge: 265
| Mein Antrag auf Persönliches trägerübergreifendes Budget von Ende Januar hat 6 Wochen nach Berlin gebraucht zur DRVB. Anfang Juli schreibt mich die Sozialbehörde an, droht mit Gummiparagraph 60 SGB I und verlangt: Kontoauszüge lückenlos der letzten 3 Monate. Bescheinigung der ARGE, Leistungsbescheid über ALG II. Sämtliche vorhandene Unterlagen über Vermögen Sämtliche medizinische Unterlagen um angeblich den Anspruch zu prüfen.Anschliessend will man mir diesbezüglich auch noch ein Hausbesuch verpassen. ![]() Wenn das als Umsetzung des Verfahrens zum Persönlcihen Budget so üblich ist... auf jedem Fall verweigerte mir die Sozialbehörde Aachen ohne rechtskräftige Begründung, wegen fehlender Mitwirkung laut Paragraph 60 SGB I die Leistungen. Hier handelt es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung. Die Sozielbehörde schickt mir eine Einladung am Freitag für ein Gespräch am Dienstag, die erst Dienstag Mittag im BK liegt. Desweiteren soll mir die Sozialbehörde die Nummer mit der Vorlage der Kontoauszüge Mal rechtskräftig erklären, insbesonders wenn ich anstatt Erwerbsminderungsrente ALG II als Ersatzleistung beziehe, weil die DRVB nicht zahlen will. Trotz Gutachtens, dass mich für die nächsten 3 Jahren sozusagen "abschreibt". Mein Gesundheitszustand wird sich voraussichtlich nicht verbessern. das Gutachten stammt vom Kardiologen/Amtsarzt. Dies ist einfach nur BEHÖRDENWILLKÜR, der Hausbesuch wird mit einen angeblichen Urteil des LSG Hessen begründet, dabei ohne AZ und ich wohne in NRW. Denke Mal, mich die nächste Woche zum SG zu bewegen. Desweiteren werde ich das BMAS über die Umsetzung des Persönlichen Budgets benachrichtigen, von wegen 14 Tage... Die lassen sich Zeit, schieben den Antrag einfach weiter und kümmern sich um NICHTS.
__________________ PROUD TO BE HUMAN! |
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| FeldJägeR |
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Dieser Beitrag wurde von Martin Behrsing gelöscht.
Grund: Etwas mehr Niveau bitte. So etwas ist hier nicht üblich |